Nachbarrecht verletzt?
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Nachbarrecht verletzt?

Möchte ein Grundstück (in Ba-Wü) von der Stadt kaufen. Habe aber gesehen, dass das Nachbargrundstück genau an der Grenze eine 2 Meter hohe Betonmauer errichtet hat (ca. 10 Meter lang). Das ist laut LBOAbk. (öffentl. Recht) in Ordnung, aber nicht nach dem Nachbarrecht (max. 1,5 Meter). Ich denke, die Stadt hat das damals durchgehen lassen.
Was ist wenn ich das Grundstück kaufe? Kann ich nachträglich das Nachbarrcht anführen und gegen die Mauer vorgehen?
Danke für Tipps.
Günther
  1. Nö, Du kennst es doch beim Kauf

    Eventuell ist die Mauer ja schon vor dem Nachbarschaftsrecht entstanden.
    Solche neue Nachbarn würde ich mir "wünschen".
    Suche mal im Netz nach Hammerschmiede und Urteil. Zum Glück gibt es auch gute Richter in Deutschland.
  2. Nachbarrecht BW

    sagt aber auch:
    "Enthält ein Bebauungsplan oder eine sonstige Satzung nach dem Baugesetzbuch oder dem Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch Festsetzungen über Böschungen, Aufschüttungen, Einfriedigungen, Hecken oder Anpflanzungen, so müssen hierfür die nach diesem Gesetz vorgeschriebenen Abstände insoweit nicht eingehalten werden, als es die Verwirklichung der planerischen Festsetzungen erfordert. "
  3. Nachtrag

    Auch die 2 m hohe Mauer wäre nach dem Nachbarrecht zulässig, müsste aber einen Grenzabstand von 50 cm einhalten.
    Würde Ihnen das wirklich helfen? Dann haben sie zusätzlich zur Mauer noch einen 50 cm breiten "Deckstreifen".

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