Mehr- und Mindermengen (Mehrmengen, Mindermengen) § 2 Nr 3 VOB/B
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Mehr- und Mindermengen (Mehrmengen, Mindermengen) § 2 Nr 3 VOB/B

Hallo,
Kalkulation, Abrechnung.
Inwiefern ist die Handhabung des og. § 2 Nr 3 korrekt:
Der AN hatte einen Grundauftrag 96 000, Abrechnung 139 000
Nachträge: 106 000
Nun ergaben sich die erhöhten Abrechnungssummen insbesndere auch durch Massenmehrungen (neben Minderungen).
Das vereinfachte Verfahren sieht mE. so aus, dass nun die Mehr- und Minderumsätze aus den Pos. mit Delta > 10 % summiert werden (ohne Stundenlohnarbeiten).
Hinzu kommen die vollen abgerechneten Umsätze der Nachträge, unabhängig von der Mengenänderung.
Hieraus ergibt sich in der Summe eine Umsatzmehrung.
Annehmbar sind mE. mind. 10 % AGK und BGK.
In diesem Umsatzmehrungsbetrag sind die og 10 % einkalkuliert gewesen  -  da sich so ja die Kalkulation jedes EP aufbaut.
Demnach erhalte ich so das Ergebnis, ob die Anwendung des § 2 Nr 3 für mich oder AN wirtschaftlich nötig ist. Korrekt?
Insbesondere frage ich mich, ob man die Nachträge in voller Umsatzhöhe ansetzen darf  -  hätte gedacht, auch hier müsste man die Prüfung der 10 % Regel anwenden ... ist aber wohl nicht so.
Welcher Kalkulationserfahrene kann mir hier helfen?
DANKE!
  • Name:
  • michael

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