Hallo,
Wir haben von einem Immobilienmakler ein Grundstück in Bayern angeboten bekommen, welches allerdings nur zusammen mit der Beauftragung eines spezifischen Bauunternehmens erworben werden kann (Werksvertrag).
Das Ganze soll wie folgt ablaufen:
Im Endeffekt sollen wir einen zunächst einen Werksvertrag mit dem Bauunternehmen abschließen, der gültig wird nachdem das Grundstück erworben wurde. Dann erwerben wir das Grundstück, danach wird der Bauvertrag weiter detailliert. Das Grundstück wird geteilt. Es erwerben zwei Parteien unabhängig einen Teil, bauen aber mit dem selben Bauunternehmen.
Ich habe das Gefühl, dass hier etwas "getrickst" wird, aber was? Ist das überhaupt legal? Kann ich gezwungen werden ein Grundstück nur dann zu erwerben, wenn ich zuvor einen Bauunternehmer unter Vorbehalt des Grundstückserwerbs beauftrage?
Wo ist die Abgrenzung zu einem Bauträger, bei dem man mit nur einem Vertrag Grundstück und Haus aus einer Hand erhält?
Offensichtlich will hier das Bauunternehmen ein Risiko auf uns abwälzen, aber welches?
Viele Grüße und Danke für Eure Tipps!
Unterschied Grundstückserwerb mit Bauunternehmen im Gegensatz zum Erwerb komplett vom Bauträger?
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.
Unterschied Grundstückserwerb mit Bauunternehmen im Gegensatz zum Erwerb komplett vom Bauträger?
-
Vertragsfreiheit ...
gilt in D.
Also kann man den Erwerb eines Grundstücks an ein Bauunternehmer binden.
Ich würde es trotzdem nicht nehmen. Schon gar nicht - Erstmal unterschreiben und DANN über Details (= Mehrkosten) reden. -
PS - Vergessen
Wahrscheinlich wird wg. wirtschaftlichem Zusammenhang auch noch Grunderwerbssteuer auf Grundstück UND Haus fällig. Dies bitte genau prüfen lassen -
Seriös fühlt sich anders an.
Abgesehen von den zuvor dargelegten Punkten werden nach dieser Vorgehensweise die Kosten für Notar, Teilungserklärung, Zustimmung der Gemeinde, Katasteramt und Vermesser auf die Seite des Käufers geschoben. Das Flurstück, das verkauft werden soll "existiert" sozusagen zurzeit noch nicht. Je nach Größe laufen da ein paar Tausend € an Rechnungen auf.
Auch wenn das alles legal ist empfinde ich die Grundstücksteilung zu Lasten der Käufer, die Kopplung des Geschäftes an das Bauunternehmen und vor allem die spätere "Detaillierung" des Vertrages als nicht seriös. Alleine auf diese Weise zum Zuge kommen zu wollen lässt ausreichend tief blicken.
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer -
Da der
Bauvertrag erst wirksam werden soll, wenn der Grundstücksvertrag geschlossen wurde, muss über "wirtschaftlichen Zusammenhang" nicht weiter nachgedacht werden.
Die Verträge "stehen und fallen miteinander", das reicht auf jeden Fall für Berechnung der Grunderwerbssteuer auf Grundstücks- und Hauspreis (Grundstückspreis, Hauspreis).
Die Konstruktion wurde vermutlich deshalb gewählt, weil der Bauunternehmer nicht Eigentümer des Grundstücks ist, sondern das Grundstück nur "an der Hand" hat. Es soll verhindert werden, dass Sie zunächst nur das Grundstück kaufen, dann aber mit einem anderen Unternehmer bauen. -
@H. Kornmayer
Die Teilungskosten sind doch wurscht. Wenn vorher geteilt wird, werden diese Kosten doch ohnehin auf den Kaufpreis umgelegt. Bezahlt werden die mit der Teilung zusammenhängenden Kosten so oder so vom Erwerber. -
Ändert sich der rechtliche Rahmen? Bauträgerverordnung?
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Das mit den Kosten scheint mir nun klarer. Allerdings stellt sich mir noch eine Frage bzgl. des rechtlichen Rahmens.
Bei einem Bauträger wäre dieser ja der Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) unterworfen. Gilt dies auch für reine Bauunternehmer?
Wenn nein, ergeben sich für mich als Käufer Absicherungsnachteile da grundlegende Gesetze nicht mehr greifen würden? Diese müsste man dann ja gesondert mit dem Bauunternehmer vereinbaren (ist eh klar bei den ganzen anderen Konditionen, aber was bereits Standard in einer Verordnung wäre ist ja i.d.R. keine schlechte Basis, da müsste man sich keinen Kopf machen.)
Viele Grüße und Danke! -
Bei
einem reinen Werkvertrag unterliegt dieser nicht der Makler-Bauträgerverordnung. U.a. wird durch Zahlungsplan und Absicherungen nach Makler- / Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) bei Bauträgerobjekten sichergestellt, dass dem Erwerber auch tatsächlich das Eigentum am Grundstück übertragen wird.
Dieser Sicherungszweck entfällt, wenn das Grundstück vorab erworben wird und somit schon bei Baubeginn Eigentum ist.
Vorteil Grundstückskauf vorab:
Sie sind Bauherr mit allen Rechten (und Pflichten), können also bestimmen was und wie gebaut wird. Dieses Recht haben Sie als Erwerber vom Bauträger nur eingeschränkt, denn nicht Sie sind Bauherr, sondern der Bauträger.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauunternehmen, Bauträger". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
- Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Hallo Geplant Passivhaus mit 180 m² und 8 ...
- … 30 % meines Geldes in Werbung, Herstellung, Gewinn) (*duckundversteck*) über Bauträger (ohne Wertung) hin zu einer Architektenliste des PHI, von denen ich …
- … ist auch nichts zu sehen und was den Support von Bauherren/Bauunternehmen anbetrifft, macht das auf mich auch keinen allzu seriösen Eindruck. Zitat: …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Vertragsrücktritt des Architekten - Schadensersatz?
- … dann selbst um Alternativen gekümmert und letztlich den komplettauftrag an ein Bauunternehmen als schlüsselfertigengegeben. das ist zwar teuerer als einzelgewerksvergabe, doch …
- … Architekt noch per Hand zeichnete und nur einen vergrößerten plan dem Bauunternehmen stellte und dieses alle Berechnungen selbst anstellen musste und nicht den …
- … mit gewerkeweiser Einzelvergabe günstiger kommt, als eine Vergabe an Generalunternehmer/Generalübernehmer/Bauträger. Als freier Planer sehe ich das grundsätzlich genauso, anhand der hier …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauunternehmer oder Architekt?
- … Der Kalkulationsstundenlohn in einem Bauunternehmen liegt um die 40 . Da wird vielleicht ein Architektenkalkulationssatz von …
- … um nichts kümmern, dann sollen Sie halt zum Generalunternehmer/Generalübernehmer oder Bauträger gehen. …
- … Bauunternehmer (Bauträger): Er erstellt Ihnen eine nahezu schlüsselfertige Lösung. Sein Verdienst ist …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenkalkulation/ Angebot für Umbau eines Einfamilienhaus durch Architekten kostenpflichtig?
- … im Juli 2008 haben wir den Bauträger unseres Einfamilienhauses kontaktiert und um einen Kostenvoranschlag/ Angebot für den Umbau …
- … und Aufgrund einer nochrmaligen Anfrage unsererseits konkretisiert. Da das Komplettangebot des Bauträgers sehr teuer war, haben wir uns entschieden, die Gewerke einzeln zu …
- … Der Bauträger hat seinen Sitz in Niedersachsen. Ist diese Verfahrensweise rechtlich i.O.? …
- … Erstmal etwas begriffliches: Um einen Bauträger wird es sich nicht handeln, sondern schlicht um eine Bauunternehmung, die Ihnen ein Angebot als Generalunternehmer gemacht hat. Eine Angebotsbearbeitung ist üblicherweise kostenlos, wenn nichts vertraglich vereinbart war (juristische Laienmeinung). …
- … Aber: Ich vermute, Sie haben von der Bauunternehmung nicht nur ein Angebot, sondern auch Bauplanungsleistungen erhalten. Es handelt sich ja um einen Umbau. Es muss erstmal entworfen, vorgeplant und die Art des Umbaus festgelegt werden, damit man überhaupt Baukosten ermitteln kann. Bauplanungsleistungen unterliegen der Preisbindung durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Im Zusammenhang mit Bauleistungen muss ein Bauunternehmen Planungsleistungen nicht nach HOAI abrechnen, sondern wird diese mit in …
- … Verhandelt wurde mit dem GFAbk. eines Bauunternehmens, der zufällig auch Architekt ist. …
- … sofort bei der AK Nds melden, denn die Verbandelung Architekt + Bauunternehmen ist nur als baugewerblicher oder Angestellter zulässig! …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Nach Immobiliensuche mit dem Gutachter frustriert? Nur Pfuscher am Bau?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt oder Bauträger bei kurzem Zeitfenster?
- … Architekt oder Bauträger bei kurzem Zeitfenster? …
- … Wir möchten auf ein vorhandenes Hanggrundstück ein Einfamilienhaus bauen und haben bisher mit den eingeholten Infos bei verschiedenen Bauträgern nicht so gute Erfahrungen gemacht. Da das Grundstück etwas …
- … und Kauf vom Bauträger schließen sich m.E. aus. Dies insbesondere bei speziellen Anforderungen eines bes. …
- … Grundstücks. Bauträger haben - zugegeben etwas zugespitzt - eher Gebäude von der Stange für genormte (will heißen mit einfachem Zuschnitt und Gelände) Grundstücke im Angebot, eine indiv. Planung mit diesen Bautypen lässt sich nicht erreichen. Aber genug davon. …
- … Was Sie, als Gegenentwurf zum (allein) Architekten, meinen dürften, ist nicht ein Bauträger, sondern ein Generalübernehmer. Eine m.E. gangbare Lösung wäre die …
- … wollen, da ja wahrscheinlich für eine Planung schon Kosten anfallen!? Bauträger/Bauunternehmen die schlüsselfertige Häuser anbieten machen dies ja häufig kostenlos (einen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorare: Dumping bei My-Hammer
- … in ähnlicher Weise von unseren Widersachern und meinen pers. Hasssubjekten den Bauträgern und Investoren und oha teilweise auch von Stadtverwaltungen verwendet werden. …
- … Recht interessant finde ich die Kombi. Arch. /Bauunternehmen (Generalübernehmer). Die Handhabe gg. diese Bieter dürfte sich i.A. etwas schwieriger …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bodenplatte 40 cm zu tief
- … Wir haben ein Werkvertrag mit einen Bauunternehmen abgeschlossen, nun haben wir festgestellt das die Bodenplatte 40 cm laut …
- … Wie ist es rechtlich mit den Mehrkosten . Übernimmt der Bauträger die oder bleib ich drauf sitzen. …
- … Ausführungsplanung, Bauüberwachung beauftragt? Oder ist das so ein Rundum-Sorglos-Paket vom Bauunternehmer/Bauträger als Generalunternehmer mit schlüsselfertig usw., der in der Werbung angeboten hat, …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bauunternehmen, Bauträger" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Bauunternehmen, Bauträger" oder verwandten Themen zu finden.