Zählt ein gefangener Raum zur Wohnfläche?
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Zählt ein gefangener Raum zur Wohnfläche?

Ich habe bei einem Bauträger ein Haus gekauft, im Mai 2009 ist Baubeginn. Am Grundriss haben wir einige Änderungen vorgenommen. Unter anderem wurden aus den zwei Kinderzimmern im Obergeschoss ein Schlafzimmer und ein Ankleidezimmer. Das Schlafzimmer ist nun ein gefangener Raum, der vom Flur über das Ankleidezimmer zu erreichen ist. Es handelt sich um ein Vollgeschoss, Bodentiefes Fenster ist vorhanden, Heizung auch etc.
Jetzt haben wir vom Bauträger die Zeichnungen erhalten und das Schlafzimmer wurde in "Abstellraum" umbenannt. Darunter steht folgender Hinweis:
"Ein Schlafzimmer muss direkt vom Flur erreichbar sein. Das geplante Elternzimmer kann deswegen nicht als Wohnfläche anerkannt werden und ist daher als Abstellraum umschrieben. "
Was soll ich davon halten? Ist das richtig? Was ergeben sich dadurch für Konsequenzen?
Der Raum hat die Maße 2,8 x 5 m. Das Haus wird in Essen, Nordrhein-Westfalen gebaut.
Der Bauträger ist übrigens eine holländische Firma.
  • Name:
  • M. Becker
  1. ja, sie zählen

    Wüsste nicht, nach welcher Vorschrift gefangene Räume keine Wohnfläche sein sollten. Hier verwechselt der Bauträger wohl "Wohnfläche" und "Aufenthaltsräume". Die alte II. BVAbk. und auch die aktuelle Wohnflächenverordnung rechnen meines Wissens auch gefangene Räume zur Wohnfläche.
  2. Ausstattung

    ggf gelten bei Abstellräumen andere (geringere?) Anforderungen an die Ausstattung (Steckdosen, Heizung etc.) Nicht das der Bauträger da auf Ihre kosten spart.

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