Bautechnische Zulassung für Deckenabhängung (Dübel)
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Bautechnische Zulassung für Deckenabhängung (Dübel)

Hallo,
ich möchte die Decke in einem Wohnraum mit Rigipsplatten verkleiden, da die rohe Betondecke vorher nie verputzt wurde.
Die Unterkonstruktion aus Holzlatten wollte ich eigentlich mit Justierschrauben und Dübeln in der Betondecke befestigen. Nun habe ich gelesen, dass Nylondübel bautechnisch nicht zugelassen sind. Alternativ habe ich Justierschrauben gefunden, die direkt in den Beton, also ohne Dübel, geschraubt werden. Aber auch diese Schrauben sind nicht zugelassen.
Welche Konsequenzen hat es, wenn ich als Privatperson aus "Unwissenheit" die Decke trotzdem mit Dübeln anbringe? Gelten diese Bauvorschriften für mich überhaupt, oder sind sie vielleicht nur für öffentlche Gebäude bindend?
Für den Fall, dass es hier landespezifische Sonderregelungen gibt, der Wohnraum befindet sich in Schleswig-Holstein.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße,
Stephan
  • Name:
  • SPES
  1. Welche Zulassung?

    Welche Zuglast haben Sie pro Abhänger? Wählen Sie Dübel, die einen Nachweis gegen Herausziehen haben. Sowas dürfte sich bei Fischer, Hilti und Konsorten doch wohl finden, oder? Und wenn es kein Kunststoff-Dübel sein soll gibt es auch Metalldübel.
    Ihre Haftung: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn was passiert, ist es Ihr Problem, denn Sie haben den Ausbau getätigt und wenn Sie selbst dazu fachlich nicht in der Lage sind, darf der Vermieter davon ausgehen, dass Sie sich einen Fachmann nehmen, der die Leistung für Sie fachgerecht erbringt. Sein Problem wird es also nicht werden.
  2. Na ja, über diese "allgemeine bautechnische Zulassung" bin ...

    Na ja, über diese "allgemeine bautechnische Zulassung" bin ich das erst Mal bei einem Fischer Dübel gestoßen. Das steht bei jedem Kunststoffdübel (Nylon) der Hinweis: "Für sicherheitsrelevante Anwendungen bei ständiger Belastung auf Zug sind Nylondübel nicht zulässig. Deshalb dürfen sie für Deckenabhängungen (Leuchten) nicht verwendet werden". Mittlerweile habe ich rausbekommen, das Nylondübel nur bis +80 Grad Celsius formstabil sind und dann samt der (wahrscheinlich) lichterloh brennenden Holzunterkonstruktion der Schwerkraft folgen und herunter fallen.
    Die allgemeine bautechnische Zulassung gibt es daher nur für Metalldübel, Schlagdübel, Blitzdübel und verschiedene chemische Dübel  -  soweit meine Recherche. Damit bin ich aber wieder bei einer Kreuzlattung, die ich vermeiden möchte. Die Räume werden dann einfach zu niedrig und die Justierschrauben, die ja allseits angepriesen werden, sind deutlich einfacher zu handhaben.
    Tatsächlich arbeitet fast jeder mit Dübeln  -  jedenfalls in meinem Bekanntenkreis  -  und die meisten zucken wegen meiner Bedenken nur verständnislos mit den Schultern.
    Ich habe leider noch nicht herausbekommen, für wen die allgemeine Baultechnische Zulassung überhaupt verpflichtend ist.
    Ach ja, der Wohnraum ist nicht gemietet, sondern kürzlich gekauft.
    Viele Grüße,
    Stephan

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