Brandwand zum Nachbarn errichten müssen
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Brandwand zum Nachbarn errichten müssen

Hallo,
obwohl wir 3,00 mtr. mit unserem Holzhaus von der Grundstücksgrenze weg sind, sollen wir jetzt eine Brandwand auf der Grundstücksgrenze errichten ansonsten will man mir das Nutzungsrecht untersagen und ich müsste raus aus dem Holzhaus. Ich bin nur Mieterin. Mein Vermieter ist völlig überfordert. Der Nachbar ist mit seinem Holzhaus zu nah an seiner Grenze und hat zudem einen Holzschuppen direkt auf die Grenze gesetzt.
Wie hoch muss so eine Brandmauer sein, darf sie auch aus Metall sein oder müssen wir mauern? Wir haben vier Wochen Zeit diese Mauer zu errichten. Dabei sagen muss ich noch, dass wir in einem Wochenendhausgebiet wohnen, in dem zurzeit noch Erstwohnsitze geduldet sind und nach einem Großbrand sind hier alle etwas elektrisch.
Wir möchten gern die Brandschutzbestimmungen erfüllen, nur haben wir die nahe Bebauung doch nicht zu veranworten oder sehe ich da etwas falsch? Die Landesbauordnung NRW drückt sich da sehr vage aus oder ich versteh sie einfach nicht.
Zudem sollen wir für diese Mauer einen Bauantrag einreichen.
Frage: Kann die Mauer auch aus Metall sein (Metallzaun) oder aus Pflanzkübeln z.B. und wie hoch muss sie sein? Unsere Häuser sind eingeschossig und haben eine Größe von 51 m².
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Mit Grüßen
Marion
  • Name:
  • Marion
  1. ihr sollt?

    wer sagt das?
    um das Theater zu beurteilen, wäre interessant, welches der 3 Gebäude wann gebaut
    wurde. vielleicht ist der holzschuppen am jüngsten .. und der problemverursacher?
    hat die Genehmigungsbehörde vielleicht (zwangsweise) geschlafen, als der Nachbar "zu nah"
    an die Grenze gebaut hat?
    sollt ihr vielleicht kompensieren, was der Nachbar verbockt hat?
    wenn das so wäre .. muss man den Sachbearbeiter nicht unbedingt verstehen.
    Brandschutz ist in den LBOAbk. etwas abstrakt geregelt  -  das kann man sich aber erklären
    lassen  -  also auf zum Amt ;-)
    die Idee mit der Brandwand vergiss mal  -  das ist hier ein riesen Aufwand.
    in der Musterbauordnung gab es mal die 5 m-Bedingung .. also Abstand von holzhäusern ..
    vielleicht ist das in NRW ähnlich.
  2. Ob hier ein alleiniger Gang zum

    Amt hilfreich ist, weiß ich nicht. Könnte sein, dass Sie dort auch nicht mehr "erreichen".
    Hier wäre sicherlich Fachliche Hilfe notwendig. Das kostet zwar erstmals, könnte aber sicherlich, wenn Ihr Recht habt, viel Geld sparen.
    Evtl. gleich mit Anwalt oder Architekt. Denn wenn Ihr Recht habt, sollen das doch die anderen Zahlen, wenn nicht, dann braucht Ihr eh einen Planer (für die Brandwand).
    Keine Rechtsberatung.
  3. Fachanwalt für Baurecht

    nicht ein Anwalt für Familienrecht oder so.
    Da geht es um Bauordnung ggf. auch Verwaltungsrecht (wenn die Behörde geschlafen hat) etc. Das hat nicht jeder drauf.

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