Kleinmaterial pauschal abrechenbar, Taglohnarbeiten
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Kleinmaterial pauschal abrechenbar, Taglohnarbeiten

Hallo,
ist es durch das Vergaberecht oder eine Preisverordnung gedeckt, dass ein Handwerker bei einem öffentlichen Auftrag bei Stundenlohnarbeiten Kleinmaterial pasuchal mit z.B. 10 % in Rechnung stellen darf?
Inwiefern ist solch eine Rechnungsstellung prüfbar und nachvollziehbar?
Gibt es Urteile dafür oder dagegen?
Gruß
Gerd
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  • Gerd

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