Kleinmaterial pauschal abrechenbar, Taglohnarbeiten
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.
Kleinmaterial pauschal abrechenbar, Taglohnarbeiten
Hallo,
ist es durch das Vergaberecht oder eine Preisverordnung gedeckt, dass ein Handwerker bei einem öffentlichen Auftrag bei Stundenlohnarbeiten Kleinmaterial pasuchal mit z.B. 10 % in Rechnung stellen darf?
Inwiefern ist solch eine Rechnungsstellung prüfbar und nachvollziehbar?
Gibt es Urteile dafür oder dagegen?
Gruß
Gerd
ist es durch das Vergaberecht oder eine Preisverordnung gedeckt, dass ein Handwerker bei einem öffentlichen Auftrag bei Stundenlohnarbeiten Kleinmaterial pasuchal mit z.B. 10 % in Rechnung stellen darf?
Inwiefern ist solch eine Rechnungsstellung prüfbar und nachvollziehbar?
Gibt es Urteile dafür oder dagegen?
Gruß
Gerd