Verlegung von Heizungsrohren hinter Fußleisten
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Verlegung von Heizungsrohren hinter Fußleisten

Hallo Leute,
ich habe schon ein bisschen hier im Forum gestöbert und nach vergleichbaren fällen gesucht, trotzdem will ich hier kurz unsere Situation schildern und euch um rat/Hilfe bitten.
nach unserem Einzug haben mein Mitbewohner und ich in eieinem Zimmer auf den Teppichboden Laminat verlegt und beim befestigen der neuen leisten auf die alten leisten in Heizungsrohrleitungen genagelt. nun ist es so, dass unser Vermieter bei der Wohnungsübergabe noch gemeint hat, dass es kein Problem wäre die neuen leisten zu montieren und man könnte diese einfach in die alten leisten nageln. am Tag des Schaden kam der Vermieter auch direkt vorbei, hat sich alles angeschaut und uns die schuld zugeschoben. nach seiner Meinung hätte man das wissen müssen, weil beim nageln widerstand zu spüren war (die dicken alten leisten waren aus Metall und zusätzlich waren es wirklich kleine Nägel, d.h. die Rohre lagen unmittelbar an den alten leisten) und zusätzlich hätte man mit einem Metalldetektor feststellen müssen, ob da Rohre verlaufen (Metalldetektor für Heizungsrohre hinter Metallleisten?!?!?). weiterhin kann er, nach seiner Aussage, den schaden nicht auf die Hausratversicherung bzw. die Haftpflichtversicherung des hause laufen lassen, weil dann die Versicherung einen Gutachter schickt (mit welcher Begründung auch immer das gemeint war). jetzt hat er die Rechnung des handwerkers erhalten und fordert die ca. 1500 € von uns.
wie sieht es denn aus? ist es überhaupt erlaubt die Rohre so zu verlegen bzw. gibt es Vorschriften nach DINAbk., sodass Rohre in einer bestimmten Höhe verlegt werden müssen oder dergleichen?
wie sieht denn die Lage überhaupt aus? müssen wir den schaden übernehmen oder der Vermieter, weil er seine hinweispflicht vernachlässigt hat und so spezielle Dinge über die Wohnung wissen müsste (das ist ein hausverwalter und nicht der direkte Eigentümer des Hauses)? er hat auch selbst gemeint, dass die neuen leisten angenagelt werden können.
danke schon mal im Voraus für eure Hilfe. Ich hoffe auf viele Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen
max
  • Name:
  • Max
  1. RA fragen

    da es sich hier um eine erforderliche Rechtsberatung handelt, kann Ihnen nur ein Anwalt weiterhelfen. Wir Bauleute sind da nicht auskunftsberechtigt. Die Montage von Heizleitungen im Sockelbereich und deren Abdeckung mit Sockelleisten ist durchaus üblich und wäre für ein geübtes Handwerkerauge sicher auch erkennbar gewesen ...

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