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Baulast löschen lassen, nur wie und wie hoch ist die Chance dass ...
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Baulast löschen lassen, nur wie und wie hoch ist die Chance dass ...

Unser Problem ist folgendermaßen:
Meine Lebenspartnerin hat Ende 2003 ein Grundstück mit Maschinenhalle (Eigentum des Bruder und wird noch als diese benutzt), aber die darauf gebaut zwei Wohnungen von den Eltern nach deren Fast-Insolvenz kaufen müssen. (Familiärer Druck war sehr groß). Erst jetzt wurde von mir eine Baulast entdeckt.
Die eingetragene Baulast auf das Grundstück Außenbereich/Landschaftsschutzgebiet) wo wir wohnen hat folgenden Wortlaut: Baulast gem. § 70 LBOAbk. (wir sind in Baden-Württemberg):
Anordnung des Bauordnungsamtes ... vom 12.03.1988:
Betr. : Bauvorhaben Name Name, Anwesen Name, Flurstücksnummer ...
Der Eigentümer des Grundstücks Flst-Nr ..., Anschrift, übernimmt für sich und die Rechtsnachfolger als Baulast gem. § 70 LBO folgende Verpflichtungen:
1. die geplante Wohnung und die Lehrlingsräume ausschließlich antragsgemäß zu nutzen d.h. für den Betriebsleiter bzw. die Lehrlinge zu nutzen.
2. keine Aufteilung der Betriebsleiterwohnung in mehrere kleine Wohnungen bzw. keine Umnutzung der Lehrlingswohnungen in Ferienwohnungen vorzunehmen.
3. das Grundstück Flst. -Nr. xxx/x mit dem darauf befindlichen Gebäude nur mit Genehmigung der Baurechtsbehörde zu veräußern.
Nun ist das Thema, dass meine Freundin die kleine Wohnung schon seit Ende 2003 als Ferienwohnung vermietet. (Stadt bekommt Kurtaxe und Vermittlungprovision) ... und das Wichtigste ist, dass ich nun beide Wohnungen zu Hälfte kaufen muss, da Sie nicht das Geld hat die Kredite alleine bedienen zu können.
Da ich Aufgrund der Baulast der Meinung bin, dass ich die Wohnungen niemals so nutzen kann wie es derzeit der Fall (Meine Freundin und unsere drei Kinder leben hier) ist und nie mehr verkaufen kann (vielleicht ist das auch falsch) möchte ich nun einen Antrag bei der Baubehörde stellen, die Baulast zu löschen. (Wie ist so ein Veräußerungsverbot zu werten? Ich habe da keine Ahnung, wann muss die Behörde dem Verkauf zustimmen? Oder müssen die gar nicht zustimmen?)
Es gibt keinen Betriebsleiter mehr und die Lehrlinge wollen heutzutage nicht mehr am Betrieb wohnen, somit ist die Nutzung eine andere wie damals vom Vater versprochen.
Welche Chancen habe ich denn auf Löschung? Ich möchte nicht das Risiko haben die (per Teilungserklärung geteilt) Wohnungen nicht mehr verkaufen zu können ... denn je nach dem wird man krank oder möchte näher in die Stadt usw. Kann mir jemand sagen wie hoch die Chancen sind, diese Löschung zu bekommen? Wie Stelle ich den Antrag? Wie formuliere ich das? Falls ich nicht einsteige wird die Bank den Schlüssel herumdrehen und es geht nichts mehr. Über eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.
  • Name:
  • axavoba
  1. Viel zu heiß,

    ab zum Anwalt für Baurecht. Gibt es Zustimmungen der Baubehörde zum Verkauf, zur Teilung? Steht nichts in der Frage, wenn es die aber nicht gibt, haben bisher alle gepennt: Notar, Grundbuchamt, Bauordnungsamt, Kurverwaltung ... Könnte sogar der ganze Verkauf ungültig sein (dann hat allerdings ein Notar mehr als Ärger). Jeder gutgemeinte Antrag kann da das große Chaos auslösen, darum s.o.
    Laienmeinung
    Gruß
    Volker Leue
  2. ohne

    Hallo Herr axavoba,
    genauere Angaben kann dazu nichts gesagt werden! Nur so viel, wer etwas kauft und schaut nicht ins Grundbuch UND ins Baulastenverzeichnis, kann ein Problem bekommen. Ich denke mal, dass die Baulast eingetragen wurde, weil sich die Maschinenhalle in einem Gewerbe- oder sogar in einem Industriegebiet befindet und dort laut Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) nur Betriebsinhabern und Betriebsangehörigen zugelassen wird. Wohnen, im Sinne von Ferienwohnen ist dort eben nicht zulässig.
    Ich sehe auch keine großen Chancen die Baulast zu löschen, wenn sich der Gebietskarakter seit 1988 nicht sehr stark verändert hat. Das kann Ihnen aber nur ein Kollege vor Ort i.V.m. einem Anwalt sagen.
    Gruß aus Baden
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