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Kanalanschlussgebühren bei Teilung des Grundstücks
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Kanalanschlussgebühren bei Teilung des Grundstücks

Guten Tag liebe Forumsmitglieder.
Begeistert lese ich fast jeden Tag in diesem Forum und nun habe ich auch eine Frage.
Vor zwei Jahren haben wir das Elterliche Grundstück geteilt und darauf gebaut. Wir mussten dafür ein Baudispensvertrag abschließen, in dem wir uns verpflichten über das Elterliche Grundstück den Kanalanschluss zu legen. Dies haben wir getan.
Jetzt zwei Jahre später erhalten wir von der Stadt die Mitteilung über die Kanalanschlussgebühren von mehr als 1500 €.
Meine Frage ist nun, müssen wir für ein Grundstück, wofür die Eltern damals ja auch Kanalanschlussgebühren für das gesamte Grundstück gezahlt haben bei Teilung erneut Kanalanschlussgebühren zahlen?
Bauort ist NRW.
Ich denke zwar das wir nicht darum herum kommen, ärgern tut es mich schon. Da hätte man ja auch etwas schneller als 2 Jahre mit der Bearbeitung sein können.
Für Meinungen, Hinweise zu Verordnungen etc. bin ich sehr dankbar.
Gruß
  • Name:
  • Shenja
  1. Seien sie froh, bei uns waren es 7.500 €!

    nix
  2. mhm, danke, dass es bei uns nur 1500 ...

    mhm, danke, dass es bei uns nur 1500 € sind. aber ich denke, dass unser Grundstück dann wohl kleiner ist. ;-)
    aber vielleicht hat ja jemand noch andere Tipps für mich, außer den, dass ich über den niedrigen Preis glücklich sein soll.
    danke für weiter Anregungen.
    Gruß
  3. Dann schauen Sie mal in der

    örtlichen Satzung (Frischwasser/Abwassersatzung) nach. Dort dürfte vermutlich drinstehen, dass jedes Grundstück separat zu Entwässern ist (und somit auch separat zu bezahlen).
    Dort müsste dann auch die Preisstruktur drin stehen.
  4. danke für den Tipp. in der Satzung habe ...

    danke für den Tipp. in der Satzung habe ich auch schon gewühlt.
    ich dachte halt, dass es da irgendwie noch ein löchlein gibt, durch das wir durch könnten.
    aber dann müssen wir wohl in den sauren apfel beißen.
    danke für eure mühe.
    Gruß
  5. könnte sein,

    hatte ich geschrieben. Ob es noch Wege gibt, weiß vielleicht ein Fachmann.
    Ihrer Antwort entnehme ich nun, dass es vermutlich aber so oder ähnlich in der Satzung drin steht.
    Könnte aber auch anders sein. Da jede Gemeinde zwar eine "Mustersatzung" als Vorlage meist nimmt, aber örtlich, dann hier und da ändern kann.
    Tipp: Ab wo müssen Sie die Kosten für den Anschluss bezahlen? Ab Straßenmitte oder ab Grundstücksgrenze. Früher war das meist Grundstücksgrenze, heute oft Straßenmitte, womit Sie auch den Unterhalt bis Straßenmitte zahlen müssen (wobei da bei Gericht wohl auch schon geklagt wurde, dass das nicht sein kann).
    Mir hat das wissen damals ein paar € erspart.
  6. ich muss einen Beitrag bezahlen für das gesamte ...

    ich muss einen Beitrag bezahlen für das gesamte Grundstück. Ich meine nicht die mtl. kosten, die ich eh dafür tragen muss, sondern der direkte Beitrag für den Anschluss. eine einmalige Sache halt aber ärgerlich.
    da wird die Grundstücksgröße mit einem Faktor multipliziert und der gesamtbetrag halt in Rechnung gestellt. soweit wie ich es jetzt herausgefunden habe ist es wohl auch richtig.
    aber trotzdem danke für eure Hilfe
    Gruß
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