Guten Tag.
Wir haben folgendes Problem: Wir haben einen Pauschalvertrag mit einem Erdbauer. Die Pauschalierung basiert auf einem detaillierten LVAbk. mit EP's. Mit seiner Pauschalsumme ist er erheblich heruntergegangen im Vergleich zur Summe der GPs (aus Masse und EP). Nun sind jedoch auf Grund der Gegebenheiten der Baustelle Teilleistungen (z.B. Oberboden abschieben, Verbau) nicht erfolgt und mansche Positionen werden massenmäßig unterschritten (Kiesauffüllung). Ist es möglich seinen Vertrag jetzt soweit zu kippen, dass man die geänderte Pauschale auf die EP's umrechnet und somit Minderleistung nachweist? Im Vorfeld hat er sowohl die Pläne/ Ausschreibung als auch die Baustelle gesichtet/ Geprüft!
Ich wäre um eine Antwort sehr dankbar!
Janina aus Berlin
Leistung unter Soll bei Pauschalvertrag
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.
Leistung unter Soll bei Pauschalvertrag
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Ist es möglich, den Vertrag
zu kippen, weil mein Erdbauer mehr Aufwand hatte als er geplant hatte. Nun kommt der mit der Summe nicht hin.
Ich habe nun Mitleid mit Ihm und würde gerne mehr zahlen, ist es möglich auf EP's umzurechnen?
In diesem Fall würden Sie ja wohl NICHT zustimmen. Das ist die andere Seite.
Ob das rechtlich, wie Sie schreiben möglich ist, klärt ein RA für Baurecht gerne gegen Entschädigung für Sie.
PS: Um welche Summe geht es denn? Vielleicht kann der ja noch ein paar Leistungen (Gartengestaltung) für Sie später machen und dafür dann einen guten Preis. Dann wäre ja auch allen geholfen. -
Grundsatz
bei Pauschalpreisvereinbarungen ist ja, dass am Ende eben keine Abrechnung nach Aufmaß erfolgen soll, sondern dass das Mengenrisiko beim Auftragnehmer liegen soll. Wenn der Auftragnehmer mehr Massen verbraucht hätte und mit Nachforderungen zu Ihnen gekommen wäre, hätten Sie diesen garantiert mit Hinweis "wir haben Pauschalpreis vereinbart" vom Hof geschickt.
Wenn Sie nach exakten Massen abrechnen wollen, müssen Sie eben bei Einheitspreisen x verbrauchter Menge/Masse bleiben. Sie haben sich jedoch anders entschieden. -
auch bei einem Pauschalpreis ...
ist das Werk mängelfrei zu erbringen. Ich lese hier heraus, dass einige besprochene (?), fixierte (?) Teilleistungen nicht erbracht wurden. (?).
Der Verbau musste nicht erbracht werden; ich vermute hier jedoch dass er bei Notwendigkeit im Preis mit drin sein sollte.
ein paar m³ weniger Kies stellt praktisch keinen Wert dar und ob der Oberboden nicht im Wesentlichen abgeschoben wurde ist mir auch nicht ganz klar. Ist der Unternehmer mit seinem Radlader (?) gleich auf die volle Tiefe von (?) gegangen?
Der Vorschlag von kho ist sehr vernünftig.
Wenn das die einzige "Unpässlichkeit" Ihres Hausbaus bleibt ... können Sie eine Flasche Sekt extra aufmachen!
Viel Glück und Gutes Gelingen -
Wenn VOB Vertrag
dann § 2 Absatz 7 (1)
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Statiker hat sich verrechnet
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- BAU-Forum - Dach - Dach vorherige Mengenberechnung und Aufmaß mit Abzugsflächen gleich zu brechnen?
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- … auf besser , aber grundsätzlich kann von jedem AN die vereinbarte Leistung mängelfrei erwartet werden, es ist zunächst einmal dessen Problem, zu welchem …
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- … ist geil' finde ich auch widerlich) rechtfertigt oder entschuldigt nicht schlechte Leistung, sie kann das Bestenfalls erklären. …
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- … insbesondere deshalb, da Art und Umfang der gemäß Bauvertrag zu erbringenden Leistungen sich anhand des vorliegenden Sachverhaltes aus den von der AN …
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- BAU-Forum - Dach - Wie sehr darf ein Handwerker sich verschätzen?
- … 3. Ich weiß, dass nicht alle berechneten Leistungen in der in der Rechnung aufgelisteten Art und Weise erbracht …
- … warten und der Handwerker sagt Ihm einen Preis für genau diese Leistung. In der Praxis sieht es doch anders aus. Die meisten Kunden …
- … Es sollte übrigens auf keinen Fall Ihre Leistungen schmälern, bitte nicht so sehr ärgern Herr Ibold ;-) …
- … völlig egal. Ich zahle gutes Geld und verlange, dass dafür gute Leistung erbracht wird. Die hier tätigen Dachdecker mögen mir verzeihen, wenn ich …
- … Danke Herr Jähn! Ich sollte als Architekt nicht erstelle Leistungsverzeichnisse vor Ausführung sondern erstelle Leistungsverzeichnisse nach Ausführung anbieten. Scheint …
- … - wer bei anständiger Leistung preislich mithalten will, muss an anderer Stelle sparen …
- … gehen und sich die Massen ermitteln zu lassen (= Erstellen eines Leistungsverzeichnisses). Dann hätte das Angebot gestimmt. Außerdem hätte man Vergleichsangebote einholen …
- … gemeinter Tipp: Erteilen Sie ganz einfach einen Globalpauschalauftrag für die Komplettleistung, Auftragssumme = die angebotene Summe. Und beziehen Sie sich nicht auf …
- … Und was Herr Stubenrauch meint ist, dass nur eine sehr detaillierte Leistungsbeschreibung eine hohe Preissicherheit geben kann. …
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- … - Zur sicheren Planung vergibt der gute Architekt Leistungen an einen Fachplaner, z.B. einen Meister der Dach Wand und …
- … - Wenn man eine Pauschale will muss man einen Pauschalvertrag schließen und keinen Einheitspreisvertrag. …
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