Hallo!
Ich habe durch einen Bauträger meine Doppelhaushälfte bauen lassen.
Da der Abstand zwischen Montageeisen der Terrassenüberdachung und Außenwand ziemlich groß ist, läuft bei Regen das Wasser über die Wand auf die eigentlich überdachte Terrasse. Dadurch entstehen Schlieren an der Außenwand und die Terrasse ist bei Regen ständig nass.
Bei der Schlussabnahme nach Fertigstellung der Außenarbeiten bemängelte ich dies. Zunächst wurde Abhilfe versprochen.
Jetzt bekam ich ein Schreiben, dass "nach Überprüfung durch den Gewerkshandwerker bezüglich der Terrassenüberdachung bzw. der Fuge zwischen Wand und Winkelschiene, festgestellt wurde, dass die Fassade, bzw. die Unebenheit hier innerhalb der zulässigen Toleranz liegt".
Wie hoch darf die Toleranz sein und nach welcher Vorschrift richtet sich dies?
Vielen Dank im Voraus
MfG
Fred
Terrassenüberdachung - Abstand Wand/Winkeleisen
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Terrassenüberdachung - Abstand Wand/Winkeleisen
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Lassen Sie den Bauträger doch kommen!
In Ihrem Fall ist doch der Bauträger in der Beweispflicht. Schreiben Sie zurück (natürlich per Einschreiben) das Sie die Vorschriften aus denen er seien Weisheit gezogen hat genannt bekommen möchten. Denken Sie daran: Er muss Ihnen nachweisen das die Dinge so wie sie sind in Ordnung sind!
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