Hallo liebe Forumsteilnehmer und Experten,
zur beschränkt persönliche Dienstbarkeit hätte ich einige Fragen.
Lt. Def. :
"Eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist die Berechtigung einer Person, ein Grundstück in einzelnen Beziehungen zu nutzen. Es können wie auch bei der Grunddienstbarkeit gewisse Rechte oder Handlungen auf dem Grundstück eingeschränkt werden (§ 1090 ff. BGBAbk.). Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten werden im Grundbuch in Abteilung II eingetragen. "
In meinem Fall ist der Wortlaut im Kaufvertrag wie folgt: "Zur Sicherung der Vereinbarung, dass keine andere Beheizung als mit Flüssiggas - ausgenommen offener Kamin oder Kachelofen - zulässig ist, wurde für die XY KG mit Sitz in ZX eine entsprechende "bpD" zu Lasten des Hausgrunstückes im Grundbuch eingetragen, welche der Erwerber übernimmt.
Hintergrund: Das Wohngebiet in Rheinland-Pfalz wurde in den 70er Jahren privat erschlossen (vorher Wochenendgebiet) und hat ein zentrales Flüssiggaslager. Diese Kosten sollten wohl damit wieder zurückfließen.
Die XY KG ging in Konkurs und die "pbD" ging auf ein anderes Unternehmen über. Ich befürchte fast, dass juristische Personen niemals sterben (?). Müsste dies nun in allen Grundbüchern abgeändert werden, oder zumindest schriftl. bekannt gegeben werden?
Im Ergebnis sind wir zur Abnahme des Flüssig-Goldes von einem Anbieter (auf ewig?) gezwungen (Cash-Cow-Prinzip).
Wer kennt hier Auswege wie z.B. EU-Recht, Gesetze zu regenerativen Energien etc.?
Die ursprünglichen Kosten müssten doch irgendwann amortisiert sein?
Wäre eine Pelletheizung in diesem Fall zulässig?
Bin für jeden Kommentar dankbar!
Gruß, Bruno
beschränkt persönliche Dienstbarkeit
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.
beschränkt persönliche Dienstbarkeit
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Und was ist im Grundbuch eingetragen
und was sagt der Notar, der ja über den Inhalt aufklären muss, zur Laufzeit. Bei Wegerechten etc. steht zum Beispiel in der Regel sinngemäß: " ... zur Löschung genügt Vorlage Sterbeurkunde ... " -
Der Kauf war in 2002 und keinerlei Informationen vom Notar
zur Insolvenz und dem Übergang der Rechte an einen Dritten.
Ich habe diese Insolvenzmeldung mittels Internetrecherche gefunden.
Da es bereits eine Bürgerinitiative bzw. Interessengemeinschaft gegen die neue Fa. gab und auch sicher einige Juristen hier wohnen hatte ich nicht weiter geforscht. Die Anwohner haben scheinbar resigniert.
Bin mir nicht sicher, ob ich im Rahmen meiner Grundbucheintragung auch eine komplette Abschrift der Abtlg. II erhalten habe.
Deswegen frage ich ja, um ggf. auf einen Fehler zu stoßen.
Falls hier Aussichten bestehen würde ich auch viel Zeit investieren um diesen in meinen Augen scheinbar sittenwidrigen Sachverhalt aufzuklären.
Die beauftragte Heizungs-Fa. meldet z.B. keinerlei Ablese- oder Wartungsarbeiten an und betritt nach Gusto das Griundstück und öffnet eine am Haus befindliche Metallklappe. Als meine Frau die Herrschaften, weil krank und im Bett von diesem Lärm aufgeschreckt, dazu befragte, sagte man ihr es sei eben keine Zeit vorher zu klingeln. Ich denke die beschränkt persönliche Dienstbarkeit verpflichtet uns zwar dazu den Zugang jederzeit zu gewähren, aber dieses Vorgehen granz doch fast an Hausfriedensbruch. Möchte aber nicht den dummen Dritten, in diesem Falle der Erfüllungsgehilfe oder Handlungsbevollmächtigte angreifen, sondern die Ursache der Misere bekämpfen.
Eine KG ist ja nach meinen jüngsten Recherchen auch "nur" eine Personenhandelsgesellschaft und somit vielleicht gar keine juristische Person (Vorlesungen zu HGB und BGBAbk. sind schon eine Weile her). Der Eintrag lautet in meinem Vertrag auch auf "Vorname Nachname KG". Nach meiner Erkenntnis steckten seinerzeit viele Persönlichkeiten unter einer Decke (Kommune, Wirtschaft, Notar usw.) und verdienten recht gut an diesem letztendlich gescheiterten Freizeit und Erholungspark.
Gibt es hierzu weiterführende Verweise und Quellen?
Was empfehlen Sie uns bzw. weiteren 600 geplagten Haushalten?
Danke und Gruß aus dem ansonsten schönen Schindeldorf, Bruno -
Wenn der Eintrag beim Kauf
also bei Gebrauchtimmobilie schon vorhanden war, sehen Sie es nicht in der Mitteilung vom Grundbuchamt. Da müssten Sie schon einen vollständigen Grundbuchauszug anfordern oder sehen das Grundbuch beim Amtsgericht ein und schreiben sich den Satz ab. Aber einer von 600 wird wohl einen Auszug haben. Außerdem hat das? Kartellamt? gerade langfristige Versorgungsverträge der Energielieferanten an Kommunen ohne Kündigungsfrist außer Kraft gesetzt. Denke über Stichworte wie langfristig, Liefervertäge, Energie usw. lässt sich im Google was finden. Lassen Sie doch Ihren Eintrag von dieser Behörde beurteilen und gehen dann die rechtlichen Schritte. -
Hallo lieber Bruno, mit großem Interesse habe ich ...
Hallo lieber Bruno,
mit großem Interesse habe ich Ihre Fragen gelesen.
Ich wohne seit ein paar Monaten ebenfalls im schönen Schindeldorf und beschäftige mich seitdem mit dem Thema Flüssiggas und persönliche Dienstbarkeit. Hatte bei meinen Nachforschungen teilweise das Gefühl mich im Kreis zu drehen (wurde von A nach B verwiesen und wieder zurück, sowohl von Firmen als auch von Behörden).
Jetzt meine ich die Lösung gefunden zu haben. Es gibt mehrere Argumente und Urteile, die gegen den Status Quo im Schindeldorf sprechen. Ein markanter Punkt ist das Urteil vom Pfälzischen Oberlandgericht Zweibrücken, 23.05.2001-3 W 32/01
" ... Dienstbarkeit ... die (Gasfirma) kann verlangen, das die Grundstückseigentümer eine Beheizung mit anderen Brennstoffen als Flüssiggas, ausgenommen offenes Kaminfeuer unterlassen. (ABER) Eine Pflicht, den Bezug des Gases bei anderen Anbietern als der Beteiligten (Gasfirma) zu unterlassen, ist damit jedoch nicht verbunden. Erst recht folgt aus der Dienstbarkeit keine Rechtspflicht, den Brennstoff bei der Beteiligten (Gasfirma) zu beziehen. "
Jetzt habe ich einen Termin bei meinem Notar, um mich zu diesem Thema weiter zu informieren und Fakten zu schaffen. Vielleicht können wir uns im Schindeldorf mal treffen (z.B. im Put Inn) und unsere Ergebnisse diskutieren, auch wegen günstigen Lieferbedingungen von einem Flüssiggaslieferanten.
Mit freundlichem Gruß
Thomas
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