ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Ich habe vor drei Jahren ein Haus im Landkreis Helmstedt / Niedersachsen gekauft. Im Grundbuch steht unter Abteilung II, lfg Nr 1. :
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Stadt Schöningen, bestehend in der Führung und Unterhaltung einer Abwasserkanalleitung.
Meine Frage lautet, was heißt dieses genau?
Ich möchte den Grund meiner Frage etwas weiter ausführen, evtl. hilft es weiter ...
Auf meinem Grundstück verläuft ein alter Bach, welcher seit ein paar Jahren im Kanal geführt wird. Laut Katasteramt beträgt dieser Streifen 3 m (welcher im Grundbuch steht).
Dieser 3 m breite Streifen wurde vom Vorbesitzer schon immer bepflanzt und gepflegt, u.a. befindet sich dort ein 4 m hoher recht alter Baum. Wir haben auf diesem Streifen Lebensbäume gepflanzt - 60 cm vom Zaun des Nachbarns entfernt, also fast mittig auf diesen Streifen. Nun meint unser Nachbar, der alte Baum sei zu hoch und soll von der Stadt gekürzt werden, da er über seine Garage ragt, aber keine Sichtbehinderung darstellt.
Nun waren Mitarbeiter der Stadt bei uns und wollten den Baum kürzen. Sie schüttelten mit dem Kopf und meinten, der arme schöne Baum und wir wussten gar nicht, dass dieser Streifen der Stadt gehört. Ich sagte den Mitarbeitern, dass wir den Baum jedes Jahr im Herbst bis zur Grenze zurück schneiden. Somit gingen die Mitarbeiter wieder und wir schnitten darauf den Baum zurück. Nun ist aber unserem lieben Nachbarn der Baum zu hoch und er nervt die Stadt, dass er von der Höhe her gestutzt werden soll.
Ich weiß nicht nur von anderen, dass unser Nachbar nichts besseres zu tun hat, als andere Menschen zu tyrannisieren. Gebe ich hier nach, wird er die nächsten Gründe suchen. Mit ihm reden wird auch erfolglos sein, da er selbst die Bälle der Kinder einbehält, welche seltenst bei ihm landen. Darum meine Fragen :
- was bedeutet der Grundbucheintrag genau?
Dass ich das Grundstück nur nicht bebauen darf, oder
das eigentlich alle Bepflanzungen nur gedultet werden von der Stadt?
- wem gehört das Grundstück?
- wer ist für die Pflege des Streifens zuständig?
- kann er ggf. verlangen, dass die Lebensbäume entfernt werden?
MfG
Thomas