Frage zu Grundbucheintrag
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Frage zu Grundbucheintrag

Hallo Forumsmitglieder,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Ich habe vor drei Jahren ein Haus im Landkreis Helmstedt / Niedersachsen gekauft. Im Grundbuch steht unter Abteilung II, lfg Nr 1. :
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Stadt Schöningen, bestehend in der Führung und Unterhaltung einer Abwasserkanalleitung.
Meine Frage lautet, was heißt dieses genau?
Ich möchte den Grund meiner Frage etwas weiter ausführen, evtl. hilft es weiter ...
Auf meinem Grundstück verläuft ein alter Bach, welcher seit ein paar Jahren im Kanal geführt wird. Laut Katasteramt beträgt dieser Streifen 3 m (welcher im Grundbuch steht).
Dieser 3 m breite Streifen wurde vom Vorbesitzer schon immer bepflanzt und gepflegt, u.a. befindet sich dort ein 4 m hoher recht alter Baum. Wir haben auf diesem Streifen Lebensbäume gepflanzt  -  60 cm vom Zaun des Nachbarns entfernt, also fast mittig auf diesen Streifen. Nun meint unser Nachbar, der alte Baum sei zu hoch und soll von der Stadt gekürzt werden, da er über seine Garage ragt, aber keine Sichtbehinderung darstellt.
Nun waren Mitarbeiter der Stadt bei uns und wollten den Baum kürzen. Sie schüttelten mit dem Kopf und meinten, der arme schöne Baum und wir wussten gar nicht, dass dieser Streifen der Stadt gehört. Ich sagte den Mitarbeitern, dass wir den Baum jedes Jahr im Herbst bis zur Grenze zurück schneiden. Somit gingen die Mitarbeiter wieder und wir schnitten darauf den Baum zurück. Nun ist aber unserem lieben Nachbarn der Baum zu hoch und er nervt die Stadt, dass er von der Höhe her gestutzt werden soll.
Ich weiß nicht nur von anderen, dass unser Nachbar nichts besseres zu tun hat, als andere Menschen zu tyrannisieren. Gebe ich hier nach, wird er die nächsten Gründe suchen. Mit ihm reden wird auch erfolglos sein, da er selbst die Bälle der Kinder einbehält, welche seltenst bei ihm landen. Darum meine Fragen :
  • was bedeutet der Grundbucheintrag genau?

Dass ich das Grundstück nur nicht bebauen darf, oder
das eigentlich alle Bepflanzungen nur gedultet werden von der Stadt?

  • wem gehört das Grundstück?
  • wer ist für die Pflege des Streifens zuständig?
  • kann er ggf. verlangen, dass die Lebensbäume entfernt werden?

MfG
Thomas

  • Name:
  • Thomas
  1. Antworten:

    Foto von Jörg Schröder

    1. Bedeutung des Grundbucheintrags:
    So, wie es im Grundbuch steht, die Stadt darf auf Ihrem Grundstück einen Abwasserkanal einrichten und betreiben. Der betroffene Grundstücksteil gehört natürlich weiterhin Ihnen, Sie können Ihn auch nutzen, soweit Sie die Stadt nicht bei der Unterhaltung des Kanals einschränken. In den Grundakten beim Grundbuchamt sollte sich auch ein diesbezüglicher Vertrag finden lassen. Lassen Sie sich diesen zeigen. Die Pflege sollte auch dieser Vertrag regeln.
    2. Bepflanzen können Sie, soweit Sie die Stadt bei der Unterhaltung nicht behindern.
    3. Es gibt in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländern Regelungen zur Bepflanzung nahe der Grundstücksgrenze. Lesen Sie dort nach.
  2. Vielen Dank, aber

    Vielen Dank für diese schnelle Antwort, aber warum ist auf dem Auszug der Liegenschaftskarte der Kanal so "deutlich" eingezeichnet?
    Für mich als Laie sieht es so aus, als ob mir das Grundstück nicht gehören würde, da an der eingezeichneten Grenzlinie zum Kanal auch Punkte das Grundstück auf 18 m begrenzen und nicht 21 m. Oder sind die Punkte evtl. die Grenzsteine, welche ich in der Hecke und einem auf dem Grundstück habe?
    Auch zahle ich für die Straßenreinigung nur die Meter ohne Kanal.
    MfG
    Thomas
  3. @Herrn Jörg Schröder

    Hallo Herr Schröder,
    ich war gerade auf Ihrer Web-Seite. Mit Hilfe des Flures 212 möchte ich meine 2 Frage erneut stellen ...
    Der von mir angesprochene Kanal läuft im Flur 98 entlang. Dies sind genau diese 3 m. Ich wäre in diesem Fall Besitzer des Grundstückes 212. Die Bepflanzungen sind auf dem Flur 98. Mein Grundstück ist nicht durch einen Zaun zu 98 begrenzt, sondern zu 32.
    (Könnte es sein, dass 98 im allgemeinem für öffentlich steht, oder ist es purer Zufall?)
    Bin ich jetzt noch immer Besitzer des Grundstückes "212" und das von mir genutzten Teiles von "98"?
    MfG
    Thomas
  4. Jetzt komme ich nicht mehr mit!

    Foto von Jörg Schröder

    Sind Sie Eigentümer des Flurstücks 98, worauf der Kanal verläuft? Wenn nicht, steht Ihr Zaun falsch und das Problem mit den Bäumen überlassen Sie dem Eigentümer des Flurstücks 98.
    Die Flurstücksnummer in der Grafik sind Zufall.
    Der Eigentümer steht im Grundbuch. Der Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über das Grundstück hat.
    Auf dem folgenden Link findet sich die angesprochene Grafik:
  5. 212

    nein, ich wäre der Eigentümer des Grundstückes 212. Alle anderen (210 und 211) nutzen das Grundstück 98 auch. Deswegen kommt mir ja alles so spanisch vor. Es hieß, das Grundstück wurde dazu gekauft. Dann sollte es aber in der Liegenschaftskarte eingezeichnet sein ... oder nicht? Oder kann es sein, dass es nur den Kanal anzeigt?
    Wo bekomme ich denn eine kostenlose Auskunft?
    MfG
    Thomas
  6. email

    Hallo Herr Schröder,
    ich habe Ihnen die Liegenschaftskarte per email zugesendet.
    MfG
    Thomas
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