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Kanal in der Straße kaputt, ich soll zahlen?
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Kanal in der Straße kaputt, ich soll zahlen?

Hallo,
unsere Stadtwerke haben in den letzten Monaten großflächig die Kanalisation in unserer Siedlung überprüft und festgestellt, dass meine Kanalanschlussleitung im Bereich der Straße eingebrochen ist.
Dieser Schaden soll nun auf meine Kosten repariert werden. (ca. 2.500 €) Begründet wurde dies mit einem Hinweis auf die Abwassersatzung. Diese wurde nämlich zum 01.01.04 abgeändert, sodass der Grundstückseigentümer bis zum Hauptkanal für seine Anschlussleitung selbst verantwortlich und unterhaltungspflichtig ist. Nach der alten Satzung waren ab Grundstücksgrenze die Stadtwerke selbst für Schäden in den Anschlussleitungen verantwortlich.
Es ist davon auszugehen, dass dieser Schaden schon vor dem 01.01.04 vorhanden war, die Stadtwerke
mir also, ohne mein Wissen, zum 01.01 eine defekte Leitung überantwortet haben, für die ich jetzt gerade stehen muss.
Dürfen die das so klammheimlich machen (wer liest schon die Abwassersatzung?) und hätten Sie nicht nachweisen müssen, dass die Leitungen funktionstüchtig in meine Zuständigkeit übergeben wurde?
Für Tipps wär ich sehr dankbar.
  • Name:
  • hans k
  1. Immerhin schon mal gut, dass Sie den

    Begriff Abwassersatzung kennen und wissen, dass in den meisten, ab der Grundstücksgrenze die Stadt zuständig ist. So wie es bei Ihnen früher wohl auch drin stand.
    Ändern dürfen die das. Die Frage ist nun, ob nicht ein sog. "Bestandsschutz" gilt. Und ob die Änderung auch rechtsgültig ist.
    Da werden Sie leider wohl einen Rechtsbeistand brauchen. Da bin ich überfragt.
  2. Schauen Sie sich mal dieses Urteil an:

    Aktzenzeichen 4 N 98.3522 vom Bayrischen Verwaltungsgerichtshof ... und verwarf damit die Abwassersatzung der Stadt Coburg). Finden Sie im Internet unter

    Also zu prüfen, ob Ihr Anschluss nicht ggf. "zu weit" von der Straßenmitte entfernt liegt und Sie damit unzumutbar eine Mehrbelastung haben (kurzum, ob Sie einen längeren Kanal-Weg haben als andere an diesem Kanal angeschlossene
    Weiterhin wäre noch zu Prüfen, ob Ihre Wasserwerke ein sog. Eigenbetrieb der Stadt sind und diese, weil Abwasser eine hoheitliche Aufgabe ist, die Änderung rechtlich "korrekt" gemacht haben.
    Vielleicht hilft das Ihrem RA weiter.
    Nur Laie, keine Rechtsberatung.

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