Nach dem Tod meines Vaters vor 18 Jahren haben wir die Kaninchenzucht weiterbetrieben. Der Stall ist mehrfach umgebaut und vergrößert worden, ca. 90 m² inzwischen ist das Stalldach auch bepflanzt worden.
Das Bauamt will den Stall jetzt abreißen bzw. wir sollen den Stall innerhalb von gut vier Wochen beseitigen.
Wegen der Verletzung des materiellen Baurechts ist es, laut Schreiben des Bauamtes, auch nicht möglich, das Stallgebäude nachträglich zu legalisieren. Unter anderem bestehen, laut Schreiben, erhebliche Zweifel an der Standsicherheit des aus verschiedensten Materialien zusammengebauten Stalles.
Das Dach wird mit Stahlträgern abgefangen.
Es könnte sein, dass unser Wohngebiet mit Nebenerwerbsstellen ausgewiesen war/ist?
Als die Häuser vor 50 Jahren gebaut wurden, gab es hier in der Nachbarschaft jede Menge Kleintiere.
Es gibt auch jetzt noch Kaninchenställe in der Nachbarschaft, aber wahrscheinlich nicht von der Größe.
Ich hätte jetzt gerne gewusst
- was bedeutet materielles Baurecht?
- braucht man für einen Kaninchenstall eine Baugenehmigung?
- brauchte mein Vater vor 28 bis 30 Jahren eine Baugenehmigung für den Kaninchenstall?
- welcher Paragraph regelt jetzt und reglte damals den Bau von Kaninchenställen, also worauf beruft sich das Bauamt?
- was können wir jetzt tun?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
U. Henke