Hallo,
hier meine Frage als unwissender Student, die für meine Studienarbeit wichtig ist.
Das Brandschutzkonzept das vom Architekten/Fachplaner erstellt wird, muss ja vom ausführenden Unternehmen umgesetzt werden.
Welche konkreten Regelwerke (DINAbk., LBOAbk., Richtlinien, etc.) den Brandschutz betreffend muss der Unternehmer selbst beachten? Oder bekommt er alle Infos vom Architekten geliefert?
Beispiele: einzubauende Leichtbauwand soll zusätzlich als Rauchabschluss dienen; eine Elektroleitung soll abgeschottet durch eine Brandwand geführt werden; Rohbaufirma soll eine Brandwand F90 erstellen; Unternehmen soll eine T30-Tür einbauen; etc.
Allgemein möchte ich für eine Brandschutzwissen-Datenbank erfahren (Schwerpunkt vorbeugender Brandschutz), welche Brandschutz-Regelungen das ausführende Unternehmen (Elektriker, Lüftungsbauer), das vielleicht nicht brandschutzerfahren ist, rechtlich beachten muss.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
Armin Wagenknecht, TU Darmstadt
Welche Brandschutzregeln muss das ausführende Unternehmen (Elektriker, Leichtbauer etc.) beachten?
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.
Welche Brandschutzregeln muss das ausführende Unternehmen (Elektriker, Leichtbauer etc.) beachten?
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Architekt
Üblicherweise muss dies der bauleitende Architekt koordinieren und entsprechende Angaben z.T. schon in der Ausschreibung festlegen bzw. durch seine Fachplaner festlegen lassen.
Die Werkplanung müsste alle dafür notwendigen Details enthalten.
Darüber hinaus muss er die regelgerechte Ausführung überwachen. -
wobei
das ausführende Unternehmen schon sehr genau wissen muss, was wie ausgeführt wird. Der Architekt ist nicht dafür da, dem Unternehmer beizubringen, wie man eine Brandschutzklappe einbaut oder wie eine rauchdichte Durchführung aussieht.
Der Unternehmer muss über die Sach- und Fachkunde (Sachkunde, Fachkunde) verfügen. -
für den vorbeugenden Brandschutz
gibt es immer mehrere Möglichkeiten, die zum Ziel führen. Der Architekt muss in seiner Werkplanung das Brandschutzkonzept einarbeiten und die Firmen müssen dies umsetzen.
Sollte ein Detail nicht umzusetzen sein, muss die Firma Bedenken anmelden. Im Regelfall gibt es aber für alle Materialien Montagevorschriften des Herstellers, die zu beachten sind. Wenn nicht, erlischt die Zulassung für dieses Teil.
Und wenn im Plan F90-Wand steht, dann muss sich jeder Handwerker seiner Aufgabe bewusst sein. -
Brandschutz und Fachplaner?
Erstmal vielen Dank für die verschiedenen Antworten und dass ich diese so schnell bekommen habe!
Einige weitere Fragen hätte ich noch über die von Herrn Halbinger erwähnten Fachplaner.
Welche Regelwerke den (vorbeugenden) Brandschutz betreffend haben diese zu beachten?
Müssen in deren Werkplänen schon detailliert die Brandschutzanforderungen eingearbeitet sein?
Hintergrund: Ich versuche herauszufinden, welche Regelwerke der einzelne Fachplaner (z.B. Lüftungsbau) in Bezug auf Brandschutz kennen muss/soll, um seine Pläne zu erstellen.
Vielen Dank!
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