Mietflächenberechnung
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Mietflächenberechnung
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1,5 m Vereinfachung
Die Flächen, die über 2 m Höhe aufweisen werden voll angerechnet, die Flächen die zwischen 1 m und 2 m Höhe aufweisen, sowie Balkone und überdachte Terrassen werden zur Hälfte gerechnet. Unter 1 m Höhe wird nichts gerechnet. Es gibt die Möglichkeit nach fertigen Raummaßen zu rechnen oder Rohbaumaße - 3 % der Fläche. z.T. kann (vom Bauherrn) noch ein Abzug für Verkehrsflächen angesetzt werden (bis 20 %) NACHFOLGEND DIE DINAbk. 277 im Wortlaut MfG Zweite Berechnungsverordnung § 42 Wohnfläche (1) Die Wohnfläche einer Wohnung ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. (2) Die Wohnfläche eines einzelnen Wohnraums besteht aus dessen anrechenbarer Grundfläche; hinzuzurechnen ist die anrechenbare Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu diesem einzelnen Wohnraum gehören. Die Wohnfläche eines untervermieteten Teils einer Wohnung ist entsprechend zu berechnen. (3) Die Wohnfläche eines Wohnheimes ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftliche Benutzung durch die Bewohner bestimmt sind. (4) Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von1. Zubehörräumen; als solche kommen in Betracht: Keller, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden, Trockenräume, Schuppen, Garagen und ähnliche Räume;
2. Wirtschaftsräumen; als solche kommen in Betracht: Futterküchen, Vorratsräume, Backstuben, Räucherkammern, Ställe, Scheunen, Abstellräume und ähnliche Räume;
3. Räumen, die den nach ihrer Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen;
4. Geschäftsräumen. § 43 Berechnung der Grundfläche (1) Die Grundfläche eines Raumes ist nach Wahl des Bauherrn aus den Fertigmaßen oder den Rohbaumaßen zu ermitteln. Die Wahl bleibt für alle späteren Berechnungen maßgebend. (2) Fertigmaße sind die lichten Maße zwischen den Wänden ohne Berücksichtigung von Wandgliederungen, Wandbekleidung, Scheuerleisten, Öfen, Heizkörper, Herden und dergleichen. (3) Werden die Rohbaumaße zugrunde gelegt, so sind die errechneten Grundflächen um drei Prozent zu kürzen. (4) Von den errechneten Grundflächen sind abzuziehen die Grundfläche von
1. Schornsteinen und anderen Mauervorlagen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie in der ganzen Raumhöhe durchgehen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt,
2. Treppen mit über 3 Steigungen und deren Treppenabsätze. (5) Zu den errechneten Grundflächen sind hinzuzurechnen die Grundfläche von
1. Fenster- und offenen Wandnischen, die bis zum Fußboden herunterreichen und mehr als 0,13 Meter tief sind,
2. Erkern und Wandschränken, dieeine Grundfläche von mindestens 0,5 Quadratmetern haben,
3. Raumteilen unter Treppen, soweit die lichte Höhe mindestens zwei Meter ist. Nicht zuzurechnen sind die Grundflächen der Türnischen. (6) Wird die Grundfläche Aufgrund der Bauzeichnung nach den Rohbaumaßen ermittelt, so bleibt die hiernach berechnete Wohnfläche maßgebend, außer wenn von der Bauzeichnung abweichend gebaut ist. Ist von der Bauzeichnung abweichend gebaut worden, so ist die Grundfläche auf Grund der berichtigten Bauzeichnung zu ermitteln. § 44 Anrechenbare Grundfläche (1) Zur Ermittlung der Wohnfläche sind abzurechnen
1. voll die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern;
2. zur Hälfte die Grundfläche von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens ein Meter und weniger als zwei Metern und von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen, nach allen Seiten geschlossenen Räumen;
3. nicht die Grundflächen von Räumen oder Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter. (2) Gehören ausschließlich zu dem Wohnraum Balkone, Loggien, Dachgärten oder gedeckte Freisitze, so können deren Grundflächen zur Ermittlung der Wohnfläche bis zur Hälfte angerechnet werden. (3) Zur Ermittlung der Wohnfläche können abgezogen werden 1. bei einem Wohngebäude mit einer Wohnung bis zu zehn Prozent der ermittelten Grundfläche der Wohnung,
2. bei einem Wohngebäude mit zwei nicht abgeschlossenen Wohnungen bis zu zehn Prozent der ermittelten Grundfläche beider Wohnungen,
3. bei einem Wohngebäude mit einer abgeschlossenen und einer nicht abgeschlossenen Wohnung bis zu zehn Prozent der ermittelten Grundfläche der nicht abgeschlossenen Wohnung. (4) Diese Bestimmung über die Anrechnung oder den Abzug nach Absatz 2 oder 3 kann nur für das Gebäude oder die Wirtschaftseinheit einheitlich getroffen werden. Die Bestimmung bleibt für alle späteren Berechnungen maßgebend. DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken 2.1 Brutto-Grundfläche Die Brutto-Grundfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks. Nicht dazu gehören die Grundflächen von nicht nutzbaren Dachflächen und von konstruktiv bedingten Hohlräumen, zum Beispiel belüfteten Dächern oder über abgehängten Decken. Die Brutto-Grundfläche gliedert sich in Konstruktions-Grundfläche und Netto-Grundfläche. 2.2 Konstruktions-Grundfläche Die Konstruktions-Grundfläche ist die Summe der Grundflächen der aufgehenden Bauteile aller Grundrissebenen eines Bauwerks, zum Beispiel von Wänden, Stützen und Pfeilern. Zur Konstruktions-Grundfläche gehören auch die Grundflächen von Schornsteinen, nicht begehbaren Schächten, Türöffnungen, Nischen sowie von Schlitzen. 2.3 Netto - Grundfläche Die Netto - Grundfläche ist die Summe der nutzbaren, zwischen den aufgehenden Bauteilen befindlichen Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks. Zur Netto - Grundfläche gehören auch die Grundflächen von freiliegenden Installationen und von fest eingebauten Gegenständen, zum Beispiel von Öfen, Heizkörpern oder Tischplatten. Die Netto-Grundfläche gliedert sich in Nutzfläche, Funktionsfläche und Verkehrsfläche. 2.4 Nutzfläche Die Nutzfläche ist derjenige Teil der Netto - Grundfläche, der der Nutzung des Bauwerks Aufgrund seiner Zweckbestimmung dient. Die Nutzfläche gliedert sich im Hauptnutzfläche und Nebennutzfläche. 2.5 Funktionsfläche Die Funktionsfläche ist derjenige Teil der Netto -Grundfläche, der der Unterbringung zentraler betriebstechnischer Anlagen in einem Bauwerk dient. Sofern es die Zweckbestimmung eines Bauwerk ist, eine oder mehrere betriebstechnische Anlagen unterzubringen, die der Ver- und Entsorgung (Versorgung, Entsorgung) anderer Bauwerke dienen, zum Beispiel bei einem Heizhaus, sind die dafür erforderlichen Grundflächen jedoch Nutzfläche nach Abschnitt 2.4. 2.6 Verkehrsfläche Die Verkehrsfläche ist derjenige Teile der Netto-Grundfläche, der den Zugang zu den Räumen, dem Verkehr innerhalb des Bauwerks und auch dem Verlassen im Notfall dient. Bewegungsflächen innerhalb von Räumen, die zur Nutz- oder Funktionsfläche (Nutzfläche, Funktionsfläche) gehören, zum Beispiel Gänge zwischen Einrichtungsgegenständen, zählen nicht zur Verkehrsfläche.
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Vielen Dank für Ihre Bemühungen Jetzt habe ich ...
Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Jetzt habe ich da noch eine Frage: Bei der Berechnung nach gif-Methode (Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung) wird unter 1,5 m nichts, zw. 1,5 m und 2,3 m die Hälfte und über 2,3 m die ganze Fläche angerechnet, oder? Außerdem werden hier die KGF von leichten Trennwänden, aber auch nur diese, mitangerechnet? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Ich freu mich auf Ihre Antwort. -
Vielen Dank für Ihre Bemühungen Jetzt habe ich ...
Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Jetzt habe ich da noch eine Frage: Bei der Berechnung nach gif-Methode (Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung) wird unter 1,5 m nichts, zw. 1,5 m und 2,3 m die Hälfte und über 2,3 m die ganze Fläche angerechnet, oder? Außerdem werden hier die KGF von leichten Trennwänden, aber auch nur diese, mitangerechnet? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Ich freu mich auf Ihre Antwort. -
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