Anbau, Statiker?
BAU-Forum: Neubau

Anbau, Statiker?

Hallo in die Runde, wir wollen einen Anbau mit 8 mx4 m bauen. Ein Architekt hat schon alles auf Papier gebracht und der Antrag ist im Bauamt. Unsere Frage, brauchen wir hierfür noch einen Statiker?
  • Name:
  • Roger
  1. ja

    der Architekt darf die Nachweise in der Regel nicht erstellen.

    P.S.: Grundleistung der LPH 1 des Architekten ist:

    [ Zitat Anfang ] ... Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf ... [ Zitat Ende ]
  2. Anbau, Statiker?

    Das kommt auf das Bundesland an. In Bayern ist für das ganze Wohnhaus kein Statiker erforderlich. In Hessen darf jede "Hausfrau" die Statik anfertigen, wenn sie prüfbar ist. Danach prüft sie ein zugelassener Prüfingenieur, der aber keine Verantwortung für die Richtigkeit der Statik übernimmt.

    M.a. W.: In Hessen darf man sie selbst machen, ohne eine Ausbildung dazu vorzuweisen. Man muß es aber können.

    Auch mit ausgebildetem Statiker wird sich ein Anbau etwas setzen und es werden sich Risse zwischen Alt- und Neubau bilden.

  3. Das Bauamt ...

    Foto von wiki

    ... wird sicher ein Feedback geben.
  4. Halbwissen

    Ich habe dazu
    [ Zitat Anfang ] ... M.a. W.: In Hessen darf man sie selbst machen, ohne eine Ausbildung dazu vorzuweisen. Man muß es aber können. ... [ Zitat Ende ]
    mal § 68 HBO nachgelesen.
    [ Zitat Anfang ] ... Nachweise für die Standsicherheit [...] sind nach Abs. 2 bis 6 von hierzu berechtigten Personen (Nachweisberechtigte) aufzustellen ... [ Zitat Ende ]
    § 68 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz HBO

    Die zulässige Erleichterung im zweiten Halbsatz

    [ Zitat Anfang ] ... oder nach Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes durch Prüfsachverständige gegenüber der Bauherrschaft zu bescheinigen. ... [ Zitat Ende ]
    dürfte kaum noch Kosten einsparen.

    Für Bayern habe ich es mir gespart. Mag jeder selbst nachlesen.

  5. Nachweisberechtigter

    Foto von Martin G. Halbinger

    Den Beruf Statiker gibt es eigentlich nicht. Es gibt Nachweisberechtigte für Standsicherheit, Brandschutz usw. Und wenn ein Qualifizierter Prüfer drüber schaut sind die Anforderungen an den Nachweisersteller oft geringer.

    Bis Gebäudeklasse 3 darf dies in Bayern auch der "echte" Architekt (also Kammermitglied mit Erfahrung) wie auch die Dipl-Ing Architektur und Bauing... Die wenigsten Architekten sind aber nicht darauf spezialisiert und machen es daher kaum... (manche wären in Statik fast am Studium gescheitert... ;-) sagt man so...


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