Vollgeschoss berechnen in Baden-Württemberg: Definition, Berechnung & Unterschiede zu anderen Bundesländern?
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Vollgeschoss berechnen in Baden-Württemberg: Definition, Berechnung & Unterschiede zu anderen Bundesländern?
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Um ein Vollgeschoss in Baden-Württemberg zu berechnen, ist die Landesbauordnung (LBOAbk.) BW maßgeblich. Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, das vollständig über der Geländeoberfläche liegt und dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt. Die genaue Definition und die zulässige Gebäudehöhe sind im § 2 der LBO BW festgelegt.
Für die Berechnung sind folgende Punkte wichtig:
- Lichte Höhe: Die lichte Höhe des Geschosses muss mindestens 2,30 m betragen.
- Anrechenbare Fläche: Die anrechenbare Fläche wird durch die Außenmaße des Gebäudes bestimmt.
- Bebauungsplan: Der Bebauungsplan der Gemeinde gibt vor, wie viele Vollgeschosse zulässig sind und welche Gebäudehöhe nicht überschritten werden darf.
Die Berechnung kann komplex sein, da auch Dachgeschosse unter bestimmten Bedingungen als Vollgeschosse gelten können. Es ist ratsam, sich bei Unklarheiten an das zuständige Bauamt oder einen Architekten zu wenden.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde und konsultieren Sie bei Unsicherheiten einen Architekten oder das Bauamt, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den baurechtlichen Vorschriften entspricht.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Vollgeschoss
- Ein Geschoss eines Gebäudes, das vollständig über der Geländeoberfläche liegt und bestimmte Höhenanforderungen erfüllt. Die genaue Definition ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt.
Verwandte Begriffe: Geschossfläche, Gebäudehöhe, Landesbauordnung. - Landesbauordnung (LBO)
- Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Gestaltung von Gebäuden und die Anforderungen an die Bauausführung.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Baugenehmigung. - Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einer Gemeinde regelt. Er legt beispielsweise fest, wie viele Geschosse zulässig sind und welche Gebäudehöhe nicht überschritten werden darf.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Flächennutzungsplan, Baulinie. - Lichte Höhe
- Die lichte Höhe ist der vertikale Abstand zwischen der Oberkante des Fußbodens und der Unterkante der Decke. Sie ist ein wichtiges Kriterium für die Anrechenbarkeit eines Geschosses als Vollgeschoss.
Verwandte Begriffe: Raumhöhe, Geschosshöhe, Deckenhöhe. - Gebäudehöhe
- Die Gebäudehöhe ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt des Gebäudes. Sie wird durch die Landesbauordnung und den Bebauungsplan begrenzt.
Verwandte Begriffe: Vollgeschoss, Traufhöhe, Firsthöhe. - Bauamt
- Das Bauamt ist die zuständige Behörde für alle Fragen rund um das Bauen. Es erteilt Baugenehmigungen, überwacht die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften und berät Bauherren.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Bauberatung. - Architekt
- Ein Architekt ist ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden. Er berät Bauherren, erstellt Baupläne und überwacht die Bauausführung.
Verwandte Begriffe: Bauplanung, Bauleitung, Entwurf.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Vollgeschoss?
Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss eines Gebäudes, das vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegt und bestimmte Höhenanforderungen erfüllt. Die genaue Definition variiert je nach Landesbauordnung. - Wo finde ich die Definition für Vollgeschosse in Baden-Württemberg?
Die Definition für Vollgeschosse in Baden-Württemberg findet sich in § 2 der Landesbauordnung (LBO) BW. Dort sind die Kriterien für die Anrechenbarkeit als Vollgeschoss festgelegt. - Welche Rolle spielt der Bebauungsplan bei der Berechnung von Vollgeschossen?
Der Bebauungsplan legt fest, wie viele Vollgeschosse auf einem Grundstück zulässig sind und welche maximale Gebäudehöhe nicht überschritten werden darf. Er ist daher eine wichtige Grundlage für die Planung und Berechnung. - Was ist die lichte Höhe eines Geschosses?
Die lichte Höhe ist der vertikale Abstand zwischen der Oberkante des Fußbodens und der Unterkante der Decke. In Baden-Württemberg muss die lichte Höhe eines Vollgeschosses mindestens 2,30 m betragen. - Wie werden Dachgeschosse bei der Berechnung von Vollgeschossen berücksichtigt?
Dachgeschosse können unter bestimmten Bedingungen als Vollgeschosse gelten, insbesondere wenn sie eine bestimmte Höhe und Ausdehnung haben. Die genauen Kriterien sind in der Landesbauordnung festgelegt. - Was passiert, wenn mein Bauvorhaben nicht den Vorschriften entspricht?
Wenn Ihr Bauvorhaben nicht den Vorschriften entspricht, kann das Bauamt die Baugenehmigung verweigern oder nachträgliche Änderungen fordern. Im schlimmsten Fall kann der Rückbau angeordnet werden. - Benötige ich einen Architekten für die Berechnung von Vollgeschossen?
Es ist ratsam, einen Architekten hinzuzuziehen, insbesondere wenn die Berechnung komplex ist oder Unklarheiten bestehen. Ein Architekt kann sicherstellen, dass alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden. - Wo kann ich mich weiter informieren?
Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Bauamt Ihrer Gemeinde oder bei der Architektenkammer Baden-Württemberg. Auch die Landesbauordnung BW bietet detaillierte Informationen.
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Vollgeschoss Berechnung BW: Garage relevant für Gebäudehöhe?
Es kommt nicht darauf an, ob im Keller Wohnflächen sind!
Für einen Antrag muss ich ausfüllen, wie viele Vollgeschosse unser Haus hat. Ich habe mir die Definition (Ba-Wü) durchgelesen. Das Problem: Unser Haus liegt am Hang, das Kellergeschoss zählt nur als Vollgeschoss, wenn 1,4 m über die im Mittel gemessene Gelände-Oberfläche hinausragen. Bevor ich das jetzt ausrechne, muss ich aber wissen: zählt eine nachträglich an das Kellergeschoss angebaute Garage, die durch eine Tür mit dem Haus verbunden ist, zu dem Geschoss dazu oder nicht?Danke für eine Antwort Bei der Geschossfläche geht es um Wohnflächen. Folglich müssen Sie wissen, was nicht dazu gehört. Garagen, Schuppen, Balkone gehören nicht dazu, oder je nach Bebauungsplan mit Prozentanteil. Beim Keller kommt es darauf an, ob diese für Wohnnutzung zugelassen sind. Relevant ist das nur für Bauanträge. Wenn also der Keller keine Wohnung ist kann man leicht die Anzahl der Vollgeschosse abzAbk.ählen, meist ist es EG und OG, selten auch das DGAbk. Danke für die Auskunft. Unser Kellergeschoss enthält aber leider auch Wohnflächen und eine zweite Garage (im Haus). Relevant ist die Frage nur, weil ich das in einem Formular (Anerkennung der Dachdämmung nach dem EWärmeG) richtig angeben will. Nach einem Anruf bei Bauamt muss ich nun die Berechnung mit eingebauter Garage (die angebaute kann ich weglassen) durchführen. Noch einmal danke für den Beitrag Das ist absoluter Quatsch, was der Kirschner hier geschrieben hat.
Hier geht es nur und lediglich um die Frage nach der Vollgeschossigkeit, nicht aber darum, ob Wohnraum im Kellergeschoss vorhanden ist oder nicht.
Dabei kommt es darauf an, ob der Keller weit genug aus dem Erdreich heraus ragt, oder nicht. Wenn nicht, = Kein Vollgeschoss, wenn doch, = Vollgeschoss.
Im Dachgeschoss ist es ähnlich, da zählt lediglich (in NRW z.B. ) ob die Fläche des Dachgeschosses mehr als 75 % der Fläche, des darunter liegenden Geschosses hat oder nicht.
Es kommt nicht darauf an, wie die Nutzung der Geschosse ist.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Vollgeschoss berechnen in Baden-Württemberg – Baurechtliche Aspekte
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung eines Vollgeschosses in Baden-Württemberg, insbesondere im Hinblick auf die Anrechenbarkeit von Kellergeschossen und deren Höhe über dem Gelände. Ein wichtiger Punkt ist die Berücksichtigung von Garagenanbauten bei der Feststellung der Gebäudehöhe und der Anzahl der Vollgeschosse. Die Definition des Vollgeschosses ist im Baurecht von Baden-Württemberg festgelegt und kann von anderen Bundesländern abweichen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Höhe des Kellergeschosses über dem Gelände ist entscheidend für die Anrechenbarkeit als Vollgeschoss. Details dazu im Beitrag Vollgeschoss Berechnung BW: Garage relevant für Gebäudehöhe?.
✅ Zusatzinfo: Die korrekte Berechnung der Gebäudehöhe und der Vollgeschosse ist wichtig für Bauanträge und die Einhaltung des Bebauungsplans. Dabei spielen auch die Definitionen von Wohnfläche und Geschossfläche eine Rolle.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die genauen Bestimmungen des Baurechts in Baden-Württemberg bezüglich der Berechnung von Vollgeschossen und der Anrechenbarkeit von Kellergeschossen. Beachten Sie dabei auch die Höhe des Kellergeschosses über dem Gelände und die Auswirkungen von Garagenanbauten. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Kellergeschoss als Vollgeschoss – Danke für die Info!.
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