Vorgehensweise für Mängelbeseitigung bei Bodenplatte (Bewehrung falsch eingebaut)
BAU-Forum: Neubau
Vorgehensweise für Mängelbeseitigung bei Bodenplatte (Bewehrung falsch eingebaut)
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was hilft Dir es ...
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Stand der Auslegungen beachten!
Guten Tag zusammen!
Folgendes Problem beschäftigt mich derzeit: Beim Erstellen der Bodenplatte für unser Haus wurde die Bewehrung entgegen der Vorgaben im Bewehrungsplan um etwa 30 cm (umlaufend) zu klein verlegt, sprich, es befände sich an keiner Stelle unter den Außenmauern Bewehrung in der Bodenplatte, welche zudem als tragendes Element ausgelegt wurde. Durch Fotos konnten wir dies unserem Bauunternehmen als Mangel anzeigen. Nachträgliche Messungen mittels Ortungsgerät (Bosch GMS120) bestätigten die aus den Fotos interpretierten Mängel. Man lenkte im Rahmen der Mängelanzeige ohne Umschweife ein und bietet uns an, auf der bereits vorhandenen Bodenplatte eine neue mit rund 18 cm Stärke aufzubetonieren. Das Haus würde demzufolge etwas Höher ausfallen. Welche amtlichen Folgen das nach sich zieht, ist mir klar und unser Unternehmen weiß, das ich die Zusatzkosten an es weiterleiten werde.
Meine Unsicherheit bezieht sich auf foldende Sachverhalte:
- 1
Der Beton der Bodenplatte wurde mit einer motorgetriebenen Patsche geglättet/"verdichtet", die Platte misst 20 cm. Ein Flaschenrüttler kam nachweislich nicht zum Einsatz. Reicht eine Motorpatsche zum Verdichten aus?
- 2
Im textlichen Teil der Statik wird eine Sauberkeitsschicht aus Magerbeton zuzüglich 40 mm Überdeckung zur unteren Bewehrungslage ODER 70 mm Überdeckung ohne Sauberkeitsschicht gefordert. In der dazu gehörenden Zeichnung ist von 35 mm die Rede. Es wurde eine Noppenfolie auf dem Kies/Sandgemisch verlegt, auf diese kamen 40 mm-Drunterleisten. Ist hier noch von ausreichendem Schutz vor Bewehrungskorrosion auf der Unterseite der Bodenplatte auszugehen? Der Grundwasserstand befindet sich im Mittel 80 cm unter GOK (Maximum war laut Behörde auch schon mal 20 cm unter GOK), die Unterseite der Bodenplatte haben wir auf Höhe der GOK anlegen lassen.
- 3
Als was ist die Bodenplatte jetzt zu betrachten? Als bewehrte Sauberkeitsschicht von 20 cm Stärke? Sollte die neue mit der alten Bodenplatte verbunden werden? Wenn ja wie? Sollte der in #2 angesprochene Korrosionsschutz der vorhandenen Bodenplatte unzureichend sein, ist dann von späteren Problemen bei der neuen Platte auszugehen? (Setzung des Hauses durch verrostende Bewehrung in der unteren Bodenplatte)
Angaben zum Haus: EFHAbk., 10,2x9 m, tragende Bodenplatte mit umlaufender (unbewehrter) Frostschürze von 30x80 cm, Satteldach mit ausgebautem Dachgeschoss und 1,25 m hohem Drempel, Außenwände aus 36,5 cm Porenbeton ohne WVDS, Innenwände 11,5 bzw. 17,5 cm Kalksandstein, Stahlbetondecke, Pfettendach, Lastabtrag des Daches hauptsächlich über die Mittelpfetten in die Giebelwände und je einer Stütze in die Stahlbetondecke,
Angaben zum Boden: aufgeschwämmter Sandboden aus der Weichseleiszeit, nicht Setzungsgefährdet, Baugrube mit rund 70 cm Kiessandgemisch aufgefüllt und verdichtet, ein Bodenverdichtungsnachweis ist jedoch wahrscheinlich nicht gemacht worden.
Für sachdienliche Hinweise und Ideen wär ich extrem dankbar!
Gruß was hilft Dir es wenn Du in mi. drei verschiedenen Bauforen das Problem versuchst zu lösen und eigentlich Dir niemand auf die Art und Weise helfen KANN! einzig und allein können das entspr. Bausachverständige mit allen Unterlagen beurteilen, Grundsätzlich kann eine genauere Beurteilung erst nach einer Augenscheinseinnahme vor Ort vorgenommen werden.
Überschlägig kann man sagen ...
1 Der Beton der Bodenplatte wurde mit einer motorgetriebenen Patsche geglättet/"verdichtet", die Platte misst 20 cm. Ein Flaschenrüttler kam nachweislich nicht zum Einsatz. Reicht eine Motorpatsche zum Verdichten aus?
Müsste ausreichen, kommt aber auf die Tatsche an, Herstellerrichtlinien beachten. Verdichten mit dem Innenrüttler sind meiner Auffassung nach besser.
2 Im textlichen Teil der Statik wird eine Sauberkeitsschicht aus Magerbeton zuzüglich 40 mm Überdeckung zur unteren Bewehrungslage ODER 70 mm Überdeckung ohne Sauberkeitsschicht gefordert. In der dazu gehörenden Zeichnung ist von 35 mm die Rede. Es wurde eine Noppenfolie auf dem Kies/Sandgemisch verlegt, auf diese kamen 40 mm-Drunterleisten. Ist hier noch von ausreichendem Schutz vor Bewehrungskorrosion auf der Unterseite der Bodenplatte auszugehen? Der Grundwasserstand befindet sich im Mittel 80 cm unter GOK (Maximum war laut Behörde auch schon mal 20 cm unter GOK), die Unterseite der Bodenplatte haben wir auf Höhe der GOK anlegen lassen.
Nach der DINAbk. 1045 ist unter jedem Stahlbetonbauteil eine Sauberkeitsschicht anzuordnen. Lässt man die weg, ist nach dem Stand der Auslegungen zur DIN 1045 das Vorhaltemaß um 50 mm (die so genannte sodann sich daraus ergebende Betondeckung) zu erhöhen, so kommt man dann - je nach Bauteil - mitunter auf die dann einzuhaltenden 75 mm. Dies bedeutet aber auch, dass die Bodenplatte, die sodann in der statischen Berechnung ggf. mit 20 cm Dicke angegeben ist um diese 50 mm dicker auszuführen ist, also mithin sodann 25 cm dicke der Bodenplatte. Nach dem Stand der Auslegungen zählen Folien und Bänder, sodann auch die Noppenbahnen nicht als Sauberkeitsschicht! Drunterleisten dürfen nach den Herstellerrichtlinien und nach den DBV Vorgaben nicht linienförmig, nicht in 2,0 m Länge, und in 2,0 m Länge nicht quer zu den Tragstäben verlegt werden, weil es dadurch mehreren linienförmigen Sollbruchstelle kommt (wird aber meistens leider gemacht)!
3 Als was ist die Bodenplatte jetzt zu betrachten? Als bewehrte Sauberkeitsschicht von 20 cm Stärke? Sollte die neue mit der alten Bodenplatte verbunden werden? Wenn ja wie? Sollte der in #2 angesprochene Korrosionsschutz der vorhandenen Bodenplatte unzureichend sein, ist dann von späteren Problemen bei der neuen Platte auszugehen? (Setzung des Hauses durch verrostende Bewehrung in der unteren Bodenplatte)
Ist die Betondeckung nicht ausreichend, fängt die Bewehrung früher an zu rosten, als Sie das normalerweise - bei korrekter Einhaltung der Betondeckung - tun würde, und mithin ist die Gesamtnutzungsdauer des Hauses eingeschränkt. Um wie viele Jahre, da ist man bei Gericht und auf hoher See immer in Gottes Hand. Die jetzige Platte ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Sauberkeitsschicht zu betrachten, wo man einfach drauf betonieren kann oder könnte. Definitionsdebatten sind aber hier eher kontraproduktiv und sind nicht ergebnisorientiert, eine Lösung muss her, weiter nix. Achtung, auch in diesem Fall allerdings ist nach dem Stand der Auslegungen zur DIN 1045 das Vorhaltemaß zu erhöhen und zwar mindestens um 20 mm, was wiederum bedeutet, dass die Bodenplatte um zwei cm dicker werden muss, als die statische Berechnung vorgibt, sofern die statische Berechnung die Erhöhung dieses Vorhaltemaßes nicht bereits berücksichtigt.
Angaben zum Haus: EFHA, 10,2x9 m, tragende Bodenplatte mit umlaufender (unbewehrter) Frostschürze von 30x80 cm, Satteldach mit ausgebautem Dachgeschoss und 1,25 m hohem Drempel, Außenwände aus 36,5 cm Porenbeton ohne WVDS, Innenwände 11,5 bzw. 17,5 cm Kalksandstein, Stahlbetondecke, Pfettendach, Lastabtrag des Daches hauptsächlich über die Mittelpfetten in die Giebelwände und je einer Stütze in die Stahlbetondecke,
Die Ausbildung einer Frostschürze ist mehr als nur sehr ratsam, sodann das Gebäude nicht unterkellert ist. Ansonsten - wenn man die weg lässt - wäre die Lagerungsdichte der Kapillarbrechenden Füllschickt (des Füllmateriales) dauerhaft zu sichern und zu gewährleisten. Durch unterspülen oder beim Durchfluss von Wasser, durch die Kapillarbrechende Schicht, kann die Lagerungsdichte der Kapillarbrechenden Schicht beeinträchtigt werden.
Angaben zum Boden: aufgeschwämmter Sandboden aus der Weichseleiszeit, nicht Setzungsgefährdet, Baugrube mit rund 70 cm Kiessandgemisch aufgefüllt und verdichtet, ein Bodenverdichtungsnachweis ist jedoch wahrscheinlich nicht gemacht worden.
Siehe den Abschnitt vorher.
Für sachdienliche Hinweise und Ideen wär ich extrem dankbar!
Äußerst sachdienlich und hinreichend verlässlich zutreffend kann nur beurteilt werden, wenn man die Dinge vor Ort in Augenschein genommen hat. Beauftragen Sie jemanden der sich mit der Materie auskennt und der Sie an die Hand nimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
hinreichend verlässlich zutreffend kann nur beurteilt werden, wenn man die Dinge vor Ort in Augenschein genommen hat. Beauftragen Sie jemanden der sich mit der Materie auskennt und der Sie an die Hand nimmt.
hinreichend verlässlich zutreffend kann nur beurteilt werden, wenn man die Dinge vor Ort in Augenschein genommen hat. Beauftragen Sie jemanden der sich mit der Materie auskennt und der Sie an die Hand nimmt. -
Das weiß ich!
das hatte ich auch schon geschrieben, , , Dennoch sind das, was ich geschrieben habe die Regelfakten, sodann man denn dann nach den Regeln arbeiten möchte.
Da kommt es ja auch schon ein wenig darauf an, was im Vertrag vereinbart worden ist.
Wovon Sie nichts geschrieben hatten, gelle!
Mit freundlichem Gruß
Markus Reinartz -
Vielen Dank erstmal für die Antwort! ...
Vielen Dank erstmal für die Antwort! ... -
Mit der neuen Statik sieht das so aus!
Vielen Dank erstmal für die Antwort! Herr Reinartz. Ihre Aussagen decken sich weitestgehend mit den Ausführungsvorschlägen meines Bauunternehmens und helfen mir extrem weiter! Die überarbeitete Statik schlägt auf der Unterseite der neuen Platte eine Betonüberdeckung von 40 mm vor. Die Expositionsklasse entspricht XC2. Verstehe ich Sie richtig, dass die gesamte Überdeckung demzufolge 60 mm betragen sollte? 40 mm sind nach meinem Dafürhalten ja das absolute Minimum.
Zu Herrn Matterns Reaktion sei angemerkt, dass die Unterstellung der Nachfrage "in mindestens drei Foren" nicht der Wahrheit entspricht. Ich bin lediglich in einem anderen Forum auf der Suche nach Informationen zur technischem Umsetzung und deren Voraussetzungen gewesen. Dort wurde mir zwar schon sehr gut geholfen, allerdings scheinen meine Fragen eine gewisse Besonderheit zu haben, weil es nach reichlich Recherche keine vergleichbaren Fälle gibt, die zumindest im Netz angesprochen wurden. Ein weiterer Hintergrund ist die Gegenüberstellung von Aussagen einer einst mit der BQÜ beauftragten Person, die im Bezug auf vorangehende Fragen gänzlich andere Vorstellungen hatte (" ... ich sehe da keine Probleme bei der [vorhandenen] Bodenplatte und kann deshalb keine Mängelanzeige unterstützen ... ")
Mit freundlichen Grüßen Herr K ... Das verhält sich folgendermaßen.
Die überarbeitete Statik schlägt auf der Unterseite der neuen Platte eine Betonüberdeckung von 40 mm vor. Die Expositionsklasse entspricht XC2. Verstehe ich Sie richtig, dass die gesamte Überdeckung demzufolge 60 mm betragen sollte? 40 mm sind nach meinem Dafürhalten ja das absolute Minimum.
Hinsichtlich der neuen Statik müsste geprüft werden, welche Betondeckung tatsächlich nötigerweise erforderlich ist. Wenn in der neuen Statik keine Erhöhung des Vorhaltemaßes - bereits schon - berücksichtigt ist, dann wäre dass Vorhaltemaß um 2 cm zu erhöhen, dann logisch geschlussfolgert auf die dann erforderlichen 60 mm, wenn man die Regeln einhalten möchte.
Genauer heißt es im Stand er Auslegungen zur DINAbk. 1045 ...
Frage: In der Norm heißt es zur Vergrößerung des Vorhaltemaßes der Betondeckung: "unmittelbar auf den Baugrund um 50 mm. " Müsste es hier nicht heißen "unmittelbar gegen den Baugrund" (z.B. in Erdschalung hergestellte Fundamente)? ..., Antwort: Die 50 mm-Erhöhung bezieht sich auf die erhöhte Gefahr von Unebenheiten auf dem Baugrund, z.B. durch Begehen oder Befahren. Für seitliche unebene Flächen, wie "Erdschalung" ist das Vorhaltemaß mindestens um das Unebenheitsmaß bzw. 20 mm zu höhen. Grundsätzlich sollten Direktbetonagen gegen oder auf Baugrund nur bei untergeordneten Bauteilen vorgesehen werden
Das alleine genügt ja denn dann - wie bereits erläutert nicht, denn zusätzlich müsste die Bodenplatte dann um das Maß der Erhöhung dicker werden, damit die Oberbewehrung an der Stelle liegt, wo sie statisch berechneter, erforderlicher Weise, auch liegen und angeordnet sein und werden muss.
Wenn die Oberfläche der Sauberkeitsschicht aus Beton der Ebenheit einer geschalten Fläche entspricht, braucht das Vorhaltemaß nicht erhöht zu werden. Ist die Fläche als uneben anzusehen, ist das Vorhaltemaß zu erhöhen, um die Mindestbetondeckung zu erreichen. Bei weicheren Unterlagen sind mögliche Einsenkungen bei der Wahl der Abstandhalter zu berücksichtigen
Guckst Du Seite 8 bis 10 ...Und nicht vergessen, die Drunterleisten (Betonabstandhalter) ...
Aber Sie brauchen echt jemanden der sich auskennt, beauftragen Sie jemanden aus Ihrer Region, der Ihnen unter die Arme greift und Sie an die Hand nimmt, sonst geht das doch schon wieder in die Hose, auch für die weiteren auszuführenden Bauarbeiten und deren Überwachung bei der Ausführung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Aktueller Stand: Letzte Woche hatte ich nach ...
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