Elektroinstallation im Neubau: Leerrohre, Kabelschutz & Installationszonen – Risiken & Lösungen?
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Elektroinstallation im Neubau: Leerrohre, Kabelschutz & Installationszonen – Risiken & Lösungen?

Hallo liebe Experten im Forum!

Wir lassen gerade von einem Bauträger ein Reihenhaus bauen.

Innenwände sind bereits verputz. Installation der Fußbodenheizung und der Heizungs- und Sanitärobjekte (Heizungsobjekte, Sanitärobjekte) steht demnächst an. Danach Einbringung Estrich.

Zur Elektroinstallation: Bauträgerstandard war natürlich mal wieder nahe an der Minimalausstattung nach DINAbk. bzw. RAL 1*.

Aus diesem Grund haben wir nochmals einen Aufpreis von knapp 8000 € für diverse zusätzliche Steckdosen, Netzwerkverkabelung und eine 8 Teilnehmer-Sat-Anlage (5 benutz) aufbringen müssen.

Im Bauvertrag zwischen Bauträger und Elektrikerfirma war eindeutig eine Installation in Rohr vereinbart. Auch bei der Beauftragung unserer Sonderwünsche wurden Formulierungen verwendet wie z.B. Sat-Anlage vom DGAbk. bis in KG in Rohr.

Im Nachhinein hat die Elektrikerfirma festgestellt, dass sie die Installation nicht bzw. nicht durchgängig in Rohr ausgeführt hat. Sie begründete ihr Vorgehen mit der "ortsüblichen Installation" und außerdem sei auch bei einer Verrohrung kein nachträgliches Kabelziehen mehr möglich (bei Mantelleitungen).

Das äußert sich wie folgt (seht euch bitte auch die Bilder an  -  Link ist unten genannt): Installationen auf dem Betonboden bzw. in der Betondecke sind in Rohr bis kurz in oder vor die Ziegelmauern. Danach geht die Mantelleitung weiter unter Putz bis zu den Dosen.

Die Kat7- und Koaxialkabel wurden sogar korrekt bis in die Dosen verlegt. Allerdings liegen die Leitungen dann teilweise blank (ohne Rohr) im Steigstrang zum Keller, der dann später zugemauert und verfüllt wurde (kein Schacht!).

Alle Wände sind bereits verputz. Der Steigstrang ist pro Stockwerk zugemauert und die jeweils dazugehörenden Aussparungen in den Betonböden sind zubetoniert.

Ein Öffnen des Steigstrangs ist, nach Meinung der Beteiligten Firmen, nicht mehr möglich, da die Gefahr der Beschädigung der Gas-, Wasser- und Stromleitungen (Wasserleitungen, Stromleitungen) zu groß ist.

Uns wurde in erster Instanz eine Entschädigungssumme von sage und schreibe 300 € für diesen groben Gesamtmangel angeboten.

Nun bin ich mit dem Bauträger und der Elektrofirma so weit, dass nachträglich und für mich kostenfrei folgendes realisiert wird:

Neben dem ursprünglichen Steigstrang wird nochmals ein kleiner Schacht gemauert in dem insgesamt 5 Leerrohre als Reserve in diverse Räume bzw. den Dachboden laufen sollen. Der Schacht wird optisch unauffällig an die bestehenden Gegebenheiten angeglichen und verputzt. Die Leerrohre werden dann über den Rohboden an eine Stelle meiner Wahl geführt und später dort dann Estrichbündig abgeschnitten. Diese Lösung soll die fehlende Austauschbarkeit der Kat und Koaxialkabel ausgleichen.

Außerdem soll für die Leitungen im Steigstrang die Gewährleistung nach VOBAbk. von 5 auf 10 Jahre verlängert werden.

Die Entschädigungssumme wurde von 300 € auf 600 € erhöht.

Wir sind nun bereit die Lösung mit dem Schacht und den Leerrohren (Reserve) durchführen zu lassen. Auch die Verlängerung der Gewährleistung können wir uns vorstellen.

Allerdings ist die Höhe der Entschädigungszahlung für uns nicht nachvollziehbar bzw. akzeptabel.

Wir sind nämlich der Meinung, dass zwischen der durchgeführten Installation und der vorgesehenen Installation (komplett in Rohr) ein erheblicher Unterschied ist.

Aus unserer Sicht sind folgende Einbußen durch uns dauerhaft hinzunehmen und bauseits nicht mehr zu korrigieren:

  • Benachteiligung gegenüber den anderen Eigentümern der Reihenhäuser. Hier wurden nämlich die Installationen nachträglich geändert bzw. von Beginn an, teils über das Maß hinaus (in Rohr mit Einzeladern) durchgeführt.
  • Ein Nachziehen von sämtlichen Leitungen ist nicht möglich, da selbst Leitungen, die in Rohr bis zur Dose gelegt wurden, sind im Steigstrang ohne Rohr eingemauert.

Kosten, Zeit und Materialaufwand bei zukünftigen Beschädigungen bzw. Nachinstallationen sind deutlich höher als bei den anderen Häusern.

  • Auf Grund von fehlenden Rohren und Dosen in gegossenen Ortbetonwänden in der Rohbauphase (Werkpläne liegen mir vor) sind nun Installationen an Orten, die von uns ursprünglich nicht so vorgesehen und geplant waren.
  • Durch teilweise schlampige Installation und Abweichungen von üblichen Installationszonen, besteht die Gefahr, zukünftig Leitungen zu beschädigen.
  • Reparaturen im Steigstrang (auch Gas- und Wasser) sind zukünftig nur unter großer Vorsicht durchzuführen, da die Stromkabel mit Kabelbindern an und zwischen die Wasser- / Heizungsrohre (Wasserrohre, Heizungsrohre) gelegt wurden.

Wir würden gerne Eure Meinung zu diesem Thema wissen. Besonders würde uns Eure Einschätzung zu einer realistischen Entschädigung interessieren. Auch interessiert uns Eure Meinung allgemein zur Qualität der Installation.

Hier der Link zu den Bildern

Zum Vergrößern Bilder mehrmals anklicken.

Schon mal vielen Dank für Ihre/Eure Kommentare und Ratschläge!

Grüße PearlJam1976

  • Name:
  • Christian Wolff
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Beschädigung von Gas-, Wasser- oder Stromleitungen beim nachträglichen Verlegen von Kabeln.

    🔴 Kritisch: Unsachgemäße Elektroinstallation kann zu Kurzschlüssen und Bränden führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Bedenken bezüglich der Elektroinstallation in Ihrem Neubau-Reihenhaus haben. Es ist wichtig, frühzeitig auf mögliche Probleme aufmerksam zu werden, um spätere Komplikationen und Kosten zu vermeiden.

    🔴 Gefahr: Das nachträgliche Verlegen von Kabeln in Wänden und Böden, insbesondere nach dem Einbringen des Estrichs, birgt Risiken. Es besteht die Gefahr, bestehende Installationen (Gas, Wasser, Strom) zu beschädigen. Dies kann zu erheblichen Schäden und Sicherheitsrisiken führen.

    Ich empfehle Ihnen folgende Punkte zu prüfen und zu berücksichtigen:

    • Leerrohre: Die vorhandenen Leerrohre sollten ausreichend dimensioniert und zugänglich sein, um spätere Erweiterungen oder Reparaturen zu ermöglichen. Achten Sie darauf, dass die Leerrohre nicht durch Estrich oder andere Bauteile verdeckt werden.
    • Installationszonen: Die Elektroinstallation muss den geltenden Installationszonen entsprechen (DINAbk. 18015). Dies gewährleistet die Sicherheit und Wartungsfreundlichkeit der Installation.
    • Dokumentation: Fordern Sie detaillierte Werkpläne der Elektroinstallation an. Diese Pläne sollten alle Leitungswege, Dosen und Anschlüsse genau verzeichnen.
    • Sonderwünsche: Klären Sie Ihre Sonderwünsche bezüglich der Elektroinstallation frühzeitig mit dem Bauträger und der Elektrofirma. Halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Elektroinstallation von einem unabhängigen Elektrosachverständigen prüfen, bevor der Estrich eingebracht wird. So können Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Leerrohr
    Ein Leerrohr ist ein Schutzrohr, das in Wänden, Böden oder Decken verlegt wird, um Kabel aufzunehmen. Es ermöglicht das einfache Austauschen oder Hinzufügen von Kabeln, ohne die Bausubstanz zu beschädigen. Verwandte Begriffe: Kabelschutzrohr, Elektroinstallationsrohr, Wellrohr.
    Installationszone
    Installationszonen sind definierte Bereiche in Wänden und Decken, in denen elektrische Leitungen verlegt werden dürfen. Sie dienen der Sicherheit und Wartungsfreundlichkeit. Die Einhaltung der Installationszonen ist in der DIN 18015 geregelt. Verwandte Begriffe: Schutzbereich, Leitungsführung, Elektroinstallation.
    Mantelleitung
    Eine Mantelleitung ist ein Kabel, das aus mehreren isolierten Adern besteht, die von einem gemeinsamen Mantel umgeben sind. Sie bietet einen mechanischen Schutz für die Adern und erleichtert die Verlegung. Verwandte Begriffe: NYM-Leitung, Kabel, Aderleitung.
    Potentialausgleich
    Der Potentialausgleich dient dazu, Potentialunterschiede zwischen verschiedenen leitfähigen Teilen eines Gebäudes zu vermeiden. Er schützt vor gefährlichen Berührungsspannungen. Verwandte Begriffe: Erdung, Schutzleiter, Überspannungsschutz.
    DIN 18015
    DIN 18015 ist eine Normenreihe, die die Elektroinstallation in Wohngebäuden regelt. Sie legt unter anderem die Anforderungen an Installationszonen, Leitungsführung und Schutzmaßnahmen fest. Verwandte Begriffe: VDE-Bestimmungen, Elektroinstallation, Normen.
    Koaxialkabel
    Ein Koaxialkabel ist ein spezielles Kabel, das zur Übertragung von hochfrequenten Signalen verwendet wird, beispielsweise für Antennen- und Kabelfernsehen. Es besteht aus einem Innenleiter, einem Isolator, einem Schirmgeflecht und einem Außenmantel. Verwandte Begriffe: Antennenkabel, HF-Kabel, Satellitenkabel.
    Steigstrang
    Ein Steigstrang ist eine vertikale Leitungsführung in einem Gebäude, die verschiedene Stockwerke miteinander verbindet. Er dient zur Versorgung der einzelnen Etagen mit Strom, Wasser oder anderen Medien. Verwandte Begriffe: Versorgungsleitung, Hauptleitung, Verteiler.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind Installationszonen?
      Installationszonen sind definierte Bereiche in Wänden und Decken, in denen elektrische Leitungen verlegt werden dürfen. Sie dienen dazu, die Sicherheit und Wartungsfreundlichkeit der Elektroinstallation zu gewährleisten. Die Installationszonen sind in der DIN 18015 festgelegt.
    2. Was ist der Unterschied zwischen Mantelleitungen und Einzeladern?
      Mantelleitungen bestehen aus mehreren isolierten Adern, die von einem gemeinsamen Mantel umgeben sind. Einzeladern sind einzelne, isolierte Drähte. Mantelleitungen sind robuster und einfacher zu verlegen, während Einzeladern flexibler sind und sich besser für enge Radien eignen.
    3. Was bedeutet "estrichbündig"?
      Estrichbündig bedeutet, dass ein Bauteil (z.B. eine Dose) auf gleicher Höhe mit der Estrichoberfläche abschließt. Dies ermöglicht eine ebene Oberfläche und verhindert Stolperfallen.
    4. Was ist eine Sat-Anlage?
      Eine Sat-Anlage (Satellitenanlage) dient zum Empfang von Fernseh- und Radioprogrammen über Satellit. Sie besteht aus einer Satellitenschüssel, einem LNB (Low Noise Block Converter) und einem Receiver.
    5. Was sind Leerrohre und wozu dienen sie?
      Leerrohre sind flexible oder starre Rohre, die in Wänden, Decken oder Böden verlegt werden, um später Kabel hindurchzuziehen. Sie ermöglichen den Austausch oder die Ergänzung von Kabeln, ohne die Bausubstanz beschädigen zu müssen.
    6. Was ist bei der Gewährleistung zu beachten?
      Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden waren. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauleistungen. Es ist wichtig, Mängel frühzeitig zu rügen und schriftlich festzuhalten.
    7. Was sind Koaxialkabel?
      Koaxialkabel sind spezielle Kabel, die zur Übertragung von hochfrequenten Signalen verwendet werden, beispielsweise für Antennen- und Kabelfernsehen. Sie bestehen aus einem Innenleiter, einem Isolator, einem Schirmgeflecht und einem Außenmantel.
    8. Was sind Installationsschächte?
      Installationsschächte sind vertikale oder horizontale Kanäle in Gebäuden, die zur Aufnahme von Leitungen und Rohren dienen. Sie ermöglichen eine einfache Installation und Wartung der technischen Gebäudeausrüstung.

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      Grundlagen der Elektroplanung, Berücksichtigung von Nutzerbedürfnissen und technischen Anforderungen.
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      Integration von Smart Home Komponenten in die Elektroinstallation, Steuerung von Beleuchtung, Heizung und Sicherheitstechnik.
    • Überspannungsschutz
      Schutz von Elektrogeräten vor Schäden durch Überspannung, Auswahl und Installation von Überspannungsschutzgeräten.
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      Besonderheiten bei der Elektroinstallation im Altbau, Sanierung und Modernisierung bestehender Anlagen.
    • Energieeffiziente Beleuchtung
      Auswahl energieeffizienter Leuchtmittel, Planung und Installation von Beleuchtungssystemen zur Reduzierung des Energieverbrauchs.
  2. Mangelhafte Elektroinstallation: Anspruch auf Mängelbeseitigung!

    Foto von Ralf Wortmann

    Müssen sich Bauherren mit einem geringen Minderungsbetrag zufrieden geben?
    Wenn es definitiv nicht nur zwischen Bauträger und Elektriker (wäre für Sie unerheblich), sondern auch zwischen Ihnen und Ihrem Bauträger vertraglich so vereinbart wurde, dass z.B. die z.B. Sat-Anlage vom DGAbk. bis in KG im Rohr verlegt wurde, darf der Bauträger nicht hinter dieser Ausführungsqualität zurückbleiben. Die Ausführung wäre dann ganz klar mangelhaft.

    Bei den anderen Leitungen, die nicht im Rohr verlegt wurden, kommt es auf DINAbk.-Normen und die anerkannten Regeln der Technik an, ob es sich auch ohne vertragliche Vereinbarung um einen Mangel handelt (Fachmann fragen, falls hier im Forum keiner der Bautechniker dazu antwortet.)

    Bei den z.T. unverrohrten Abschnitten der Sat-Anlage vom DG bis in KG handelt es sich um einen funktionalen Mangel, bei dem sich der Bauträger in aller Regel nicht auf die Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung berufen kann. Sie haben also so, wie Sie es schildern, einen Anspruch auf Mängelbeseitigung und müssen sich nicht mit Halbheiten oder kleinen Minderungsbeträgen zufrieden geben.

    Das Argument, dass ein Öffnen des Steigstrangs nach Meinung der beteiligten Firmen nicht mehr möglich, da die Gefahr der Beschädigung der Gas-, Wasser- und Stromleitungen (Wasserleitungen, Stromleitungen) zu groß ist, ist m.E. unerheblich, denn technisch ist alles möglich. Wenn dabei andere Leitungen beschädigt werden, müssen eben auch diese fachgerecht instand gesetzt werden.

    Wenn Sie mit den niedrigen Zahlungsbeträgen nicht einverstanden sind, sollten Sie weiterhin einfach ohne Wenn und Aber auf Mängelbeseitigung bestehen. Schreiben Sie das Ihrem Bauträger und setzen Sie eine Frist zur Mängelbeseitigung (mit Zustellungsbeweis). Verhandeln Sie nicht mit dem Elektriker, denn der ist nicht ihr Vertragspartner.

    Bei Mängeln, bei denen sich der Bauträger nicht auf die Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung berufen kann, haben Sie das Recht auf Mängelbeseitigung zu bestehen und müssen sich keinen (meist geringen) Minderungsanspruch aufschwatzen lassen.

    Soweit die Mängel nicht beseitigt werden, müssen sie sich diese Mängel bei der Abnahme ausdrücklich vorbehalten und Sie können das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten (von einem Fachmann am besten ausrechnen lassen, aber nicht zu hoch schätzen!) vom Werklohn zurückbehalten. Dazu sollten Sie aber sicherheitshalber vorher einen Anwalt einschalten und sich anhand der Vertragsunterlagen beraten lassen.

    Viel Erfolg und viele Grüße

    Ralf Wortmann, Magdeburg Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht)

  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Elektroinstallation im Neubau: Risiken und Lösungen

    💡 Kernaussagen: Bei Abweichungen von vertraglich vereinbarten Ausführungsqualitäten (z.B. Verlegung der Sat-Anlage im Rohr) liegt ein Mangel vor. Bauherren haben Anspruch auf Mängelbeseitigung. Die Einhaltung von DINAbk.-Normen und Regeln der Technik ist entscheidend. Unverhältnismäßige Forderungen können jedoch abgelehnt werden. Eine klare vertragliche Vereinbarung zwischen Bauherr und Bauträger ist wichtig.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Details zur Mängelbeseitigung und möglichen Ansprüchen bei mangelhafter Elektroinstallation finden Sie im Beitrag Mangelhafte Elektroinstallation: Anspruch auf Mängelbeseitigung!. Hier wird der Anspruch auf Mängelbeseitigung bei Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen erläutert.

    ✅ Zusatzinfo: Die Elektroinstallation im Neubau muss den aktuellen DIN-Normen entsprechen. Dies betrifft insbesondere die Verlegung von Leerrohren und die Einhaltung von Installationszonen. Die frühzeitige Planung von Sonderwünschen ist entscheidend, um nachträgliche Änderungen und damit verbundene Kosten zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bauträger sorgfältig und lassen Sie die Ausführung der Elektroinstallation von einem Fachmann prüfen. Dokumentieren Sie Mängel frühzeitig und fordern Sie eine Mängelbeseitigung. Beachten Sie die Gewährleistungsfristen.

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