Baufirma/Bauträger insolvent, wie geht es weiter
BAU-Forum: Neubau
Baufirma/Bauträger insolvent, wie geht es weiter
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Baufirma/Bauträger insolvent, wie geht es weiter
Hallo.Ich hoffe in diesem Forum eine Antwort auf einen Teil meiner Fragen zu bekommen. Zunächst schildere ich mal den Fall:
Wir haben mit einer Baufirma/Bauträger (Bauvertrag zum Festpreis abgeschlossen, Grundstück wurde von uns beschafft) einen BGBA-Hausbauvertrag über den Bau einer Doppelhaushälfte im September 2011 abgeschlossen. Nach vielen Verzögerungen, die zum Großteil die Baufirma zu verschulden hatte, begann der Hausbau im Juli dieses Jahres. Mittlerweile ist das EGA gemauert und die Betondecke des EGAbk. gelegt worden. Bevor der Dachstuhl errichtet werden konnte, meldete die Baufirma letzte Woche Insolvenz an.
Wir wurden vor die Wahl gestellt, ob wir über den Insolvenzverwalter weiter bauen oder den Vertrag kündigen wollen.
Am Wochenende ließ ich einen Baugutachter den Wert der bereits errichteten Gewerke ermitteln, dieser kam auf einen Betrag von 22.000,- - bezahlt wurden in Raten allerdings bereits 40.000,-.
Jetzt die Fragen:
Macht es Sinn über den Insolvenzverwalter weiter zu bauen, oder lieber kündigen und die Gewerke selbst vergeben?
Wie lief eine Fortführung des Bauvorhabens unter der Regie einen Insolvenzverwalters weiter?
Die gesetzte Decke wäre Bestandteil der nächsten Rate über 16.000,-, die nach Errichtung des Dachstuhls gezahlt würde. Hat der Insolvenzverwalter bzw. die Baufirma ein Anrecht auf eine weitere Zahlung (für den Fall, dass wir kündigen)?
Macht es Sinn, sich zum jetzigen Zeitpunkt anwaltlichen Beistand zu holen?
Gibt es generell Dinge, die sofort berücksichtigt werden müssen?
Die überzahlten 18.000,- sind def. weg, egal ob Fortführung des Baus in Eigenregie oder über Insolvenzverwalter, oder?
Vielen Dank im Voraus ...
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ab zum Anwalt
aber ganz schnell! Ihr erster Schritt, von einem Gutachter den Wert des Baus zu ermitteln war schon mal eine sehr gute Grundlage.Wieso sollten die 18.000 € Überzahlung weg sein? Das macht keinen Sinn. Wenn der Insolvenzverwalter weiterbauen will, dann doch wohl mit dem bereits bezahlten Geld. Und dann muss der Insolvenzverwalter natürlich gleich eine Haftungsabtretungserklärung unterschreiben, denn Gewährleistungsansprüche können Sie ja zukünftig nur noch an die Handwerker richten.
All das erklärt Ihnen ein guter Baufachanwalt.
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18.000 € ...
werden Sie schon mal nicht überzahlt haben, wenn Sie nicht die Baugenehmigung mitgebracht haben. Wenn der Generalübernehmer die Leistung bsi inkl. Bauantrag gestellt hat, dann ist das ja auch ein Wert!Wenn der IVAbk. darüber nachdenkt, weiterzumachen, dann muss eine gewisse Masse Dasein. Wesentlicher als der Wert der errichteten Leistung + Genehmigung ist deren Mängelfreiheit! Wenn es an dem Rohbau jetzt auch noch Mängel gibt, müssen Sie die bei einer Kündigung aus eigener Tasche beheben lassen.
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Erst mal vielen Dank für die ...
Erst mal vielen Dank für die raschen Antworten.Der Baugutachter konnte keine Baumängel feststellen (gibt ja auch noch nicht viel, bei dem man Mängel hätte fabrizieren können
).
Stimmt, die Architektenleistung bzw. Vorbereitung der Finanzierung etc. hatte ich nicht berücksichtigt, allerdings sind sämtliche Gebühren/Kosten (Grundstücksvermessung, Bauwasser, -Strom, Bodengrunduntersuchung, Abgeschlossenheitsbesch. etc.), die darüber hinaus gehen, von uns separat beglichen worden.
Den Weg zum Fachanwalt wollten wir beschreiten, allerdings hätten wir vorab gerne einen Ratschlag, welcher Weg der "Richtige" ist, da unsere DH-Partnerin eine Fortführung des Baus über den IVAbk. bevorzugt, da Bekannte von ihr in einer vgl. Situation steckten und wohl gute Erfahrungen gemacht haben.
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Da ohnehin
ein Anwalt eingeschaltet werden soll/muss, kann der auch gleich den Zahlungsplan des Werkvertrages auf Wirksamkeit prüfen.Nach BGBAbk. dürfte es 1.) nicht zu einer Überzahlung gekommen sein, denn der Bauunternehmer darf nur Abschläge in der Höhe verlangen, in der der Bauherr Wertzuwachs erhalten hat 2.) hätte der Bauunternehmer vor der 1. Abschlagszahlung Sicherheit in Höhe von 5 % des Auftragswertes leisten müssen.
Näheres erklärt der Anwalt
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Gute Erfahrungen hin oder her
Sie können nur auf eigene Leute bauen. Soll heißen: Behalten Sie den Gutachter als eigenen Bauüberwacher, der alle Arbeiten kontrolliert und die zukünftigen Zahlungen frei gibt, wenn die Massen und die Qualität stimmen. Zum Thema Gewährleistung habe ich Ihnen ja schon geschrieben "Abtretungserklärung", denn das insolvente Generalunternehmer wird es nicht ewig geben und auch der IVAbk. ist nicht mehr lange zuständig. Wenn nach Fertigstellung des Objekts Mängel auftreten, dann brauchen Sie ein Durchgriffsrecht auf die Handwerker. Weitermachen ist sicher eine Lösung. ob mit dem IV als Vertreter des Generalunternehmer oder mit einem neuen Architekten, der sich die Nachunternehmer des Generalunternehmer schnappt und mit denen sie dann Einzelverträge abschließen, ist persönliche Entscheidung. Da gibt es vermutlich keine pauschale Antwort besser/SCHLECHTER. Das hängt von Hoffnung und Vertrauen ab.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baufirma, Bauträger". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Hallo Geplant Passivhaus mit 180 m² und 8 ...
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Rissverformungen im aufgehenden Gebäudetragwerk ... evtl. in Fundamenten?
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- … nur mit einer sehr teuren Baugrundverstärkung zu begegnen, die wohl der Bauträger ggf. nicht übernehmen würde …
- … die Sohle der Garage eine Vielzahl von Rissen. Diese wurden vom Bauträger fachgerecht mit einer kompl. Garagenbeschichtung versehen. …
- … a) durch Anerkenntnis der Mängel und der Mängelursachen durch den Vertragspartner (Bauträger bzw. Generalunternehmer) …
- … Der Bauträger hat auch den Boden mitgebracht. Wir haben die fertigen Wohnungen gekauft …
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- … verfolgen müssen in Form einer gerichtlichen Klage auf Mängelbeseitigung, wenn der Bauträger nach Vorlage des Gutachtens nicht freiwillig eine umfangreichere Mängelbeseitigung startet. …
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- … und hohe Sanierungskosten auftreten, zweifeln wir an wir Mängelbeseitigung durch den Bauträger ... deshalb auch unsere Fragen nach einer Absicherung. …
- … scheint auch, der Bauträger hat für unser Objekt, wohl auch anderweitig oft so, eine Projektgesellschaft mit 20 ooo. - Kapital gebildet. …
- … Wenn er niemanden, Statiker oder Baufirma, findet an den er die Kosten weiterreichen kann, ist …
- … Muss dazu zwingend ein Sachverständiger dabei sein? Formal müsste wohl der Bauträger eingeladen werden? …
- … müssen VOR dem 31.12.2018 alle heute noch offenen Mängel schriftlich dem Bauträger anzeigen. NUR wenn dieser vor Ablauf der Gewährleistung alle diese Mängel …
- … immer nicht beseitigten Mängeln verhält, sagt ihnen ihr Anwalt. Wenn der Bauträger diese Mängel nie offiziell anerkannt hat, könnte auch für diese Mängel …
- … Um diesen Gewährleistungsablauf ohne vorherigen Mängelmeldungs-und-Mängelanerkennungs-Schriftverkehr mit dem Bauträger zu hemmen, haben sie bis zum 31.12.18 Zeit in letzter Minute …
- … gewährleistungshemmender Wirkung entsteht. Durch ein solches Verfahren wird die Mangelanerkenntnis des Bauträger durch die Mangelfeststellung des Gutachters ersetzt. …
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- … Bringen Sie den Bauträger dazu, schriftlich auf den Einwand der Verjährung zu verzichten. …
- … ist aber auch sehr gut. Vielleicht sollte die HV an den Bauträger herantreten und ihm ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren ankündigt für den Fall, dass …
- … und Bewertung aller Mängel zu beauftragen und diese anschließend gesammelt beim Bauträger anzumelden. Das verschafft zumindest etwas Zeit. …
- … Fachmann mit der Aufstellung einer Mängelliste beauftragen. Bekommt die WEGAbk. vom Bauträger keine Gewährleistungsverlängerung, dann MUSS diese Liste bis zum 31.12.2018 mit Beweissicherungsantrag …
- … Am 14.11 schrieben Sie, dass die Bauträgergesellschaft, in diesem Fall eine mbH Co. KG, das Objekt erst …
- … mehr bestehen. Bei offenen Forderungen (z.B. aus offenen Mängeln), welche die Bauträgerin nicht begleichen will/kann besteht dann nur noch die Möglichkeit …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauunternehmer oder Architekt?
- … die Gemeinkosten in einem Büro auch ganz anders, als bei einer Baufirma mit vielen Mitarbeitern. …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenkalkulation/ Angebot für Umbau eines Einfamilienhaus durch Architekten kostenpflichtig?
- … im Juli 2008 haben wir den Bauträger unseres Einfamilienhauses kontaktiert und um einen Kostenvoranschlag/ Angebot für den Umbau …
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- … Der Bauträger hat seinen Sitz in Niedersachsen. Ist diese Verfahrensweise rechtlich i.O.? …
- … Erstmal etwas begriffliches: Um einen Bauträger wird es sich nicht handeln, sondern schlicht um eine Bauunternehmung, die Ihnen ein Angebot als Generalunternehmer gemacht hat. Eine Angebotsbearbeitung ist üblicherweise kostenlos, wenn nichts vertraglich vereinbart war (juristische Laienmeinung). …
- … Vielleicht ist es klüger, die 460 zu bezahlen. Das hängt u.A. davon ab, inwiefern die Leistungen der Baufirma als Planungsleistungen für Ihren Umbau angesehen werden können. …
- … - freischaffend (unter der Anschrift, unter welcher die Hausbaufirma läuft) …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Zustandsbericht der Architektenschaft
- … Bauqualität insgesamt. Dies alles ist dem Berufsbild, neben der Konkurrenz durch Bauträger, Generalübernehmer's, etc. eher abträglich. …
- … ausgelasteten Statikbüros produzieren Statiken (statische Berechnungen, Pläne etc.) am Fließband für Bauträger und Schlüsselfertiganbieter zu ca. 20-30 % der HOAIAbk.. Angemessene Ingenieurgehälter sind damit …
- … wo der 50 jährige Bauleiter nach 25 Jahren Bauleitertätigkeit in einer Baufirma weggemobbt wird, weil ein junger Kollege für die Hälfte Gehalt eingestellt …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekten bauen teuer
- … die Einsparungen des Bauherren innerhalb der Ausschreibung! Das schafft weder der Bauträger noch der Generalunternehmer. Im übrigen bestimmt der Bauherr selbst, was er …
- … ein Bauträgerhaus (also zigfach gebaut und reprobt) kann vom Architekt nicht günstiger …
- … Gebäuden (z.B. Passivhaus, integrierte Tiefgarage, etc.) ausspielen, und ist dann dem Bauträger auch preislich überlegen. Nur wer baut (bezahlt) heutzutage noch anspruchsvolle Gebäude …
- … gern ins Spiel gebrachten vorurteils habe ich mir mal von vier Bauträgern die Pläne schicken lassen, Massen ermittelt und mit normalpreisen der hiesigen …
- … Firmen versehen. nach Aufschlag des Architektenhonorars lagen waren drei Bauträger im schnitt 10 % teurer. lediglich ein Bauträger lag gleichauf, dieser haustyp wurde bei ihm allerdings auch mit …
- … mit Balkon, Rundbogenfenster hat nun mal gar nichts mit dem typischen Bauträger-Haus zu tun. Das passt auch nicht auf die normalen Briefmarken …
- … . Der Vergleich hinkt. Der Vorteil beim Bauträger liegt doch an seinen ausgehandelten Rahmenverträgen mit den einzelnen Handwerksunternehmern sowie dem Grundstückskauf en gros. Ich kenne Dachdeckerunternehmer, die garantierte 100 Dächer pro Jahr eindecken dürfen, zwar nichts zum riesigen Geld verdienen, aber eine dreiviertel Mio. garantierter Jahresumsatz ist ja schon mal was. …
- … Aber wahrscheinlich reden wir aneinander vorbei. Ihr meint den Bauträger, der für den Kunden ein Haus baut und ich …
- … meine Bauträger, welche Häuser bauen, welche Kunden dann kaufen (also Massenware) …
- … Hier in Solingen sind von 6 großen Bauträgern noch 2 übrig. Der Rest hat das Geld seiner …
- … Liebe Leute reden wir jetzt vom Bauträger oder vom GUAbk.? Ich dachte bis jetzt nur vom Generalunternehmer - …
- … Der Bauträger baut auf seinem Grundstück ein Haus und verkauft es an einen Erwerber - da stellt sich die Frage überhaupt nicht. …
- … bei meinem Vergleich habe ich Häuser von Bauträgern genommen (waren zwei richtige bt und zwei gu) und …
- … dem ottonormalbauherren und seinen Drittelfinanzierungsmarotten doch gar nicht mehr abgeben). bei Bauträgern ist es halt wie bei den großen verbrauchermärkten: viel teure Werbung, …
- … im Block verkauft. Hier in Solingen gleich 160 Stück ausschließlich an Bauträger. Meine Bauherren haben keine Chance eines dieser Grundstücke zu erwerben, werden …
- … quasi gezwungen vom Bauträger zu kaufen. Es wird Zeit sich zu wehren. …
- … ich als Vertreter der Generalunternehmer-Fraktion muss mich mal heftig gegen das über einen kam scheren mit den Bauträger's wehren. Historisch gesehen blieb den meisten Rohbaufirmen nichts anders …
- … auch für Architekts gelten! Über die Profit-Machenschaften und Abzockmetalitäten der meisten Bauträger's möchte ich an dieser Stelle keine weiteren Worte verlieren. …
- … die von Ihnen geschilderte Praxis ist die des Bauträger's! Wir (und zum Glück auch immer mehr Mitbewerber) erstellen Generalunternehmer-Pakete …
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- … angesprochen und ist für mich einer der Hauptgrunende, warum es überhaupt Bauträger's gibt. Warum sonst sollte man sich freiwillig in die Fänge …
- … Fotodokumentation über einige Bauvorhaben in der Aachener Kante gemacht, allesamt von Bauträgern. Was da an Pfusch zusammen gekommen ist hat mich davor …
- … eben immer wieder berichtet. Wasser auf die Mühlen der Generalunternehmer und Bauträger. …
- … Dass es beim Generalunternehmer/Bauträger zwar einen Festpreis gibt, der dann …
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- … auf dem Sektor Einfamilienhaus, DH usw. wohl verloren ist! Kaufoptionen durch Bauträger auf Grundstücke bzw. Kommunen, die Grundstücke ausschließlich an Bauträger abgeben tun …
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- … schlecht sein, würde aber bedeuten, dass man selber zum Generalunternehmer/Generalübernehmer/Bauträger würde. Hier aber ging es doch darum aufzuzeigen, dass wir (Architekten) …
- … ich auch das Vergnügen knapp 1 1/2 Jahre bei einem Bauträger als Angestellter arbeiten zu dürfen. Dieser - und wie ich habe …
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- … hier gegen ettablierte Bauträger's (ich spreche jetzt mehr von den Großen ) durchzusetzen sehe ich als schwierig an. Die Vorgehensweise müsste mehr auf kommunaler Ebene verlagert werden um hier Fuß fassen zu können. Ich spreche jetzt auch weniger von uns, als eher von Architekten und die als Klitschen bezeichnete kleineren lokalen BU's bzw. Generalunternehmer's ... Eine mögliche Vorgehensweise könnte eine Interessensgemeinschaft im lokalen Bereich sein, welcher die örtlichen Politiker davon überzeugt, dass es durchaus mehr Sinn macht, entsprechende Grundstücke weniger einem Bauträger's zu veräußern als eher einer Interessensgemeinschaft von lokalen Architekten, …
- … EK. Der Traum vom Eigenheim ist bezahlbar geworden. Niedrige Zinsen und Bauträgertum setzen einfache Träume in die Realität um. Ich möchte ungern …
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- … anzubieten - mittels Festpreis! Das Abwenden vom gemeinen Häuslebauer zu den Bauträger's (was hier in Bayern auch sehr gut zu beobachten ist) …
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- … habe ich begonnen mich intensiv mit der Problematik der Einfamilienhäuser in Bauträgerhand auseinanderzusetzen, nachdem ein Bauträger/Generalunternehmer mit den Geldern der Bauherren …
- … und der Frage ob es überhaupt möglich ist, zusätzlich auch noch Bauträgerleistungen zu erbringen, kam ich zu dem Schluss, entweder du baust …
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- … Die Planung beim Bauträger machen in der Regel - Bautechniker oder Bauzeichner. …
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- … ganze Berufsgruppen Unfähigkeit zu unterstellen. Es gibt unfähige, lügende und betrügende Bauträger, GUs, GÜs, Makler, Fertighausverkäufer, Zahnärzte, Busfahrer, Architekten und Schiedsrichter. …
- … Grüße vom Bauunternehmer und Bauträger. …
- … beseelt von seinem Studium ... :-)). Warum denn so viele Bauträger-Kisten? Weil es bezahlbar sein muss, und vor allem, geiz ist geil, deswegen bist du ja auch so ein besch ... :-)) ) oder doch nicht? Man äh, hier will einer Reklame für seine hp machen, die noch nicht mal mit Inhalten unterlegt ist. Viele Grüße aus Laholm/Schweden. …
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- … dass es leider zu viele schlechte Bauträger gibt. Es gibt aber natürlich auch gute. Und die sind - genau wie die weniger guten - unsere natürlichen Fressfeinde. …
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- … Bis bald wieder in trauter Runde: Architekten vs. Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer. …
- … Dieses Konkurenzgehabe kommt ausschließlich von Architektenseite. Weder der Bauträger oder Generalunternehmer oder Generalübernehmer oder Fertighaus/Holzhausmann sieht den Architekten als …
- … Weder der Bauträger oder Generalunternehmer oder Generalübernehmer oder Fertighaus/Holzhausmann sieht den Architekten als …
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- … weil der Architekt und der Chef der Baufirma nicht mehr miteinander gesprochen haben - bis heute übrigens nicht! (Es flatterten dann Baubehinderungsanzeigen seitens der Baufirma an den Architekten über mein Fax, usw.) …
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- … (Anwalt, evtl. Gutachter, Gericht). Eigentlich traut man diese Vorgehensweise nur böswilligen Bauträgern zu. …
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