wenn die Beizung des Gebäudes ausschließlich über die WP erfolgt, dann ist Ihr Bauträger-Haus natürlich nicht bezugsfertig, erst recht bei den Temperaturen die ab Herbst heschen und herrschen können.
Ersatzvornahme (Heizlüfter! , etc.) dr. den Bauträger müssen Sie m.E. nicht akzeptieren.
Rat : 1. bloß nicht einziehen (Gebrauchsabnahme), kein Abnahmeprotokoll unterschreiben!
2. einen Fachanwalt aufsuchen und diesen machen lassen, natürlich mit Kostentragung der RA-Gebühren dr. den Bauträger (bzgl. Forderung Miete für Übergangswohnung, etc.)
Und, 6.000 € sind schon mal etwas.
Thread 5112, Wärmepumpe fehlt
BAU-Forum: Neubau
Thread 5112, Wärmepumpe fehlt
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