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Worauf bei der Bauabnahme achten?
BAU-Forum: Neubau

Worauf bei der Bauabnahme achten?

Hallo, wir bauen eine Doppelhaushälfte neu und wollten uns erkundigen, worauf man bei der Bauabnahme am Ende der Bauphase speziell achten sollte?
Ein Punkt ist uns aufgefallen, und zwar sind auf einer Traufseite, wo sich die Haustür und zwei Fenster befinden, diese laut Architekten Zeichnung in einer Flucht, reell aber leider nicht. Die Haustür sitzt ca. 7 cm tiefer als die Oberkante der Fenster. Kann man sich hier etwas erstatten lassen? Gibt es eine Tabelle mit Richtwerten für Gelder, die einema Aufgrund solcher offensichtlichen Fehler erspart bleiben?
Gruß
Malte Becker
Schleswig Holstein
  • Name:
  • Malte Becker
  1. ich

    mach jede Wette:
    Da sind Neubaurollladenkästen drin!
    Grüße
  2. Rollläden

    Hallo und ja,
    dort sind Rollläden drin. Aber spielt das eine Rolle? Ich habe genügend Häuser gesehen, wo die Fenster trotz Rollläden in einer Fluch mit der Tür sind. Und auf der Architekten Zeichnung sind sie ja auch auf einer Höhe, und der Architekt wusste, dass wir Rollläden bekommen?
    Gruß
    Malte Becker
  3. leider ja

    ohne Rollladenkästen würden die Fenster (stürze) so sitzen wie die Haustür
    und beide Elemente würden dann in gleicher Weise und gleichem Maße vom WDVSAbk. nach unten überdeckt werden?
    Ist doch ein WDVS-System drauf?!
    Oder Klinker/ Verblender?
    Grüße aus Thüringen
  4. Verputzt

    Hallo,
    was bedeutet den WDVSAbk.-System?
    Das Haus wird von außen verputzt. Also liegt hier nicht zwingend ein Baumangel vor?
    Gruß
    Malte Becker
  5. ein

    WärmedämmVerbundSystem.
    also auf das Mauerwerk aufgeklebte Dämmplatten,
    die dann nochmal mit einem Putzsystem beschichtet werden.
    Die Alternative ist der normale Putz von ca. 1,5  -  2 cm Stärke.
    Was habt Ihr für Mauerwerk?
    Grüße
  6. Da bin ich mir nicht sicher

    Hört sich aber nach unserem Dämmsystem an. Da sind graue Platten auf den YTONG geklebt, darauf ein "Schutz"-Putz (oder wie sich das nennt) und darauf der endgültige farbige Grobputz. Hätte ich nicht die Fenster tiefer setzen können, damit das Bild harmonisch aussieht? Die Antwort wird vermutlich nein sein, da sonst die ursprüngliche Brüstungshöhe nicht mehr gegeben ist (?)
    Gruß
    Malte Becker
  7. die

    Tür (Öffnung) ist laut Zeichnung 2,135 m hoch?
    Grüße
  8. muss ich prüfen

    Ich werde die Maße mal nehmen und kann ich auch ein Foto schicken?
    Gruß
    Malte Becker
  9. gibt es

    keine Zeichnungsmaße?
    Sind die Ansichten Vertragsbestandteil?
    Wurde der Vertrag vom eigenen Anwalt geprüft?
    Grüße
  10. keine Maße

    Hallo,
    ja ich weiß, dass es Dummheit sein muss. Nein, wir haben keine bemaßten Außenansichten. Die Ansichten sind Vertragsbestandteil. Nein, sie wurden auch nicht vom Anwalt überprüft. Allerdings haben wir ein zweites Doppelhaus, und da sind die Türen und Fenster wie es auf unsere Skizze zu sehen ist in einer Flucht. Die Beiden Besitzer haben allerdings elektrische Rollläden. Unser Doppelhauspartner hat auch welche, wir nicht. Könnten wir uns darauf beziehen?
    Gruß
    Malte Becker
  11. Das

    hat mit dem Rollladenantrieb nichts zu tun.
    Bei Ihrem Doppelhauspartner (direkt daneben) sind die fertigen Sturzkanten in einer Höhe?
    Ich meinte auch vermaßte Grundrisse. Die gibt es auch nicht?
    Grüße
  12. Die Sturzkanten

    sind meines Erachtens in einer Höhe. Sprich die oberen Kanten der Türen und Fenster bilden eine Linie (zumindest weit mehr als bei uns). Wegen der Grundrisse muss ich mal schauen, glaube mich aber zu erinnern, das wir nur Höhenmaße der Geschosse haben und keine Lage der Türen bzw. Fenster. Ich prüfe das nochmal ganz genau. Kann ich eigentlich auch Fotos hier einfügen?
    Gruß
    Malte Becker
  13. zum

    Bilder hochladen ist eine Registrierung erforderlich.
    Grüße
  14. Nettes Hin und Her! ...

    die Frage, bzw. ~n, nach
    ? Worauf bei der Bauabnahme achten?
    ? Ob's "Gelder" für offensichtliche Fehler gibt?
    wird dem Fragesteller nicht beantwortet und scheinen diesem auch nicht mehr so wichtig zu sein!
    Na denn, mal weiter so.
    Frage mich nur, ob dieses Forum so still und leise nun auch zum fröhlichen Laienaustausch wird?
    MfG
    R. Kaiser
  15. @Herrn Kaiser

    den Fragesteller verschreckt
    oder schon direkt bedient?
    Ich war bei der Befragung und Erläuterung von Ursache, Wirkung und Vertragssoll.
    Spielt das Ihrer Meinung nach keine Rolle?
    mit etwas verwunderten Grüßen
  16. Bauabnahme

    Ich würde mich weiterhin sehr freuen, wenn ich allgemein über Baumängel und deren finanziellen Ausgleich informiert werden würde. Allerdings ist es mir schon wichtig zu erfahren, ob ich grundsätzlich einen Anspruch bei unterschiedlichen Sturzhöhen hätte, weil dies ja der Fall ist. Wie gesagt, bei unseren Nachbarn sind diese gleich (Fenster und Türen). Ich werde so bei der Bauabnahme auch argumentieren, aber woran kann ich mich sonst noch halten? Außer die offensichtlich zu erbringenden (und eventuell falsch oder schlecht erbrachten Dinge) der Bauleistungsbeschreibung?
    Gruß
    Malte Becker
  17. Hallo Malte,

    wo ist das Bild?
    Wenn es keine Maße gibt, kann man das (nur) nach optischen Kriterien bewerten.
    Aber sicher nicht wir hier abschließend und ohne den Gesamteindruck zu sehen.
    Das macht normalerweise dann der Richter, wenn Ihr Euch nicht vorher einigt.
    Aber allein dafür wird es eher nicht das geben, was du vielleicht erwartest.
    Ziel sollte immer die Mängelbeseitigung sein.
    Wie weit seit ihr eigentlich? Haustür schon drin?
    Was sagt denn der Bauleiter dazu?
    Man kann Euch nur raten, spätestens zur Bauabnahme einen Fachmann an Eure Seite zu nehmen.
    Grüße
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