Hallo zusammen,
ich habe hier eine für uns nicht lösbare Frage bzgl. der Ausführung einer Wohnungsinnentreppe aus Ortbeton. Wir haben uns im Dezember eine ETW in Dortmund/ NRW gekauft. In der Baubeschreibung steht zu der Treppe nur, Stahlbetontreppe in Ortbeton. Wir haben den Bauträger gefragt, ob auf die Stufen noch ein Estrichaufbau mit Trittschalldämmung kommt, da wir die Stufen mit Holz belegen wollen. Hierzu kam dann folgender Brief:
Wegen der Unklarheiten bzgl. des Trppenbaus, erlaube ich mir Sie auf folgendes aufmerksam zu machen. Da Sie es wünschen, die Treppe in Eigenleistung zu belegen, weise ich Sie nochmals darauf hin, dass Sie auch für den Unterbau auf die Rohbetondecke Sorge zu tragen haben.
Dabei ist darauf zu achten, das je nach Oberbelagsstärke eine entsprechende Entkopplung des Belages mit Trittschalldämmstoffen von 30 mm einzubauen ist und ein notwendiges Mörtelbett in einer Stärke von ca. 30-40 mm je nach Oberbelagsstärke aufzubringen ist. Des weiteren ist für die Begehbarkeit der Treppe ein Treppenuntertritt von 3 cm erforderlich.
Hier kurz nur eine Feststellung,
wir wurden nie gefragt, ob wir die Treppe in Eigenleistung belegen wollen und es gab dieses auch nicht als Sonderwunsch. Auch in der Baubeschreibung steht nichts weiter zur Treppe, als dass obeb bereits erwähnte.
Ich hoffe, dass uns jemand helfen, wie wir dieses Problem lösen können.
Für die Mühe an dieser Stelle jetzt schon vielen Dank!
Beste Grüße
Frank Lattoch
Treppenstufenaufbau einer Rohbetontreppe in Ortbeton
BAU-Forum: Neubau
Treppenstufenaufbau einer Rohbetontreppe in Ortbeton
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Das Problem ist von hier aus wohl nicht lösbar ...
Das Problem ist von hier aus wohl nicht lösbar in diesem Fall: Treppenbauer/Schreiner kommen lassen und ihn mit den Gegebenheiten konfrontieren.
Die Ausführung des Generalunternehmer ist möglicherweise als Hinweis zu deuten, den Schallschutz nicht zu vernächlässigen. (Das könnte nachträglichen Ärger und teure Nacharbeiten für Sie zur Folge haben)
Gruß -
Was steht denn in der Bauleistungsbeschreibung nicht drin
vermutlich steht NICHT drin, dass die Treppe belegt wird.
Fazit: Was NICHT drin steht ist nicht Vertragsinhalt und damit "Ihre" Sache. Ob Sie das nun selber machen oder machen lassen liegt bei Ihnen.
Fazit: Ohne Kenntnis des Vertrags keine richtige Antwort möglich. -
Treppenstufenbelag mit Trittschalldämmung?
Also das halte ich nicht für den Stand der Technik.
Die Ortbetonrohtreppe, sofern mit Schallübertragung an angrenzende Bauteile anderer Wohneinheiten zu rechnen ist, ist von den angrenzenden Bauteilen zu entkoppeln. Die Trittstufen selbst kann man dann ohne Trittschalldämmung auf der Rohbetontreppe montieren, z.B. kann ein Mörtelbett im Verbund aufgebracht aufgebracht und z.B. direkt Natursteinplatten darauf verlegt werden. Holzstufen können mit speziellem Schaum aufgeklebt werden, z.B. Ponal Statik oder mit Spezialverbindungsmitteln.
Die Forderung des Bauträgers, dass der Belag mit Trittschalldämmung entkoppelt werden muss, deutet entweder auf eine falsche Planung oder Ausführung hin.
Ist die Treppe schon fertig?
Welche Räume Grenzen an diese Treppe?
Ist diese Treppe innerhalb Ihrer eigenen Wohneinheit?
Fragen Sie doch mal den Bauträger, ob er Ihnen den Schallschutznachweis aushändigt.
Gruß -
Erst einmal möchte ich mich bei allen für ...
Erst einmal möchte ich mich bei allen für die Infos bedankenZu den Fragen von Herrn Lott kann ich wie folgt Antworten:
1. Die Treppe ist noch im Rohzustand
2. Die Treppe befindet sich in unserer Eigentumswohnung und grenzt zum einen an den Keller und zum anderen führt sie in unser Büro, dass sich im Souterrain befindet. Danke für den Tipp mit dem Schallschutznachweis, den werde ich morgen mal anfordern.
Gruß -
Es könnte wohl ein Mangel sein.
Ich bin der Ansicht, die Rohbetontreppe gehört insgesamt schalltechnisch entkoppelt durch z.B. Tronsolen am An- und Austritt (Antritt, Austritt) und eine Trennung zwischen Treppenlauf und Wand.
In einem Einfamilienwohnhaus muss man das natürlich nicht so machen, solange dem Bauherrn eine solche Konstruktion genügt. Aber in einer Eigentumswohnung die vom Bauträger verkauft wird sollte die Treppe entkoppelt sein, da sonst über die Wände und Decken Körperschall übertragen werden kann.
Allerdings kann es sein, dass der Trittschall durch die Masse der Betontreppe und der Decken- und Wandbauteile so gedämpft wird, dass in anderen Nutzungseinheiten nichts mehr zu hören ist. Das sollten Sie erstmal testen und jemanden die Treppe hoch und runter stapfen lassen und in anderen Wohnungen mal lauschen ob man überhaupt etwas hört.
Aber auch innerhalb der eigenen Wohnungen sollte man z.B. im Schlafzimmer keine Trittschallgeräusche hören.
Deshalb testen Sie doch erstmal ob es überhaupt ein Schallschutzproblem gibt.
Gruß
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