Inkompetenter Architekt/Bauleiter: Rechte, Honorar & Vorgehen bei Baumängeln?
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Inkompetenter Architekt/Bauleiter: Rechte, Honorar & Vorgehen bei Baumängeln?

Hallo, liebe Experten!
Wir befinden uns gerade in der Rohbauphase für unser neues Einfamilienhauses, und zweifeln immer mehr an den Qualitäten unseres Bauleiters.
Zur Hintergrundinfo:
Über die Firma KLB sind wir an einen Architekten und KLB-Bauherrenfachberater in unserer Umgebung gekommen. Der hat uns, nach entsprechendem Planungsvertrag, zunächst die Pläne für unser Haus gemacht.
Anschließend haben wir bei ihm einen Bauleitungsvertrag unterschrieben, auch auf einem KLB-Formblatt.
KLB selber liefert bei unserem Bau das Ausbauhaus gemäß unseren Plänen (sprich: Material für den Rohbau, Material und Doing der Gewerke Elektrik, Fenster, Dach), die weiteren Gewerke (also Doing Rohbau, Erdarbeiten, und der gesamte Innenausbau), erfolgt über den Architekten, bzw. diesen Bauleitervertrag.
Für das KLB-Paket haben wir einen Festpreis, die anderen Gewerke wurden vom Architekten vorab kalkuliert (zwecks Kostenrahmen), und werden nun im Laufe des Baus erst ausgeschrieben, vergeben und abgerechnet.
Das Haus wird in einen Hang hineingebaut. Es hat, von hinten/unten gesehen, 2 1/2 Vollgeschosse (UG, OG, DGAbk.), von vorne/ Straßeneingangsseite 1 1/2. Dabei gibt es auf Straßenniveau kein Geschoss, sondern nur den Türeingangsbereich, von dem aus nur die Treppe abgeht, die einen mit 4 Stufen in das OG bring, mit 10 Stufen in das UG (= von hinten aus EGAbk.). Rechts neben dem Haus ist das Dach heruntergezogen, um dort einen Carport für 2 Pkws (hintereinander) zu bekommen. Der Bereich unter dem Carport ist kein Wohn- oder Hausbereich, sondern nur ein nach hinten offener Außenkeller als Abstell- und Lagermöglichkeit (Abstellmöglichkeit, Lagermöglichkeit) (Gartenmöbel und -Geräte, Holz, etc.).
Soweit dazu.
Nun stellen sich immer mehr Fehler/ Mängel heraus, die unseres Erachtens durch den Architekten/Bauleiter zu vertreten sind, und wir fragen uns, welche rechtliche Handhabe wir nun haben, bzw. wie wir weiter vorgehen sollen.
Die Fehler/ Mängel im Einzelnen sind:
In der Bauplanungsphase:
  • der Boden des Außenkellers war geplant als gestampftes Erdreich, Vorschlag des Architekten, um Kosten zu sparen. Es war also nicht die Bodenplatte erweitert worden, wir hatten nur überlegt, hier dann Platten zu legen, um nicht direkt auf Erde zu stehen. Der Rohbauer hat uns dann vorgerechnet, dass die Erweiterung der Bodenplatte (um die Fläche des Außenkellers) nur etwa 500 Eu mehr gekostet hätte. Späteres Plattenlegen würde demgegenüber Mehrkosten von über 1.000,-- € verursachen, eine nachträgliche Erweiterung der Betonbodenplatte ca. 800 Eu. Dies hat der Architekt scheinbar komplett vergessen/ignoriert/was auch immer. Wir haben also die Bodenplatte vor dem Aufmauern nachträglich erweiter, sprich Mehrkosten von ca. 800 Eu in Kauf genommen.
  • Die Absperrung der Hinterseite des Carport hat er auch vergessen, nur auf meine Anfrage fiel ihm ein, dass man da ja auch dafür sorgen müsse, dass hier niemand hinten raus 2 Meter herunterfällt.
  • der Carport wurde zu schmal geplant! Knapp 2,50 Breite inkl. rechte Absicherung/ Geländer. => Mehrkosten durch nachträgliche Verbreiterung der Carport-Bodenplatte um knapp 50 cm ca. 1.000,-- €. Auch diese haben wir in Kauf genommen - was nützt uns ein Carport, in das wir zwar hineinfahren können, die Autos aber kaum verlassen können, weil die Türen nicht richtig aufgehen?
  • Vom Straßenniveau geht es abschüssig zum Haus hin! (24 cm hiervon sind wohl darin begründet, dass die Baubehörde das Haus 24 cm zu hoch befunden hat, und es deshalb 24 cm tiefer in den Hang gesetzt wurde. Rest (noch mal ca. 25 cm) waren von vorneheirein seine Planung. Die Eingangstür wird also nun etwa einen halben Meter unter Straßenniveau liegen.

In der Bauplanungs- und der jetzigen Bauleitungsphase:

  • Schlimmster Punkt: die kalkulierten Preise: zuerst (bei Vertragsabschluss) ging es für eine Art "Standardhaus" um 140.000,- Eu Gesamtpreis (also KLB-Paket Festpreis und restliche Gewerke anhand Kalkulation nach Kubikmeter umbauten Raumes).

Anschließend haben wir das Standardhaus unseren Wünschen angepasst (z.B. : inkl. Außenkeller, Besonderheiten (Vorsprünge in der Außenmauer, Wohnfläche > als Standardhaus, Carport unter heruntergezogenem Dach) und lagen somit bei Einreichen des Bauantrags: bei 170.000,-- Eu Gesamtpreis (KLB-Paket Festpreis und restliche Gewerke anhand Kalkulation nach Kubikmeter umbauten Raumes).
Nachdem die ersten zwei Gewerke (Erdarbeiten und Rohbau) ausgeschrieben worden waren, und somit erste konkrete Zahlen (nicht geschätzte Zahlen) vorlagen, wandelte sich der Gesamtpreis auf 195.000,--!
Kann/darf eine Schätzung nach Kubikmetern umbauten Raums wirklich so extrem von den tatsächlichen Kosten nach Ausschreibungen abweichen?!

  • uns liegt keinerlei Terminplanung vor
  • Es gibt keine nennenswert Transparenz des Planungsstandes, in der Regel nur (wenn überhaupt) auf Nachfrage hin
  • der Bauleiter ist nur schwer erreichbar, und ruft auch kaum zurück, wenn man Nachrichten auf AB/ E-Mailbox hinterlässt
  • Stellen wir per E-Mail Fragen, reagiert er auch hierauf nur zögernd, und nur auf nochmaliges Nachhaken. Einzelne Punkte sind auch nach zweimaligem Nachhaken einfach nicht beantworten, bzw. erledigt worden

In der jetzigen Bauleitungsphase:

  • Extrem geringe Anwesenheit auf Baustelle (Keine Abnahme der Bodenplatte, keine Abnahme der KG-Wände, keine Abnahme der Bewehrung der KG-Decke)
  • ein großer Teil der Bauleitung/ Koordination wird aktuell netterweise vom Rohbauer übernommen, oder durch uns selbst
  • aktuell hat der Bauleiter 3 Wochen Urlaub, ist in Frankreich, eine Vertretung gibt es nicht
  • bei unseren Kostenkalkulationen waren Kosten für die DINAbk. 4108 (komprimiertes Dichtungsband beim Fenstereinsatz) nicht berücksichtigt. Dies an sich störte uns weniger (wir werden das Dichtungsband eh nicht einsetzen lassen), aber es kam auch keine "Warnung", dass es die Anfrage bzgl. der DIN geben wird, und wir die Kosten ignorieren können.
  • es gab Bauverzögerung durch spätere Deckenlieferung (nicht rechtzeitig bestellt).
  • die Betonfertigdecken und die Beton-Fertigtreppen sind von den Maßen her planerisch nicht aufeinander abgestimmt (Öffnung in der Deckenplatte war zu klein für die zu erwartenden Treppenmaße)
  • die Lieferung Treppen steht noch aus, auch hier wg. später Bestellung

Soweit unsere aktuellen Beschwerdepunkte. Vielen Dank an alle, die all das noch mitgelesen haben, und nicht zwischenzeitlich abgebrochen haben!
Wir haben schon vor 5 Wochen ein Gespräch mit ihm geführt, damals ging es um die immens gestiegenen Kosten (=> "da ist einiges dabeigewesen, was so nicht voraussehbar gewesen sei", und "da werden wir entsprechend gegensteuern") und um die mangelnde Transparenz (=> "ich gelobige Besserung").
Die restlichen Mängel stellen sich nun erst nach und nach heraus, und wir haben immer mehr Angst, dass unser gesamtes Vorhaben ziemlich in die Binsen geht, und preislich auch aus jeglichem Rahmen läuft.
Wir wollen auf jeden Fall, sobald der Herr aus seinem Urlaub zurück ist, ein weiteres Gespräch führen, ihm die Mängel alle präsentieren, und ... ja, was können wir machen?
Am liebsten würden wir auf seine Dienste ganz verzichten, und den Bauleitervertrag (tolle Bauleitung ...) aufheben, auflösen, was auch immer.
Welche Möglichkeiten haben wir?
Was kann man ihm wirklich "ankreiden", und wie wirkt sich das auf die weitere Führung des Bauleitervertrags und/ oder die entsprechende Honorierung aus?
Wir sind für jede Hilfe und Unterstützung durch die hier anwesenden Fachleute dankbar!
Vielen herzlichen Dank schon mal für Ihre Mühen, (und Ihre Geduld beim Lesen meiner ganzen Beschreibungen)!
Beste Grüße,
Monika und Joachim

  • Name:
  • Monika und Joachim
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe Ihre Sorge bezüglich der Inkompetenz Ihres Architekten und Bauleiters. Es ist wichtig, in dieser Situation besonnen vorzugehen, um Ihre Rechte zu wahren und weitere Schäden zu minimieren.

    Mögliche Schritte:

    • Mängelanzeige: Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und setzen Sie dem Bauleiter eine angemessene Frist zur Beseitigung.
    • Bauleitervertrag prüfen: Analysieren Sie den Vertrag hinsichtlich der Leistungspflichten des Bauleiters und möglicher Haftungsansprüche.
    • Honorarminderung: Bei nachweislicher Schlechtleistung des Bauleiters können Sie das Honorar mindern. Lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt beraten.
    • Fristlose Kündigung: Bei gravierenden Mängeln oder Vertrauensverlust kann eine fristlose Kündigung des Bauleitervertrags in Betracht gezogen werden.
    • Beweissicherung: Sichern Sie Beweise für die Mängel (Fotos, Gutachten), um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
    • Rechtliche Beratung: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte und Möglichkeiten zu prüfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert und holen Sie sich umgehend rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche zu sichern und das weitere Vorgehen zu planen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baumängel
    Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit eines Bauwerks. Sie können zu Wertminderung, Nutzungseinschränkungen oder Folgeschäden führen.
    Verwandte Begriffe: Bauschaden, Gewährleistung, Mängelanzeige
    Bauleiter
    Verantwortlich für die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten. Er stellt sicher, dass die Arbeiten fachgerecht und gemäß den Plänen ausgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Bauüberwachung, Bauleitung
    Architekt
    Plant und gestaltet Gebäude und überwacht die Ausführung der Bauarbeiten. Er ist für die Einhaltung der Bauvorschriften und die Qualität der Bauausführung verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Bauplan, Entwurf, Bauantrag
    Gewährleistung
    Gesetzliche oder vertragliche Haftung für Mängel an einem Bauwerk. Sie verpflichtet den Auftragnehmer zur Beseitigung der Mängel.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Schadensersatz, Nachbesserung
    Mängelanzeige
    Schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer über festgestellte Mängel. Sie setzt den Auftragnehmer in Verzug und gibt dem Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung oder Schadensersatz.
    Verwandte Begriffe: Rüge, Beanstandung, Mängelrüge
    Honorar
    Die Vergütung für die Leistungen des Architekten oder Bauleiters. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) oder nach individuellen Vereinbarungen.
    Verwandte Begriffe: Vergütung, Entgelt, Werklohn
    Bauvertrag
    Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmer über die Errichtung eines Bauwerks. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistungsvertrag, BGBAbk.-Bauvertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn der Bauleiter seine Aufgaben nicht erfüllt?
      Dokumentieren Sie die Versäumnisse schriftlich und setzen Sie eine Frist zur Nachbesserung. Bei anhaltender Schlechtleistung sollten Sie rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls den Vertrag kündigen.
    2. Wie kann ich Baumängel richtig dokumentieren?
      Erstellen Sie eine detaillierte Mängelliste mit Fotos und Beschreibungen. Lassen Sie die Mängel gegebenenfalls von einem Sachverständigen begutachten, um eine objektive Bewertung zu erhalten.
    3. Welche Rechte habe ich bei Baumängeln?
      Sie haben das Recht auf Nachbesserung, Minderung des Werklohns, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, abhängig von der Schwere der Mängel und den vertraglichen Vereinbarungen.
    4. Kann ich den Bauleitervertrag kündigen?
      Ja, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, wie beispielsweise grobe Pflichtverletzungen oder Vertrauensverlust, können Sie den Bauleitervertrag fristlos kündigen.
    5. Wie wirkt sich Inkompetenz des Architekten auf die Gewährleistung aus?
      Der Architekt haftet für Planungs- und Überwachungsfehler. Diese Mängel fallen unter die Gewährleistung, und Sie haben Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz.
    6. Was ist der Unterschied zwischen Architekt und Bauleiter?
      Der Architekt ist für die Planung und Gestaltung des Gebäudes zuständig, während der Bauleiter die Ausführung der Bauarbeiten überwacht und koordiniert.
    7. Wie kann ich mich vor einem inkompetenten Bauleiter schützen?
      Prüfen Sie vor Vertragsabschluss die Qualifikation und Referenzen des Bauleiters. Holen Sie sich gegebenenfalls Empfehlungen von anderen Bauherren ein.
    8. Welche Rolle spielt der Bauherrenfachberater?
      Der Bauherrenfachberater unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung Ihres Bauvorhabens und berät Sie in technischen und wirtschaftlichen Fragen.

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      Welche Pflichten hat der Bauleiter und wann haftet er für Fehler?
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    • Rechte bei Pfusch am Bau
      Ihre Rechte und Ansprüche bei mangelhafter Bauausführung.
    • Sachverständigengutachten im Baubereich
      Wann ist ein Gutachten sinnvoll und wie finden Sie den richtigen Sachverständigen?
  2. Baurecht: Anwaltliche Vertragsprüfung bei Bauleiter-Problemen

    Rechtsberatung
    Hallo Monika und Joachim,
    ich würde mit den ganzen Verträgen zum Baurechtsanwalt gehen, diese prüfen und lassen und dann das weitere Vorgehen planen.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Architekten-Provisionen: KLB und Standesrecht im Konflikt

    KLB ...
    hat mal Provisionen an Architekten gezahlt, die KLB Bausätze an den Mann/die Frau bringen.
    Was allerdings gegen Standesrecht der Architekten verstößt.
  4. KLB-Fachberater: Architekt oder Interessenkonflikt?

    Ist hier
    wohl anders.
    Zufällig ist der KLB Flachbrater ein Architekt.
    • Name:
    • M.P.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Inkompetenter Architekt/Bauleiter: Rechte, Honorar & Vorgehen bei Baumängeln?

    💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert die Vorgehensweise bei Inkompetenz eines Architekten/Bauleiters während der Rohbauphase. Es wird empfohlen, den Bauvertrag und die Situation von einem Baurechtsanwalt prüfen zu lassen. Zudem wird auf mögliche Interessenkonflikte hingewiesen, wenn der Architekt gleichzeitig als KLB-Fachberater agiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architekten-Provisionen: KLB und Standesrecht im Konflikt wird auf mögliche Provisionen von KLB an Architekten hingewiesen, was gegen das Standesrecht verstoßen könnte. Dies sollte bei der Bewertung der Situation berücksichtigt werden.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Baurecht: Anwaltliche Vertragsprüfung bei Bauleiter-Problemen rät dazu, die Verträge durch einen Anwalt prüfen zu lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten genau zu kennen und das weitere Vorgehen zu planen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Zweifeln an der Kompetenz des Architekten/Bauleiters sollte umgehend ein Baurechtsanwalt konsultiert werden, um die Situation rechtlich zu bewerten und die nächsten Schritte festzulegen. Eine frühzeitige Mängelanzeige kann helfen, Gewährleistungsansprüche zu sichern. Der Beitrag KLB-Fachberater: Architekt oder Interessenkonflikt? deutet auf mögliche Interessenkonflikte hin, die ebenfalls berücksichtigt werden sollten.

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