Hausabnahme unter Druck: Was tun bei Mängeln, Fristen & Zahlungsverzug?
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Hausabnahme unter Druck: Was tun bei Mängeln, Fristen & Zahlungsverzug?

Hallo,
mein Fall ist wie folgt: Wir kauften ein Haus vom Bauträger und haben demnächst unseren Abnahmetermin. Da wir ein paar Tage später unsere bisherige Wohnung räumen müssen, haben wir wenig Spielraum beim Umzugstermin. Das Haus ist Innen  -  und Außen schon ziemlich abgeschlossen und wird zur Abnahme auch fertig.
Nun setzt uns der Bauträger unter Druck indem er von uns verlangt, dass wir die komplette Bezahlung (Bezugsfertigkeits- rate + Fertigstellungsrate) vor dem Abnahmetermin durchführen.
Darüber hinaus sollen wir ihm bei der Abnahme die Mängelfreiheit des Objekts zusichern. Ansonsten würde er uns den Schlüssel an diesem Tag nicht übergeben.
  • Wenn ich alles vor der Abnahme bezahle, habe ich keinerlei Druckmittel gegenüber dem Bauträger, wenn ewaige Mängel noch beseitigt werden müssen.

Meine Frage: (1) Ist es rechtlich zulässig, dass der Bauträger vor Beseitigung aller Mängel den kompletten Restbetrag einfordern darf?
(2) Was kann ich tun, wenn ich zahle und mir der Bauträger (im Falle von Mängel die ich im Protokoll aufnehme) den Schlüssel trotzdem nicht übergibt?
Wir bauen in Bayern.
Gruß,
Ernie

  • Name:
  • Ernie Mars
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    Ich verstehe, dass Sie unter Zeitdruck stehen, da der Abnahmetermin kurz bevorsteht und Sie gleichzeitig Ihre alte Wohnung räumen müssen. Der Bauträger übt Druck aus, was die Situation zusätzlich erschwert.

    Wichtig ist: Sie sind nicht verpflichtet, ein mangelhaftes Objekt abzunehmen. Die Abnahme setzt voraus, dass das Haus im Wesentlichen vertragsgemäß fertiggestellt ist. Dokumentieren Sie alle Mängel im Abnahmeprotokoll. Verweigern Sie die Abnahme, wenn die Mängel erheblich sind.

    🔴 Gefahr: Unterschreiben Sie kein Abnahmeprotokoll, das Mängel nicht oder unvollständig erfasst. Dies kann Ihre Rechte erheblich einschränken.

    Ich empfehle Ihnen, bei der Abnahme einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann die Mängel fachkundig beurteilen und Ihnen helfen, diese im Protokoll festzuhalten.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich vor der Abnahme von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte und Pflichten genau zu kennen. Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert und bestehen Sie auf deren Beseitigung vor der Abnahme oder halten Sie diese im Protokoll fest.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht annimmt. Sie ist ein wichtiger Rechtsakt mit weitreichenden Folgen, wie z.B. Beginn der Gewährleistungsfrist und Fälligkeit des Werklohns.
    Verwandte Begriffe: Mängelfreiheit, Abnahmeprotokoll, Gewährleistung
    Mangel
    Ein Mangel liegt vor, wenn das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Mängel können die Gebrauchstauglichkeit des Werks beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Arglist
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und die bebauten Grundstücke anschließend verkauft. Der Bauträger ist sowohl Bauherr als auch Verkäufer.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler
    Abnahmeprotokoll
    Das Abnahmeprotokoll ist eine schriftliche Dokumentation der Abnahme, in der alle festgestellten Mängel und Vereinbarungen festgehalten werden. Es dient als Beweismittel im Streitfall.
    Verwandte Begriffe: Mängelprotokoll, Übergabeprotokoll, Baubeschreibung
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, Mängel am Bauwerk innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab der Abnahme.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Verjährung
    Bezugsfertigkeit
    Bezugsfertigkeit bedeutet, dass das Haus bewohnbar ist und alle wesentlichen Arbeiten abgeschlossen sind. Dies umfasst in der Regel die Installation von Sanitäranlagen, Heizung, Elektrik und die Fertigstellung der Innenräume.
    Verwandte Begriffe: Wohnfertigkeit, Schlüsselfertig, Ausbauhaus
    Fertigstellungsrate
    Die Fertigstellungsrate ist ein prozentualer Wert, der den Fortschritt der Bauarbeiten angibt. Sie gibt an, welcher Anteil der vereinbarten Leistungen bereits erbracht wurde.
    Verwandte Begriffe: Baufortschritt, Bauzeitplan, Bauabnahme

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn ich die Abnahme wegen Mängeln verweigere?
      Wenn Sie die Abnahme wegen erheblicher Mängel verweigern, muss der Bauträger diese Mängel beseitigen. Anschließend erfolgt ein neuer Abnahmetermin. Sie sind nicht verpflichtet, ein mangelhaftes Objekt abzunehmen.
    2. Kann der Bauträger die Zahlung des Restbetrags verlangen, obwohl Mängel vorhanden sind?
      Nein, der Bauträger kann die Zahlung des Restbetrags erst verlangen, wenn das Objekt mangelfrei abgenommen wurde oder die Mängel beseitigt sind und die Abnahme erfolgt ist. Sie haben das Recht, einen angemessenen Teil des Restbetrags bis zur Beseitigung der Mängel einzubehalten.
    3. Was ist ein Abnahmeprotokoll und warum ist es wichtig?
      Das Abnahmeprotokoll ist ein Dokument, in dem alle bei der Abnahme festgestellten Mängel festgehalten werden. Es dient als Beweismittel für die Mängel und ist Grundlage für die Mängelbeseitigung durch den Bauträger. Unterschreiben Sie das Protokoll erst, wenn alle Mängel vollständig erfasst sind.
    4. Was mache ich, wenn der Bauträger sich weigert, die Mängel zu beseitigen?
      Wenn der Bauträger sich weigert, die Mängel zu beseitigen, sollten Sie ihn schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern und ihm eine angemessene Frist setzen. Nach Ablauf der Frist können Sie einen Anwalt einschalten oder die Mängel auf Kosten des Bauträgers beseitigen lassen.
    5. Welche Rolle spielt ein Bausachverständiger bei der Abnahme?
      Ein Bausachverständiger kann die Mängel fachkundig beurteilen und Ihnen helfen, diese im Abnahmeprotokoll korrekt zu dokumentieren. Er kann auch die Kosten für die Mängelbeseitigung schätzen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.
    6. Was bedeutet "Druckmittel" im Zusammenhang mit der Hausabnahme?
      Druckmittel bezieht sich auf den Versuch des Bauträgers, Sie unter Zeitdruck zu setzen oder andere unlautere Methoden anzuwenden, um Sie zur Abnahme zu bewegen, obwohl Mängel vorhanden sind. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und bestehen Sie auf Ihre Rechte.
    7. Wie lange habe ich Zeit, Mängel nach der Abnahme zu melden?
      Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt in der Regel fünf Jahre ab der Abnahme. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Mängel dem Bauträger melden. Es ist ratsam, Mängel so früh wie möglich zu melden, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Bezugsfertigkeit und Fertigstellungsrate?
      Bezugsfertigkeit bedeutet, dass das Haus bewohnbar ist und alle wesentlichen Arbeiten abgeschlossen sind. Die Fertigstellungsrate ist ein prozentualer Wert, der den Fortschritt der Bauarbeiten angibt. Bezugsfertigkeit ist ein höherer Standard als eine hohe Fertigstellungsrate.

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      Worauf Sie bei der Abnahme achten müssen, um Mängel frühzeitig zu erkennen.
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    • Abnahmeprotokoll richtig erstellen
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      Warum es sinnvoll ist, einen Bausachverständigen zur Abnahme hinzuzuziehen.
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      Was Sie tun können, wenn der Bauträger seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
  2. Bauträgervertrag: Zahlungsplan, Bezugsfertigkeit & Mängel

    Bauträgervertrag, Abnahme, Zahlungsplan
    Ihr Fall ist nicht ungewöhnlich (d.h. diese Konstellation), wenngleich rechtlich (und moralisch) bedenklich.
    Prinzipiell kann Ihr Bauträger (Bauträger) im Rahmen der Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung), sowie gem. den vertraglichen Vereinbarungen nach Zahlungsplan des notariellen Kaufvertrages Zahlungen von Ihnen verlangen. Voraussetzung ist allerdings die erbrachte Leistung (bspw. die Bezugsfertigkeit, etc.). Die Bezugsfertigkeit ist i.A. auch dann gegeben, wenn das Objekt noch Mängel aufweist und geringfügige Restarbeiten noch zu erledigen sind. Anders verhält es sich mit der Rate für die Fertigstellung, wie der Begriff schon besagt.
    Zu Ihren Fragen:
    (1) ohne Kenntnis des Vertrages kann Ihnen diese auch ein Baurechtsanwalt nicht wirklich beantworten. Verlangt wird der gesamte Restbetrag aber fast immer.
    (2) letztlich nur gerichtlich klagen. Schwer vorzustellen ist, dass Ihnen der Bauträger die Schlüsselübergabe verweigern wird, wenn Sie die Teilzahlung für die Bezugsfertigkeit, die Ihm ggf. auch schon der Abnahme zusteht (vgl. Vertrag) erhält.
    Ohne Kenntnis der konkreten Umstände möchte ich Ihnen empfehlen:
    1. informieren Sie Ihren Bauträger schriftlich darüber, dass Sie dessen Vorgehensweise nicht akzeptieren und, dass Sie natürlich die verbleibenden Raten bei Fälligkeit, d.h. nach Zahlungsplan, etc. bezahlen werden.
    2. lassen Sie sich (auch um eine weitere unabhängige Instanz zwischen sich und den Bauträger zu bringen) bei der Abnahme von einem Bausachverständigen begleiten (zur Mängelfeststellung, Restarbeiten, Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen, etc.)
    MfG
    R. Kaiser
  3. Hausabnahme: Optimale Vorgehensweise bei Mängeln

    der beste Weg
    jenseits aller Juristerei:
    96,5 % zahlen
    Abnahme durchführen und Mängelliste erstellen
    Mängelliste abarbeiten lassen
    Restsumme bezahlen
    einziehen
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Hausabnahme unter Druck: Mängel, Fristen & Zahlungsverzug

    💡 Kernaussagen: Bei der Hausabnahme durch Bauträger ist es wichtig, den Zahlungsplan im notariellen Kaufvertrag zu kennen. Mängel sollten dokumentiert und beseitigt werden, bevor die Restsumme bezahlt wird. Eine frühzeitige Beratung durch einen Baurechtsanwalt kann hilfreich sein, um Ihre Rechte zu wahren.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauträgervertrag: Zahlungsplan, Bezugsfertigkeit & Mängel wird auf die rechtliche und moralische Problematik von Druck seitens des Bauträgers hingewiesen. Lassen Sie sich nicht zu unüberlegten Zahlungen drängen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Hausabnahme: Optimale Vorgehensweise bei Mängeln beschreibt einen pragmatischen Weg: Überwiegenden Teil zahlen, Abnahme mit Mängelliste, Mängelbeseitigung, Restzahlung und Einzug. Dies ermöglicht einen reibungslosen Ablauf.

    👉 Handlungsempfehlung: Führen Sie die Hausabnahme sorgfältig durch und erstellen Sie eine detaillierte Mängelliste. Verhandeln Sie mit dem Bauträger über die Beseitigung der Mängel, bevor Sie die Schlussrate zahlen. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Sachverständigen oder Anwalt hinzu, um Ihre Interessen zu schützen.

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