mein Fall ist wie folgt: Wir kauften ein Haus vom Bauträger und haben demnächst unseren Abnahmetermin. Da wir ein paar Tage später unsere bisherige Wohnung räumen müssen, haben wir wenig Spielraum beim Umzugstermin. Das Haus ist Innen - und Außen schon ziemlich abgeschlossen und wird zur Abnahme auch fertig.
Nun setzt uns der Bauträger unter Druck indem er von uns verlangt, dass wir die komplette Bezahlung (Bezugsfertigkeits- rate + Fertigstellungsrate) vor dem Abnahmetermin durchführen.
Darüber hinaus sollen wir ihm bei der Abnahme die Mängelfreiheit des Objekts zusichern. Ansonsten würde er uns den Schlüssel an diesem Tag nicht übergeben.
- Wenn ich alles vor der Abnahme bezahle, habe ich keinerlei Druckmittel gegenüber dem Bauträger, wenn ewaige Mängel noch beseitigt werden müssen.
Meine Frage: (1) Ist es rechtlich zulässig, dass der Bauträger vor Beseitigung aller Mängel den kompletten Restbetrag einfordern darf?
(2) Was kann ich tun, wenn ich zahle und mir der Bauträger (im Falle von Mängel die ich im Protokoll aufnehme) den Schlüssel trotzdem nicht übergibt?
Wir bauen in Bayern.
Gruß,
Ernie