Hallo,
wir haben ein Grundstück gekauft auf dem ein privater Kanal zweier Nachbarn verläuft - der Hauptkanal geht 30 Meter über unser Grundstück und hat zwei Abgriffe, von denen Stichkanäle zu den Nachbarn gehen.
Laut Entwässerungsamt können wir mit an diesen Kanal anschließen (bezogen auf die Kapazität). In einem ersten Gespräch wurde auch seitens der Eigentümer des Kanals ein OK gegeben.
Wir sind vorsichtig und wollen einen schriftlichen Vertrag mit den Nachbarn machen. Jeder soll für seinen Stichkanal (Hausanschluss) selber verantwortlich sein - da diese Stichkanäle aber bis auf unser Grundstück (unter unsere Garagenzufahrt) gehen - müssen die Nachbarn bei Reparaturen anschließend unser Grundstück wieder herrichten, samt Pflasterung.
Bei Arbeiten am Hauptkanal sollen die anfallenden Kosten samt wieder Herstellung unseres Grundstücks durch uns alle drei geteilt werden.
Gibt es für sowas Musterschreiben? - Wie wird so etwas normalerweise geregelt - wir können doch nicht die einzigen sein, bei denen so ein Fall vorliegt!?
Hilfe BITTE!
Grüße,
.-- Dormhagen
dringend: Privater Kanal auf unserem Grundstück
BAU-Forum: Neubau
dringend: Privater Kanal auf unserem Grundstück
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Nö ... sind Sie nicht.
So was ist häufig.
Aber! So was MUSS notariel geregelt werden, per Leitungsrecht und Grunddienstbarkeit (o.ä.). Und an sich ist von der Gemeinde und Ihren Nachbarn eine "Miete" für die Grundstücksnutzung zu zahlen.
Termin beim Notar machen und dann weitersehen. Private Verträge sind da ggf. Harakiri. -
Notar schon angesprochen
Habe bereits mit dem Notar gesprochen - die Grunddienstbarkeit ist auf dem Grundstück eingetragen für die beiden Nachbarn. Er meinte wir sollen uns mit den Nachbarn zusammen setzen und einen Vertrag machen.
Die müssen Miete zahlen? - Im Moment erscheint mir das eher so als wollen die von uns noch 1/3 der damaligen Kanalkosten, damit wir da anschließen können - die Frage ist - was ist günstiger und Unproblematischer - an den vorhandenen privaten Kanal anschließen oder selber einen neuen etwa 30 Meter Kanal bauen?
Hilfe!
.-- Meike -
Na der ist ja lustig drauf ...
bringt wohl nicht genug Gebühren.
SIE können so einen Vertrag NICHT formulieren. Das MUSS ein Jurist machen (der dann im Zweifel auch haftet).
Wenn die Leitung schon eingetragen ist, kann es sein, dass die "Miete" an den Vorbesitzer gezahlt wurde - als einmalige Pauschale - also Essig.
Wenn die beiden Anlieger den Kanal bezahlt haben und Sie da mit ran wollen, ist es klar, dass die refinanzieren wollen.
Ob es 1/3 sein muss? Naja, ich weiß nicht.
Ob 30 billiger sind? K.A. Angebote einholen. -
Vielen Dank schon mal
für die super schnelle Antwort - weiß auch nicht - nochmal baue ich jedenfalls nicht : o (
Macht nicht wirklich Spaß : o ( -
sie bauen doch sowieso ...
machen sie einen eigenen neuen Kanal und schließen sie möglichst am Ende Ihres Grundstückes bzw. am Straßenanschluss an. Dann herrschen (relativ) klare Verhältnisse. das bisschen Leitung kostet doch fast nix.
Was ist, wenn der Hauptkanal mal ein Problem hat?
Ich find's immer besser, wenn jeder für seinen Kram selbst verantwortlich ist.
ach ja außerdem möglichst bei 30 m Länge zwei Revisionsschächte vorsehen, am Anfang und beim Straßenanschluss, bei evtl. 90 °-Bögen möglichst auch. lohnt sich auf Dauer.
Gruß -
und nicht ...
... und nicht mit den zukünftigen Nachbarn verstreiten. -
Generelles Verbot der Eigentümer?
Hallo,
tja, die Kanalfrage ist immer noch nicht final geklärt. Eine große Frage beschäftigt mich aktuell: Können mir die Eigentümer des auf meinem Grundstücks verlaufenden Kanals den Anschluss an eben diesen Kanal generell verbieten?
Muss ich die überhaupt davon in Kenntnis setzen, wenn ich daran anschließe?
Ich könnte hier bei Interesse auch mal das Schreiben einfügen, was ich mir so vorstellen würde.
Danke für Eure Hilfe,
Grüße Meike -
Grundbuchauszug!
Hier mal der betreffende Grundbuchauszug:
Grunddienstbarkeit - Kanalleitungsrecht - für den jeweiligen Eigentümer des Grundstückes (Nachbar A) und Grundstück (Nachbar B) zurzeit eingetragen in Blatt XXX. Bezug: Bewilligung vom 6. Januar 2004. Eingetragen am 9. Januar 2004.
Der Bezug liegt mir leider nicht vor und mit dem Ausdruck Grunddienstbarkeit - Kanalleitungsrecht - kann ich nichts anfangen.
Morgen werde ich mal bei der Stadt anfragen wem der Kanal auf meinem Grundstück gehört - der Stadt, den Nachbarn, oder mir?
Helft mir bitte - ich werde verrückt,
Gruß,
.-- Meike
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