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Wer muss die Erschließungskosten bezahlen?
BAU-Forum: Neubau

Wer muss die Erschließungskosten bezahlen?

Hallo liebe Spezialisten.
Wir haben vor ca. 1/2 Jahr ein "erschlossenes" Baugrundstück privat erworben.
Bis jetzt hat alles ganz gut geklappt, und der Rohbau steht.
Mit großem Schrecken haben wir heute jedoch erfahren, das noch Erschließungskosten in Höhe von 6762,- € auf uns zukommen sollen.
Wir haben das Grundstück doch erschlossen erworben, warum müssen wir plötzlich Erschließungskosten bezahlen?
Ich würde mich riesig über einen hilfreichen Tipp freuen.
Danke im Voraus
Michael
  • Name:
  • Michael
  1. Erschlossen bedeutet ...

    Erschlossen bedeutet in der Regel lediglich das die Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Versorgungseinrichtungen, Entsorgungseinrichtungen) bereits in der Straße vor Ihrem Grundstück liegen. Das eigentliche Anschließen sowie den ggf. fälligen Anschlussbeitrag wird separat berechnet (da u.a. abhängig von der Art der Bebauung und der Tatsache das nicht alle Grundstücke zeitgleich bebaut werden).
    In diesen sauren Apfel werden Sie wohl oder übel selber beißen müssen (sofern Ihnen der Verkäufer nicht nachweisbar etwas anderes versprochen hat).
  2. Erschließungskosten oder Hausanschlusskosten für Kanal, Wasser Strom ...? Hausanschlusskosten ...

    Erschließungskosten oder Hausanschlusskosten für Kanal, Wasser Strom ...?
    Hausanschlusskosten sind nie bei den Grundstücken dabei. Vollerschlossen heißt, das die Medien an der Grundstücksgrenze liegen. Von da müssen sie aber noch auf das Grundstück und ins Haus kommen, das sind dann die HA-Kosten. Diese Höhe ist auch ziemlich realistisch und normal.
    Gruß Holger
  3. Anschlusskosten wären ja auch ok

    Hallo, und Danke für Eure Mühe.
    Das ich die Anschlusskosten sowie die Kosten der Erdarbeiten für den Kanalanschluss auf unserem Grundstück bezahlen muss ist OK und damit habe ich auch gerechnet. Die Kosten hierfür liegen für Strom, Telefon, Wasser und Abwasser bei ca. 5.000 €.
    Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 6.762 € für die Erschließung, also für die schon vor Jahren erfolgte Verlegung in der Straße kann ich nicht nachvollziehen.
    Danke für weitere Hilfe
    • Name:
    • Michael
  4. Anschlusskosten wären ja auch ok

    Hallo, und Danke für Eure Mühe.
    Das ich die Anschlusskosten sowie die Kosten der Erdarbeiten für den Kanalanschluss auf unserem Grundstück bezahlen muss ist OK und damit habe ich auch gerechnet. Die Kosten hierfür liegen für Strom, Telefon, Wasser und Abwasser bei ca. 5.000 €.
    Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 6.762 € für die Erschließung, also für die schon vor Jahren erfolgte Verlegung in der Straße kann ich nicht nachvollziehen.
    Danke für weitere Hilfe
    • Name:
    • Michael
  5. Sie haben wahrscheinlic ...

    im Kaufvertrag eine Passus drin, der Sinngemäß lautet:
    ... incl aller Erschließungskosten nach §§ YXZ aus dem Sowieso-Gesetz (müsst jetzt die genaue Bezeichnung raussuchen) ...
    Das bedeutet, dass im Preis die Kosten für alle öffentlichen Erschließungen drin waren, also Straße, Lampen, Straßengullys, Bäumchen ...
    NICHT aber die Erschließung für die Individualnutzung wie z.B. Schmutzwasser-, Trinkwasser-, Gasleitungen usw. Die gehen extra!
    Tscha, da hat der Notar wohl etwas genuschelt beim Vorlesen ;-((.
  6. Auszug aus dem Kaufvertrag (Bitte um Rückantwort)

    Hallo, im Kaufvertrag steht folgender Passus:
    § 5 Erschließungskosten
    .--- Erschließungsbeiträge und Anschlusskosten aller Art sowie Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für bis zum Besitzübergang durchgeführte Maßnahmen werden von den Verkäufern, für danach durchgeführte Maßnahmen von den Käufern getragen und zwar gleichgültig, wann diese Beiträge und Kosten fällig und wem sie in Rechnung gestellt werden. ---
    Ich bin kein Jurist, aber demnach dürfte ich doch fein raus sein ... oder?
    Danke für ein Feedback
    • Name:
    • Michael
  7. Nach diesem Text

    müsste der Verkäufer die Beiträge zahlen. Kommt der Bescheid von der Gemeinde, sind Sie als Eigentümer zum Zeitpunkt des Bescheides gegenüber der Gemeinde zahlungspflichtig, müssten sich dann diese Beträge vom Verkäufer zurückholen. Es berät Sie der Notar, der den Vertrag beurkundet hat. :-)
    • Name:
    • M.P.
  8. das macht mir Hoffnung <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">

    ... na das hört sich doch Erfolg versprechend an.
    Danke und Gruß
  9. oder doch nicht?

    Hallo,
    ich habe heute mit dem Notar gesprochen, er meint es ist eine Auslegungssache (komisch, ich dachte der Notar ist dafür da Verträge ohne Auslegungssachen anzufertigen). Auf jeden Fall meinte er das die "durchgeführte Maßnahme" mit Erhalt unserer Baugenehmigung durchgeführt wurde, und deshalb der Betrag von uns zu entrichten wäre. Aber ganz sicher war er sich auch nicht.
    Hat noch jemand einen Tipp?
    Danke und Gruß
    • Name:
    • Michael
  10. Durchgeführt

    ist m.E. die Erschließungsmaßnahme im Zeitpunkt der Herstellung.
    VERANLAGT wurde erst nach Erteilung der Baugenehmigung. Fachanwalt für Verwaltungsrecht befragen.
    • Name:
    • M.P.
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