Hallo, mein Bauträger sollte unser Haus am 1.4.06 fertigstellen. Da hat er aber erst angefangen zu bauen, denn die Baugenehmigung wurde nicht rechtzeitig erteilt, da der Denkmalschutz (richtig Umgebungsschutz) Auflagen erteilte. Das hätte der Bauträger eigentlich wissen müssen, hat uns aber ignoranterweise das Haus nach unseren Wünschen verkauft und dann kam das dicke Ende, die Auflagen. Diese haben wir dann akzeptiert, damit überhaupt gebaut werden kann, natürlich sollte der Bauträger die entstehenden Mehrkosten tragen! Für den Verzug wurden 50 €/Tag vereinbart. Das deckt sich auch ungefähr mit den erhöhten Kosten, die uns entstehen. Jetzt will er natürlich nicht bezahlen. Wie muss ich vorgehen. Die 1. Abschlagsrechnung um den bis jetzt angefallenen Betrag reduzieren? Das gleiche gilt für einen 5 %igen Sicherungseinbehalt. Der Kaufvertrag sieht vor, dass diese 5 % erst mit der vorletzten Rate und nur Zug um Zug gegen Bürgschaft an den Bauträger gezahlt werden. Die erste Rechnung des Bauträger war eigentlich um diesen Betrag reduziert, dann hat er schnell eine 2. Rechnung nachgesendet, in der diese Reduktion wieder weg ist. Keine Erklärung, kein Rückruf. (Der Bauleiter will sich mit dem Problem nicht auseinandersetzen, sondern nur schnell das Projekt über die Bühne bringen.) Überhaupt wurde vertraglich viel zu unserem Vorteil vereinbart (z.B. längere Skontofristen), das der Bauträger jetzt einfach ignoriert. Unsere Angst ist, dass wir, wenn wir auf unser vertraglich gesichertes Recht bestehen und selbst die Rechnungen reduzieren, das Haus/Grundstück zum Schluss einfach vom Bauträger nicht übergeben bekommen. Dann haben wir unsere Wohnung gekündigt und stehen da ohne Dach über dem Kopf und mit einem jahrelangen Rechtsstreit am Hals. Um eine juristische Beratung werden wir wohl nicht herum kommen, aber hat jemand schon mal einen Tipp?
Bundesland: Sachsen
Bauträger-Probleme, Verzug, Schadensersatz
BAU-Forum: Neubau
Bauträger-Probleme, Verzug, Schadensersatz
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Bauen mit dem Bauträger, ...
wie ggf. auch bei anderen Formen des Eigentumerwerbs, stellt nach meiner Erfahrung häufig einen psychologischen "Drahtseilakt" dar. Trotz notarieller Kaufurkunde wird bspw. seitens des Bauträger gegenüber dem Käufer Druck ausgeübt, in der Weise, dass ohne Bezahlung der Teilzahlungen, selbst bei mängelbehafteten oder noch nicht vollständig erbrachten Leistungen, der Übergang des Eigentums zumindest verzögert wird.
Hinweis: Ihr Bauträger kann nur gem. der im Kaufvertrag festgelegten sieben Teilzahlungen Rechnungen stellen, und nur, nachdem diese Leistungen auch vollständig erbracht sind. Ist ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, so ist dieser bis zur vollständigen Herstellung des Objekts vom Käufer (zu dessen Sicherung) einzubehalten und dann ggf. abgelöst durch Bankbürgschaft bis zum Ende der Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.
Ohne Kenntnis der konkreten vertraglichen Vereinbarungen und des tatsächlichen Sachstandes kann Ihnen hier nicht weiter geholfen werden als mit der folgenden Empfehlung.
Da Sie mit Ihrem Vorhaben (Erwerb) noch am Anfang der Ausführung stehen, möchte ich Ihnen empfehlen sich qualifizierte Beratung (Baubetreuung), ggf. unterstützt durch rechtliche, durch einen Dritten zu holen. Insbesondere, wenn Sie selbst keinen unbelasteten Zugang mehr zu Ihrem Verkäufer haben und noch eine Chance auf Vermittlung ohne Rechtsbeistand besteht. Nicht empfehlenswert erscheint mir eine sofortige Durchsetzung Ihres ggf. existierenden Anspruches ausschließlich mit rechtlichen Mitteln, da Sie hierbei erst recht auf Widerstand Ihres Bauträgers stoßen dürften, womit Ihnen nicht gedient sein dürfte.
MfG
Ralph Kaiser
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhaftung
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- … OK, es war kein Architekten- sondern ein Bauträgervertrag. Und trotzdem: Es ist ein richtiger Architekt (eigentlich ist es …
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- … als freischaffend in der Kammer eingetragen ist und gleichzeitig Geschäftsführerin der Bauträger-GmbH ist, mit der wir gebaut haben. Eins ist natürlich klar: …
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- … Das ganze wird immer falsch gesehen so meine ich: Ein Bauträger ist der wirtschaftliche Feind des Bauherren ... so ein Blödsinn! Wahrlich: …
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- … Wenn ich meinen Partner nach Geschmack aussuche, dann habe ich dort die gleichen Möglichkeiten, wie bei meinem Bäcker. Wenn mir die Häuser des Bauträgers oder des Architekten nicht gefallen, bestelle ich dort auch …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Wie soll es weitergehen?
- … Bisher lief alles über unseren Architekt (mit dem es auch schon Probleme gab!). Wir haben kein 100 %iges Vertrauen mehr zu ihm …
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- … ohne ihren Architekt werden sie noch mehr Verzug und kostenprobleme bekommen! …
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- … Warum müssen Sie auch mit einem Architekt bauen, und nicht wie die meisten anderen Bauherrn mit einem Bauträger? …
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- … haben mit dem Architekt geredet. Er nimmt keine Schuld für den Verzug auf sich, sondern meint, er könne das über terminliche Neuorganisation wieder …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - großflächige Fassadenverschimmelung des WDVS
- … Der Bauträger schlägt vor die Fassade an den betroffenen Stellen neu zu streichen. …
- … bereits auf Ihrer Seite nachzulesen, auf unabsehbare Zeit zu Lasten des Bauträgers zu beseitigen ist. …
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- … Dass sich die Fassade nicht ewig so schön bleibt, wie am ersten Tag- ist klar. Nur dass es (Verschimmelung) so schnell passiert, überrascht uns. (Weil der Bauträger aus Stuttgart ist und noch nie den Unterschied zwischen feuchten …
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- … In jedem Fall, bemüht sich der Bauträger um eine Sanierung jedoch nicht in der auch nach Herrn Ebel …
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- … umso geringer wird ein Verschulden des Verarbeiters eingestuft. Wenn Ihnen der Bauträger also nach drei Jahren einen neuen Anstrich kostenfrei ausführen will, dann …
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- … Nur wird mir der Bauträger diese nicht zur Verfügung stellen, nachdem er sein 3 Jahre altes …
- … XXX-Ziegel bietet Architekten und Ingenieuren, privaten Bauherren, Bauträgern und Bauunternehmern bei der Planung und Ausführung eine umfassende Bauberatung rund …
- … Wenn Fragen beantwortet werden sollen, geht es um reale Probleme oder der Fragesteller sagt gleich, dass er Antworten zu einem Gedankenexperiment …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Zugesagter Einzugstermin nicht eingehalten
- … Wir bauen mit einem Bauträger ein Fertighaus. Lt. Vertrag ist Fertigstellungstermin 01.07.2003; unabhängig davon haben wir …
- … den 21.06.2003 zugesagt bekommen. Diese Zusage bzw. unser Zeitplan ist dem Bauträger seit 09/2002 bekannt. Dass wir auf diesen Termin nicht pochen …
- … Weiterhin steht im Vertrag, dass der Bauträger 75,- Verzugsstrafe je Tag zahlen muss, wenn das Haus nicht …
- … Der Bauträger sagt, es waren so viele Feiertage in diesem Quartal und eigentlich …
- … dass der einizge ihm bekannte Termin der 15.07.2003 ist (weil der Bauträger ab dann zahlen müsste; meine Interpretation dazu) …
- … Ist die Verzugsstrafe tatsächlich erst ab 15.07.2003 fällig? …
- … zweiten Möbeltransporter, Einlagerung von den Möbeln usw. dem Bauträger in Rechnung zu stelen? …
- … Probleme dabei: …
- … - dem Bauträger ist der Termin angeblich nachträglich bekanntgegeben worden, aber durch wen? Durch den Bauherrn? Der kann viel behaupten ... …
- … - der Bauträger sagt, sie wären im Zeitplan: Welcher Zeitplan? Hat er vielleicht …
- … hinterher geht es 50 : 50 aus? Dann lieber mit dem Bauträger reden und freiwillig etwas aushandeln. Viele Grüße …
- … Verzug und Vertragsstrafe …
- … Verzug gibt es nur, wenn ein fest vereinbarter (also kein ca. -) Termin nicht eingehalten wird. Hier sind dann die daraus entstehenden Schäden zu begleichen (weiter Miete zahlen, doppelter Umzug, etc..). …
- … Vertragsstrafe ist eine vertragliche Vereinbarung und wird meist zusätzlich zum Verzug geschuldet. Die Einzelheiten der Gültigkeit einer Vertragsstrafenregelung sind sehr schwierig …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Neubau schlüsselfertig, Baununternehmen womöglich pleite
- … Wir lassen derzeit ein schlüsselfertiges Haus bauen. Trotz Zeitverzuges ging es immer stetig voran. Nun kommen die Subunternehmer unseres …
- … auch schon Schecks geplatzt. Unser Bauunternehmen scheint mehr oder weniger Liquiditätsprobleme zu haben. Einen Baustopp gibt es aber noch nicht. …
- … fertiggestellt wird, am besten mit seiner Hilfe. machen sie Druck beim Bauträger. aber richtig! und zahlen sie nur soviel, wie sie auch müssen. …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Wärmedämmung hat sich von der Hauswand gelöst
- … Wir hatten und haben mit der Firma vom 1. Tag an Probleme (den Bruch hat ein mittlerweile insolventer Subunternehmer veranstaltet und der eigentliche …
- … Auftragnehmer des Bauträgers muss jetzt dafür geradestehen). …
- … Besser gleich zum RA gehen, erste Frist abwarten und dann selbständiges Beweisverfahren einleiten - um Beschleunigung bitten wegen Gefahr im Verzuge, bzw. Handeln wegen Gefahr im Verzuge. …
- … wurden in der Tat verklebt - da wir aber mit einem Bauträger gebaut haben, haben wir die Ausführung auch nicht im Detail verfolgt. …
- … liegt uns ebenfalls nicht vor. Das gesamte Handling lief ja zwischen Bauträger und Auftragnehmer. …
- … Frühsommer 2002 ausgeführt. Abgenommen haben muss sie wohl der Architekt des Bauträgers. Da wir mehr oder weniger schlüsselfertig gebaut haben, sind die …
- … der kauf vom Bauträger ist Etikettenschwindel ... …
- BAU-Forum - Energieeinsparverordnung EnEV - Wärmebrücke mit Schimmelbefall. Bauträger verweigert Mangelbehebung. Was tun?
- … Wärmebrücke mit Schimmelbefall. Bauträger verweigert Mangelbehebung. Was tun? …
- … Ich habe die Wärmebrücke beim Bauträger reklamiert, dieser aber stellt sich einfach auf den Standpunkt wir …
- … bzw. soll ich tun. Meine Messungen und Berechnungen habe ich dem Bauträger zukommen lassen und somit den mangelhaften Mindestwärmeschutz eigentlich nachgewiesen. Es interessiert …
- … das aber nicht (wir hatten in anderen Dingen auch schon massive Probleme mit ihm). …
- … ob ich mit meinen Annahmen und Messungen richtig liege. Wenn der Bauträger dann aber weiterhin behauptet das sei kein Mangel, dann muss ich …
- … Innentemperatur dürfte die Sache doch klar sein. Häufig genügt bei den Bauträgern auch schon die Androhung eines solchen Verfahrens. Falls nicht, dann eben …
- … Grundsätzlich brauche ich weder auf Mithilfe vom Bauträger, noch vom Architekten zu hoffen. Beide stellen sich auf den Standpunkt, …
- … (50-55 %). Viel niedriger wäre für mich ungesund, da ich sowieso Probleme mit trocken Schleimhäuten habe. …
- … wenn der Bauträger so gestrickt ist wie die meisten, mit denen ich zu tun …
- … ziehen die sowieso nicht. Ganz zu schweigen von den Kosten. Der Bauträger wird die Kosten garantiert nicht erstatten und selbst wenn man versucht, …
- … Pleite gehen kann der Bauträger wohl ... …
- … Pleite gehen kann der Bauträger wohl kaum, da es …
- … und dem Anwalt schicken. Wenn er das hat, schreibt er den Bauträger an und verlangt Mängelbeseitigung und setzt eine Frist. Nach Fristablauf wird …
- … ein. Falls nicht, ist er noch vor Eröffnung des Verfahrens in Verzug. Dadurch können wir dann auf Zahlung klagen und müssen keine weitere …
- … so schlecht nicht, besser als jedes modernes Passivhaus-Fensterelement (haben die Schimmelprobleme?) und besser als jeder Altbau. Gibt es eine Simulation der …
- … man das doch nicht schönrechnen und dann erwarten, dass es keine Probleme gibt. …
- … nur bei ihnen tauchen die Probleme auf? …
- … Wollte Ihnen keinesfalls auf den Schlips treten. Dennoch ist die Menge an Informationen für den Laien sehr verwirrend. Im vorliegenden Fall geht es einzig und allein darum, den Bauträger zur Beseitigung eines offensichtlichen Mangels zu bewegen. Kann mich da …
- … Haus außen verputzt? Gab es während oder nach der Bauphase irgendwelche Probleme, länger fehlende Bauteile etc. etc? …
- … Feuchteschäden/Probleme? Ist die Dampfsperre richtig angeschlossen, wurde eine Blower-Door-Messung durchgeführt (ich denke …
- BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - Streit über Wand-Boden-Anschluss
- … Leider hat unser SV den Ansatz, erst bei der Baustellenbegehung die Probleme schriftlich zu beanstanden, statt proaktiv einen Vorschlag zu machen. Er wird …
- … das eingebaut werden, was nach Landesbauordnung zulässig ist. Eigentlich hat jeder Bauträger dazu einen Passus in seinem Vertragswerk stehen. Glücklicherweise haben Sie, Susan, …
- … ist die Welt kompliziert, uns beschert es wieder einige Tage Bauverzug ... …
- BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - Wundersamer Schnellestrich / Bodenbelag
- … wir bauen z.Z. mit einem Bauträger ein Haus. Dieses Woche, am Mittwoch soll der Zementestrich verlegt werden …
- … Am Freitag kommt dann bereits der Fliesenleger des Bauträgers um im gesamten EGAbk. und teilen des DGAbk. Fliesen zu verlegen. …
- … Der Bauträger und der Fliesenleger sagen das machen Sie immer so :-) und …
- … wir haben bei vier im letzten und vorletzten Jahr vom Bauträger erstellten Gebäuden nachgeschaut, bzw. bei deren Eigentümern nachgefragt. Die Hausbesitzer gaben uns auch alle gerne Antwort und tatsächlich hat keiner irgendwelche Schäden an Estrich oder Fliesenbelag feststellen können. Hatten die jetzt nur Glück? …
- … Der Fliesenleger sagt der flexible Fliesenkleber würde die Estrichbewegungen ohne Probleme aufnehmen. …
- … bzw. Mittel tatsächlich, oder ist später mit Schäden oder anderen Problemen zu rechnen? …
- … Aber ich verstehe die Probleme, die Sie momentan haben: die 'allwissenden' Partner des Bauherrn …
- … Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung aller (Bauträger, Fliesenleger!) Beteiligten geben, dass die Art der Ausführung den anerkannten …
- … Ja, Herr Müller, wenn Sie keine Zeitprobleme haben, dann lehnen Sie diese Verlegung ab! Stellen Sie aber den …
- … Bauträger dann auch folgerichtig frei von irgendwelchen Verzugsstrafen. Dann allerdings müssten …
- … Wie gesagt, versuchen Sie mit dem Bauträger zu verhandeln. …
- … ich werde die Möglichkeiten morgen nochmal mit dem Bauträger besprechen. Mal sehn auf was das dann hinausläuft. Selbstverständlich würde ich …
- … keine Verzugsschäden geltend machen, wenn er auf meinen Wunsch mit dem Fliesenlegen noch wartet. Das dürfte doch wohl selbstverständlich sein. …
- … Wird der geflieste Frischestrich Probleme machen? Wenn ja, welche? Wenn nicht, dann generel nicht? Oder …
- … des Estrichs Beitrag ausdrucken und mal mit zu meinem Gespräch beim Bauträger nehmen. …
- … ab, sagt nur das es theoretisch möglich sei und vor allem Bauträger das immer wieder machen. …
- … den technischen Problemen auch noch die Tatsache, das nach dem Estrichlegen noch jede Menge …
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