wir haben im August 2005 einen Bauvertrag in Baden-Württemberg nach VOBAbk. abgeschlossen.
Baubeginn war auf Mitte September anvisiert.
Fertigstellung ist vertraglich gesichert max 7 Monate nach Baubeginn.
Es wurden keine Vertragsstrafen vereinbart.
Im Herbst gab es unerklärtliche Verzögerungen (nach auspflocken 3 Wochen erstmal nichts passiert) die meistens mit Verzögerungen auf anderen Baustellen erklärt wurden.
Ab Dezember ging dann gar nichts mehr.
Und der lange Winter tut das seinige nun dazu.
Nun stellen sich uns folgende Fragen :
- Laut VOB ist eine Behinderung durch den AN unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wir haben bisher keine einzige solche Anzeige erhalten. Dürfen wir also davon ausgehen, dass der AN keine Behinderungen hatte '? (etwas naiv vielleicht aber dennoch steht es halt so drin ...)
- Er musste doch die Verzögerungen über den Winter mit einplanen oder sehe ich das falsch? (steht zumindest so in der VOB)
- Welche Ansprüche habe ich - auch bei nicht vereinbarten Schadenersatzhöhen - wenn es länger als die 7 Monate dauert?
Als real entstandenen Schaden kann ich zumindest die Miete unserer bisherigen Wohnung nachweisen.
Ich will bestimmt nicht die Pferde scheu machen oder rumzicken, aber wer zwischen Baugenehmigung und Auspflocken erstmal 3 Wochen nichts tut, dann nochmal 3 Wochen mit dem Aushub wartet und dann wiederum 2 Wochen bis die Fundamentgräben ausgehoben werden sollte sich nicht wundern wenn so im Dezember plötzlich der erste Schnee kommt ...
Ich bin halt etwas angesäuert weil ohne diese Verzögerungen bei einem normalen Ablauf noch vor dem ersten Schnee das Dach drauf gewesen wäre ...
Und somit wären wir heute schon sehr sehr viel weiter als wir es aktuell sind (Baubeginn war im Oktober, derzeit steht lediglich der Keller ...).
Ich hoffe ich werde jetzt nicht als cholerischer Bauherr angesehen
Gruß