wir haben 2001 in Bayern einen Stahlbetonkeller aus WU-Beton (B25/350 kg/m³) in Ortbeton von einem Bauunternehmer erstellen lassen. Die Außenwanddicke beträgt 24 cm.
Jetzt haben wir mehrere vertikale Risse (von der Bodenplatte bis zur Kellerdecke) und unter Fenstern in der Umfassung festgestellt.
Nach starken Regenfällen ist Feuchtigkeit durch die Risse eingedrungen.
Wir haben den Bauunternehmer auf den Mangel schriftlich hingewiesen und zur Rissverpressung aufgefordert.
Dieser versucht jetzt, sich mit folgender Begründung aus der Haftung rauszureden.
- Es hat ihm kein Bodengutachten vorgelegen.
- Es ist ihm keine statische Berechnung bezüglich Rissbreitenbeschränkung vorgelegen.
- Es ist zu Setzungen im Baugrund gekommen.
- Wir hätten uns durch weniger Stahl Kosten eingespart.
Es ist richtig, dass keine Statik vorgelegen hat. Der Auftragnehmer hat aber auch keine gefordert und die Kellerwände nach seiner Berechnung bewehrt und ausgeführt.
Kann sich der Bauunternehmer so einfach aus seiner Gewährleistungspflicht reden?