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Risse in Stahlbetonkellerwand aus WU-Beton, Auftragnehmer erkennt Mangel nicht an
BAU-Forum: Neubau

Risse in Stahlbetonkellerwand aus WU-Beton, Auftragnehmer erkennt Mangel nicht an

Hallo,
wir haben 2001 in Bayern einen Stahlbetonkeller aus WU-Beton (B25/350 kg/m³) in Ortbeton von einem Bauunternehmer erstellen lassen. Die Außenwanddicke beträgt 24 cm.
Jetzt haben wir mehrere vertikale Risse (von der Bodenplatte bis zur Kellerdecke) und unter Fenstern in der Umfassung festgestellt.
Nach starken Regenfällen ist Feuchtigkeit durch die Risse eingedrungen.
Wir haben den Bauunternehmer auf den Mangel schriftlich hingewiesen und zur Rissverpressung aufgefordert.
Dieser versucht jetzt, sich mit folgender Begründung aus der Haftung rauszureden.
  • Es hat ihm kein Bodengutachten vorgelegen.
  • Es ist ihm keine statische Berechnung bezüglich Rissbreitenbeschränkung vorgelegen.
  • Es ist zu Setzungen im Baugrund gekommen.
  • Wir hätten uns durch weniger Stahl Kosten eingespart.

Es ist richtig, dass keine Statik vorgelegen hat. Der Auftragnehmer hat aber auch keine gefordert und die Kellerwände nach seiner Berechnung bewehrt und ausgeführt.
Kann sich der Bauunternehmer so einfach aus seiner Gewährleistungspflicht reden?

  • Name:
  • Josef
  1. Mach ma mal..

    nen Keller, oder wie.
    Stb-Keller OHNE Statik. Ich sach ja, in Bayern ist alles möglich :-(.
    Wusste der Bauunternehmer  -  oder war vereinbart  -  dass der Keller eine weiße Wanne oder eine wasserundurchlässige Konstruktion sein sollte?
    Achtung: nicht bloß WU-Beton!
    Wenn ja. hätte er bedenken anmelden müssen und wäre, so er dies nicht getan hätte MIT in der Haftung.
    War dies nicht vereinbart und dem Bauunternehmer nicht bekannt (=> fehlendes Bodengutachten) dann dürft er raus sein.
  2. Vielen Dank für die Hilfe. Der Bauunternehmer hat ...

    Vielen Dank für die Hilfe.
    Der Bauunternehmer hat vor und während dem Bau keine Bedenken angemeldet bezüglich fehlender Statik und Bodengutachten.
    Uns waren diese Erfordernisse auch nicht bekannt.
    Die Baugenehmigung wurde komplett durch unsere Fertighausfirma erstellt.
    Die Baufirma hat als orstansässiger Betrieb auch die Bodenverhältnisse in unserem Neubaugebiet bekannt (hat dort schon mehrere Keller erstellt).
    Der Bauunternehmer hat in seinem Angebot eine Kellerumfassung aus wasserundurchlässigen WU-Beton angeboten.
    Die Bewehrung hat er nach eigenen Angaben wie "immer" standardmäßig konstruktiv bewehrt (Q295).
    Da der Bauunternehmer ja praktisch nach eigenen Berechnungen bewehrt hat müsste er doch eigentlich für die entstandenen Risse
    verantwortlich sein.
  3. wo bleibt die Bauherrenfunktion

    es gibt da so eine DINAbk. 18205, die nennt sich "Bedarfsplanung im Bauwesen". Und daraus ergibt sich, dass auch dem Bauherren ein paar Aufgaben obliegen, damit das Werk gelingt.
    Fakt scheint doch, dass Sie eine bauausführende Firma beauftragt haben, ohne jede Planung einen Keller zu bauen.
    Wenn ich so Ihre Beschreibung "Kellerumfassung aus wasserundurchlässigem WU-Beton" lese habe ich erhebliche Zweifel, dass das erstellte Werk hiervon überhaupt abweicht. Hoffen wir mal, dass der Beton einen hohen Wassereindringwiderstand aufweist, dann wird er als Baustoff wohl auch wasserundurchlässig sein. Heißt aber nicht, dass das erstelle Bauteil wasserdicht sein muss. Und "Kellerumfassung" klingt so, als ginge es nur um die Wände. Was ist denn zur Sohle definiert, und was zu den Kellerfenstern, und was zu den Rohrdurchführungen der Versorger.
    Richtig geplant hätte es wohl heißen müssen: "wasserdichte Kellerkonstruktion in Stahlbetonbauweise" oder "weiße Wanne".
    "Konstruktiv bewehrt" klingt auch nicht gerade danach, dass dem Unternehmer überhaupt bewusst war, dass er eine wasserdichte Konstruktion erzielen sollte.
  4. Guten Morgen, danke für Ihre Meinung. Für mich ...

    Guten Morgen,
    danke für Ihre Meinung. Für mich stellt sich aber doch die Frage, warum mir der Bauunternehmer wasserdichten Beton (übrigens auch für die Bodenplatte, Fugenbänder ..., also die bei uns in der Region im Allgemeinen übliche Bauweise als wasserdichte WU-Betonkonstruktion ohne Außenabdichtung) anbietet und abrechnet, wenn der Beton dann gar nicht wasserdicht sein muss. Das widerspricht sich doch schon in sich.
    Da ich selbst Handwerker bin, komme ich auch viel auf Baustellen herum. Aber die Ausführung einer richtigen "weißen Wanne" habe ich noch nie gesehen.
    Der erstellte Keller ist ja auch wasserdicht, bis auf die entstandenen Risse (keine Haarrisse). Mir geht es ja eigentlich nur um die Risse. Auch wenn es sich wie Sie schreiben rechtlich nicht um eine weiße Wanne handelt.
    Dann sollte der AN doch wenigstens die Risse fachgerecht verfüllen müssen? Denn die "statische Berechnung" die der AN geliefert hat, da er die Wände ja bewehrt hat, ohne auf die fehlende Statik hinzuweisen, ist ja auch nicht mangelfrei.
    Mir geht es nicht darum, dem Bauunternehmer irgendwelche Kosten im nachhinein für Sanierungen aufzulasten.
    Ich meine nur, dass Wände mit Rissen über 0,2 mm doch keine mangelfreie Werkleistung darstellen können.
  5. Warum er es anbietet

    ... weil es jeder so anbietet, weil es gut klingt, weil es oft ganz gut funktioniert. Wichtig wäre doch hier mal genau zu schauen, was Sie sich damals konkret haben anbieten lassen bzw. was angeboten wurde. Verwendeter WU-Beton kann doch nicht automatisch einen Anspruch auf eine Weiße Wanne ableiten. Im Moment klingt es für mich so, dass Sie die Argumente schon verstanden haben, aber eigentlich nur noch nach Argumenten suchen, warum der Kellerbauer Schuld sein soll.
  6. Die Risse sind aber trotz geklärter "WU-Frage" da ...

    Die Risse sind aber trotz geklärter "WU-Frage" da und müssten saniert werden.
    Muss der Kellerbauer nicht für die entstandenen Risse (ob weiße Wanne oder nicht) in dem von ihm erstellten Gewerk haften?
    Es handelt sich ja meiner Meinung nach nicht nur um einen Schönheitsfehler, den man im Keller evtl. hinnehmen kann.
  7. Mal abgesehen

    von den technischen Fragen/Problemen:
    Bau in 2001 (VOBAbk. alt) Gewährleistung 2 Jahre.
    • Name:
    • M.P.
  8. Vielen Dank für Ihre rasche Hilfe. Dieses Forum ...

    Vielen Dank für Ihre rasche Hilfe.
    Dieses Forum ist wirklich sehr empfehlenswert und informativ.
    Danke
  9. BayBO2000

    Servus,
    auch im Bayern des Jahres 2001 muss für ein Einfamilienhaus eine Statik vorgelegen haben, zwar nicht geprüft aber vorhanden.
    Normalerweise wird bei uns zur Schnurgerüstabnahme durch das Bauamt die Statik gefordert. Wenn nicht auf Baustelle vorhanden, wird nicht gebaut. Ist aber regional unterschiedlich.
    Insofern kann sich der Bauunternehmer als Fachmann nicht rausreden.
    Wenn keine Statik muss er sie anfordern
    Wenn weiße Wanne, muss er auf die Anforderungen hinweisen => Statik
    Wenn Betonkeller mit WU-Beton, ohne Abdichtung: Geld rausgeschmissen, Hinweispflicht des Handwerkers
    Sieht nach einem munteren Rechtstreit aus.
  10. was?

    wo wird eine schnurgerüstabnahme durchgeführt?
    ich glaub, du bettelst deine Beamten auf die Baustelle -
    oder mögen die dich nicht? ;-)
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