Was bedeutet "schlüsselfertig" genau?
BAU-Forum: Neubau
Was bedeutet "schlüsselfertig" genau?
Wir stehen ganz am Anfang unserer Planung und überlegen, ob wir "schlüsselfertig" bauen lassen - was anderes bleibt uns in Ermangelung fehlender Kenntnisse und Helfer eigentlich gar nicht übrig.
Was bedeutet schlüsselfertig eigentlich genau? Ich habe bislang immer "alles bis auf Maler- und Bodenarbeiten (Malerarbeiten, Bodenarbeiten)" gelesen. Alles andere ist drin? Also Sanitäre Anlagen, Heizungen etc.? Rein theoretisch könnte man Tapete und Teppich verlegen und einziehen?
Sorry, für viele vielleicht eine blöde Frage, aber irgendwo muss man ja mal anfangen zu nerven!
Danke!
Jula
-
Schlüsselfertich meint
dasse bei der Schlüsselübergabe völlich fertig bist! -
Geflügeltes Wort
Und leider ist oft tatsächlich so. Genaueres im Link.
Mein dringender Rat: keinen Vertrag unterzeichnen, der nicht vom eigenen (!) im Baurecht erfahrenen Rechtsanwalt geprüft wurde.
Typisch Falle: "Fertigstellung garantiert am 32.13.2006! " Ja und? Was passiert, wenn es nicht fertig ist? -
in Ermangelung fehlender Kenntnisse
sollten sie hier im Forum viel lesen und lernen. Werfen Sie jetzt nicht "schlüsselfertig" und "alles aus einer Hand zum Festpreis" (vom Bauträger (Bauträger) oder Generalunternehmer (Generalunternehmer) ) durcheinander. Auch der Architekt baut ihnen "schlüsslefertig", oder denken Sie, bei Architektenbauten muss man die Heizung selber anschrauben? Sicher nicht. Wenn sie etwas im Forum lesen, werden sie feststellen, dass bei mangelnden Kenntnissen die Version Bauträger/Generalunternehmer sehr gefährlich sein kann. Wenn sie nur einen Vertragspartner wünschen, sollten sie das Geld für jemanden übrig haben, der IHRE Interessen beim Bau vetrtritt. Also ein Sachverständiger, der von IHNEN bezahlt wird und Ihren Vertragspartner überwacht. Das macht sonst der Architekt, denn der macht gemeinhin mehr als nur ein paar Zeichnungen. Ggf. auch ein RA, der sie bei Vertragsabschluss berät. -
also, Ermangelung fehlender Kenntnisse
ist hier sicher nicht das Problem! -
fällt mir
jetzt auch erst aufDenke aber, gemeint war "Ermangelung nötiger Kenntnisse ... " Verfluchtes Copy&Paste ...
-
Schlüsselfertig mit BToder Architekt
Das Endergebnis, schlüsselfertige Erstellung eines Hauses, ist bei Bauträger oder freier Bauleitung das gleiche. Der Weg dorthin ist jedoch grundverschieden. Bauträger halten in der Regel Grundstücke vor, die Sie nur mit diesem bebauen können. Wollen Sie die volle Auswahl, Bauträger xxx oder yyy oder Architekt zzz, sollten Sie ein Grundstück ohne Bauträgerbindung ins Auge fassen. -
Zum Beispiel
wir (auch für alle, die es vielleicht nicht mehr hören mögen ...) bauen auch schlüsselfertig, allerdings alle Leistungsphasen mit einem freischaffenden Architekten. Das heißt bei uns, alles ist fertig bis hin zu den Lüsterklemmen, an die Lampen müssen wir selber ran. (In drei Wochen übrigens, wir sind im Endspurt.)
Wir haben uns genau aus dem Grunde, dass wir Laien sind und einen Fachmann zur Seite stehen haben wollen, dazu entschlossen. Bislang war das Bauen im Wesentlichen entspannt, den streß hat der Architekt abgefangen. Das Haus wird und gedeiht, die ausführliche Planung ist es vermutlich Wert gewesen, jetzt fehlen noch die Wandanstriche, das WDVSAbk. kommt gerade dran und Carport/Gartenhaus mit Außenanlagen (Architekt koordiniert Nahtstellen der Gewerke). Also, abgesehen vom Umzug mit Mann und Mäusen bin ich nicht fertig, wenn ichn Schlüssel krich. Ich kann diese Art des Bauens weiterempfehlen.
(Und übrigens: wir sind nicht reich, es ist keine Villa, und wir mussten auch auf unsere € achten.)
Grüße von Indira Simon -
Ergänzung zu Herrn Volquardsen
Neben dem Bauträger, der Ihnen wie gesagt das Haus verkauft (FOLGE: Sie sind NICHT Bauherr, dürfen im Zwiefelsfall nicht mal die Baustelle betreten), gibt es noch den Generalunternehmer, der Ihnen auf ihrem Grundstück ein Haus errichtet. Dann sind Sie Bauherr. Grundstück und Haus sollten meiner Meinung nach getrennt betrachtet und gekauft/beauftragt werden. -
@Christian
Hallo Christian,
was mich immer verblüfft. Du hast Doch selbst mit Generalunternehmer gebaut und bist offenbar ganz zufriedden mit dem Ergebnis (oder nicht?). Warum empfiehlst Du dann im Forum eigentlich den Architektenbau als bessere Variante?
Bevor jetzt die Architekten und die die Architekten-BH auf mich einschlagen: Ich will damit nicht sagen, dass man nicht mit Architekten bauen sollte. Allerdings habe ich mit Generalübernehmer gebaut und bin trotz einiger Probleme zufrieden.
Wesentlicher Tipp ist mehrfach genannt: Eigenen Fachmann engagieren, Das kann der eigene Architekt sein oder bei Generalunternehmer der zusätzlich vom BH engagierte Bau-Sachverständige der den Baufortschritt begleitet.
Grüße -
Denke mal,
dass es der Fragestellerin mit Ihrer Frage nicht so sehr darum ging, mit wem man schlüsselfertig bauen kann, sondern darum, was unter dem Begriff "schlüsselfertig" zu verstehen ist. Und diese Frage kann eigentlich nur so beantwortet werden: "Schlüsselfertig" bezeichnet keine genormte Ausstattung, sondern schlüsselfertig ist das, was der einzelne Anbieter darunter versteht und in seiner Bau- / Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) ausweist. Neben den oftmals fehlenden Maler- / Bodenbelagsarbeiten (Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten)
sind zu berücksichtigen: Bodenabfuhr/Hausanschlusskosten/Kanalanschlüsse/Außenanlagen. u.a. Architekten erstellen komplette Leistungsverzeichnisse in denen alle notwendigen Gewerke enthalten sind. Interessiert man sich für Bauträger/Bauunternehmeranbgebote, sollte man die Baubeschreibung vom Fachmann prüfen lassen. -
schlüsselfertig oder nicht
ist eigentlich völlig nebensächlich. Wer in Ermangelung eigener Kenntnisse die maßgebenden Details in der Leistungsbeschreibung nur überfliegt und lediglich auf den Begriff "schlüsselfertig" sein Hauptaugenmerk legt, in dem Glauben, es handelt sich dann um ein "Rundum-Sorglospaket" (bei dem man höchstens nur noch darauf achten muss, ob die Malerleistungen/Bodenbeläge enthalten sind oder nicht), der irrt meist gewaltig!
Lösen Sie sich am besten völlig von diesem sowieso meist irreführenden Begriff und kümmern Sie sich um die eigentliche Leistungsbeschreibung. Denn nur dort steht drin, was sie wirklich bekommen! Wenn Sie es nicht selbst beurteilen können, dann engagieren Sie einen Fachmann, wie ja schon empfohlen wurde.
Und: "Schlüsselfertig" bauen können Sie prinzipiell alle, Bauträger, Generalübernehmer, Architekten, etc.
Zu den prinzipiellen Unterschieden "schlüsselfertig mit Bauträger" bauen und dem Bauen mit dem Architekten mit Einzelvergabe der Gewerke suchen Sie am besten mal in diesem Forum. Dazu sind hier schon Bücher geschrieben worden
Meine persönliche Meinung:
Wenn Sie vom Hausbau absolut keine Ahnung haben, gerade dann sollten Sie überlegen, ob es nicht besser ist, von Anfang an mit einem Fachmann, also einem unabhängigen (!) Architekten zu bauen (nicht zu verwechseln mit einem bei einem Bauträger angestellten Architekten, der im Zweifelsfall aus gutem Grund eher dazu neigt, die Interessen seines Arbeitgebers zu vertreten als die des Kunden) ...- Bauherrenmeinung-
-
Vorsorge statt Nachsorge
@ Herr Aselmeyer,
würde die Mehrzahl der Bauherren so denken wie Sie, hätten wir mehr mit Vorsorge als Nachsorge zu tun, und könnten somit unserer eigentlichen Aufgabe nachgehen, beraten, statt zu begutachten. Zur Zeit ist das Verhältnis, jedenfalls bei mir, etwa 20 % zu 80 %. Vor kurzem schrieb ein Kollege, ich glaube es war Herr Dühlmeyer, den sinnigen Vergleich, dass viele potenzielle Bauherren mehr Gehirnschmalz in den Erwerb eines Toasters verwenden als in den Erwerb eines Hauses. -
@ Aselmeyer:
aus dem Grunde, den Sie nennen, schrieb ich meinen obigen Beitrag: um zu zeigen, dass es (zu mindestens bei uns nach der Wahl eines erfahrenen, fähigen - und netten - Architekten) auf diesem Weg offenbar eine im Großen und Ganzen sorgenfreie Bauzeit geben kann, an deren Ende ein gut geplantes und gebautes Haus steht. Klar, das hat Honorar gekostet, aber ich halte es für gut angelegt. Ich wäre sogar bereit, mal die Kosten für ein ähnlich ausgestattetes Bauträgerhaus (o.ä.) zu vergleichen um zu sehen, wie sich's verhält. (Wobei wir bei max. 7,50 m Breite keinen fertigen Entwurf hätten nehmen können).
I. Simon -
Frau Simon, alle sind gespannt auf Ihr Haus und den Preis!
Bis dahin ist Ihr letzter Beitrag reine Rhetorik. Und sollte jemand zeigen, dass er Ihr Haus z.B. in Holzrahmenbauweise (Bei mehr Fläche wegen dünnerer Wände) preisgünstiger hingekriegt hätte, dann wäre Ihre Antwort: "Na, ja, aber Holzbauweise kam für uns nicht in Betracht. " Sie haben ja nicht verglichen, sondern verbreiten nur Ihren pesönlichen Glauben. Aber es ist schön, dass Sie das Glück hatten, einen guten Architekten zu erwischen. -
@Oliver
Gute Frage, warum ich für den Architekt-Bau plädiere, obwohl ich mit dem Generalunternehmer zufrieden war.
ALSO! Auch ein Architekt muss ein guter Architekt sein. Ich kenne genügend Beispiele, in denen folgendes bei Architekt-Bauten passierte ...- toller Entwurf, fahrlässige Bauaufsicht hoch drei
- langweiliger, immergleiche Entwurf, klasse Bauaufsicht
- Architekt ist ein verkappter BT
- Architekt wohnt zu weit Weg und kümmert sich wenig => Zeitverzug
(von der massiven Budgetüberziehung des Frank O'Gehry Baus, der knapp 5 km von mir entfernt morgen eingeweiht wird mal ganz zu schweigen
)
Das vorweg. Obwohl wir sehr zufrieden waren mit unserem Generalunternehmer, würde mein nächster Bau doch mit Architekt stattfinden, da ich beim Bau einige Dinge GELERNT habe und die Position des Architekten habe schätzen lernen. Warum wir trotzdem mit dem Generalunternehmer zufrieden waren hat viele Gründe:- Wir hatten beim (Eigen-) Entwurf Hilfe aus dem "Architektenlager".
- Unser Entwurf ist lange "gereift". Zahlreiche Diskussionen mit meinem Bruder, der kurz vor Abschluss seinen Architekturstudiums steht, haben mich da durchaus weiteregebracht. Ich war auch bereit in der langen Entwurfsphase mich von bestimmten Ideen zu lösen und fiese Diskussionen mit der Liebsten zu führen. Beides hat Kraft und Nerven gekostet
- Wir hatten eine Bauingenieur, der den Bau überwacht hat
- Wir hatten ein seriöses Unternehmen, und kannten andere BH, die gute Erfahrungen mit denen gemacht haben.
- Zwar hat auch noch die Architektin des GUs am Entwurf gefeilt, ein, zwei Dinge im Außenbereich wären mit einem "richtigen" Architekt
aber sicher besser gelöst worden. Da haben wir eben einen Planungsfehler
.- Ärger/Probleme (es gibt keinen Bau OHNE Ärger) gab es dann an den Stellen, wo Generalunternehmer Leistungfen mit selbst beauftragten Leistungen (Erdbauer, Gartenbauer, Treppenbauer) koordiniert werden mussten. Gut, waren alles keine großen Probleme, wurden alle auch gelöst, aber das kostete auch Kraft, Nerven und Zeit. Da dachte man oft "Wäre mir mich Architekt nicht passiert".- Wir wohnen jetzt ein halbes Jahr in dem Haus, und es "funktionier" bisher super, was den Entwurf angeht, der Rest aber auch. Mal sehen ob ich in ein paar Jahren sage: "Hätten wir damals doch ... " Bisher sind wir aber sonst sehr zufrieden ...
Warum beim nächsten Bau anders?
- haben dazugelernt
- dann ist mein Bruder fertiger Architekt
- wir können die Kosten mit unseren heutigen Erfahrungen besser abschätzen
Wenn ein Bekannter unbedingt mit Generalunternehmer bauen will wegen "Angst vor Kostenexplosion", kein guter Architekt gefunden, nur von schlechten Erfahrungen gehört usw. und denen ein Festpreis lieber ist, dann würde ich denen unseren Generalunternehmer durchaus weiterempfehlen. Natürlich mit ein paar weiteren Infos zu all den Kosten, mit denen man doch noch rechnen muss ...
-
Wichtig ist ...
was alles NICHT in schlüsselfertig enthalten ist!
Da der Begriff schlüsselfertig (meines Wissens) weder per Gesetz Verordnung noch per Urteil definiert ist, darf jeder was anderes drunter verstehen.
Im Industriebau heißt schlüsselfertig meist, Firma kann die Halle in Betrieb nehmen, nur die Maschinen sind zu montieren.
In Einfamilienhaus - Bereich herrscht da Wildwest.
Also Baubeschreibung genau lesen, was drin ist. Und alles, was nicht drin ist, wird auch nicht gemacht. GANZ sicher!
@ Christian
Ich nehme mal an, bei eurem nächsten Haus) ist dein Bruder ein guter Architekt. Aber ob er dann auch ein guter Bauleiter ist? Nicht böse sein, aber leider wird an den Uni's nur Theorie gelehrt. Aber bei der Bauleitung - und damit Mängel- und Besch ... Vermeidung - kommt es nur auf Praxiskenntnisse an. Und da braucht es viele Jahre an der Seite erfahrener Bauleiter, um die Kniffs und Schliche zu lernen, die jeder Handwerker schon im 1. ten Lehrjahr beigebracht bekommt.
-
@ Stodenberg wg. HRB:
nee, nee, so war's eben nicht. Wir hatten ein Angebot von einem Holzrahmenbauer in der ersten Phase, als wir die Bauweise ausgelotet haben (eben wg. Platzknappheit), aber das lag schon ohne besonderen Trittschallschutz (Federschiene o.ä.) einige Tausend € über dem Massivbauer. Ich gebe zu, dass wir da nicht mehrere Angebote eingeholt haben, aber es war eine kleine Firma und der Preis ein sog. "Kampfpreis". Ich fand es schade, weil ich mit dem HRB noch einige schöne Ideen hätte umgesetzt sehen können (Innenfenster usw.). Ich kann ja bei Gelegenheit unsere Ausstattung und den m²-Preis hier reinstellen.
Dass unser Haus neugierig macht, freut mich, ich bin ja selber gespannt darauf, endlich drin zu wohnen.
Grüße von Indira Simon -
@RD
bis zum nächsten Haus hat er Praxiserfahrung!So schnell wollte ich nicht wieder bauen. Klar, die Praxis braucht es auch unbedingt.
-
Betr. : Marta
Dafür ist der bau von Rank o' Gehry aber ein toller Bau! Ich gehe selten ins Museum, aber bei diesem muss ich einfach. -
klar ist das
eine toller Bau! Siehe hierGehöre auch zu den (leider) wenigen Herfordern (naja bin erst seit 6 Monaten Herforder, sonst auch Bielefelder), die den Bau befürworten!
-
Urteil des OLG Nürnberg, 2 U 3110/98 beschreibt den Begriff "schlüsselfertig"
Auch wenn man sich nicht darauf verlassen sollte (d.h. eine klare Leistungsbeschreibung anstreben sollte) wurde der Begriff streitbare Begriff schlüsselfertig im dortigen Urteil etwas präzisiert.
Aus einer Urteilskommentierung: "Das sieht das OLG Nürnberg anders. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter "schlüsselfertig", dass der Käufer das Haus aufschließen und die Möbel hineinstellen kann. Der Bauträger schuldet die uneingeschränkte dauerhafte Bezugsfertigkeit des Gebäudes. Es ist daher selbstverständlich, dass die Malerarbeiten ausgeführt sein müssen. Das ergibt sich auch aus dem Negativkatalog, in welchem Malerarbeiten gerade nicht erwähnt sind. Auch aus dem Fehlen der Malerarbeiten in der Baubeschreibung ergibt sich nichts anderes. Die Baubeschreibung stellt eine überschlägige Darstellung der vereinbarten Gesamtleistung dar. Sie soll dem Käufer einen Überblick über die technische Ausgestaltung und das verwendete Material geben. Bei einem schlüsselfertig angebotenen Haus wird mit der Baubeschreibung die technische Ausführung der Leistung, die zur Schlüsselfertigkeit führt, dargestellt. Die Baubeschreibung kann beim schlüsselfertigen Bau immer nur eine Ergänzung der im Vertrag gegebenen Darstellung der schlüsselfertigen Leistung sein. Sie kann aber nicht dazu führen, die Schlüsselfertigkeit zu beeinträchtigen bzw. abzuändern. Das gilt hier um so mehr, als die Durchführung von Malerarbeiten selbstverständlicher Bestandteil der Schlüsselfertigkeit ist. "
Mit freundlichem Gruß -
Mit Vorsicht genießen ...
im beschriebenen Fall kam für den Unternehmer belastend hinzu, dass der Baubeschreibung eine "Negativliste" mit den Gewerken beigefügt war, die nicht zum Leistungsumfang gehören sollten. Und in dieser Liste waren die Malerarbeiten eben nicht aufgeführt. Schon aus diesem Grunde konnte der Bauherr davon ausgehen, dass diese Arbeiten enthalten waren. Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit, d.h. der Unternehmer kann seine Baubeschreibung mit "Schlüsselfertig" betiteln, er kann jedoch einzelne Gewerke herausnehmen, so lange er dies für den Bauherrn nachvollziehbar macht, z.B. über "Negativliste". Daher also nach wie vor die Baubeschreibungen ausführlich und genau überprüfen. (lassen). -
hhm
denke das urteil dürfte nicht veralgemeinert werden. wie Herr Peters schon schrieb lag der Urteilsbegründung wohl vor allem die in der negativliste nicht aufgeführten Malerarbeiten zugrunde. im allgemeinen wird der Leistungsumfang (also koffer rein und möbelaufstellen - ansonsten alles fertig) mit der Bezeichnung "bezugsfertig" betitelt. aber selbst dieser Begriff ist nicht geschützt. die meisten bauverträge beinhalten die VOBAbk. und da ist vorgesehen das an erster Stelle - vertragsgrundlage die Bauleistungsbeschreibung ist. da durchzuschauen ist für einen Laien nicht leicht (es sei denn er ist Lehrer).
erschwerend kommt hinzu das es verschiedene Bauweisen gibt.
MfG
jens -
Malerarbeiten
Und jetzt sind wir beim nächsten Punkt ...
Was bedeutet "Malerarbeiten" genau?
Einige meine Nachbarn (Reihenhäuser) haben "Malerarbeiten" herausgenommen (also: Eigenleistung) und waren nachher schockiert, dass "Malerarbeiten" mehr als Tapete und Farbe an Innenwände bedeutet ...
Gruß
Amy -
meinen sie spachteln?
wird gerne verschwiegen!
Gruß
jens -
u.a.
Jepp, spachteln, u.a. Und weil wir Dächer ohne Dampfbremse-Folie haben, waren solche Arbeiten ziemlich wichtig ... -
na toll
Glanzleistung des Verkäufers!
MfG
jens -
Malerarbeiten
sind mal wieder das, was der Unternehmer unter dieser Position der Baubeschreibung aufführt. Wenn in dieser Position auch Spachtelarbeiten enthalten sind und Pos. "Malerarbeiten" entfällt, sind diese Arbeiten eben in Eigenleistung auszuführen.
Man hört (liest) in diesem Zusammenhang einfach zu oft "aber ich dachte das wäre ... " Genaues Lesen von Baubeschreibungen ist oftmals die gleiche Kunst wie Reisekatalogbeschreibungen richtig zu deuten. -
grundsätzlich recht
aber leider wird in dieser Beziehung in der Bauleistungsbeschreibung nichts beschrieben - und - der nette Verkäufer geht mit bedacht über diese fragen hinweg. schließlich ist er so rund 2000 € "preiswerter" als die Mitbewerber. das erwachen des Bauherrn kommt später - und - nicht jeder hat die nerven sich so freundliche Richter wie die nürnberger zu erträumen.
es ist leider so - was nicht in der Bauleistungsbeschreibung und eventuellen Anlagen (Zeichnungen) beschrieben ist - wird auch nicht geschuldet. Vorsicht ist immer angebracht - und - am besten es wird gemeinsam mit einem Fachmann vorher eine Checkliste erarbeitet und diese Punkt für Punkt abgegangen und bei Unklarheiten hinterfragt. bei Zweideutigkeiten - schriftlich das mündlich erforschte bestätigen lassen.
MfG
jens -
Baubeschreibung
Ich habe nachgeschaut ... Das Wort "Malerarbeiten" steht eigentlich nirgends in der Baubeschreibung für unsere Reihenhäuser ... obwohl Maler hier bei mir gearbeitet haben (schlüsselfertig, keine Eigenleistungen). "Malerarbeiten" steht nur in der Bauträger-Liste von mögliche Eigenleistungen --- aber nicht detailliert. -
na sehen sie
Glück gehabt! war es wohl einkalkuliert!
Gruß
jens -
nicht ganz
Heutzutage denke ich immer "Glück gehabt" wenn hier bei mir irgendwas einwandfrei funktioniert.
Aber, da z.B. die Dächer "Gemeinschaftseigentüm" sind, und meine Nachbarn damals keine Ahnung von "Luftdichtigkeit" gehabt haben ... Na ja, da habe ich/ haben wir "Pech" gehabt.
Grüße
Amy -
hhm
gbr - Eigentum - Dach? haften sie mit für Baumängel bei Eigenleistung ihres Nachbarn? hhm
echt?
Gruß
jens -
und irgendwo hier
habe ich schon gelesen, dass unter "Malerarbeiten" sogar das Lackieren der (Holz-) Treppenstufen und des Geländers verstanden wurde ... natürlich waren diese Malerarbeiten NICHT enthalten ... -
keine Ahnung
@Jens
ich habe da noch wenig Ahnung. Glaub, "theoretisch" ja, der mit Eigenleistung muss die Verantwortung übernehmen.
Aber, so einfach läuft so was auch nicht. Solche Sachen werden einfach bestritten und es muss bewiesen werden, dass die Eigenleistung die Ursache ist ... Die Nachbarn sind natürlich der Meinung, der Bauträger muss was unternehem. Und falls Bauträger tatsächlich was unternimmt, oft wird der Mangel nur versteckt. Meine Nachbarn leiden noch an AWG-Syndrom (JDB's "Alles Wird Gut"). Ich leide mittlerweile an einen anderen Form von AWG: "Alles Wird Gemurkst" --- was auch nicht so gut ist.
Die Maler-Firma ist eigentlich eine "Lieblingsfirma" vom Bauträger. Die erhalten öfters Nachträge vom Bauträger und sichtbare Probleme werden (natürlich nach "ausreichende" Verzögerung) einfach drüber gepinselt ... vielleicht auch mal etwas Silikon ...
Grüße
Amy -
nicht so schön
genau wie das Wetter im Moment.
wünsch dir noch einen schönen (Rest) Sonntag.
lg
jens -
zum Thema Malerarbeiten
dazu gehört auch die Lackierung der kompletten Stahlkonstruktion bei einer Stahlharfentreppe inkl. sämtlicher Vorarbeiten. Je nach Ausführung der Stahlharfe können die unendlich vielen Ecken und Kanten einen Heimwerker zur Weißglut bringen (ich tu mir das jedenfalls nicht noch einmal an).
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gehören auch die Malerarbeiten außen (!) dazu (z.B. der komplette Dachüberstand)! Als Eigenleistung auch nicht ohne ... -
Umfang der Gewerkleistung
Genau wie der Begriff "Schlüsselfertig" sind auch die Gewerkeleistungen äußerst dehnbar und nicht feststehend.
Jeder Bauherr tut also gut daran, vor Übernahme von Eigenleistungen, sich genau zu informieren was der Bauträger z.B. unter Malerarbeiten oder Fliesenarbeiten versteht. Manchmal verbergen sich dahinter Arbeiten mit denen der Bauherr nicht im entferntesten rechnet. Beispielsweise die Verkleidung von Sanblöcken oder Rohrschächten in allen Räumen bis hin zu Abmauerungen, Schließen von Deckendurchbrüchen etc. Argument Bauträger, das macht bei uns immer der Fliesenleger.
Interne Fundstellen
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- … worden, die uns einfach mal so von der Architektin zugewiesen wurden, weil wir da in der Nähe der Baustelle wohnen bzw. ja immer da sind! Dadurch haben wir Zeit verloren und andere Dinge konnten dann nicht gemacht werden …
- … es war noch geplant bei der Elektroinstallation und der Sanitärinstallation zu helfen bzw. diese komplett selbst zu machen - eigentlich hatten wir der Architektin schon zu Beginn gesagt, dass sie nur das einplanen …
- … nicht durch. Die Rechnung ist mit allen Maßen wohl von der Architektin geprüft worden, bei einer Rechnungsgesamtsumme von ca. 85.000 (hinzu kamen …
- … genau, wie wir diese Rechnung neutral prüfen lassen können, denn die Architektin hat sie zwar geprüft, aber wir glauben nicht, dass sie …
- … Das Prüfergebniss der Architektin ist nichts anderes als eine Empfehlung! …
- … Und sucehn Sie sich einen in Abrechnung und Bauleitung erfahrenen Architekten als Helfer - die Kollegin scheint da entweder unerfahren oder …
- … Die Rechnung ist von Dezember 2006, sie ging direkt an die Architektin, wir bekamen sie erst Wochen später zu Gesicht ... die …
- … nur Ausschreibung/Vergabe/Bauleitung (war unser Bauleiter nach dem Rauswurf der Architekteuse ...). Die haben allerdings genug zu tun, ich weiß natürlich …
- … @Dühlmeyer: Oder muss es unbedingt ein Architekt für die Prüfung sein? :-) …
- … (Und Architekten, die in so was schlecht sind ;-() …
- … wird doch nicht die selbe Architektin sein? ... …
- … zusammenschustern könnte Ärger geben. Bei uns kam tatsächlich das Bauamt zur Abnahme und hat besonders auf Geländer an Fenstern und Treppen geachtet (ist ja auch am einfachsten zu kontrollieren, die DINAbk. ist einigermaßen klar). Wenn da etwas nach Bastelei aussieht, heißt es vermutlich keine Abnahme, keine Nutzungserlaubnis, kein Einzug . Muss nicht passieren, meist kommt eh niemand vorbei, aber es könnte ja ... (Lag bei uns am Architekt - Ärger: kein Architekt, keine Gesamtbauleitung, einzelne Fachbauleiter zum …
- … ich noch viiiele Kleinigkeiten schreiben - immer wenn wir aber die Architektin auf irgendwas angesprochen haben, wurde es irgendwie zurecht begründet ... …
- … Denn für Abrechnungsfehler z.B. haftet die Architektin ggf. mit. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Wer kann mir die ca. Höhe der Ausbaukosten sagen?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Öffentliche Entschuldigung an einen Architekten ...
- … Öffentliche Entschuldigung an einen Architekten ... …
- … Öffentliche Entschuldigung an einen Architekten Lieber R ... …
- … den Effe gezeigt haben, bleibt also nichts anderes übrig, als dem Architekten seine Forderung zu bestreiten. Dabei war es von der Planung …
- … da sollten seine Schwiegereltern einziehn, aber erst nach Abnahme!). Der Architekt durfte dieses aber nur als Garage einreichen (!), weil ansonsten …
- … wir für dieses ***) nicht gebaut haben!) ist jetzt der Architekt dran, weil unser Nachfolger freut sich nen Wolf, dass er nun …
- … eine fertige Planung hat ... Fakt ist in diesem Fall, der Architekt hat diverse Planungen gemacht, die dieser Mensch nicht bezahlen will. Will, …
- … sowas lässt sich dann ZU GUNSTEN des Architekten vor Gericht lösen. …
- … Forum ja eher umgekehrt, Planungsleistung nicht komplett erfüllt (oder murks) aber Architekt will 100 % Geld. …
- … Normalerweise gewinnt doch der Architekt vor Gericht. …
- … können ja als Zeuge zugunsten des Architekt aussagen. …
- … kann der Architekt klagen. …
- … macht davon noch schön ein paar Malerarbeiten (oder so). …
- … Architekt bezahlt erstmal: Anwalt, Gerichtskosten, Honorarsachverständigen. Bei einem Streitwert von sagen wir mal 6.000 ist der Architekt erstmal 2 - 3.000 los. …
- … Gericht 100 % recht. Also bekommt der Architekt irgendwann (nach 2 - 3 Jahren) - sagen wir mal - 5.000 ausgeurteilt. …
- … Also ist der Architekt 4 - 5.000 ärmer. …
- … Bauherr hofft, dass der Architekt genau so rechnet, das Prozessrisiko scheut und sich kräftig drücken lässt. …
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