Unser Haus wird mit einem Drempel (110 cm) und einer Verblenderfassade ausgeführt. Der Bauunternehmer lässt ab Dachunterstandsschalung (ca. in Höhe der EGAbk.-Decke) die Verblendfassade aufhören und führt nur die Wärmedämmung bis zum Schnittpunkt "Drempel-Dachschräge" hoch.
Ist das üblich?
Viele Grüße
Drempel: Verblender nur bis Dachunterstand?
BAU-Forum: Neubau
Drempel: Verblender nur bis Dachunterstand?
-
Üblich und sch ... ,
überzeugen Sie Ihren Unternehmer, dass er bis zu den Sparren hochmauern soll!
mvg
GRV
Interessehalber: Was haben Sie denn für eine Dachneigung? -
48 Grad Die Ausführung ist üblich Eine DIN ...
48 Grad.
Die Ausführung ist üblich? Eine DINAbk. oder anerkannte Regel regelt dies leider nicht?
Falls dem so sein sollte, habe ich wohl schlechte Karten, da wir hier dann über ca. 25-30 m² Mauerwerk reden.
Muss der Bauunternehmer die Wärmedämmung zumindest mit Folie schützen oder ist dies auch unüblich? -
Mit üblich meinte ich
üblich bei "faulen" Unternehmern. Wie sieht denn das entsprechende Traufdetail in Ihren Plänen des Architekten aus?
So wie Ihr Unternehmer das ausführt steht's sicher in keiner DINAbk.. Lassen Sie sich diesen Scheiß nicht andrehen! Was sagt denn der Wärmeschutznachweis aus bei diesem "Zwitterbauteil"?
MfG
GRV -
Der Wärmeschutznachweis ...
ergab mit 17,5 cm Porenbeton und 8 cm Wärmedämmung WLG 040 ca. 0,305 W/m²xK. Müsste so wahrscheinlich zulässig sein, oder?
Traufdetails sind nicht vorhanden, nur für Kniestockkonstruktionen hat das Bauunternehmen eine Standardzeichnung. Das es in keiner DINAbk. steht heißt, dass es nicht ausgeführt werden darf, oder dass es nicht geregelt ist? -
Gegenfrage
Wie bauen Sie eigentlich? Wo ist denn der Architekt und/oder Bauleiter? -
Warum ist der Bauunternehmer faul?
Höchstens die Aussage, dass dieser es sei, ist FAUL.
Fragen:
Pauschalpreis - oder bekommt der die Mehrmassen auch bezahlt? Da steht nämlich nichts von da. Wenn Pauschalpreis. - welche Massen waren angeboten? (Wahrscheinlich aber keine Aufstellung- oder?)
Wenn nun eine hinterlüftete Luftschicht (mindestens 4,0 cm) vorhanden ist, zählt diese und dann auch der Verblender sowieso nicht bei der U-Wert Berechnung bei. Also die Ausführung ist üblich, verstößt weder gegen die anerkannten Regeln der Technik, gegen keiner Norm und stellt auch keinerlei Nachteile da.
Uns überhaupt - Warum Zwitterbauteil?
Seit wann ist eine Vertikale Verschalung einer Traufe ein Zwitterbauteil? -
Rollladenkästen an der Haustür?
Bitte einmal umgekehrt begründen!
Wofür Verblendung im Traufkasten?
Volle Zustimmung zu Mark Carden. -
"Zwitterbauteil" da ich hier an dieser "Schnittstelle" keinen ...
"Zwitterbauteil" da ich hier an dieser "Schnittstelle" keinen normalen Außenwandquerschnitt bzw. Dachquerschnitt ausmachen kann. Und das über 1 m Höhe.
Nichts gegen das Kastenprinzip bei der Traufe (ich bin zwar mehr für Sparren in Sicht, ist aber Geschmacksfrage), aber einfach nicht weiter zu mauern, weil man es später eh nicht mehr sieht ist mit zu billig. Der Bauherr müsste uns noch kurz mitteilen, ob Wandquerschnitt mit Luftschicht oder nicht (bzw. ob das Außenmauerwerk bei den bauphysikalischen Berechnungen miteinbezogen wurde oder nicht).
Wie sieht's denn auch aus mit der Befestigung der Dämmung?
(ich habe da bei dieser Ausführung schon so manchen "Hänger" gesehen)
Im Übrigen lese ich, das der Bauherr mit dieser Ausführung nicht so ganz glücklich zu sein scheint. Hier gibt's anscheinend ein Missverständnis bei den "Vorstellungen" bzw. ein Defizit im LVAbk., welches der Unternehmer zu seinem Vorteil auslegt. -
aha
Klinker davor, damit man die "Hänger" nicht sieht?
oder
Klinker davor, damit man die Dämmung sich dagegenlehnen kann?
Beides nicht? Warum denn dann? -
Bauherrenzusammenfassung
- Generalunternehmervertrag
- Pauschalpreis (OHNE Massenaufstellung)
- Wandaufbau Verblendmauerwerk 17,5 cm Porenbeton / 8 cm Wärmedämmung WLG 040 / 5,5 cm Luftschicht / 10,5 (?) cm Handformverblender im WDF-Format (Wärmeschutznachweis erfolgte unter Ansatz aller Schichten)
- Außenwandaufbau des Drempels (h = ca. 110 cm) über der HORIZONTALEN Schnittkante des Dachunterschlages: 17,5 cm Porenbeton / 8 cm Wärmedämmung WLG 040 (Wärmeschutznachweis ergab ca. 0,305 W/m²xK)
- Anbringung der Wärmedämmung (5 (?) Anker/m², man sagte man baue gem. DINAbk.)
meine Fragen:
- gibt es eine DIN?
- was sagen die anerkannten Regeln der Technik
- Problem Pauschalvertrag: gibt es irgendein Regelwerk, was den Bauunternehmer dazu zwingt, den Verblender bis zum Schnittpunkt Drempel-Dachschräge hochzuziehen?
- Fall NEIN: muss die Wärmedämmung zumindest mit Folie geschützt werden?
ICH BRAUCHE wirklich EINEN PROFESSIONELLEN RAT: WER KANN mir ABSCHLIESSEND DIE SACHLAGE KORREKT DARSTELLEN?
-
@leif
Normalerweise bedankt man sich hier für bisherigen Stellungnahmen, die in einem Forum naturgemäß sehr heterogen ausfallen. WENN ICH DANN diese GROSSSCHRIFT LESE, sieht DAS EHER NACH UNGEHALTENEM UND LAUNISCHEM GEMÜTSZUSTAND AUS.
Das wäre echt frech. -
Natürlich bedanke ich mich für die bisher mitgeteilten Meinungen, jedoch
bin ich noch immer verwirrt, was meine technischen Fragen anbelangt. Sehen Sie die Großschrift bitte als Hilfeschrei an das Forum nicht als ungehalten und launisch an, sondern ich benötige wirklich eine Hilfestellung. Es tut mir leid, wenn Sie dieser nicht erreichte und ich jemandem zu nahe getreten bin.
Ich habe einfach nur folgendes Bedürfnis, hat mein Bauunternehmer sich technisch und regelkonform korrekt verhalten, oder muss er auf seine Kosten den Verblender bis zum Dachschnittpunkt hochmauern? -
LEZTER VERSUCH FÜR LEIF
Nein es gibt keine DINAbk., anerkannten Regeln der Technik oder ähnliches gegen diesen der Generalunternehmer verstößt. Deine U-Wert Bereichnung ergab mit 17,5 cm Porenbeton und 8 cm Wärmedämmung WLG 040 ca. 0,305 W/m²xK sagt ja schon aus, dass hier keine Kerndämmung, sondern eine Hinterlüftung vorliegt. Sonst wäre die Luftschicht und die Verblenderschale in die Bereichnung mit eingeflossen. Ist aber bei genauem Lesens meiner Antwort schon beantwortet. Die Dämmung gehört natürlich auch im nicht verblendeten Bereich mittel der L-Anker Fachgerecht verhalten. Einer Folie bedarf es nicht - Wogegen denn. Immer Vorausgesetzt die Z- (L) Sperren sind mit eingebaut - wenn nicht - hilft hier aber dann auch keine Folie mehr. -
Entschuldigung angenommen
hat mein Bauunternehmer sich technisch und regelkonform korrekt verhalten - Ja
oder muss er auf seine Kosten den Verblender bis zum Dachschnittpunkt hochmauern? - Nein -
Nun auch volle Zustimmung
für Marc Carden. Seine Antwort unter Punkt 13 (und auch 14) kann ich nun auch so voll unterschreiben. Als kleiner Punkt noch: während der Bauphase sollte die freiliegende Dämmung gegen Regen geschützt werden, zumindest solange bis die Pfannen drauf sind.
-
Um das Thema für das gesamte Forum und alle künftigen Bauherren abzuschließen:
L-Folie im Bereich des Drempels würde bedeuten:
1. vertikal befestigt am Porenbeton
2. horizontal durch die Dämmung rübergeführt zur letzten Verblenderschicht
Luftfeuchtigkeit macht der Wärmedämmung am Drempel nichts aus.
Ist dies so abschließend korrekt dargestellt?
An dieser Stelle ein ganz großer Dank an Herrn Carden und an Herrn Vennegeerts
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