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Wasser durch Außenwand
BAU-Forum: Neubau

Wasser durch Außenwand

Heute sind durch eine Außenwand im Bereich der Terrassentür ca. 0,5 Liter Wasser in meine Wohnung (Erstbezug ; Baujahr 2004) gelaufen. Auf der Tapete (Rauchfaser) sind Wasserflecken und Blasen zu sehen. Über die Materrialien der Wand (große weiße Steine) kann ich nichts sagen, da es sich um eine Eigentumswohnung handelt. Welche nicht sichtbaren Schäden können entstehen. Auf dem Fußboden mit Fußbodenheizung liegt Granit Star Galaxy.
Was muss der Verkäufer jetzt machen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Antworten.
Ps: Falls Diese das falsche Forum seien sollte, bitte ich um Versatändnis. Ich wusste sonst nicht wohin.
  • Name:
  • Michael Abbetmeyer
  1. Ursache feststellen

    Foto von Josef Schrage

    Hallo Herr Abbetmeyer,
    dokumentieren Sie den Schaden z.B. durch Fotos, melden Sie den entstandenen Schaden dem Verkäufer/Bauausführenden und bitten Sie darum die Ursache des Schadens festzustellen und für Abhilfe zu sorgen.
    Um eine Aussage über evtl. mögliche Folgeschäden machen zu können müsste man/Frau den Schaden vor Ort besichtigen. Alles andere währe nur die Verlautbarung von Vermutungen die nichts bringen.
    Freundliche Grüße
  2. Wasser durch Außenwand Teil 2

    Das Wasser ist, nachdem der Balkon über meiner Terrassentür durch einen verstopften Regenabfluss auf ca. 20 cm Höhe aufgestaut hatte, durch Außenwand gedrungen. Nachdem das Wasser abgelaufen war, ist kein weiteres Wasser eingedrungen. Insgesamt sind ca. 4 Liter Wasser in meine Wohnung gelaufen. Es sind außer den sichtbaren Schäden an der Tapete nichts zu erkennen. Die Wand wird neu tapeziert. Kann trotzdem ein Schaden am Estrich oder am Mauerwerk entstanden sein? Wie würde ein Schaden erkennbar sein?
    Der Verkäufer hat den Schaden begutachtet und anerkannt!
  3. wie denn jetzt?

    Foto von Lieselotte Tussing

    ein Schaden mit 0,5 Litern oder 2 Schäden und der zweite mit 4 Litern?
    Wer ist  -  bei den 4 l  -  für die Reinigung des Ablaufes zuständig? Sie, weil es Ihr eigener Balkon ist? Dann hätten Sie gar keinen Anspruch auf Erstattung von Folgekosten.
    Falls nicht, den Verkäufer schriftlich (!) unterrichten und ihn bitten, den Fall seiner Versicherung zu melden, weil Sie Folgeschäden befürchten. Fordern Sie auf, zur Prüfung und Begutachtung einen Sachverständigen bei seiner Versicherung anzufordern.
    Keine Rechtsberatung
    • Name:
  4. Es ist nur ein Schaden

    Zur Klärung :
    Das Wasser ist im laufe der Nacht nach und nach eingedrungen. Der Balkon gehört zur der Wohnung über meiner. Der entstandene Schaden wird von der Firma, die den Balkon gebaut hat, bezahlt. Die Firma hatte den Abfluss mit einem Vlies zugedeckt. Insgesamt stand der ca. 8 m² großer Balkon wie gesagt ca. 25 cm hoch unter Wasser. Nachdem das Wasser ablaufen war, ist kein Wasser mehr eingedrungen . Meine Sorgen ist, das nicht sofrt erkennbare Schäden an der Wand oder am Estrich entstanden sind. Außerdem frage ich mich auch, ob überhaupt soviel Wasser eindringen darf?
  5. wie gesagt,

    Foto von Lieselotte Tussing

    machen Sie den Verkäufer darauf aufmerksam, dass Sie Folgeschäden befürchten und fordern Sie ihn diesbezüglich zur Untersuchung auf.
    Hat der Balkon über Ihnen keinen zweiten Wasserablauf?
    • Name:
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