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Bodenplatte einstemmen erlaubt?
BAU-Forum: Neubau

Bodenplatte einstemmen erlaubt?

Hallo,
ist es erlaubt für die Verlegung der Heizung-, Wasser- und Elektroleitungen (Wasserleitungen, Elektroleitungen) die Bodenplatte einzustemmen?
Ca. 60 cm Breite und etliche Meter in der Länge wären das!
MfG Dirk
  • Name:
  • Dirk Feldheim
  1. Die Frage ...

    Die Frage ist nicht wie lang oder breit, sondern wie tief.
    Spätestens wenn die obere Bewehrungslage kommt, sollten sie mal den Statiker fragen ;-)
    Im Ernst, es gibt sicherlich Bereiche in Ihrer Bodenplatte, wo es weniger Probleme verursacht aber dies kann eigentlich wirklich nur der absegnen, der die Bodenplatte gerechnet hat.
    Wie kommt es denn?
    Zu wenig Fußbodenaufbau geplant, was sagt den Ihr Architekt?
    Gruß
  2. Hi tja wüsste ich auch gerne wie das ...

    Hi,
    tja, wüsste ich auch gerne, wie das nun kommt.
    Sorry für das Missverständnis, wir sind das Installationsunternehmen, dass die Leitungen verlegt hat, nicht der Bauherr.
    Mit Dämmung liegen wir und der Elektriker unter 6 cm.
    Der Architekt sagt, dass die Leitungen nun plötzlich in die Platte/Decke eingestemmt werden soll.
    Ich trau der "Schwächung" aber nicht!
    Darf man denn grundsätzlich einstemmen?
    Die Platte/Decke wurde doch vorher berechnet.
    Bestimmt aber nicht für nachträgliches Stemmen, oder?
    Dirk
  3. Andere Situation ...

    Andere Situation (Entschuldigung an alle Architekten) aber nur auf Zuruf des Architekten und ohne schriftliche Bestätigung des Statikers wie tief, breit und in welchen Bereichen würd ich an Ihrer Stelle gar nichts machen. Lassen sie mal den Architekt Hausaufgaben machen und dann in von Ihm markierten und freigegeben Bereichen loslegen.
    Sie können gar nicht wissen, wie stark die Bodenplatte ist, geschweige denn, wo statisch relevante oder "nur" konstruktive Bewehrung liegt.
    Der Grund für die Aktion würd mich aber schon mal interessieren ...
    Gruß
  4. Die Frage wäre immer noch,

    wie tief soll geschlitzt werden?
    Ansonsten sollten Sie schon mal das Kapitel über die Anmeldung von Bedenken aus der VOBAbk. zu Gemüte führen.
    Freundliche Grüße
  5. Danke für die schnellen Antworten Warum das ganze ...

    Danke für die schnellen Antworten!
    Warum das ganze weiß ich auch nicht.
    Der Aufbau sollte eigentlich, 16 cm im Erdgeschoss und 12 cm im ersten Stock, für unsere 6 cm Leitungshöhe kein Problem sein.
    Keine Ahnung!
    Wir sollen die Leitungen komplett einstemmen, also 6 cm in die Tiefe, denn kreuzen müssen wir ja nun mal ab und an!
    Der Bauherr ist auch schon verunsichert.
    Danke nochmals für den Hinweis auf die schriftliche Bestätigung.
    Wir haben heute Abend noch ein Treffen mit dem Architekten, mal sehen was dabei herauskommt.
    Dirk
  6. Bei ...

    6 cm kommt der Statiker bestimmt auch ins schwitzen ... ;-)
    Gruß
  7. auch ..

    ... bei weniger ;-)
  8. Auch der Beton

    über der Oberlage der Bewehrung hat seine Daseinsberechtigung und nicht nur Rostschutzfunktion.
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