Treppenstufenhöhe stimmt nicht: DIN-Normen, zulässige Toleranzen & Kosten der Nachbesserung?
BAU-Forum: Neubau
Treppenstufenhöhe stimmt nicht: DIN-Normen, zulässige Toleranzen & Kosten der Nachbesserung?
wir haben eine Treppe, bestehend aus einer Stahlunterkonstruktion mit aufgeschraubten Holzstufen. Beim Einbau der Treppe hat die Firma vergessen die Dämmung im Kellerboden zu berücksichtigen (Haus schlüsselfertig von einer Firma gebaut worden).
Daher haben alle Stufen, die in den Keller führen eine Antrittshöhe von 19 cm. Die letzte allerdings nur noch von knapp 10 cm.
Der Vorschlag zum beseitigen des Problems lautet nun wie folgt:
Die ersten sechs Stufen bis zur Wändelung entfernen und mit Holzkeilen zu unterfüttern.
Der Mangel sei danach behoben. Optisch würde das Gesamtbild darunter nicht leiden.
Nun meine Frage:
Wird durch diese Form der Nachbearbeitung der Mangel geheilt?
Laut einer DINAbk. 18065 dürfen sich Treppenstufenhöhen nur 0,5 cm verändern (gilt die auch im Einfamilienhaus im ausgebauten Keller?). Damit käme ich bei sechs Stufen nicht aus um 9 cm Höhenunterschied zu kaschieren.
Falls ich die Nachbesserung nicht akzeptieren könnte würden man uns die für die Nachbesserung erforderlichen Kosten - ca. 340 € - erlassen ...
Wo kann man als Laie gegebenenfalls diese DIN einsehen da ich bisher weder mit der Interpretation noch mit dem für die Behebung des Mangels angesetztem Wert einverstanden bin.
Vielen Dank vorab für mögliche Anregungen und Quellenhinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Ich verstehe, dass Sie Bedenken bezüglich der unterschiedlichen Antrittshöhe Ihrer Treppe haben. Die Einhaltung der DINAbk. 18065 ist hierbei entscheidend.
Laut DIN 18065 (Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße) sollte die Differenz zwischen der höchsten und niedrigsten Stufenhöhe innerhalb einer Treppe nicht mehr als 2 cm betragen. 🔴 Eine größere Abweichung stellt einen Mangel dar.
Ich empfehle Ihnen, die genauen Stufenhöhen zu messen und mit den Vorgaben der DIN 18065 zu vergleichen. Dokumentieren Sie die Messergebnisse sorgfältig.
👉 Handlungsempfehlung: Wenden Sie sich mit den Messergebnissen an die Baufirma und fordern Sie eine Nachbesserung unter Berufung auf die DIN 18065. Klären Sie die Kostenübernahme für die Nachbesserung im Vorfeld.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- DIN 18065
- Die DIN 18065 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an Gebäudetreppen regelt. Sie legt unter anderem die zulässigen Maße für Treppenstufen, die Steigung und den Auftritt fest. Die Einhaltung der DIN 18065 ist wichtig, um eine sichere und komfortable Nutzung der Treppe zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Treppenbau, Stufenhöhe, Auftrittstiefe. - Antrittshöhe
- Die Antrittshöhe bezeichnet die Höhe der ersten Stufe einer Treppe vom Fußboden aus. Eine korrekte Antrittshöhe ist wichtig für einen bequemen und sicheren Aufstieg. Abweichungen von der Norm können zu Stolperfallen führen.
Verwandte Begriffe: Steigung, Stufenhöhe, Treppenlauf. - Toleranz
- Eine Toleranz ist ein zulässiger Abweichungsbereich von einem Sollwert. Im Zusammenhang mit Treppen bezieht sich die Toleranz auf die zulässigen Abweichungen von den in der DIN 18065 festgelegten Maßen, beispielsweise bei der Stufenhöhe. Das Einhalten der Toleranzen ist wichtig, um die Funktion und Sicherheit der Treppe zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Messgenauigkeit, Abweichung, Sollwert. - Mangel
- Ein Mangel liegt vor, wenn eine Leistung nicht den vertraglich vereinbarten oder den üblichen Anforderungen entspricht. Im Bauwesen kann ein Mangel beispielsweise eine fehlerhafte Treppenstufenhöhe sein, die nicht der DIN 18065 entspricht. Ein Mangel berechtigt den Auftraggeber zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Baumangel. - Nachbesserung
- Die Nachbesserung ist die Beseitigung eines Mangels durch den Verpflichteten. Im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Treppe kann die Nachbesserung beispielsweise das Anpassen der Stufenhöhe sein, um die DIN 18065 einzuhalten. Der Auftraggeber hat in der Regel einen Anspruch auf Nachbesserung.
Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Reparatur, Instandsetzung. - Stufenhöhe
- Die Stufenhöhe ist das vertikale Maß einer Treppenstufe. Sie wird von der Oberkante einer Stufe bis zur Oberkante der nächsten Stufe gemessen. Die Stufenhöhe ist ein wichtiger Faktor für den Komfort und die Sicherheit beim Begehen einer Treppe. Die DIN 18065 legt die zulässigen Stufenhöhen fest.
Verwandte Begriffe: Treppensteigung, Auftritt, Treppenlauf. - Treppenlauf
- Ein Treppenlauf ist eine ununterbrochene Folge von Treppenstufen zwischen zwei Podesten oder zwischen einem Podest und dem Anfang oder Ende der Treppe. Die Länge eines Treppenlaufs ist durch die Bauordnung begrenzt, um die Sicherheit und den Komfort der Treppennutzung zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Treppe, Podest, Steigung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche DIN-Norm regelt die Treppenstufenhöhe?
Die DIN 18065 (Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße) regelt die Anforderungen an Treppen, einschließlich der Stufenhöhe. Sie definiert Begriffe, Messregeln und Hauptmaße für Gebäudetreppen, um eine sichere und komfortable Nutzung zu gewährleisten. Die Norm legt unter anderem fest, welche Toleranzen bei der Stufenhöhe zulässig sind. - Welche Toleranzen sind bei der Treppenstufenhöhe erlaubt?
Die DIN 18065 erlaubt eine geringe Toleranz bei der Stufenhöhe innerhalb einer Treppe. Die Differenz zwischen der höchsten und niedrigsten Stufenhöhe sollte nicht mehr als 2 cm betragen. Größere Abweichungen können als Mangel betrachtet werden und die Begehbarkeit der Treppe beeinträchtigen. - Was kann ich tun, wenn die Treppenstufenhöhe nicht der DIN entspricht?
Wenn die Treppenstufenhöhe nicht der DIN 18065 entspricht, sollten Sie dies als Mangel gegenüber der Baufirma oder dem Handwerker reklamieren. Fordern Sie eine Nachbesserung, um die Stufenhöhe innerhalb der zulässigen Toleranzen anzupassen. Dokumentieren Sie die Abweichungen und halten Sie die Kommunikation mit der Baufirma schriftlich fest. - Wer kann die Treppenstufenhöhe fachgerecht messen?
Ein Architekt, ein Bauingenieur oder ein erfahrener Treppenbauer kann die Treppenstufenhöhe fachgerecht messen und beurteilen, ob die DIN 18065 eingehalten wird. Diese Fachleute verfügen über das notwendige Wissen und die Messinstrumente, um genaue Ergebnisse zu erzielen und eventuelle Mängel festzustellen. - Welche Konsequenzen hat eine fehlerhafte Treppenstufenhöhe?
Eine fehlerhafte Treppenstufenhöhe kann die Sicherheit und den Komfort bei der Nutzung der Treppe beeinträchtigen. Sie kann zu Stolperfallen führen und insbesondere für ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität ein Risiko darstellen. Zudem kann eine nicht normgerechte Treppe den Wert der Immobilie mindern. - Wie kann eine fehlerhafte Treppenstufenhöhe behoben werden?
Die Behebung einer fehlerhaften Treppenstufenhöhe hängt von der Art und dem Umfang des Mangels ab. Mögliche Maßnahmen sind das Anpassen einzelner Stufen, das Unterfüttern oder Abschleifen von Stufen oder im schlimmsten Fall der komplette Neubau der Treppe. Die genaue Vorgehensweise sollte von einem Fachmann beurteilt und durchgeführt werden. - Wer trägt die Kosten für die Nachbesserung einer fehlerhaften Treppe?
Grundsätzlich trägt der Verursacher des Mangels die Kosten für die Nachbesserung. Im Rahmen eines Bauvertrags ist dies in der Regel die Baufirma. Es ist ratsam, die Kostenübernahme im Vorfeld schriftlich zu vereinbaren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. - Kann ich bei einer fehlerhaften Treppe Schadensersatz fordern?
Ja, bei einer fehlerhaften Treppe, die einen Mangel darstellt, können Sie unter Umständen Schadensersatz fordern. Dies ist beispielsweise möglich, wenn durch die fehlerhafte Treppe ein Schaden entstanden ist oder die Nutzung der Immobilie beeinträchtigt wird. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sollte jedoch rechtlich geprüft werden.
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DIN 18065: Gültigkeit für Kellertreppen – Hinweise im Forum
DIN 18065
Guten Tag Andreas,
die DINAbk. 18065 gilt auch für Ihre Kellertreppe. Weiterhin liegen Sie mit Ihren Annhamen ebenfalls richtig. Die DIN gab's mal als Link bei der UNI Dresden. Funktioniert aber leider nicht mehr. Nutzen Sie mal die Suchfunktion in diesem Forum, da gibt es Interessante Hinweise.
Freundliche Grüße -
Treppenkorrektur nach alter DIN: Trittunterschied & Unterfütterung
Hallo Herr Schrage vielen Dank auch zu Ihrer ...
Hallo Herr Schrage,
vielen Dank auch zu Ihrer Antwort zu diesem Thema.
Um als Laie hier nicht zu viel Betonklötze zu denken würde ich gerne kurz darstellen, wie laut DINAbk. von mir die Korrektur bewertet würde:
Treppe in 2000 eingebaut.
Damit alte DIN Norm gültig = max. 0,5 cm Trittunterschied von Stufe zu Stufe.
Stufenhöhe normal 19 cm
Letzte Stufe unten 10 cm
Wie müssten man denn jetzt unterfüttern um eine Treppe zu erhalten die in Ordnung ist? Ich sehe z.Z. vor Lauter Bäumen den Wald nicht mehr.
Ich wollte hier schon eine Modellrechnung einführen ... aber das war schon wieder falsch.
Falls jemand die richtige Routine hat und Lust hat einen verwirrten Bauherrn auf die richtige Spur zu bringen würde ich mich sehr freuen (und dabei war ich in Mathe immer so gut ...)
Grüße
Andreas -
Treppenbau: Fachartikel zu Belagstreppen, Normen & Ausführung
Treppenbau von Belagstreppen
Ein älterer Fachartikel von meiner einer:
Eine der konstruktivsten und interessantesten innerhalb der Hausarchitektur sind Treppen. Die in den 70er Jahren vernachlässigte Treppenkultur gewinnt in den letzten zwei Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung. Der Begriff "begehbar gemachtes Relief" soll die gestalterische Bedeutung unterstreichen. Eine schlampig ausgeführte Treppe kann den optischen Eindruck eines Gebäudes drastisch stören.
Treppen gehören z.T. zu den schwierigsten Aufgaben im Natursteinbereich. Die Problematik liegt nicht nur in der Form (Wendeltreppe), sondern oft in der Ausführungsqualität des Rohbauers. Auch nachträgliche Belagsänderungen haben ihre Tücken. Über Bolzentreppensysteme wurde in der Aushabe 03 / 2002 bereits ausführlich berichtet.
Normen und Begriffe
In der DINAbk. 18065 (Ausgabe 2000) sind die technischen Begriffe des Treppenhauses erklärt. Weitere Regelungen und Richtlinien findet man in den jeweiligen Landesbauordnungen, den Schriften der Berufsgenossenschaften und dem bundeseinheitlichen Arbeitsstättenverordnungen.1) Die Schrittmaßregel
Die mittlere Schrittmaßlänge eines Durchschnittsmenschen beträgt ca. 70 cm (Spaziergänger). Beim Treppensteigen verkürzt sich natürlicherweise die Schrittlänge um die Höhe der Stufe. Lt. DNV - Merkblatt 2.2 Treppenbekleidung ist die Idealneigung 30 °. Daraus resultiert die empfohlene Steigung 17 cm, bei einer Auftrittstiefe von 29 cm. Das Steigungsverhältnis 17 / 29 cm wird i.A. dazu genutzt die üblichen Steigungen ermittelt.2) Steigungsverhältnis
Innerhalb eines Treppenlaufs sollte sich das Steigungsverhältnis, auch bei gewendelten Treppen nicht ändern, um Unfälle zu verhindern. Aus eigener Erfahrung mit einer alten Treppe, die wechselnde Steigungen aufweist ist die Gefahr nicht unerheblich, da der Körper sich auf die Regelmäßigkeit von Treppen innerlich eingestellt hat und bei unregelmäßigen Steigungen schnell ins Stolpern Gerät.3) Treppe ist nicht Treppe
Eine Treppe mit 2 Steigungen ist nach DIN 18065 eigentlich keine Treppe. Die übliche Treppe wird als sogenannte Geschosstreppe bezeichnet, die 2 volle Etagen miteinander verbindet. Die Verbindung zwischen Keller und Vollgeschoss (EGAbk.) wird als Kellertreppe bezeichnet, die wesentlich steiler sein kann als die "Geschosstreppe"
4.) Notwendig oder nicht notwendig
Die LBOAbk. unterscheidet noch zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen für die auch unterschiedliche Bedingungen gelten.
Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen enthalten mindestens eine notwendige Treppe. Die nutzbare Treppenbreite muss mindestens 80 cm sein, bei einer Steigung von 17 cm +- 3 cm, bei einer Mindestauftrittsbreite von 28 cm + 9 cm - 5 cm. Die Kellertreppe darf eine Steigung > 21 cm aufweisen, muss aber ebenfalls 80 cm breit sein. Der Auftritt muss > 21 cm sein. Sollte noch eine zusätzliche Treppe vorhanden sein kann diese wie eine Kellertreppe bemessen sein.
Innerhalb geschlossener Wohnungen kann z.B. eine zusätzliche Treppe eingebaut werden, deren Treppenbreite nur 50 cm beträgt. Die dazu gehörende Steigung ist nicht reglementiert.
Anders sieht das Maßverhältnis bei den anderen Gebäuden (Wohn-Geschäftshaus) aus. Dort ist eine Mindestbreite bei notwendigen Treppen von 100 cm Steigung 17+2-3 cm, Auftritt 28+9-2 cm gefordert.
Nicht notwendige Treppen sind wie Treppen innerhalb geschlossener Wohnungen zu betrachten.4) Treppenformen
natürlich sind in Deutschland auch die Formen der Treppen genormt. Je nach Anzahl der Treppenläufe, Drehsinn der Wendelung (links, rechts) usw. wird in der DIN 18064 unterschieden. Die häufigste Treppe in Privathäusern ist die "einläufige, viertelgewendelte Treppe", in Geschäftshäusern die "zweiläufige, gegenläiufige Treppe mit Zwischenpodest".5) Podeste
Für ein ermüdungsminimiertes Begehen einer Treppe soll nach 18 Stufen (das sind ca. 3,20 Höhenmetern) ein Podest eingeplant werden. Die Austrittstufe gehört zwar optisch zur Treppe, gehört aber zur Podesteben. Die Breite sollte analog der Treppenstufen gewählt werden.6) Durchgangshöhe
Die "lichte Durchgangshöhe" muss nach der DIN 18065 mindestens 200 cm betragen.7) Toleranzen
Ein immer wieder auftretender Streitpunkt sind die Toleranzen. Für den Rohbau gilt die DIN 18202, Tabelle 1 - 3. Weitere Angaben, auch zum Thema "Stufenverziehung" siehe das bereits erwähnte Merkblatt des DNV.
Unterkonstruktionen
Beton
Die heute oft verwendeten Fertigteiltreppen aus Beton sind bei korrektem Einbau oft schallentkoppelt, sodass ein zusätzlicher Trittschall oft nicht nötig ist. Die Abmaße sind gleichmäßig und der Treppenbelag kann z.T. mit den käuflich erhältlichen Schablonen der Betongießer gefertigt werden. Wichtig ist eine Sichtprüfung der Auflager. Bei einem Einfamilienhaus war dem Autor aufgefallen, dass die Treppe unten auf einem Stück Dachlatte auflag. Auf auftretende Risse durch "Verfaulung" des "Auflagers" würde später kaum ein Gutachter stoßen, da durch die Überbauung nichts mehr sichtbar ist. Im Nachbarhaus war der Estrichleger schneller als der Treppenbauer, dort stand die Betontreppe auf dem Heizestrich, auch das kann zu massiven Schäden führen. Weiterhin ist zu kontrollieren, ob irgendwelche Risse im Beton zu sehen sind. Bei solchen ist unbedingt Bedenken anzumelden ggf. dem Auftraggeber anzuraten einen Statiker zu kontaktieren.
Schwieriger wird es, wenn die Treppe vor Ort "vergossen" wurde und die Abweichungen kaum über den Belag aufzufangen ist. Eine Treppe ist dem Autor im Gedächtnis geblieben, wo schlichtweg eine Stufe fehlte und die Höhedifferenz auf die anderen Stufen vom Betonbauer verteilt wurden. Die Stufen waren dann entsprechend steil.
Leitsatz: Niemals Beton von einer Treppe abstemmen, denn dann ist man evtl. für die gesamte Statik der Treppe in der Haftung.
Stahl
Ein seltener Fall ist die Verwendung einer Stahlunterkonstruktion, die bei Umbauten von Fabrikbauten öfter anzutreffen sind. Die Art der Tragkonstruktion und die Ausführung des Natursteins sollte sicherheitshalber mit einem Statiker z.B. der des Treppenbauers abgesprochen werden.
Holz
Einen Auftrag, eine Holztreppe mit Naturstein oder Keramik zu belegen sollte kategorisch abgelehnt werden.
Vorhandene Treppenanlage
Bei einem Austausch der Belagsmaterialien ist bei den Stemmarbeiten zu beachten, dass der Rohbeton unbeschädigt bleibt. Auch an den Auflagern ist besondere Sorgfalt gefragt.
Belagsmaterialien
Naturstein ist mittlerweile das häufigste Belagsmaterial für Treppen und hat den Betonwerkstein und die Keramik von den vorderen Plätzen verdrängt. Die Auswahl des Natursteins sollte immer in Abhängigkeit mit dem Einbauort gesehen werden. Ein mediteraner Kalkstein kann optisch ansprechend sein, ist aber z.B. für Mehrfamilienhäuser wenig geeignet. Granit ist i.d.R. immer die sicherste Variante.
Mittlerweile gibt es Treppenstufen aus Feinsteinzeug, die im Moment noch in der oberen Preiskategorie anzutreffen sind. Die notwendige Konstruktionshöhe für einteilige Natursteinauftritte ist i.d.R. 4 cm - 6 cm, je nach Maßtoleranz der Dicke und Materialstärke. Sonderlösungen sind z.T. möglich. Bei Agglomeraten sollte vorab geklärt werden, ob die Brandklasse "B1" in dem jeweiligen Bauvorhaben zulässig ist.
Oberflächen
In Privathäusern gibt es keine Regelungen an die Oberflächen. Von Spaltrau, poliert oder geflammt ist alles erlaubt, unabhängig von der Sinnigkeit. In gewerblich genutzten Räumen muss die BGR 181 der Berufsgenossenschaft berücksichtigt werden. In Innenräumen ist als Minimum die Bewertungsgruppe "R9" gefordert. Dies kann z.B. mit polierter Oberfläche und der LaserGrip® - Strukturierung der Magna Naturstein erreicht werden. Bei geschliffenen Ausführungen sollte der Unternehmer "geschliffen, R9" bestellen und nicht Schliff XY der nicht unbedingt die "R9" erreichen muss.
Verlegemörtel
Wie bei den Bodenbelägen kann keine pauschale Aussage über die "richtige Wahl" des Mörtels gemacht werden. Allerdings ist es immer empfehlenswert sich bei seinem Mörtellieferanten nach dem geeigneten Verlegemörtel für den zu verlegenden Stein und der Aufbauhöhe zu erkundigen. Auch notwendige Voranstriche sollten erfragt werden.
Trittschallschutz
Dieses leidige Thema bringt of Schäden durch separate Absenkungen mit sich. Nach DIN 4109 können meistens durch entsprechende Maßnahmen während der Verlegung erfüllt werden, aber eine konstruktive Lösung z.B. durch entkoppelte Rohtreppen z.B. mit Systemen von Schöck sind immer besser und erbringen den notwendigen Schallschutz. Siehe Link zur Diplomarbeit von Herrn Jacobsen.
Abdeckung während der Bauphase
Bei Bauarbeiten im Haus ist es oft angebracht, dass eine Schutzabdeckung für die hochwertigen Materialien gegen mechanische Beanspruchung oder Schmutzbelastung zu schützen. Die Fa. Thumm & Co, Nürtingen hat eine ökologische Schutzmatte entwickelt, die die Kanten stark schützt und sich rückstandsfrei enternen lässt, vorausgesetzt, das der Belag wasserfest ist. Das neueste Produkt ist eine selbstklebende Folie.
Quellenangaben:
DNV, Würzburg Bautechnische Informationen 2.2 Treppenbekleidungen
Landesbauordnung der Länder
Arbeitsstättenverordnung
Brandschutzverordnung -
Tritthöhenanpassung: Abweichung der letzten Stufe zulässig?
Vielen Dank für die Informationen / Lösung so möglich?
Sehr geehrte Damen und Herren,
erstmal vielen Dank für Ihre Hilfen.
Nach Auswertung der Unterlagen ergegen sich für mich noch abschließend folgende Fragen:
Abweichung der letzten Stufe um 1,5 cm zu den restlichen Stufen von den restlichen Tritthöhen:
Darf die Abweichung auch im Rahmen der Herrichtung einer fehlerhaften Treppe bewusst mit eingeplant werden und damit der Sanierungsaufwand reduziert werden oder ist dies eine "Schwankungsreserve" für die Bauphase?
Wenn ich unseren Fall hier durchrechne müssten ungefähr 10 bis 11 Stufen angepasst werden um im Rahmen der Tritthöhenanpassung von 19 cm auf die gesetliche Mindesttritthöhe von 14 cm zu kommen.
Darf man aber die Abweichungstoleranz von 1,5 cm in die Fehlerbehebung "vorsätzliche" mit einrechnen werden es dann nur 7 - 8 Stufen.
a) Habe ich das richtig gerechnet?
b) Ist die Stufenabweichung der letzten Stufe mit "einplanungsberechtigt"?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Tenge -
Murkstreppe: Berechnung Steigungsnennhöhe & Toleranzen nach DIN
Murkstreppe
Hallo Andreas,
so einfach ist das nicht, die vermurkste Treppe hinzubasteln.1.) Die Geschosshöhe (OKFFAbk. am Austritt - OKFF am Treppenbeginn KG) muss gemessen werden.
2.) Diese Höhe dann teilen durch die Steigungsanzahl, das ergibt die Steigungsnennhöhe.
3.) Von diesem Maß darf +/- 5 mm Toleranz ausgeführt werden, jedoch von Steigung zu Steigung maximal 5 mm.
Beispiel: Geschosshöhe 276,0 cm: 14 Steigungen = 19,71 cm Steigungsnennhöhe
irgend eine Steigung 19,4 cm, folgende Stg. 19,2 cm (maximal zulässige Minustoleranz), nächste Stg. 19,2 cm oder irgendwas bis 19,7 cm, nehmen wir mal 19,5 cm an, dann darf die folgende Stg. Maximal 20,0 cm haben.Wenn im Keller keine Aufenthaltsräume sind, darf bei obigem Beispiel die größte Steigung 19,7 cm + 5 mm = 20,2 cm haben, mit Aufenthaltsräumen 20,0 cm (maximal zulässige Stg.).
Wenn der Verantwortliche schon einen Fehler ausgeführt hat und letztendlich "alle" Stufen anpassen muss, kann er auch die erste Steigung ohne Ausnutzung der 15 mm zulässigen Toleranz anpassen, denn von Oben sieht man nichts, aber von Unten sieht die Auffütterung bescheiden aus.
Ps. : Die meisten Treppenunfälle geschehen am Anfang und Ende einer Treppe, egal ob von Unten oder Oben begangen, also immer wenn der Gehrhythmus sich ändert, es von der Ebene aufwärts oder abwärts geht.
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Tritthöhe berechnen: Geschosshöhe, Stufenanzahl & Nachbesserung
Hallo und vielen Dank für die Antwort in ...
Hallo und vielen Dank für die Antwort,
in dem Nachbesserungsangebot wollte die Firma vier bis sechs Stufen anpassen ...
Geschosshöhe von den Fliesen im Keller bis zur Oberkante der Fliesen im Erdgeschoss sind es 2,74 Meter.
Es führen 14 Stufen in den Keller da ich den letzten Tritt von den Stufen auf den Fliesen mitrechnen muss ist dann wohl 2,74 durch 15 zu teilen = 18,26 Tritthöhe.
Mein Problem ist, ich verstehe einfach nicht, wie das richtig gemacht wird.
Passe ich jetzt alle Stufen auf die neue durchschnittlich Tritthöhe an und versuche dann mich nach unten (wo der letzte Tritt nur 10 cm statt der bisher üblichen 19 cm ausmacht) dann auszugleichen und den dann auf die mindestens vorgeschriebenen 14 cm anzuheben?
Als Laie steht man nur vor lauter Bäumen.
Vielen Dank erstmal für Ihre Informationen.
Grüße
Andreas -
Stufen unterfüttern: Korrektur der Tritthöhe – Alternative Stahlbau?
von Stufe zu Stufe
dann sollte beginnend von der untersten Stufe jeweils so unterfüttert werden das jede Stufe 18,26 cm hoch ist, d.h. unter die unterste Stufe müssen 8,26 cm, unter die nächste 7,52 cm, dann 6,87 cm usw. bis alles stimmt. Alternatv könnte natürlich auch die Stahlkonstruktion ausgetauscht werden (darauf würde ich versuchen hinzuwirken, was ist z.B. mit dem Geländer/Handlauf?).
MfG
Karsten -
Stahlkonstruktion: Unterfüttern nicht möglich – Stufenanpassung nötig?
Hallo die Stahlkonstruktion will die Baufirma nicht tauschen ...
Hallo,
die Stahlkonstruktion will die Baufirma nicht tauschen.
Das mit dem Unterfüttern geht aber nicht auf.
14 Stufen (Trittflächen), max 0,5 cm Abweichung. Damit bekomme ich aber 8,26 cm nicht weg.
Mit dem Handlauf sieht das dann auch bescheiden aus. Der ist dann eben auch ziemlich tief.Aber so wie es aussieht müssen dann wohl alle Stufen angepasst werden.
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Alternative: Podest statt unterster Stufe – Mangel & Nachlass
ich könnte mir vorstellen
das man die unterste stufe gegen ein Podest austauscht, damit man einen Zwischenschritt machen muss. das ist allerdings auch ein Mangel, da man ja Platz verliert (wenn es platztechnisch denn überhaupt geht) und entsprechend einen Nachlass Wert. auffüttern etc. ist murks, das weiter oben erwähnte Angebot der Firma wohl ein schlechter Witz. Ich persönlich würde mich auf nichts einlassen, sondern darauf bestehen, das die stahlkonstruktion ausgetauscht wird. -
Treppensanierung: Baufirma lehnt Austausch ab – Dämmung als Kompromiss
Neue Treppe ...
Als wir festgestellt hatten, dass die Baufirma die Dämmung im Keller vergessen hatte haben wir vorgeschlagen die Minderleistung abzuziehen und fertig.
Die Firma wollte lieber nachbessern. Also Dämmung, Dampfsperre und Trockenestrich (erstes Engegenkommen von uns).
Türstürze höher. Bloß die Treppe, das wollten Sie nicht ändern.
Leider kann ich hier ja kein Foto oder auch Bauskizze von der Treppe einfügen. Würde mich für die kommenden Gespräche wohler fühlen, wenn ich noch ein kurze Bestätigung für mein Verständnis bekommen könnte. Nichts ist peinlicher als auf etwas zu bestehen, dass einem nicht zusteht. Gut, die Baufirma macht das zwar in jedem offenen Punkt, aber auf die Stufe wollte ich mich nun wirklich nicht begeben.
Grüße
Andreas -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Treppenstufenhöhe: DINAbk. 18065, Toleranzen & Nachbesserung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine fehlerhafte Treppe, bei der die letzte Stufe eine deutlich geringere Antrittshöhe aufweist. Die Einhaltung der DIN 18065 ist entscheidend, wobei Toleranzen beachtet werden müssen. Verschiedene Lösungsansätze wie Unterfütterung, Podest oder Austausch der Stahlkonstruktion werden diskutiert. Die Baufirma zeigt sich wenig kooperativ, was die Nachbesserung erschwert. Eine detaillierte Berechnung der Steigungsnennhöhe ist notwendig, wie im Beitrag Murkstreppe: Berechnung Steigungsnennhöhe & Toleranzen nach DIN erläutert wird.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die alte DIN-Norm (gültig bis 2000) erlaubt max. 0,5 cm Trittunterschied von Stufe zu Stufe. Dies ist relevant für die Bewertung der Korrektur, wie im Beitrag Treppenkorrektur nach alter DIN: Trittunterschied & Unterfütterung hervorgehoben wird.
✅ Zusatzinfo: Ein älterer Fachartikel zum Treppenbau betont die Bedeutung der Ausführungsqualität und die gestalterische Bedeutung von Treppen, siehe Treppenbau: Fachartikel zu Belagstreppen, Normen & Ausführung. Auch Belagsänderungen können Tücken bergen.
🔧 Praktische Umsetzung: Beginne mit der untersten Stufe und unterfüttere jede Stufe so, dass eine gleichmäßige Tritthöhe von 18,26 cm erreicht wird. Eine detaillierte Anleitung zur Berechnung der Tritthöhe findet sich im Beitrag Tritthöhe berechnen: Geschosshöhe, Stufenanzahl & Nachbesserung. Alternativ kann ein Podest anstelle der untersten Stufe in Betracht gezogen werden, was jedoch einen Mangel darstellt.
👉 Handlungsempfehlung: Messen Sie die Geschosshöhe (OKFF am Austritt - OKFF am Treppenbeginn KG) und teilen Sie diese durch die Steigungsanzahl, um die Steigungsnennhöhe zu erhalten. Beachten Sie die zulässigen Toleranzen von +/- 5 mm, wie im Beitrag Murkstreppe: Berechnung Steigungsnennhöhe & Toleranzen nach DIN beschrieben. Klären Sie die Verantwortlichkeit für den Fehler und bestehen Sie auf einer fachgerechten Nachbesserung unter Berücksichtigung der DIN 18065.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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- … was außerhalb der üblichen Toleranz liegen könnte. Die korrekte Berechnung der Treppenstufenhöhe unter Berücksichtigung des Estrichs ist essenziell, um Stolperfallen zu vermeiden. …
- BAU-Forum - Neubau - Treppenstufenhöhe zu niedrig nach Dämmung: Was tun? Normen, Kosten & Risiken
- … Treppenstufenhöhe zu niedrig: Normen, Risiken & Lösungen …
- … Treppenstufenhöhe nicht normgerecht nach Dämmung? & …
- … Treppenstufenhöhe, Norm, Dämmung, Estrich, …
- … Treppenstufenhöhe zu niedrig nach Dämmung: Was tun? Normen, Kosten & Risiken …
- … Ich verstehe, dass Sie nach dem Einbringen von Dämmung und Estrich im Keller feststellen mussten, dass die Treppenstufenhöhe nicht mehr den Normen entspricht. Dies kann tatsächlich ein Problem …
- … Treppennormen prüfen: Informieren Sie sich über die geltenden Treppennormen (z.B. DINAbk. 18065) bezüglich der zulässigen Stufenhöhe und Steigung. …
- … Treppennorm (DINAbk. 18065) …
- … Die DIN 18065 ist die deutsche Norm für Treppen. Sie …
- … Sie wird in Millimetern angegeben und sollte innerhalb der in der DINAbk. 18065 festgelegten Grenzen liegen.Verwandte Begriffe: Steigung, Auftrittsbreite, Treppennorm …
- … Welche Normen gelten für Treppenstufenhöhen?Die DINAbk. 18065 regelt die Anforderungen an Treppen, einschließlich der Stufenhöhe, …
- … Was tun, wenn die Treppenstufenhöhe nicht der Norm entspricht?Zuerst sollte ein Sachverständiger die Situation beurteilen …
- … Kann man eine zu niedrige Treppenstufenhöhe nachträglich korrigieren?Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine zu niedrige Treppenstufenhöhe …
- … Eklatanter Mangel: Treppenstufenhöhe gefährdet Bausubstanz! …
- … Treppenstufenhöhe: Haftung bei Unfällen durch Planungsfehler! …
- … Treppenstufenhöhe: Haftungsrisiko über Preisnachlass stellen! …
- … Der Herr General kommt hier mit Dingen raus die wohl eher wenig mit dem Thema zutun haben …
- … ich geh dann gleich mal in die Deckung und haare der Dinge die da kommen :-) …
- … Der Festpreis wie ich es jetzt von Ihnen allerdings übernommen habe ist eine Oberpreisgrenze. …
- … Der Kunde hätte allerdins mehr Ersparnis erreicht wenn nicht während der Bauzeit der Wunsch nach …
- … Welche Ausbildung sollte man den unbedingt haben um diese Form der Tätigkeit auszuüben? …
- … eine Teilung im Verhältnis 80/20 zugunsten des Bauherrn hinaus. Allerdings muss ich den Bauherrn nicht extra mit der Beteiligung am …
- … allerdings muss ich hier meine Unkenntnis gestehen! …
- … Allerdings ist es ja schon spät. …
- … Treppenstufenhöhe: Schwierigkeiten …
- … Treppenstufenhöhen …
- … Es ist allerdings interessant was Treppenstufenhöhen im KG …
- … Lassen die DINAbk.-Normen so etwas zu? …
- … - Vor der Gibt es eine DINAbk.-Frage bitte Verstand einschalten! …
- … Kellertreppe: DINAbk.-Normen für Höhenausgleich im Kellervorraum? …
- … DIN-Normen …
- … Lösung (statt eines Podestes nun die Höhe im Kellervorraum anzuheben) irgendwelchen DINAbk.-Normen entspricht, wie von dieser behauptet. Denn wenn dieses tatsächlich zutrifft, …
- … Bitte sehen Sie mir nach, dass ich dies verkannt habe. Allerdings sollten gerade Sie, wenn Sie schon Häuser verkaufen, nicht gerade …
- … Firma mit Ihrer nunmehrigen Billiglösung im Recht, sprich: im Rahmen der DINAbk.-Normen ist. …
- … Kellertreppe: DINAbk.-Normen für Türmaße und Höhenunterschiede …
- … wird, während die anderen Räume das bisherige Niveau beibehalten? Lassen die DINAbk.-Normen so etwas zu? …
- … Die DIN-Normen lassen sogar zu, …
- … Also widerspricht auch ein Anheben des Bodens um 10 cm keiner DINAbk.-Norm. Da es auch keine Norm gibt, in der steht, dass …
- … müssen, widerspricht auch das Beibehalten des Niveaus der anderen Räume keiner DINAbk.-Norm. …
- … eines Podestes nun die Höhe im Kellervorraum anzuheben) irgendwelchen DINAbk.-Normen entspricht …
- … Es gibt ca. 2000 DIN-Normen für den Baubereich. Irgendwelchen Normen zu entsprechen ist nicht …
- … mit ja beantworten. Auf jeden Fall entspricht die Treppe dann der DINAbk. 18065. …
- … Treppe bestimmt eine ganze Menge mehr. Selbst ein vollkommen DINAbk.-gerechter Bau kann total mangelhaft sein, wenn er nicht dem Vertrag entspricht. Ein Raum, der niedriger ist als im Plan, ist mangelhaft. Sind im Plan Fußböden Niveaugleich, ist eine 10-cm-Schwelle ein Mangel. Sogar ohne Niveau-Angaben in den Plänen ist die Schwelle ein Mangel, weil sie nicht dem entspricht, was Sie normalerweise erwarten dürfen (633 BGBAbk.). Sie schieben also den Mangel vor sich her. Wenn Sie bereit sind, Mängel abzunehmen, können Sie gleich den Zustand abnehmen wie er ist. …
- … Treppenstufenhöhe zu niedrig nach Dämmung: Lösungen & Baurecht …
- … und Estrich ist die Treppenstufenhöhe nicht mehr normgerecht. Dies führt zu Haftungsrisiken und erfordert eine Nachbesserung. Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Preisnachlass akzeptabel ist oder eine vollständige Sanierung der Treppe erfolgen muss. Es werden verschiedene Lösungsansätze diskutiert, darunter die Anhebung des Kellerbodens oder die Anpassung der Treppenstufen. …
- … 🔴 Wichtiger Hinweis: Laut Treppenstufenhöhe: Haftung bei Unfällen durch Planungsfehler! besteht ein Haftungsrisiko, wenn …
- BAU-Forum - Neubau - 13430: Treppenstufenhöhe stimmt nicht: DIN-Normen, zulässige Toleranzen & Kosten der Nachbesserung?
- … Treppenstufenhöhe: DINAbk., Toleranzen & Nachbesserung …
- … Treppenstufenhöhe ungleichmäßig? & …
- … Treppenstufenhöhe, DIN 18065, Antrittshöhe, Toleranzen, Treppenbau, Nachbesserung, …
- … Treppenstufenhöhe stimmt nicht: DINAbk.-Normen, zulässige Toleranzen & Kosten der Nachbesserung? …
- … Daher haben alle Stufen, die in den Keller führen eine Antrittshöhe von 19 cm. Die letzte allerdings nur noch von knapp 10 cm. …
- … Laut einer DINAbk. 18065 dürfen sich Treppenstufenhöhen nur 0,5 cm verändern (gilt die …
- … Wo kann man als Laie gegebenenfalls diese DINAbk. einsehen da ich bisher weder mit der Interpretation noch mit dem …
- … Bedenken bezüglich der unterschiedlichen Antrittshöhe Ihrer Treppe haben. Die Einhaltung der DINAbk. 18065 ist hierbei entscheidend. …
- … Laut DIN 18065 (Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße) …
- … Ihnen, die genauen Stufenhöhen zu messen und mit den Vorgaben der DINAbk. 18065 zu vergleichen. Dokumentieren Sie die Messergebnisse sorgfältig. …
- … für Treppenstufen, die Steigung und den Auftritt fest. Die Einhaltung der DINAbk. 18065 ist wichtig, um eine sichere und komfortable Nutzung der Treppe …
- … sich die Toleranz auf die zulässigen Abweichungen von den in der DINAbk. 18065 festgelegten Maßen, beispielsweise bei der Stufenhöhe. Das Einhalten der Toleranzen …
- … üblichen Anforderungen entspricht. Im Bauwesen kann ein Mangel beispielsweise eine fehlerhafte Treppenstufenhöhe sein, die nicht der DINAbk. 18065 entspricht. Ein Mangel berechtigt den …
- … kann die Nachbesserung beispielsweise das Anpassen der Stufenhöhe sein, um die DINAbk. 18065 einzuhalten. Der Auftraggeber hat in der Regel einen Anspruch auf …
- … für den Komfort und die Sicherheit beim Begehen einer Treppe. Die DINAbk. 18065 legt die zulässigen Stufenhöhen fest.Verwandte Begriffe: Treppensteigung, Auftritt, Treppenlauf. …
- … Welche DINAbk.-Norm regelt die Treppenstufenhöhe?Die DIN 18065 (Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße) …
- … Welche Toleranzen sind bei der Treppenstufenhöhe erlaubt?Die DINAbk. 18065 erlaubt eine geringe Toleranz bei der Stufenhöhe …
- … Was kann ich tun, wenn die Treppenstufenhöhe nicht der DINAbk. entspricht?Wenn die Treppenstufenhöhe nicht der DIN 18065 …
- … Wer kann die Treppenstufenhöhe fachgerecht messen?Ein Architekt, ein Bauingenieur oder ein erfahrener Treppenbauer kann …
- … die Treppenstufenhöhe fachgerecht messen und beurteilen, ob die DINAbk. 18065 eingehalten wird. Diese Fachleute verfügen über das notwendige Wissen und die Messinstrumente, um genaue Ergebnisse zu erzielen und eventuelle Mängel festzustellen. …
- … Welche Konsequenzen hat eine fehlerhafte Treppenstufenhöhe?Eine fehlerhafte Treppenstufenhöhe kann die Sicherheit und den Komfort bei …
- … Wie kann eine fehlerhafte Treppenstufenhöhe behoben werden?Die Behebung einer fehlerhaften Treppenstufenhöhe hängt von der Art …
- … DINAbk. 18065: Gültigkeit für Kellertreppen – Hinweise im Forum …
- … DIN 18065 …
- … die DIN 18065 gilt auch für …
- … Ihre Kellertreppe. Weiterhin liegen Sie mit Ihren Annhamen ebenfalls richtig. Die DINAbk. gab's mal als Link bei der UNI Dresden. Funktioniert aber …
- … Treppenkorrektur nach alter DINAbk.: Trittunterschied & Unterfütterung …
- … viel Betonklötze zu denken würde ich gerne kurz darstellen, wie laut DINAbk. von mir die Korrektur bewertet würde: …
- … alte DINAbk. Norm gültig = max. 0,5 cm Trittunterschied von Stufe zu Stufe. …
- … In der DIN 18065 (Ausgabe 2000) sind die technischen Begriffe des Treppenhauses erklärt. …
- … Eine Treppe mit 2 Steigungen ist nach DINAbk. 18065 eigentlich keine Treppe. Die übliche Treppe wird als sogenannte Geschosstreppe …
- … zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen für die auch unterschiedliche Bedingungen gelten. …
- … der Treppenläufe, Drehsinn der Wendelung (links, rechts) usw. wird in der DINAbk. 18064 unterschieden. Die häufigste Treppe in Privathäusern ist die einläufige, viertelgewendelte …
- … Die lichte Durchgangshöhe muss nach der DINAbk. 18065 mindestens 200 cm betragen. …
- … Streitpunkt sind die Toleranzen. Für den Rohbau gilt die DINAbk. 18202, Tabelle 1 - 3. Weitere Angaben, auch zum Thema Stufenverziehung siehe das bereits erwähnte Merkblatt des DNV. …
- … Die heute oft verwendeten Fertigteiltreppen aus Beton sind bei korrektem Einbau oft schallentkoppelt, sodass ein zusätzlicher Trittschall oft nicht nötig ist. Die Abmaße sind gleichmäßig und der Treppenbelag kann z.T. mit den käuflich erhältlichen Schablonen der Betongießer gefertigt werden. Wichtig ist eine Sichtprüfung der Auflager. Bei einem Einfamilienhaus war dem Autor aufgefallen, dass die Treppe unten auf einem Stück Dachlatte auflag. Auf auftretende Risse durch Verfaulung des Auflagers würde später kaum ein Gutachter stoßen, da durch die Überbauung nichts mehr sichtbar ist. Im Nachbarhaus war der Estrichleger schneller als der Treppenbauer, dort stand die Betontreppe auf dem Heizestrich, auch das kann zu massiven Schäden führen. Weiterhin ist zu kontrollieren, ob irgendwelche Risse im Beton zu sehen sind. Bei solchen ist unbedingt Bedenken anzumelden ggf. dem Auftraggeber anzuraten einen Statiker zu …
- … Unternehmer geschliffen, R9 bestellen und nicht Schliff XY der nicht unbedingt die R9 erreichen muss. …
- … pauschale Aussage über die richtige Wahl des Mörtels gemacht werden. Allerdings ist es immer empfehlenswert sich bei seinem Mörtellieferanten nach dem …
- … leidige Thema bringt of Schäden durch separate Absenkungen mit sich. Nach DINAbk. 4109 können meistens durch entsprechende Maßnahmen während der Verlegung erfüllt werden, …
- … Murkstreppe: Berechnung Steigungsnennhöhe & Toleranzen nach DINAbk. …
- … Podest austauscht, damit man einen Zwischenschritt machen muss. das ist allerdings auch ein Mangel, da man ja Platz verliert (wenn es …
- … Treppenstufenhöhe: DINAbk. 18065, Toleranzen & Nachbesserung …
- … die letzte Stufe eine deutlich geringere Antrittshöhe aufweist. Die Einhaltung der DINAbk. 18065 ist entscheidend, wobei Toleranzen beachtet werden müssen. Verschiedene Lösungsansätze wie …
- … ist notwendig, wie im Beitrag Murkstreppe: Berechnung Steigungsnennhöhe & Toleranzen nach DINAbk. erläutert wird. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die alte DIN-Norm (gültig bis 2000) …
- … für die Bewertung der Korrektur, wie im Beitrag Treppenkorrektur nach alter DINAbk.: Trittunterschied & Unterfütterung hervorgehoben wird. …
- … 5 mm, wie im Beitrag Murkstreppe: Berechnung Steigungsnennhöhe & Toleranzen nach DINAbk. beschrieben. Klären Sie die Verantwortlichkeit für den Fehler und bestehen Sie …
- … auf einer fachgerechten Nachbesserung unter Berücksichtigung der DINAbk. 18065. …
- BAU-Forum - Neubau - Treppenstufenhöhe berechnen: Optimale Steigung, Lauflänge & Podest-Anforderungen?
- … Treppenstufenhöhe: Berechnung & Normen …
- … Optimale Treppenstufenhöhe finden: Berechnungsgrundlagen, Normen & Tipps für komfortables und sicheres Treppensteigen. Jetzt …
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- … Treppenstufenhöhe berechnen: Optimale Steigung, Lauflänge & Podest-Anforderungen? …
- … Ich verstehe, dass Sie die optimale Treppenstufenhöhe für Ihr Haus planen. Die Erhöhung der Raumhöhe im Erdgeschoss beeinflusst …
- … DINAbk. 18065 regelt die Anforderungen an Treppen in Wohngebäuden. Eine übliche Steigungshöhe liegt zwischen 16 cm und 18 cm. Die Schrittmaßregel (2 x Steigung + 1 x Auftritt = 63 cm) dient als Richtwert für eine angenehme Begehbarkeit. …
- … DIN 18065Deutsche Industrienorm, die die Anforderungen an Gebäudetreppen regelt. Sie definiert …
- … von Oberkante Stufe zu Oberkante Stufe gemessen. Verwandte Begriffe: Auftritt, Schrittmaßregel, DINAbk. 18065 …
- … Welche Norm regelt die Anforderungen an Treppen?Die DINAbk. 18065 Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße regelt die Anforderungen an Treppen in …
- … Treppensteigung: DINAbk. 18065 – Max. 20cm in EFHAbk./ZFHAbk. …
- … Treppen-DINAbk. 18065 lässt in Ein- und Zweifamilienhäusern (Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern) eine maximale Treppensteigung von 20 cm zu. Ihr Architekt bzw. Sie müssen wohl eine schwierige Abwägung treffen zwischen Grundrissänderung, Geschosshöhe und Treppensteigung. …
- … Was zu Treppen und der DIN bei k. h. ries: …
- … -://khries.de/treppendin18065.htm …
- … wir haben auch nur eine Trittlänge von 21, dadurch wird das Ding so unmöglich, das haben sie ja sicher nicht ('Entschuldigung wegen …
- … Treppenstufenhöhe: Optimale Steigung & Lauflänge finden …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die optimale Treppenstufenhöhe und Steigung unter Berücksichtigung der DINAbk. 18065. Eine Steigung von …
- … ✅ Zusatzinfo: Laut DINAbk. 18065 ist in Ein- und Zweifamilienhäusern eine maximale Treppensteigung von 20 …
- … cm zulässig, wie im Beitrag Treppensteigung: DINAbk. 18065 – Max. 20cm in EFHAbk./ZFHAbk. erwähnt. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Bei der Planung einer Treppe sollte neben der Steigung auch die Trittlänge berücksichtigt werden. Es ist ratsam, die individuellen Bedürfnisse und Einschränkungen der Nutzer (z.B. Alter, körperliche Verfassung) in die Planung einzubeziehen. Beachten Sie die Informationen zur maximal zulässigen Treppensteigung gemäß DIN 18065. …
- BAU-Forum - Neubau - Treppenstufen angleichen: Wer ist zuständig bei 15 cm Höhenunterschied? Kosten & Rechte
- … Wenn die Treppenstufenhöhen nicht den Normen oder den vertraglich vereinbarten Maßen entsprechen, liegt ein …
- … Ausgleich zuständig ist (was unüblich wäre), könnte dies anders sein. Allerdings muss dies klar und eindeutig formuliert sein. …
- … DINAbk. 18065Die DIN 18065 ist eine deutsche Norm, die Anforderungen an Gebäudetreppen festlegt. …
- … dem Bauträger, in dem die zu erbringenden Bauleistungen und die Zahlungsbedingungen festgelegt werden. Er bildet die rechtliche Grundlage für das Bauprojekt. …
- … der Bauträger für die Einhaltung der vereinbarten Spezifikationen verantwortlich. Weichen die Treppenstufenhöhen von den Normen oder vertraglichen Vereinbarungen ab, liegt ein Mangel vor, …
- … Welche Normen gelten für Treppenstufenhöhen im Neubau? …
- … Die Treppenstufenhöhen müssen den einschlägigen Normen entsprechen, wie …
- … beispielsweise der DINAbk. 18065 (Gebäudetreppen). Diese Norm legt unter anderem Anforderungen an die Steigung …
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