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Was gehört zum Bauhauptgewerk? Gewährleistung
BAU-Forum: Neubau

Was gehört zum Bauhauptgewerk? Gewährleistung

Liebe Gemeinde,
wer kann mir verbindlich mitteilen, welche Leistungsgruppen/Gewerke zum "Bauhauptgewerk" rechnen.
Dachdecker auch? .
für die Gewährleistung habe ich im Bauvertrag VOBAbk. auf "Bauhauptgewerk" 5 Jahre. für Heizung, Sanitär und bewegliche Teiel 2 Jahre.
Nun erklärt Dachdecker er habe als Subunternehmer mit Baubetreuer nur 2 Jahre vertraglich. Auch istin seinem Vertrag nicht enthalten: die in meinem Bauvertrag fixierte Abtretung der Gewährleistungsansprüche des Baubetreuers gegenüber Subunternehmen an mich abgetreten. Diese Abtretung lehnt er ab obwohl der Baubetreuer nicht seinen Verpflichtungen der Mängelabarbeitung nachkommt.
Was ist davon zu halten. Guter Rat vor Gang zum Anwalt sehr erwünscht.
  • Name:
  • Herr Pet-128-Sch
  1. Auslegungssache

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Bauhauptgewerk ist ein unklarer Begriff. Wenn das Objekt nur in "Bauhauptgewerk" einerseits und "Heizung, Sanitär, bewegliche Teile" andererseits aufgeteilt ist, gehört m.E. der Dachdecker zum Bauhauptgewerk. Müsste aber ausgelegt werden. Stammt die Formulierung von Ihrem Baubetreuer, gehen Unklarheiten eher zu seinen Lasten. Taugt die Regelung gar nichts, geht es nach BGBAbk..
    Der Baubetreuer kann seine Gewährleistungsansprüche gegen den Dachdecker an Sie abtreten, wenn in seinem Vertrag mit dem Dachdecker nichts Gegenteiliges steht. Er kann aber nur das abtreten was ihm zusteht. Beträgt dort die Frist 2 Jahre, kann er auch nur die 2 Jahre weitergeben. Hat er Ihnen 5 Jahre zugesichert, muss er selbst dafür einstehen.
    Der Baubetreuer kann sich übrigens durch allgemeine Geschäftsbedingungen nicht aus der Verantwortung stehlen, in denen er auf Gewährleistungsansprüche an die ausführenden Handwerker verweist.
    Siehe hierzu
  2. Bauhauptgewerk?

    Hallo,
    zunächst sollte man wissen, welche Art von Vertrag Sie haben und mit wem Sie den vertrag/die Verträge geschlossen haben. Generalübernehmer/Generalunternehmer Bauträger, Architektenvertrag?
    VOBAbk.-Vertrag, BGBvertrag, irgendwas dazwischen?
    Das BGBAbk. unterscheidet zwischen Bauwerk, Arbeiten am Grundstück und Herstellung/Veränderung sonstiger Sachen.
    In der VOB/B ist es ähnlich.
    Verjährung BGB 5 Jahre bei Bauwerken, 4 Jahre bei VOB/B.
    Aber es gibt hhier viele offene Fragen, deren Beantwortung besser im Einzelgespräch beim Anwalt erörtert werden sollten.
    Gruß
    H. Binhammer
  3. Vielen Dank für die Zuschriften VOB Vertrag Vertrag ...

    Vielen Dank für die Zuschriften.
    VOBAbk.-Vertrag
    Vertrag mit Bauunternehmen (Generalübernehmer)
    Gewährleistung 5 Jahre auf 2Bauhauptgerwerk, 2 Jahre auf "Heizung, Sanitär und bewegliche Teile.
    Nach verschiedenen Abmahnungen zur Mängelbeseitigung ließ sich Betrieb nicht mehr sehen. auf weitere Termine erfolgte keine Reaktion. Zur Mängelbeseitigung 9000 E einbehalten. Auf sein Verschulden erfolgter Einbau falscher Dachfenster (Ausstieg anstatt Ausstiegsfenster) im beheizbaren Spitzbogen lehnt er gegenüber Dachdecker ab im Rahmen der Gewährleitung auszuwechseln. Erfüllte u.a. rtliche Vertragspunkte nicht.
    • Name:
    • Herr Pet-128-Sch
  4. Nachdem wohl ...

    die Verweigerung der Erfüllung bzw. Mängelbeseitigung durch das Bauunternehmen da ist, sollte ein Gutachter die Mängel und restlichen fehlenden Gewerke beurteilen, dies im Rahmen eine Beweissicherungsverfahrens gegen den Generalübernehmer. Danach Vorschussklage, falls Einbehalt nicht ausreicht.
    Aber, hier sollte der ganze Sachverhalt von einem RA geprüft werden. Die Sachlage ist in einem Gespräch immer besser zu beurteilen, als hier im Forum.
    Risiko ist immer da, z.B. wenn der Gü insolvent wird, die Mängel nicht bestätigt werden können (Toleranzen..).
    Viel Glück.
  5. Danke allen und bin weiter offen.

    Vielen Dank den Zuschriften.
    • Name:
    • Herr Pet-128-Sch
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