Schlussabnahme mit Bauträger (Pläne, Energienachweis)
BAU-Forum: Neubau
Schlussabnahme mit Bauträger (Pläne, Energienachweis)
zur Schlussabnahme eines Reihenmittelhauses erscheinen übermorgen 3 Vertreter des Bauträger bzw. Generalunternehmers.
Auf meine Frage nach Plänen des Hauses antwortete mir der Bauträger, das wäre nicht üblich.
Frage:
Gibt es ein Recht auf Planunterlagen? Wenn ja, welche?
Ich habe einige Beiträge hier durchgelesen und es kam häufig die Frage nach dem Wärmeschutz eines Gebäudes auf. Es war die Rede von einem "Energiepass".
Frage:
Was bedeutet dies und kann ich Nachweise vom Bauträger bezüglich der Wärmedämmung und/oder der Winddichtigkeit meines Hauses verlangen?
Bei einer Begehung habe ich festgestellt, dass ein kleiner Vorsprung (Balkon) nur aus Beton besteht. Es ist keine Isolierung oder Wärmedämmung sichtbar. Der Vorsprung ist Teil der Decke über EGAbk..
Frage:
Muss den auf so einem Vorsprung keine Feuchtigkeitsisolierung oder Wärmedämmung liegen?
Danke für Ihre Mithilfe,
B. R.
-
*alarmglocken_on*
Wenn Sie viel gelesen haben, wissen Sie ja was zu tun ist.
Tun Sie's! -
Was tun?
Verstehe Ihre Antwort nicht! Was ist zu tun?
Grüße
B. R. -
na Sie sind gut ...
na Sie sind gut da kommen zur Übergabe 3 Vertreter der Baufirma / des Bauträgers und die werden Sie ordentlich "einseifen" wenn Sie ohne unabhängigen Fachmann dazukommen!
Eigentlich ist es ja schon (fast) zu spät, aber sie benötigen einen unabhängigen Baubetreuer der die gesamte Zeit den Baufortschritt und die "Taten" der Baufirma überwacht, kontrolliert und entsprechend auch einschreitet (wenn nötig).
Aber wenn Sie schon so viel hier im Forum gelesen haben, dann wissen Sie das schon und Ihr Baubetreuer kommt mit zur Übergabe und klärt auch die Frage nach den Plänen etc. ... -
Schönen Dank!
Vielen Dank für Ihre konstruktiven Beiträge. -
konstruktiv
Tipps
1. Nehmen Sie auch einen Berater mit zur Abnahme. (am besten jemand, der die noch verbleiende Zeit bis zur Abnahme nutzt, um nach Mängeln zu "schnüffeln". Was schon alles an Pfusch unter Putz und Estrich "versteckt" ist, werden Sie aber nun nicht mehr finden.
2. Ein Energie-Pass entsprechend der EnEVAbk. ist Pflicht. (aber nur, wenn das Gebäude der EnEV unterliegt. d.h. Bauantrag nach dem 31.1.02 gestellt)
3. Ein Anrecht auf die Pläne, Baugenehmigungsunterlagen usw. besteht nur, wenn diese laut Kaufvertrag, Baubeschreibung usw. Vertragsbestandteil sind.
PS: Wenn die auch Bauherrschaft auf Sie übergeht, prüfen Sie auch, ob die Auflagen der Baugenehmigung erfüllt sind. -
Vielen Dank Herr Halbinger Das bringt uns doch ...
Vielen Dank, Herr Halbinger!
Das bringt uns doch etwas weiter. Den Berater haben wir für die Abnahme schon engagiert, es ist ein Bekannter (Bauingenieur). Dieser hat uns eben auf Planunterlagen und Energiepass angesprochen.
Er konnte uns allerdings auch nicht sagen, ob eine Übergabe von Plänen in einem solchen Fall üblich ist. Werde noch einmal den Vertrag daraufhin genauestens unter die Lupe nehmen.
Grüße
B. R. -
Unterlagen
Die Unterlagen gehören zum Haus. Bis zur (einschließlich) Abnahme muss der Auftragnehmer beweisen, dass er mangelfrei gebaut hat. Ohne Unterlagen würde ich sagen, dass der AN das gar nicht beweisen kann - Sie können z.B. nicht sehen, ob nach den Vorgaben des Enegieeinsparnachweises gebaut wurde.Suchen Sie sich noch einen baurechtserfahrenen RA und verschieben Sie die Abnahme wegen mangelnden Voraussetzungen. Die Unterlagen sind auch beim Bauamt, dort können Sie gegen Kosten Kopien bekommen.
-
um die Bausubstanz beurteilen zu können
und auch bei späteren Veränderungen, benötigen Sie die Ausführungspläne und eine Erklärung, dass das Gebäude nach diesen Plänen ausgeführt wurde. Dann lässt sich auch die Frage nach dem Vorsprung beantworten.
Seriöse Bauträger haben keine Probleme, diese Planunterlagen zu übergeben, ansonsten würde ich mich, bevor ich die Abnahme möglicherweise zu Unrecht verweigere, rechtlich beraten lassen.
Dies kann durchaus gravierende rechtliche Folgen nach sich ziehen. -
noch etwas zur Erklärung ...
noch etwas zur Erklärung wir haben dieses Anwesen quasi "von der Stange" gekauft. Der KV wurde abgeschlossen, da war das Gebäude bereits zu 80 % fertig.
Natürlich sehe ich ein, dass man einen solchen Bau betreuen sollte und von einem unabhängigen Fachmann überprüfen lassen sollte.
Auch wen der Vergleich hinkt, wenn ich mir einen Neuwagen zulege, dann wird auch nicht der komplette Fertigungsablauf begeleitet, ich verlasse mich darauf, dass die Leute Ihren Job tun. Auch bei Abholung des Neuwagens hatte ich noch nie einen Gutachter dabei, der den Wagen auf Herz und Nieren prüft.
Nun können Sie mir engegnen, dass ein Haus 10 mal soviel kostet, und eine 20 mal längere Lebensdauer hat.
Nur, warum kann ich mich denn nicht auf einen renommierten Bauträger verlassen, dass er seinen Job genauso gut macht, wie ein Automobilhersteller.
Grüße
B. R. -
Gründe für die unterschiedliche Qualität Haus - Auto
Das fängt schon bei Begriffen an, die oft falsch verwendet werden. Ein Haus kaufen Sie (z.B. §§ 433 - 453 BGBAbk.) ein Haus lassen Sie erstellen (Werkvertrag §§ 631 - 651 BGB), obwohl oft über dem Werkvertrag "Kaufvertrag" steht. Ein Auto ist ein Serienprodukt mit ausgereiften Produktionskontrollen und großem Wettbewerb zwischen der Qualität.Jedes Haus ist ein Einzelprodukt. Deswegen können keine ausgereiften Produktionskontrollen gemacht werden - und wo diese möglich ist (z.B. Blower-Door-Test (BDT)), verzichten viele Bauherren darauf.
Und noch ein Weiteres. In der Regel kaufen Sie ein Auto nicht bei einem Hersteller, sondern bei einem Händler mit oft eigener Werkstatt. Der macht oft nochmal einen Auslieferungstest (im eigenen Interesse - qualifizierte unabhängige Abnahme) und der Autohersteller weiß davon. Bei der Abnahme eines Hauses nimmt der Haushersteller selbst ab und oft bestenfalls der unqualifizierte Bauherr. Wenn von Anfang an ein qualifizierter unabhängiger Tester dabei ist (Baubetreuer) steigt die Qualität enorm.
Das ist menschlich verständlich und nicht mal unbedingt bloß im Kapitalismus so. Ich habe schon mal in der DDR bei einer Fernsehsendung die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, als der Reporter vorschlug, die Eingangskontrolle bei den keramischen Werken Hermsdorf abzuschaffen, weil ja die Zulieferer eine Ausgangskontrolle haben (gottseidank ist diesem idiotischen Vorschlag nicht gefolgt worden). Der Leiter der TKO (Technische Kontroll-Organisation) war nicht Angestellter des Betriebes, aber in der Regel wurde von der Betriebsleitung versucht, ihn doch eng an den Betrieb zu binden.
In der Regel werden von einem Hersteller nacheinander mehrere Autos gekauft, beim Haus nur eines.
Ein Auto muss eine staatliche Zulassung (oft eine Typzulassung) haben und alle zwei Jahre zum TÜV usw. Ein Haus braucht keine Zulassung, die Unterlagen werden immer weniger geprüft und eine Kontrolle, dass nach den Unterlagen gebaut wurde, findet nicht statt.
Also es gibt doch gewaltige Unterschiede, dass in der Regel die Qualität eines Autos höher als die Qualität eines Hauses.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauträger, Schlussabnahme". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Nachträgliche Baulasteintragung
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Vertrag mit Architekt als Generalübernehmer, erbitten dringend Ratschläge L?
- … Schilderung für den Entwurf und die Genehmigungsplanung bezahlt. sie haben einen Bauträger im Mantel eines Architekten erwischt. ein normaler Architekt bleibt deutlich auf …
- … wie geht man mit Bauträgern um? …
- … honor aus. nutzen sie erst mal nichts von den Unterlagen, die Bauträger brauchen das bei so einem vorhaben auch nicht. …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - WDVS nur als geschlossenes System?
- … Wir haben dies also im Abnahmeprotokoll beim Bauträger gerügt, dieser hat mit den Schultern gezuckt und den Punkt so …
- … Beitrag noch mal durchgelesen: Wir haben dies also im Abnahmeprotokoll beim Bauträger gerügt, dieser hat mit den Schultern gezuckt und den Punkt so …
- … in Ordnung war/ist. Die Abnahme wurde mit dem Bauleiter des Bauträger durchgeführt. Natürlich war hier der putze nicht dabei. Der putze hatte …
- … mich eigentlich auch nicht mit dem putze unterhalten, sondern mit dem Bauträger. Aber VORHER bräuchte ich die Antworten auf die Fragen, da ich …
- … sonst nicht weiß, was ich dem Bauträger erzählen soll ( ich glaube, man braucht ein geschlossenes System.. äh.. und nun? wollte ich nicht sagen, sondern ich wollte lieber sagen legen Sie die gem. §§§ vorgeschriebene Zulassung vor; da Sie dies nicht tun gibt es $$$ weniger ). …
- … Allerdings sind ein achselzuckender Bauträger und noch viel schlimmer ein tobender putze keine vertrauensbildende Maßnahme. …
- … Ich würde empfehlen, schriftlich den Bauträger (der Ihr Vertragspartner ist) zur Bekanntgabe der verwendeten Materialien aufzufordern und dann sachverständig die Verträglichkeit der Komponenten prüfen zu lassen. …
- … Ggf. mit anwaltlicher Hilfe. Und dem Bauträger klarmachen, dass er nun mal gegen Vorschriften verstoßen hat. …
- … Und das wissen Ihr Bauträger und Ihr putze auch ganz genau. …
- … Vermerken sie es in Ihrem Abschlussabnahmenbericht für den Fall der Fälle. …
- BAU-Forum - Bauen mit Eigenleistungen - Gutachter bei Abnahme eines "Fertighauses"?
- … gesetzlich zulässigem verglichen. Wenn der erforderliche höher ist, hat dann der Bauträger ein Problem. …
- … zum BDT: was mein Bauträger dazu gesagt hat ... …
- … O-Ton meines Bauträger (frei wiedergegeben): Wir haben …
- … Dazu muss man sagen, dass bei diesem Bauträger z.B. die Fenster generell nur eingeschäumt sind ... …
- … Der Bauherr möchte für möglichst wenig Geld viel Haus und der Bauträger möchte für möglichst viel Geld wenig Haus bauen. Als technischer Laie …
- … welches neu gebaut wird kann vom Abschieben des Mutterbodens bis zur Schlussabnahme jederzeit besichtigt und begutachtet werden. Zwei völlig verschiedene Ausgangspositionen! …
- … welches neu gebaut wird kann vom Abschieben des Mutterbodens bis zur Schlussabnahme jederzeit besichtigt und begutachtet werden. …
- BAU-Forum - Dach - Neues Dach - Ziel liegen teilweise nicht vollständig auf
- … Sie bauen mit Generalunternehmer bzw. Bauträger ... …
- … Sie bauen mit Generalunternehmer bzw. Bauträger oder mit Architekt in …
- … Die Schlussabnahmeist nur so sicher und gut, wie die vorherige Bauüberwachung. Wenn Sie erst am Ende einen Sachverständigen einschalten, dann sieht der 70-80 % der Fehlerquellen gar nicht mehr, weil sie mittlerweile überbaut worden sind (Beispiel: Luftdichtigkeit, Dampfsperren, Badabdichtung, Unterdach, Bauwerksabdichtung, Fenstereinbau etc.) …
- … vielen Dank für Ihre schnellen Antworten. Es handelt sich um ein Reihenhaus. Das bekommen wir dann vom Bauträger schlüsselfertig übergeben. Soll der Ziegel korrigiert werden oder kann es …
- BAU-Forum - Dach - Fußpfette durchtrennt - erlaubt? und was ist mit der Statik?
- BAU-Forum - Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus - Förderung für Niedrigenergiehaus
- … und werden noch im Jahr 2002 einziehen. Den Niedrigenergieausweis hat user Bauträger und will ihn aus diversen Gründen, die ich hier nicht näher …
- … 4. Was machen wir, wenn wir die Bescheinigung von unserem Bauträger nicht bekommen? …
- … Wenn sich der Bauträger weigert den Wärmebedarfsausweis zu liefern einfach die 3.200 DM einbehalten, sofern …
- … Kopie gemacht. Aber leider wurden diese Unterlagen beim Bauantrag von unserem Bauträger (bewusst?) nicht mit eingereicht und fehlen somit! Was machen wir …
- … Baugenehmigung erhalten mit der Auflage den Wärmebedarfsnachweis nachzureichen. Leider hat unser Bauträger den aber nicht nachgereicht! Also was machen wir nun? …
- … wurde, ist dies zwingender Bestandteil der Bauausführung und somit spätestens zur Schlussabnahme vorzulegen. In wie weit deswegen die Abnahme verweigert wird, ist im …
- … ein Niedrigenergiehaus abgeschlossen haben. Ist dies der Fall, so schuldet der Bauträger den Nachweis über das Niedrigenergiehaus (NEH). Und dies kann nur gemäß …
- … WSVO95 erfolgen. Sollte der Bauträger sich weigern, die Unterlagen herauszugeben, so sollten Sie sich Anwaltlichen Beistand holen und den Bauträger ggf. zwingen. Alternativ schriftlich auffordern, die Nachweise zu erbringen mit …
- … Kosten für den Architekten/Statiker der dies für Sie anfertigt, beim Bauträger einbehalten. Gibt es nichts mehr einzubehalten, dann nur noch per Anwalt. …
- BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - Granitplatten verschiedener Lieferungen ergaben Helligkeitsunterschiede
- … wir haben über einen Bauträger ein Einfamilienhaus erstellen lassen und zwischenzeitlich bezogen. Eine Schlussabnahme wurde von …
- … uns nicht unterschrieben. Eerkannte Mängel mit einer Liste an den Bauträger übergeben. Zu einem Mangel hätte ich gerne Ihre fachliche Aussage. …
- … Wäre es denkbar von unserem Bauträger zu verlangen, dass insbesondere die Hauseingangsdiele neu verlegt wird. Können …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Bauen mit einer unbezahlten Baugenehmigung?
- … Ich habe für einen Bauträger/Maklerfirma einen Bauantrag für einen Einfamilienhaus und ein DH gestellt. Der …
- … bauüberwachender Ingenieur in den Genehmigungsunterlagen? Dann könnten Sie nur versuchen, den Bauträger zu ärgern, indem Sie dem Bauamt mitteilen, dass sie mit sofertiger …
- … dieser Leistung (Bauleitung/Bauüberwachung) wegen fehlender Vergütung zurückziehen. Dann ist der Bauträger vor Baubeginn verpflichtet einen anderen Bauvorlageberechtigten zu benennen, der diese Pflichten …
- … solche mündl. Architektenverträge. Oft geht es bis vor Gericht und der Bauträger kommt locker mit folgender Frechheit durch: Ich habe mit dem Herrn …
- … Berlin oder Brandenburg vor Gericht gehen, kann es sein, dass ihr Bauträger mit dieser Frechheit sogar durchkommt, zumindest wäre es nicht das erste …
- … der Grundlage der Mindestsätze der HOAIAbk. und legen Sie diese dem Bauträger vor. Fällt diese Rechnung dann höher als Ihre bisherige Forderung aus, …
- … angemeldet war. Dann wären Sie dem Bauamt gegenüber rechenschaftspflichtig bis zur Schlussabnahme. …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Baugutachten sinnvoll?
- … bauen, bzw. bauen zu lassen. Wir haben das Haus von einem Bauträger gekauft und einige Dinge in Eigenleistung entnommen, z.B. alle Innenarbeiten wie …
- … unseren Eigenleistungen beginnen, eine Vorab-Abnahme machen lassen und am Ende eine Schlussabnahme? Oder nur am Schluss eine Abnahme? Ist es sinnvoll in so …
- … würde jetzt eine Zwischenabnahme machen. Schon allein aus rechtlichen Gründen. Der Bauträger und der Architekt, so er denn überhaupt einer ist, sollten auf …
- … vor Abnahme mit den eigenen Leistungen beginnen, dann stellt sich der Bauträger im Nachhinein hin und behauptet, dass ein Mangel erst durch Ihr …
- … sollte alle Unterlagen der Baubeschreibung bekommen, damit er sieht, was der Bauträger Ihnen schuldet. …
- … haben Sie bei Eigenleistungen natürlich wie jeder Handwerker die Vorarbeiten des Bauträgers auf Ihre Eignung für die nachfolgenden Arbeiten zu prüfen übernehmen dafür …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bauträger, Schlussabnahme" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Bauträger, Schlussabnahme" oder verwandten Themen zu finden.