Wann muss bei unserem geplanten Einfamilienhaus auf Bodenplatte eigentlich vermessen / eingemessen werden?
Die Grenzsteine sitzen korrekt, der Aushub für die Bodenplatte kann ja sicher ohne vorheriger Vermessung passend ausgeführt werden, darf er das denn?
Wie sieht es mit der Bodenplatte dann selbst aus?
Besonders im Hinblick auf die spätere Höhe und Grenzabstände.
Was muss/darf/kann vermessen werden?
Gruß und Dank
Sascha
Wann Vermessung?
BAU-Forum: Neubau
Wann Vermessung?
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Vorher ... und nachher!
Tach auch,
Vor Baubeginn muss (sollte) das Schnurgerüst gestellt werden, damit das Haus auch dahin kommt, wo es hinsoll (und der Maurer weiß, wo die Wände hinsollen.
Nach Fertigstellung wacht das Katasteramt auf und verlangt die Einmessung des Gebäudes.
[Disclaimer] Bauherrenmeinung! [/Disclaimer]
Gruß Michael -
Aufwachen kann dauern
bei uns 10 Jahre -
Sicherheitshalber
Sicherheitshalber nochmal, damit das richtig bei mir angekommen ist.
Das Vermessen für die Hausposition vor dem Bau ist nicht Pflicht (Schnurgerüst etc.), aber wenn es dann nicht richtig steht (besonders im Hinblick auf mangelnden Grenzabstand), habe ich ein Problem.
Richtiger Weg wäre es, die Baugrube selbst abstecken (muss ja eh größer als die eigentliche Platte) und ausheben zu lassen, dann Vermesser holen für exaktes Schnurgerüst und am Ende dem Katasteramt Bescheid sagen, dass sie nochmal messen kommen sollen. Wobei letzteres irgendwann von selbst geschieht.
Herzliche Grüße und Danke Euch
Sascha -
Genau so
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wichtig!
... vor allem wenn es auf jeden Zentimeter beim Grenzabstand ankommt. Unbedingt einen Vermesser damit beauftragen!
OFFTOPIC:
der Schreiner arbeitet auf den Millimeter,
der Zimmermann arbeitet auf den Zentimeter,
beim Maurer müssen Sie aufpassen das er auf dem Grundstück bleibt ... -
Warum?
Nochmal Dank Euch Allen.
Bei uns ist es natürlich wieder einer dieser Fälle wo es eher auf Zentimeter ankommt. Da uns (genaugenommen noch der Bank) 2 benachbarte Grundstücke gehören, sollte es doch kein Problem sein sich selbst eine Baulast eintragen zu lassen, oder?
Grüße
Sascha -
Sachverständiger
In BW wird bei Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren z.T. gefordert, dass das Gebäude durch einen Sachverständigen eingeschnitten wird. (Siehe Link) Dürfte in den anderen Bundesländern eventuell auch so geregelt sein. Am besten beim Baurechtsamt nachfragen. -
Vielleicht ...
Vielleicht sogar schwerer mit Bank. Die Bank will sich in der Regel alle Optionen offen halten, ggf. ihre Pfandrechte zu möglichst viel Geld zu machen - und eine Baulast verringert den erzielbaren Preis. Warum sollte sich also eine Bank auf eine Baulast einlassen? Eher entspricht es schon dem Interesse der Bank, Ihren Kredit zu ungünstigen Zinsen zu erhöhen, damit Sie den Vermesser bezahlen können. -
@All Danke
Muss diese Woche noch zum Bauamt und werde dann nachfragen.
Grüße und Dank
Sascha
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