Mängelbeseitigung, Was kann ich tun?
BAU-Forum: Neubau
Mängelbeseitigung, Was kann ich tun?
Der Kaufpreis ist inzwischen voll bezahlt, es ist lediglich noch eine Forderung aus Zusatzleistungen in Höhe von ca. 10.000 € offen, von denen ich 3.000 € sowieso anzweifele.
Ich habe dem Bauträger im September eine schriftliche Frist bis zum 21.12.02 gesetzt alle Mängel zu beseitigen. Nach dem fruchtlosem Verstreichen dieser Frist und mehreren ebenso fruchtlosen Telefonaten im Januar habe ich Anfang Februar per Einschreiben eine Frist bis zum 17.03.2003 gesetzt die Mängel, soweit es die Witterung zulässt zu beseitigen, ansonsten würde ich Fremdfirmen auf Kosten des Bauträger, also erst einmal von der Restsumme mit der Beseitigung der Mängel beauftragen. Auf dieses Schreiben erhielt ich bis heute außer dem Rückschein keine Reaktion.
Kann ich ab dem 17.03.03 andere Firmen beauftragen? Oder muss ich noch einmal per Einschreiben ein Nachfrist setzten? Oder muss ich ein Beweissicherungsverfahren (Wie geht das eigentlich) einleiten? Und wie ist mit der Forderung aus zusätzlichen Leistungen umzugehen wenn hier nichts schriftlich vereinbart worden ist?
Ich bedanke mich hier schon mal recht herzlich für die Antworten.
Gruß Bernd
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Anwalt einschalten
Anwalt ist jetzt dringend notwendig, damit Sie keinen Formfehler in der weiteren Vorgehensweise machen, der möglicherweise Ihre Ansprüche gefährden könnte.
Aus eigener Erfahrung mit meinem Bauträger weiß ich, dass gern versucht wird Mängelbehebungen zu verschleppen, bis der Bauherr mürbe wird, klein beigibt oder sich mit irgendeiner zweifelhaften Minderung bzw. hingepfuschten Lösung o.ä. zufrieden gibt.
Ihr Fall zeigt eine eindeutige Verzögerungstaktik Ihres Bauträgers. Er will es offensichtlich drauf ankommen lassen.
Mein Tipp:
Anwalt einschalten, Mängelbeseitigung mit letztmaligen Fristen fordern mit Klageandrohung. Maximal EINEN Einigungstermin ansetzen. Wenn dann immer noch kein Ergebnis, die angedrohte Klage ohne wenn und aber durchziehen.
Es bringt nichts, erst noch viel Zeit mit vielen gütlichen Einigungsversuchen zu vergeuden (eigene leidvolle Erfahrung). Kostet nur unnötig Geld und Nerven.
Denn: Entweder der Bauträger will eine Einigung, dann klappt auch die Mängelbeseitigung bzw. eine Einigung recht schnell. Oder er will es drauf ankommen lassen, dann bringen auch x Mahnungen nichts. Dann können Sie nur noch klagen. Leider. -
das werden wir im Forum nicht lösen können
Wie der Vorredner sagt, ist ein Gang zum Anwalt angesagt. Für einen richtigen Rat gibt es zu viele Unbekannte. Ein paar Beispiele: ob Sie zur Ersatzvornahme schreiten können hängt neben Ihren Schreiben auch vom Vertrag ab. BGBAbk. und VOBAbk. enthalten leicht abweichende Regelungen. Unklar ist im Moment vor allem, ob die Abnahmewirkungen eingetreten sind. Eine Abnahme kann, je nach Vertrag, auch durch Ingebrauchnahme stattgefunden haben. Damit ist auch unklar, ob es sich um Ausführungsmängel oder um Gewährleistungsmängel handelt. Davon hängt wieder die Beweislast ab. Stellen Sie alle Unterlagen zusammen, besonders Vertrag und Schriftwechsel, und lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Das ist in diesem Fall gut angelegtes Geld. -
Rechte
Der Gutachter des AN weigert sich mit Recht Ihnen das Gutachten auszuhändigen - denn der AN hat gutes Geld dafür gezahlt, dass im jemand ein Gutachten erstellt und Sie wollen es kostenlos haben? Wenn der Gutachter des AN Ihnen eine Kopie Gutachten ohne Wissen oder sogar gegen den Willen des AN übergibt, macht er sich gegenüber seinem Auftraggeber (nämlich Ihr AN) schadenersatzpflichtig.So, wie Sie schon als Hund und Katze stehen, bleibt Ihnen bloß ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren. Wie stehen Sie denn da, wenn nach einer Ersatzvornahme der Mangel weg ist und der AN behauptet, da war nie ein Mangel?
Gerichtliches Beweissicherungsverfahren: Sie (besser natürlich Ihr RA) reichen bei dem für Sie zuständigen Gericht einen Fragenkatalog zu den Mängeln ein und bitten um das gerichtliche Beweissicherungsverfahren. Als erstes werden Sie für einen Vorschuss zur Kasse gebeten. Ein Richter guckt sich Ihren Fragen an und bittet die Gegenpartei um eine Stellungnahme. Danach entscheidet der Richter ob Ihre Fragen alle zulässig sind und beschließt ggf. die Durchführung. Dazu beauftragt er einen oder mehrere Sachverständige (oft öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige - öbuvAbk. SV) Ihre Fragen zu beantworten. Diese Antworten erhalten Sie und damit ist Ende - evtl. kommt noch eine Restrechnung oder Erstattung.
Das Wichtigste am gerichtlichen Beweissicherungsverfahren ist eine gute Vorbereitung. Der gerichtliche unabhängige SV darf! einfach nichts sehen, was Sie nicht gefragt haben. Hält er sich nicht daran, gilt er als parteilich und ist damit als unabhängiger SV verbrannt - das Gutachten ist wertlos und Sie brauchen evtl. nichts zu bezahlen.
Deswegen sollten die eingereichten Fragen nicht von Ihnen gestellt werden, sondern von einem Gutachter Ihres Vertrauens. Der RA bringt diese dann in die richtige juristische Form - aber unbedingt vereinbaren, dass der Gutachter die einzureichenden Fragen noch einmal beurteilt. Wenn der RA baurechtserfahren ist, wird er einen guten Gutachter kennen und die juristische Form der Fragen auch technisch weitgehend richtig sein, sodass notwendige Änderungen minimal sind - bei anderen RA kann es schon vorkommen, dass die juristische Formulierung einer Frage nichts mehr mit dem Mangel zu tun hat.
Was nützt Ihnen nun das gerichtliche Gutachten. Zuerst sollten Sie das Gutachten dem AN (zumindest den Teil, wo das Gutachten Ihren Vorstellungen nahe kommt) plus Ihren Forderungskatalog präsentieren und um eine Erklärung bitten. Wenn der AN klug ist, streitet er nicht mit Ihnen, beseitigt die festgestellten Mängel und erstattet Ihnen die Kosten des Beweissicherungsverfahrens - zumindest anteilig, wenn Sie nicht in allen Punkten Recht bekommen haben.
Wenn es nun nicht so abläuft? Dann bleibt Ihnen nur der Klageweg (ggf. mit Eilentscheidungen). Sie klagen dann auf Mangelbeseitigung (ggf. auch Ersatzvornahme und/oder Wertminderung) und Erstattung Ihrer Auslagen. Da bereits ein gerichtliches Gutachten vorliegt, dürfte die Gegenseite (so sie die Abweisung der Klage beantragt) einen schweren Stand haben, denn es dürfte ihr im Allgemeinen schwer fallen den Beweiswert des vorliegenden Gutachtens zu widerlegen. Und deshalb sollte oft das Urteil Ihren Vorstellungen nahe kommen.
Aber das war - wie immer im Forum keine Rechtsberatung.
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Gerichtliches Beweissicherungsverfahren ...
Dazu finden Sie auf meiner HP einen ausführlichen Bericht aus der Sicht eines Bauherren (s. untenstehenden Link). Herr Ebel hat schon sehr wichtige Punkte dazu benannt, u.a. das der Fragekatalog durch einen Sachverständigen erstellt bzw. vom RA weiterbearbeitet werden soll. Also nicht auf die Idee kommen, die Fragen selbst zu stellen ...
Eines aber noch vorweg, erkundigen Sie sich mal beim zuständigen Amtsgericht des Unternehmers, ob er nicht schon Insolvenz angemeldet hat. Dies könnte ein Grund dafür sein, dass er sich nicht mehr rührt! -
Link fehlt
noch, sorry! -
Danke
@All
Vielen Dank für die Antworten.
Ich werde wohl nächste Woche Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen.
@Herrn Kampa
Mit dem AG ist ein guter Tipp, ich weiß nämlich das die Bauträger GmbH z.Z. keine Bauprojekte mehr hat, könnte was dran sein.
Gruß
Bernd
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Mängelbeseitigung, Bauträger". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Rissverformungen im aufgehenden Gebäudetragwerk ... evtl. in Fundamenten?
- … Der Bauträger nimmt derzeit eine qualifizierte Rissbeseitigung vor, da Fehler in der stat. …
- … Verformungen oder Bewegungen aus der Sohle und ggf. Fundamenten, die der Bauträger aber ausgeschlossen hat. …
- … nur mit einer sehr teuren Baugrundverstärkung zu begegnen, die wohl der Bauträger ggf. nicht übernehmen würde …
- … die Sohle der Garage eine Vielzahl von Rissen. Diese wurden vom Bauträger fachgerecht mit einer kompl. Garagenbeschichtung versehen. …
- … a) durch Anerkenntnis der Mängel und der Mängelursachen durch den Vertragspartner (Bauträger bzw. Generalunternehmer) …
- … Der Bauträger hat auch den Boden mitgebracht. Wir haben die fertigen Wohnungen gekauft …
- … Reicht es nicht dem Bauträger den vermeintlichen Mangel zu melden, zumal auch Risse in der Konstruktion …
- … Sie brauchen mindestens eine schriftliche Mängelanerkenntnis und wenn der Bauträger die von ihnen angesprochene Schadensursache (Baugrund/Statik) nicht anerkennt und nur …
- … oder es weiter verfolgen müssen in Form einer gerichtlichen Klage auf Mängelbeseitigung, wenn der Bauträger nach Vorlage des Gutachtens nicht freiwillig eine umfangreichere …
- … Mängelbeseitigung startet. …
- … Sie wurden übers Ohr gehauen, ein Bauträger errichtet ein Gebäude so billig wie möglich, ein Verwalter tut nichts, …
- … und TE machen es wertlos. Sie sind nicht Bauherr, sondern der Bauträger ist Bauherr. Ein Verwalter hat genaue Vorgaben seines Verbandes, welche Unterlagen …
- … Zu allem Übel fehlt nur noch eine Abhängigkeit des Verwalters vom Bauträger und Planungsmängel beim Bau sowie geschönte Unterlagen beim Verwalter. Deshalb: beherzigen …
- … sowas sinnvoll oder sogar nötig wäre, als letzte Chance vor der Bauträger aus der Haftung ist? …
- … Sie doch beraten - oder wurde der Verwalter per Kaufvertragsklausel vom Bauträger eingesetzt und ist intern beauftragt Mängelanzeigen mit Pinselreparaturen über die Gewährleistungszeit …
- … Der Bauträger bemüht sich derzeit um die qualifizierte Rissbeseitigung in den Wohnungen, die …
- … übrige Mängelbeseitigung läuft schleppend, aber erfolgt wohl. …
- … Sollten jedoch noch Schäden im Fundamentbereich und hohe Sanierungskosten auftreten, zweifeln wir an wir Mängelbeseitigung durch den Bauträger ... deshalb auch unsere Fragen nach einer …
- … Das Problem ist scheint auch, der Bauträger hat für unser Objekt, wohl auch anderweitig oft so, eine Projektgesellschaft mit 20 ooo. - Kapital gebildet. …
- … Ich werde versuchen noch vorher eine Gewährleistungsbegehung zu veranlassen. Muss dazu zwingend ein Sachverständiger dabei sein? Formal müsste wohl der Bauträger eingeladen werden? …
- … wenn irgendwelche Mängel festgestellt oder sichtbar sind. Der Verwalter hat die Mängelbeseitigung verwirkt, denn diese tritt am 31.12 durch Verjährung unweigerlich ein. Sie …
- … müssen VOR dem 31.12.2018 alle heute noch offenen Mängel schriftlich dem Bauträger anzeigen. NUR wenn dieser vor Ablauf der Gewährleistung alle diese Mängel …
- … 31.12.18 die Gewährleistung und Sie bleiben auf der bisher nicht erfolgten Mängelbeseitigung sitzen. Wie es sich mit den alten, bereits 2013 angezeigten aber …
- … immer nicht beseitigten Mängeln verhält, sagt ihnen ihr Anwalt. Wenn der Bauträger diese Mängel nie offiziell anerkannt hat, könnte auch für diese Mängel …
- … Um diesen Gewährleistungsablauf ohne vorherigen Mängelmeldungs-und-Mängelanerkennungs-Schriftverkehr mit dem Bauträger zu hemmen, haben sie bis zum 31.12.18 Zeit in letzter Minute …
- … gewährleistungshemmender Wirkung entsteht. Durch ein solches Verfahren wird die Mangelanerkenntnis des Bauträger durch die Mangelfeststellung des Gutachters ersetzt. …
- … projektbezogene Bauträger-GmbHs gegründet werden. Diese können aber nur nach Ablauf der Gewährleistungsfrist geschlossen (liquidiert) werden und nur wenn keine Ansprüche mehr gegen diese GmbH bestehen. Läuft ein Beweissicherungsverfahren kann die Firma nicht einfach liquidiert werden, sondern müsste Insolvenz anmelden. Diese wird dann zumeist durch einen Insolvenzverwalter überprüft. …
- … Bringen Sie den Bauträger dazu, schriftlich auf den Einwand der Verjährung zu verzichten. …
- … ist aber auch sehr gut. Vielleicht sollte die HV an den Bauträger herantreten und ihm ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren ankündigt für den Fall, dass …
- … und Bewertung aller Mängel zu beauftragen und diese anschließend gesammelt beim Bauträger anzumelden. Das verschafft zumindest etwas Zeit. …
- … zum Jahresende ein Beweissicherungsverfahren bei Gericht anmelden, sonst verjähren die Mängelbeseitigungsansprüche. Achtung: Der Anwalt braucht zur Anmeldung des Beweissicherungsverfahrens eine qualifizierte Mängelliste als Aufgabenstellung für den Gerichtssachverständigen, da dieser keinen Suchauftrag erhält und nur Mängel kontrolliert, die im Rahmen des Verfahrens angezeigt wurden. …
- … Die WEGAbk. muss also so oder so sofort einen Fachmann mit der Aufstellung einer Mängelliste beauftragen. Bekommt die WEG vom Bauträger keine Gewährleistungsverlängerung, dann MUSS diese Liste bis zum 31.12.2018 mit …
- … Am 14.11 schrieben Sie, dass die Bauträgergesellschaft, in diesem Fall eine mbH Co. KG, das Objekt erst …
- … mehr bestehen. Bei offenen Forderungen (z.B. aus offenen Mängeln), welche die Bauträgerin nicht begleichen will/kann besteht dann nur noch die Möglichkeit …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bodenplatte und Bewehrungsabnahme
- … Bringt so manchen dusseligen oder schlafmützigen Architekten, Bauträger und / oder Generalunternehmer / Generalübernehmer ein wenig in Fahrt. …
- … SV die selber auch BQÜ anbieten, werden sicherlich nicht nur bei Bauträger, Generalunternehmer und Generalübernehmer schon Stoßseufzer ob der technischen Bauqualität und der …
- … (egal welcher) Ihnen auf die Füße getreten hat oder gar gewinnvernichtende Mängelbeseitigungen durchgesetzt hat, dürfte auch außer Frage stehen. …
- … Bringt so manchen dusseligen oder schlafmützigen Architekten, Bauträger und / oder Generalunternehmer / Generalübernehmer ein wenig in Fahrt. …
- … enthalten ist, der auf FEHLENDER Planung basiert, also von Sparfüchsen und Bauträgern verursacht wird, die für Zweibananenfuffich eine Eingabeplanung einkaufen und ab da …
- … SV selten Pfusch von Kollegen begutachten müssen, oft aber den von Bauträgern und Generalüberdentischziehern, oft genug auch von Unternehmern, die meinen die besseren …
- … Zum Thema möchte ich noch anmerken, dass es bei Bauträgern/Generalunternehmer's/Generalübernehmer's nicht unbedingt üblich ist, die Bauherren über …
- … Falls Sie einen kompletten Werkvertrag inkl. Planung und Statik mit dem Bauträger haben, dürfte der einzige vertraglich vereinbarte Termin die Hausübergabe sein. Sie …
- … müssen also zwangsläufig viel Vertrauen in den Bauträger haben oder sich einen eigenen Baubetreuer suchen. Aber auch der hat keinen Anspruch zur Teilnahme an irgendwelchen Abnahmen. …
- … Wenn der Bauträger gewissenhaft und solide ist, sollte die fehlende Bewehrungsabnahme kein Problem …
- … das der Erwerber auch bei einem Bauträger Geschäft zutritt bekommen muss! (Bei Generalunternehmer Generalübernehmer sowieso da es sein …
- … Der Bauträger schreibt Zwischenrechnungen nach Bautenstand. Hier hat der Erwerber das Recht das …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauüberwachung durch Architekten
- … Wage aber zu bemerken, dass bei identischer Fragestellung, aber Abwicklung über Bauträger, dann immer mit fehlender Bauüberwachung bzw. mangelhafter Bauweise des Bauträgers …
- … Na Christian so was würden wir doch niemals sagen, wenn Generalunternehmer/Bauträger im Spiel sind ... niemals :-) …
- … Flecken von Restfeuchte. Er wollte jedoch vorsichtshalber den Bauunternehmer anschreiben zwecks Mängelbeseitigung. Bis Juni 2006 wurde der Bauunternehmer mehrfach angeschrieben und der Architekt …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bitte nicht hauen: Zahlungsplan
- … Gemäß unserem Zahlungsplan haben wir inzwischen 96 % unserer Bausumme an den Bauträger bezählt, seit kurzem sind wir eingezogen. …
- … bei Mängeln sind bis zum 3-fachen der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten möglich. Bauchweh können Sie trotzdem haben, denn nach Ihrer Schilderung …
- … dem Bauherrn möglichst nicht klar auf zu zeigen, wird in vielen Bauträger-Abnahmeprotokollen die Formulierung noch zu erbringende Restleistung gewählt o.ä. …
- … Für die normale Mängelbeseitigung ist kein Geld mehr übrig. …
- … Unser Bauträger könnte wohl Aufgrund der aktuellen Auslastung seines Stuckateurs frühestens im November …
- … Warum lassen Sie sich weiter vom Ihrem Bauträger treiben und machen sich dessen Probleme zu eigen? (frühester Beginn der …
- … schon mal. Die restlichen 2 % bekommen wir wohl nur nach vollständiger Mängelbeseitigung und Fertigstellung, machen wir dann, wenn überhaupt, irgendwann später. …
- … Gewerke Elektro, Heiz u. San, Fliesen, etc. wurden doch auch vom Bauträger ausgeführt, oder sind dieses alles Eigenleistungen? …
- … Versuchen Sie, da wie bereits mehrmals erwähnt, Sie Ihren Bauträger hoffnungslos überzahlt haben, eine Bürgschaft über die Höhe der vermutlichen Restfertigstellungskosten …
- … einschl. Mängelbeseitigung zu erreichen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Brauche wir die Leistungsphase 9 nach HOAI
- … uns nun entschlossen haben, unsere Doppelhaushälfte nicht über einen Generalunternehmer oder Bauträger erstellen zu lassen, sondern uns für einen Bau mit Architekten entschlossen …
- … ohne Beauftragung der Leistungsphase 9 uns nach Abschluss des Bauvorhabens für Mängelbeseitigung zur Verfügung und wäre ja sowieso 5 Jahre in der Haftung …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Mängel an wen melden?
- … 3) Wenn der Architekt als Bauleiter eines Bauträgers fungiert, kann es evtl. schwierig werden. Dann brauchen Sie im Ernstfall …
- … sich dann direkt an die jewilige Firma wenden, denn Leistungsphase 9 (Mängelbeseitigungsbetreuung) haben Sie ja nicht beauftragt. …
- … Wer hat sich nun verbindlich die Mängelbeseitigung zu veranlassen? …
- … Wer hat verbindlich die Mängelbeseitigung zu veranlassen? …
- … - ggf. Verweigerung der Abnahme, Minderung, Aufforderung zur Mängelbeseitigung, Teilkündigung, Ersatzvornahme. …
- … wenn es so weit ist sollte sich keiner mehr vor der Mängelbeseitigung drücken können. Hierzu kann Sie Ihr Architekt beraten, siehe auch der …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektin verweigert weitere Leistung
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - System Architektenhaus vs. System Bauträgerhaus
- … System Architektenhaus vs. System Bauträgerhaus …
- … Frage: Welche Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) bietet das Bauen mit Architekt, welche Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) bietet das Bauen mit Bauträger? …
- … Basis auch der Architekt/Bauträger ist nur ein Mensch und überall gibt es schwarze Schafe zu führen. …
- … Zum Einstieg ein paar pro-Bauträger-Argumente und meine Bedenken hierzu: …
- … in Bauträgerhand. Alternative Bauweisen sind somit ausgeschlossen. …
- … - Der Bauträger ist Bauherr, der Erwerber hat kein Hausrecht und kann während der Bauzeit ausgesperrt werden. …
- … - Der Bauträger bietet einen Festpreis. …
- … sind incl. der Honorare keinesfalls teurer, meist sogar günstiger als das Bauträgerangebot. …
- … Zwischenhandelsbestandteile enthalten, die nur beim Bauträger anfallen, z.B. interne Zwischenfinanzierung, Werbeetat, Verwaltungskosten, Gewinn. Diese bleiben intransparent und erhöhen die Baukosten. …
- … - Beim Bauträger habe ich einen einzigen Vertragspartner. …
- … - Beim Bauträger habe …
- … - Beim Bauträger habe ich keinen Einfluss auf die Auswahl der Einzelfirmen und keinen …
- … @morübe: mag sein, das der Bauträger nur einen Tag braucht, um den plan aus der Schublade zu …
- … von Bruno sind soweit richtig. Es gibt in der Tat beim Bauträger, Generalunternehmer und Generalübernehmer Komponenten, die die Baukosten erhöhen. Jedoch sind beim …
- … Rgel höher, da der Architekt nach HOAIAbk. abrechnen muss. Bei einem Bauträger, der selbst Architekt ist, kann er die Kosten für Planung frei …
- … 2. Der Bauherr hat beim Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer nur einen Ansprechpartner und einen Gewährleistungsgeber (wie Bruno schon …
- … die hiervon mal was gehört haben - mehr auch nicht. Ein Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer, der daran interessiert ist, wettbewerbsfähig zu bleiben und dabei …
- … Ein Bauträger muss vorplanen um sein Produkt (ein Haus auf einem Grundstück) zu …
- … abrechnen und z.B. den Satz einer tischlerei oder autowerkstatt nehmen. der Bauträger plant den gleichen plan übrigens nicht schneller als ein Architekt. im …
- … und vergleichen weiter den normal ausgebildeten und praktizierenden Architekten mit dem Bauträger, der ebenfalls Fachwissen besitzt und es praktiziert. Ich würde nicht so …
- … weit wie Helmuth gehen, dass der Bauträger im Durchschnitt innovativere Bautechnik anbietet. In beiden Fällen ist der Bauherr auf Vertrauen angewiesen, dass nach anerkannten Regeln der Technik geplant wird. …
- … Für das Architektenhaus spricht aber folgendes Regulativ: wird Ausführungsseitig von den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) abgewichen, wird das vom Architekten erkannt. Umgekehrt kommen Bedenkenanmeldungen von Firmen, wenn nicht auf der Höhe der Technik geplant wurde (Beispiel: neue Beton-Norm). Alles läuft im Idealfall transparent vor den Augen des Bauherrn ab, da sich diesbezüglicher Schriftwechsel über den Bauherrn vollzieht. Beim Bauträger spielt sich das zumindest hinter den Kulissen ab. Systembedingt werden …
- … Ein wichtiger Punkt MoRüBe. Zugunsten des Bauträgers wie ich die Meinungen angehender Bauherren deute. …
- … Du Bauträger/GUs schreiben in der Regel sehr viele Gewerke für ein Jahr …
- … Ausschreibungsverfahren eine deutliche Einsparung an Arbeitszeit - nicht nur für den Bauträger, sondern auch für die Handwerker, welche sich die Arbeit mit den …
- … verstehen wollen, werden sie mit ihren ineffizienten Ausschreibungen nie mit den Bauträgern/GUs preislich mithalten können. …
- … Ob Bauträger oder Architekt - den Vertrag den ich mache ist meine Sache, …
- … Auch ein Bauträger oder Generalunternehmer kann individuell bauen oder anders herum, ein Architekt kann …
- … jetzt kann es sein, dass unser Bauträger eine Sonderform darstellt und ich verwöhnt wurde aber ... doch es …
- … gibt scheinbar noch was dazwischen (zwischen Architekt und Bauträger) als Ausweichmöglichkeit …
- … @ H. Baumann: Rein kaufmännisch betrachtet ist das Argument Großeinkauf nicht von der Hand zu weisen. Beim Endpreis macht sich das aber nicht bemerkbar. Die Vorteile, wenn in der heutigen Zeit der ausgelutschten Baupreise überhaupt noch vorhanden, landen beim Bauträger zur Abdeckung seiner internen Kosten und der Preisgarantie, aber nicht …
- … beim Endkunden. Zur Verdeutlichung der internen Kosten beim Bauträger verweise ich auf eine Seminarunterlage des Berufsbildungszentrums Augsburg zum Thema Immobilienmanagement: …
- … Es handelt sich nicht um ein Einfamilienhaus, sondern um eine kleine Wohnanlage mit 385 m² Wohnfläche. Ich sehe nicht, wie der Bauträger es durch Großeinkauf schaffen soll, bei Bauwerkskosten von 380.000 um …
- … über Großeinkauf wegzusparen sehe ich nicht. Die Preisbestandteile der Aufschläge des Bauträgers stehen natürlich zur Diskussion, es ist nur eine Seminarunterlage. …
- … Bauträger …
- … Herr Sollacher, gibt es Handwerker, welche nicht auch für Bauträger arbeiten …
- … gibt viele Firmen, die nur sehr selten oder überhaupt nicht für Bauträger arbeiten. …
- … Warum sollte die Rabatte auf den Endpreis durchschlagen? Der Bauträger/Generalunternehmer verlangt das, was der Markt hergibt und macht doch seinen …
- … Nichts gegen den Bauträger als Bauleistungshändler. Wenn der Kostenvorteil auf reinem Großeinkauf, Aufbau von Einkaufswegen …
- … er bringt. Sonst wird es für den Endkunden teurer und der Bauträger wird zum kostentreibenden Zwischenhändler. Ich befürchte, wir haben diese Situation, allein …
- … verstehen wollen, werden sie mit ihren ineffizienten Ausschreibungen nie mit den Bauträgern/GUs preislich mithalten können . …
- … Allein deshalb werden Architekten sehr wohl mit dem Bauträgerpreis mithalten können. …
- … Euch sagen, wo das Problem liegt: Bruno hat es erkannt: Der Bauträger (ach ja Markus, sagst Du noch mal Billigbau gibt es was …
- … Gleiche Leistung, aber der Architekt ist zwangsläufig teurer. Und nicht jeder Bauträger baut 500 Häuser. Was das Werbeverbot anbelangt ist dieses meiner Ansicht …
- … Produkt Haus und deren Qualität schreibt keiner. Ergo: Beide, Architekt und Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer sind in der Lage, sowohl qualitätiv hochwertige und Architektonisch …
- … halte ich es nach wie vor so, dass beide (Architekt und Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer) ihre Daseinsberechtigung haben. Hier gibt es kein schlecht oder …
- … und Qualitätsmanagement gar kein Thema sind, bei dem sich Architekt und Bauträger unterscheiden. …
- … hat der Bauherr einen Treuhänder und Fachmann auf seiner Seite. Beim Bauträger nicht. Der Bauherr realisiert beim Bauträger Fehler erstens später, zweitens nicht …
- … es nicht zu (Über-) Zahlungen für mangelhafte Teilleistungen kommt, wird beim Bauträgerhaus später reagiert und es wird nach Zahlungsplan weiterbezahlt, angesichts von …
- … die Eindeutigkeit des Leistungssolls. Ich will nicht darauf hinaus, dass der Bauträger die schlechteren Werk- und Detailpläne (Werkpläne, Detailpläne) an der Baustelle hat …
- … oder nach Hundertsteln baut. Es geht um die Baubeschreibung. Beim Bauträger besteht diese aus vielleicht 20 Seiten, während die Ausschreibungen des Architekten leicht 100 Seiten an Umfang haben. Der Bauherr ist beim Bauträger viel mehr auf Vertrauen angewiesen, bei einem Keller nach statischen …
- … Den Bauträgern/GUs sind Jahresverträge sehr wohl geläufig, das ist eben einer der …
- … so erlebt. Da würd ich den Unterschied festmachen. Da kann der Bauträger (und der Handwerker) was einsparen, was er dann einstecken oder an …
- … individueller baut. Ansonsten hängt die Qualität halt arg vom einzelnen Handwerksbetrieb/Bauträger/Architekt ab. Da gibt es alle Schäfchen, von schwarz über viel …
- … ich Ihnen 100 %ig recht. Würde ich auch nie von einem Bauträger/Generalunternehmer machen lassen (abgesehen von einem Reihenhaus oder dergleichen). Ein freistehendes …
- … ich das anders. Da ist eine Baufirma welche auch als Generalunternehmer/Bauträger tätig ist IMHO die kostengünstigere und auch für die meisten Bauherrn …
- … unterschreiben? Warum tut Ihr nichts gegen Architekten, die bei (oder für) Bauträger arbeiten, und geltende LBOAbk.'s mit den Füßen treten, die z.B. …
- … soll er sein. Jedoch - und stellt man dies mit dem Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer gleich, so hat dieser doch auch die Interessen des …
- … nämlich ein mängelfreies und abnahmefähiges Haus zu bauen. Selbstverständlich stehen dem Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer dagegen andere Interessen, die ihn dazu verleiten könnten, die …
- … Architekt vs. Bauträger? …
- … den einen ist der klassische freie Architekt, für den anderen der Bauträger und für anderen der Generalunternehmer/Generalübernehmer. Auch beim Bauen mit Architekts …
- … Oder einem Bauträger, dass er absichtlich mangelhaft baut um seinen Gewinn zu steigern? …
- … Und: Aus welcher Kammer wollen Sie die Bauträger rausschmeißen? …
- … zusammen. Wie gut hat es eine Gemeinde oder Stadt, wenn ein Bauträger als Lokalmatatdor als Erschließungsträger zur Verfügung steht und selbst die Bauleitplanung …
- … Architekten, und dabei auch um diejenigen, die z.B. bei oder für Bauträger arbeiten oder deren Geschäftsführer sind. Und kommt mir nicht mit dem …
- … freihändige Aufträge vergeben werden und und und. Wer da als Architekt, Bauträger, Generalunternehmer oder Generalübernehmer keine Lobby hat, darf sich mit dem Rest, …
- … Da diskutieren wir über Architekt vs. Bauträger. Wie in meinem Beitrag dargestellt wird es wohl in zahlreichen anderen …
- … der Markt derartig verzerrt, Marktgesetze außer Kraft gesetzt, dass es den Bauträgern doch nur zu leicht gemacht wird, ihre Margen auf Kosten von …
- … Dä Deifl isch a Eichhörnchen . Da steckt im Typhaus des Bauträger, oder in der Reihenhauszeile Einsparpotential. …
- … besonders viele schwarze Schafe bei den Bauträger, die darauf abzielen die Kundschaft, die meist nichts von der Sache versteht zu übervorteilen, aber andererseits hätte ich ein Haus wie unsers nie von einem Architekt für den Preis bekommen! …
- … Grundsätzlich finde ich die Diskussion Bauträger vs. Architekt eher sinnlos, weil der Zeitgeist geht nun mal …
- … fragst Du, Werner, warum die Architekten und anderen Generalunternehmer/Generalübernehmer und Bauträger nicht auf die Straße gehen? Jetzt dürftest Du einen Grund kennen. …
- … System Architektenhaus vs. System Bauträger (Generalunternehmer/Generalübernehmer) Haus? …
- … baugewerblich tätiger Architekt und freier Architekt: der Architekt darf schon als Bauträger tätig werden, er darf sich dann nur nicht mehr freier Architekt …
- … nennen. Auch hier muss erst mal die Kammer Infos bekommen. Die Bauträgertätigkeit ist nicht unzulässig. Nur Geschäftspapier mit dem Zusatz freier Architekt …
- … Vorwürfen angekommen. Nur der Architekt kann richtig und billig bauen, alle Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer usw. sind Betrüger. Machen wir doch mal eine einfache …
- … kaufmännische Rechnung auf: Ein Bauträger baut, sagen wir mal 20 Reihenhäuser im Jahr a 200.000 . Bei 8.000 für alles pro Stück (Bauleitung, Ausschreibung usw.) mithin 160.000 für ein freies Architektenbüro. Jetzt Stelle ich nen Arbeitslosen Architekten ein, Zahl ihm 35.000 /Jahr und bin genau um den Tick billiger, um meine Dinger zu verhökern. Und damit habe ich noch nichts über die Qualität des BVAbk. ausgesagt ... (Bruno: sag doch mal Spaßeshalber, was sowas offiziell nach HOAIAbk. kostet, ich habe es einfach nur mal so gegriffen) ... …
- … schätzungsweise 25 Beiträge waren eindeutig kontra Architekt - dafür aber voll des Lobes für den Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer. Allerdings waren die Schreiber auch selbst von dieser …
- … kommen die 160.000 ganz gut hin als Honorar. Nehme ich die Bauträgeraufschläge raus und setze 20 Reihenhäuser Keller+E+1+Dach 6,5 …
- … sicher nicht angedeutet werden, dass die Differenz zu den 200.000,- den Bauträger-Aufschlag darstellt, oder? …
- … sind: Nämlich als RH + Bodenplatte + Grundstück. Wir reden doch von einem Bauträger-Preis. Ohne Grundstück und mit Keller müsste das Haus nämlich mehr …
- … Der Ausdruck Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer-Aufschlag suggeriert ja auch, dass damit eben Vertrieb und Gewinn …
- … enthalten sind, also auch die allgemeinen Betriebskosten sowie Gewerbesteuern. Wenn der Bauträger den Architekten und den Bauleiter als Angestellten beschäftigt, dann gehören deren …
- … Um einen einigermaßen korrekten Vergleich von Bauträger-Haus und Architektenhaus durchführen zu können, benötigen wir zuerst korrekte Informationen …
- … über die Kosten und Erträge, möglichst auch die Gewinne, eines typischen Bauträgers (typisch nicht als arithmetrisches Mittel, sondern als Modalwert, dem häufigsten Wert). …
- … wieviel Zeit investiert der Bauträger? …
- … was tut der Bauträger? …
- … nun sind die befürworter des bauen mit einem Bauträger dran. was …
- … wieviel Zeit investiert der Bauträger? …
- … was tut der Bauträger? …
- … nun sind die befürworter des bauen mit einem Bauträger dran. was …
- … eindeutig kontra Architekt - dafür aber voll des Lobes für den Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer. …
- … dieser Gruppen wird schon aus Eigeninteresse ein gutes Haar an den Bauträgern lassen wollen. Denn die Bauträger sind quasi eine direkte Konkurrenz zu …
- … den freien Architekten und die Bauträger drücken die Handwerker gerne im Preis und gehen ansonsten auch nicht gerade partnerschaftlich mit den Handwerkern um. …
- … Die meisten Bauherrn in meinem Baugebiet mit ausschließlich freistehenden Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus haben mit Bauträger gebaut, obwohl der Grundstücksverkauf nur direkt an die Bauherrn abgewickelt …
- … wurde. Und die allermeisten Bauträger-Bauherrn waren mit ihren Bauträgern gut bis sehr gut zufrieden. Und diese Bauherrn empfehlen diese Bauträger potentiellen Bauherrn auch weiter. …
- … Vorwürfen angekommen. Nur der Architekt kann richtig und billig bauen, alle Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer usw. sind Betrüger. ', die durch ein einfaches Nachzählen …
- … Bauhandwerk arbeitet! Ausnahmen natürlich ausgenommen - ich traue einigen hier schreibenden Bauträger, Generalübernehmer, Generalunternehmer durchaus Fachkompetenz zu! …
- … die Bauträger drücken die Handwerker gerne im Preis und gehen ansonsten auch nicht gerade partnerschaftlich mit den Handwerkern um' ein Eigentor. Glauben Sie wirklich, dass Handwerker, die im Preis gedrückt werden, das nicht an Qualität und Leistung in Abstrich bringen? Wissen Sie tatsächlich, an was der Bauträger spart, um seinen Preis x für sein Haus y halten …
- … Und wieso meinen Sie, dass die Bauträger gut sind, weil Bauherrn in Ihrem Baugebiet mit ihnen zufrieden waren? Können Ihre Bauherrn-Kollegen das überhaupt beurteilen? Sorry, aber das bezweifle ich sehr stark! …
- … Darüber hinaus Stelle ich jetzt mal die Behauptung auf, dass der überwiegende Anteil der Fragen hier im Forum Problemstellungen von Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer-Bauten sind und nur ein Bruchteil davon Architektenbauten betreffen. …
- … Ich bin kein Bauträger-Fan. Ich baue ja nicht mal mit einem Bauträger. Klar, …
- … sind viele Fragen hier von Bauträger-Bauherrn. Die meisten Bauherrn bauen mit Bauträger, was aber übrigens keinesfalls ausschließt, dass daran auch freie …
- … Zu Ihrer Aufstellung: Kurz gesagt: Glauben Sie tatsächlich, dass ein Bauträger seine Häuser nicht mit diesem Aufwand betreibt? Auch ein Bauträger hat …
- … Beispiel: Eine Tafel Schokolade ist vorkonfektioniert, eine individuelle Hochzeitstorte nicht. Der Bauträger bedient eine andere Zielgruppe, nämlich die, die mit einem vorkenfektioniertem Haus …
- … jedem klar sein, wer in BAU.DE Bauherren, die mit ihrem supertollen Bauträger oder …
- … Grundsätzlich haben sowohl Bauträger als auch Architekten wirtschaftliche Zwänge (nörgelnde, verschwendungssüchtige Ehefrauen, ... ;-)). Und …
- … wegen arbeiten und (Zeit und Leistung) optimieren, nicht anders als ein Bauträger auch. Genauso glaube ich, dass beiden nicht an Mängeln gelegen ist, …
- … da Mängelbeseitigung Aufwand bedeutet und damit wieder den wirtschaftlichen Erfolg schmälert. …
- … Genauso wie es engagierte Architekten gibt, gibt es mit Sicherheit engagierte Bauträger, Ich behaupte jetzt mal frech - wahrscheinlich auch in …
- … Schwierigkeiten sehe ich dann, wenn es nicht mehr der kleine, lokale Bauträger, sondern der global Player bzw. der Auswärtige ist, der es sich …
- … Ansonsten gilt für mich: Architektenhaus = Maßanzug, Bauträger- / Fertighaus = Konfektionsware. Für beides gibt es zufriedene Anwender . Pawlow …
- … Zum Schluss noch ein Pro-Bauträger-Argument: Im Problemfall habe ich einen Ansprechpartner, der mir zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist (sein sollte). Beim Arch-Bau kann (wohlgemerkt, kann, nicht …
- … welche Voraussetzungen vorliegen müssen: Architekt / Ingenieur = Studium. Bauunternehmer = Meisterbrief. Bauträger = Erlaubnis nach § 34 c GewOAbk., erforderliche Sachkenntnis: keine! Generalunternehmer …
- … Der Bauträger ist der wirtschaftliche Gegner des Bauherrn hat es hier mal jemand …
- … Das Herausrechnen des Bauträgerzuschlags war ein Scherz an MoRüBe. Auch wenn er drin wäre, …
- … Zur Bauträgerkalkulation habe ich weiter vorne eine um Bemerkungen ergänzte Seminarunterlage verlinkt, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Unterlagen nach Baufertigstellung
- … hat denn dann die Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) und 9 (Bewachung der Mängelbeseitigung und Abschlussdokumentation) gemacht? Sie selbst, der Architekt oder ein GUAbk.? Hieraus …
- … der Vergabe der Gewerke die Bauüberwachung / Bauleitung sowie die Überwachung der Mängelbeseitigungsarbeiten gemacht? Der Architekt, der Bauherr oder ein GUAbk.? …
- … selber machen (dumm gelaufen). Die Gewerke wurden einzeln vergeben (kein Generalunternehmer/Bauträger). Einzelne Gewerke habe ich selbst in die Hand genommen, weil …
- BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Fugen der Betondecke sichtbar
- … Raufasertapete tapeziert und mit weißer Dispersionsfarbe gestrichen. Diese Vorgehensweise entsprach der Bauträger-Standard-Ausführung. Ausgerechnet und ausschließlich im Wohn-Esszimmerbereich sind die Fugen bei Streulicht …
- … weil die Mängel im Toleranzbereich liegen und es weder Minderung noch Mängelbeseitigung gibt. …
- … Das Problem gäbe es nicht, wenn Bauträger und Hausherren nicht gleichermaßen darauf verzichten würden, die Deckenflächen flächig spachteln …
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