Entwässerungsplanung
BAU-Forum: Neubau
Entwässerungsplanung
Bauunternehmer hat außerdem eine Pumpe vorgesehen. Wofür könnte die notwendig sein, Wasser läuft doch in den Schacht und soll dort versickern? Kann es sein, dass Drainageschacht gleichzeitig auch Versickerungsschacht ist?
Ich weiß viele Fragen, aber ich hoffe dennoch auf Hilfe. Danke.
-
hört sich sehr durcheinander an
Hallo,
entweder haben Sie etwas falsch verstanden, oder falsch dargestellt oder es wurde schlecht geplant.
Bei dem Grundwasserstand ist eine Versickerung meiner Meinung nach nicht möglich, zu mindestens aber sehr fraglich.
Architekten ansprechen und sich die gesamte Planung diesbezüglich erklären lassen.
Mit freundlichen Grüßen -
o) Herr hilf ihnen den sie irrten planlos umher
die Kellerbodenplatte dürfte ca. 1.00 m im Wasser stehen ... das heißt das Sie nen Statiker nen Bodengutachter (auch zur Wasseranalyse ist angesagt) dringend hinzuziehen sollten (!) ... eine schwarze Wanne wird bei dem Auftrieb hoffentlich nicht mal zur Debatte stehen ... eine Sandwich Fertigteilwand scheidet auch aus ... als bleibt wohl doch nur die "weiße Wanne" mit allem drum rum übrig ... vermutlich eh ein Nachtrag? ... Dränung? das ist ja wohl ein schlechter Scherz ... soll die Dränung samt Pumpe zur dauerhaften Grundwasserabsenkung dienen? so ein Schmarrn (!) ... der Regenwasser können Sie natürlich auf den Grundstück versickern lassen ... vorausgesetzt der Sickerschacht wird min. 1 m in's Grundwasser gesetzt bzw. der Boden gibt auch die Entspannung her.
"Mein Vorschlag":
Holen Sie sich nen Bodengutachter und Statiker in's Boot ... und dann wird das zuerst geplant/berechnet und dann erst ausgeführt (!)
MfG -
Sickerschacht im Grundwasser, Herr Thalhammer?
(a) funzt nach ATV nicht und (b) spielt meist das Wasserwirtschaftsamt nicht mit, denn es muss ein Abstand sein zum Grundwasserspiegel. Ein Eintauchen wäre für's Grundwasser äußerst gefährlich. Eine Versickerung per Schacht ist bei den Verhältnissen "normalerweise" nicht möglich/erlaubt (siehe auch Thread Stöckel)
++++
@Helge: Fragen Sie mal bei Ihrer Wasserbehörde nach ... -
"0 h" sorry
da war ich wieder zu regional ... bei uns ist das erlaubt "ABER" das steht eh im Entwässerungsplan (!) ... naja ihr habt eure Rigolen und wir keinen sauren Regen -
Und jetzt?
Oh weia, oh weia ... Es gibt selbstverständlich eine Statik und ein Bodengutachten, beides liegt/lag dem Bauunternehmer vor. Genau daraufhin wurde uns ja zur schwarzen Wanne geraten (plus Sohle in WU-Beton), Bodenaustausch bis 3,10 m, Verfüllen mit Kies. Regenwasserentwässerung auf dem Grundstück ist bereits vom Bauamt genehmigt worden. Was sollen wir denn bloß tun? Wir haben ja bereits Bauvertrag unterschrieben, da auch die Architekten gegen die Bauweise/Entwässerung nichts einzuwenden hatten. -
Mal aus Bauherrensicht:
Ich würde als Einstieg meinen Architekten fragen, wie er sich die Funktion der Drainage vorstellt wenn diese im Grundwasser steht. Tatsächlich müsste die Pumpe dann nämlich 24 Stunden am Tag laufen. Wenn er dann unverständliches Zeug redet konfrontieren Sie Ihn mit der Frage nach einer weißen Wanne sowie nach der Zulässigkeit einer dauerhaften Grundwasserabsenkung (so wie die Fachleute es ja schon geschrieben haben). Vielleicht ist dann schon alles gut. Stellen Sie die Ergebnisse hier ein. Vor allem: Tun Sie etwas, wenn der Keller erst gebaut wird, ist es zu spät!
Haben Sie eigentlich einen unabhängigen Architekten oder ist es der Angestellte Ihres Bauträgers? -
Der Architekt ...
Der Architekt ist zwar unabhängig, aber wir haben den nur bis Leistungsphase 4 beauftragt, d.h. seine Aufgabe ist beendet. -
Sprechen Sie erstmal mit den Architekten
Schildern Sie ihre Bedenken und fragen Sie nach den Gründen für die derzeitige Planung. Mir kommt das ganze auch ohne jegliche bauphysikalischen Detailkenntnisse etwas seltsam vor.
Einen Keller zu bauen den man durch laufendes Pumpen trocken halten muss wirkt auf mich wie ein Schiff mit Löchern im Boden, dass nur durch laufendes abpumpen schwimmt.
Genaueres vielleicht noch durch die Fachleute. -
Der Architekt ...
Der Architekt ist zwar unabhängig, aber wir haben den nur bis Leistungsphase 4 beauftragt, d.h. seine Aufgabe ist beendet. -
Ich kenne die Inhalte der Leistungsphasen nicht, ...
Ich kenne die Inhalte der Leistungsphasen nicht,, aber ich vermute mal das der Architekt für Sie die Bauplanung gemacht hat. Wenn jetzt Zweifel an einer korrekten Bauplanung aufkommen ist der Architekt m.E. bis zum Ausräumen der Zweifel immer noch im Boot. -
Entwässerungsplanung ist
meist Bestandteil der Eingabeplanung/Bauantragsunterlagen, sollte daher klar unter die LPH fallen. -
Abgesehen davon:
Wenn ich das ganze hier richtig verstehe geht es ja nicht nur um die Entwässerung, sondern auch um die Planung der Abdichtung bzw. Bauweise des Kellers. Das scheint mir fast noch etwas wichtiger zu sein als die Frage wohin das Wasser geleitet wird. -
Konstruktion
-
Detail?
Na ja, da merkt man mal wieder den Laien. Ich war davon ausgegangen das die Bauweise des Kellers keine Detailfrage sind, sondern eher grundsätzlicher Natur.
Noch mal an den Bauherren: Wie soll der Keller jetzt eigentlich gebaut werden? Beton, (Kalksandstein) KS-Stein, andere Baustoffe? -
Für die Genehmigungsplanung ist die Materialwahl höchstens in Bezug auf den Brandschutz relevant. Sowohl Beton als auch verputztes Mauerwerk haben F90.
-
Hatte ich mir schon gedacht
Ich hatte nur angenommen das in dieser Phase auch statische Gesichtspunkte eine Rolle spielen könnten. Und da könnte ich mir - mal wieder ganz laienhaft - schon vorstellen das es Unterschiede zu berücksichtigen gilt (und sei es nur Wandstärken). -
Kelleraufbau
Also, sowohl den Architekten, als auch dem Statiker lagen die Pläne des Bauunternehmers, wie er den Keller zu bauen gedenke, vor. Es kam kein Widerspruch (auch nicht zum Thema Drainage), nur Hinweise zur Ausführung. Vom Bauunternehmer ist ein Bodenaustausch bis 3,10 m vorgesehen, Verfüllen mit Kies. Der Wandaufbau des Kellers ist Gasbeton plus die zusätzliche Abdichtung, 2-lagige Bitumenbeschichtung. Grundsätzlich meinte er aber, das werden nach DINAbk. 18 ...? ausgeführt werden. Die Sohle wird aus WU-Beton mit zusätzlicher Bewehrung (2000 kg) erstellt. Darunter wird eine auch eine Kiesschicht eingebracht (30 cm). Die Sohle wird dann noch zusätzlich oberhalb abgeklebt. Hörte sich eigentlich alles ganz vernünftig an ...
Danke schon mal für die zahlreiche Hilfe! -
Ergänzung ...
Ergänzung zum eben geschriebenem: Architekten waren beauftragt, die gesamte Genehmigungsplanung auszuführen (bis LP4). Entwässerungsplanung war aber auch in ihrer Beauftragung enthalten, ebenso die Beauftragung und Lieferung der Statik. Sie drängen jetzt zum Abschluss ihrer Arbeit und haben letzte Zahlung angefordert. -
und jetzt weiß keiner mehr weiter?
- tztztz* ... naja für mich war der Thread zu Ende als ich sah in welche Richtung er verlief (!) ... "ABER" folgendes Zitat muss man sich vielleicht nochmal's geben:
"Also, sowohl den Architekten, als auch dem Statiker lagen die Pläne des Bauunternehmers, wie er den Keller zu bauen gedenke, vor. Es kam kein Widerspruch (auch nicht zum Thema Drainage), nur Hinweise zur Ausführung. Vom Bauunternehmer ist ein Bodenaustausch bis 3,10 m vorgesehen, Verfüllen mit Kies. "
Meine Alarmlichter waren seit Anfang an auf "rot" ...
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An wen ...
An wen sollen wir uns denn nun wenden? Architekten? Statiker? Bauunternehmer? Irgendjemand muss doch auch Verantwortung dafür übernehmen! Habe nur noch schlaflose Nächte ... -
Verantwortung lässt sich im Kreis schieben
Hallo,
Sie haben von jedem das genommen, was am billigsten war. Wer billig baut baut am Ende teuer. Wenn der Keller schon gebaut wurde, kann hier nur noch ein guter Anwalt helfen. Andernfalls Ausführung stoppen und erst mal alles ordnen. -
wo ist denn das Bauvorhaben?
ich selber geh ja nicht raus aus meinen Loch ... "ABER" ich kenne einige großartige Baufachleute die Ihnen vielleicht helfen könnten. -
Rücksprache mit Bauunternehmer
Habe nochmal mit Baufirma gesprochen. Pumpe ist für Drainage, die auch nur dann eingebracht werden soll, wenn es notwendig erscheint. Bauunternehmer möchte die ersten Baggeraushübe abwarten. Es könnte im schlimmsten Fall sein, dass eine Grundwasserabsenkung beantragt werden müsste. Er hat aber versichert, uns entstehen für evtl. zusätzliche Maßnahmen keine Mehrkosten. Zudem sei dies nicht sein erstes Haus, welches er so bauen will ... Drainagewasser soll in Versickerungsschacht laufen, der NICHT bis ins Grundwasser hineinreichen wird! Bzgl. Keller-schwarze Wanne ist er absolut davon überzeugt, von weißer Wanne rät er wegen schlechteren Raumklimas ab.
Bauvorhaben ist übrigens in HH. @stöckel: wieso von jedem das billigste? Die Architekten wollten keine Ausführungsplanung machen, die Statik war teuer genug und auch ein Bodengutachten wurde angefertigt. Hinzu kommen die zusätzlichen Maßnahmen für den Spezialkeller. Muss man immer horrende Preise dafür bezahlen, dass man eine vernünftige Planung erhält?
Danke und Gruß -
ich mach jetzt was
ich noch nie gemacht habe ... meine Stellung dazu liegt in der Streitlounge man möge mir verzeihn ... "ABER" klicken Sie mal auf den Link da ist eine Emailadresse drauf und dorthin wenden Sie sich ... " -
Keiner hat was
von KMB geschrieben Sepp. Nur bei der Schwarzen Wanne gehört die Abdichtung unter die Sohle und nicht drauf. Schwarze Wanne funktioniert ordentlich gemacht genauso wie Weiße Wanne. Nur, hast schon recht, irgendwie klingt das alles abenteuerlich.
Vor allem die Dränung. Für wen oder was? Die Dränung liegt ja im Bereich der Bodenplatte, was soll sie da "dränen"? Allenfalls das Grundwasser. Arme Pumpe(((Und bei einer schwarzen (wie auch weißen ) Wanne brauche ich die nicht!
- Muss man immer horrende Preise dafür bezahlen, dass man eine vernünftige Planung erhält?
Danke und Gruß
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Das funzt nicht!
Kelleraufbau 7.03.03 MET
Also, sowohl den Architekten, als auch dem Statiker lagen die Pläne des Bauunternehmers, wie er den Keller zu bauen gedenke, vor. Es kam kein Widerspruch (auch nicht zum Thema Drainage), nur Hinweise zur Ausführung. Vom Bauunternehmer ist ein Bodenaustausch bis 3,10 m vorgesehen, Verfüllen mit Kies. Der Wandaufbau des Kellers ist Gasbeton plus die zusätzliche Abdichtung, 2-lagige Bitumenbeschichtung. Grundsätzlich meinte er aber, das werden nach DINAbk. 18 ...? ausgeführt werden. Die Sohle wird aus WU-Beton mit zusätzlicher Bewehrung (2000 kg) erstellt. Darunter wird eine auch eine Kiesschicht eingebracht (30 cm). Die Sohle wird dann noch zusätzlich oberhalb abgeklebt. Hörte sich eigentlich alles ganz vernünftig an ...
Danke schon mal für die zahlreiche Hilfe! -
Wenn Sie auch ...
Wenn Sie auch zukünftig ruhig schlafen wollen, nehmen Sie Geld in die Hand und holen sich jemanden der was davon versteht! Herr Thalhammer hat hier schon den Weg aufgezeigt. Alles andere wird nix, haben Sie jetzt hoffentlich schon selbst gemerkt und sind zwischenzeitlich auf Achse zum Fachmann. -
ich weiß nicht Robert
aber Zitat von oben:"Der Wandaufbau des Kellers ist Gasbeton plus die zusätzliche Abdichtung, 2-lagige Bitumenbeschichtung"
sehe ich schon als KMB an?
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alles zu teuer
Hallo,
ein Architekt der keine Ausführungsplanung machen will? Ein Unternehmer, der mit dem was er kennt oder gehört hat sich die wohl schwierigsten Details des ganzen Baus zusammenschustert. Die Statik, die schon teuer genug war. Und der Baugrundgutachter erst ...
Wenn Sie die Planungskosten durch das Gewicht des Papiers dividieren kommen horrende Kosten für's Papier raus. Kriegt man in jedem Laden um die Ecke billiger. (Zudem ist es dann noch weiß und nicht schon bemalt.)
Viel Spaß bei Ihrem Schwimmbadbau. -
@ Stöckel
Ich weiß nicht, was Sie mir eigentlich vorwerfen wollen? Wir sind nun mal Laien auf diesem Gebiet und wie für viele Bauherrn sind die Kosten limitiert. D. h, wenn ich über tausend € für eine statische Berechnung, mehrere tausend € für die Planung und mehrere hundert € in ein Bodengutachten investiere, darf ich mich denn nicht darauf verlassen, dass es ein vernünftiges Ergebnis liefert? Wo leben wir denn? Und wenn die Planung des Bauunternehmers so schlecht ist, warum weißt uns denn weder der Architekt noch der Statiker darauf hin? Darauf sollten Sie lieber mal eingehen, anstatt mir vorzuwerfen, ich würde kein Geld in die Hand nehmen wollen. Sagen Sie mir doch bitte, was kostet eine Planung/Statik/Bodenuntersuchung, die genau die Ergebnisse auswerfen würde, die hier vorgeschlagen wurden? Sie wissen es nicht? Ach was, genauso ergeht uns doch auch. -
ich werde nicht schlau
Wenn dem Statiker das Bodengutachten vorlag und das Gebäude im Grundwasser steht, müsste alles was den Keller betrifft in der Statik stehen (Abdichtung, Auftriebssicherung, Belastung der Bodenplatte von unten). Die Grundstücksentwässerung mit Versickerung hat damit nichts zu tun, das spielt sich alles über dem Grundwasserspiegel ab. Eine Dränung verstehe ich nicht, das Gebäude steht sowieso im Wasser. Was steht denn in der Baugenehmigung zum Thema Entwässerung und zur Einbindung ins Grundwasser?
Dass die bis LPh 4 beauftragten Planer ohne Auftrag keine Aussage zur Werkplanung des Unternehmers treffen wollen, verstehe ich. Der Unternehmer muss eben die Vorgaben umsetzen und weiterentwickeln. Zum Bauen muss er das Grundwasser absenken, aber wohl kaum dauerhaft. -
In der Statik ...
In der Statik sind die Bodenverhältnisse sehr wohl berücksichtigt und auch Bodenplatte usw. sind danach berechnet worden. Zudem steht da drin: von Seiten der Bauausführung ist eine Kombination aus weißer und schwarzer Wanne vorgesehen. Und genau danach hat er seine Berechnung angestellt und auch Hinweise zur Abdichtung geliefert. Von Dränung steht in der Statik in der Tat nichts. In der Baugenehmigung steht, dass eine Regenwasser-Versickerung vorgesehen ist und dass hierfür eine Genehmigung einzuholen ist. Zum Thema Grundwasser steht da nix. -
alles klar
Es fehlt allenfalls die Genehmigung der Regenwasserversickerung. Die muss noch eingeholt werden. Die wichtigen Angaben bis LPh 4 sind nach Ihrem letzten Beitrag aber vorhanden. Der Unternehmer könnte sie planerisch und von der Ausführung umsetzen. Was derzeit zusätzlich abläuft, ist die hilflose Werkplanung des Unternehmers für eine Dränung. Wer hat die Dränung ins Spiel gebracht und mit welcher Begründung und wer will jetzt von wem wissen wohin sie entwässert werden soll? Dass die früheren Planer achselzuckend dastehen scheint mir logisch. Sie hatten keine Dränung vorgesehen. Übrigens kostet die Dränung ordentlich Geld, einmal beim Bauen, später beim Betrieb und Unterhalt, möglicherweise völlig unnötig. Wer weiß was Ihnen der Unternehmer sonst noch einplant. -
Dränung
Danke! Die Dränung ist vom Unternehmer ins Spiel gebracht worden mit der Begründung, möglichst viel Wasser von der Außenwand fernzuhalten. Hörte sich für uns auch nachvollziehbar an. Die Frage der Entwässerung der Dränung kam dann von uns. Die Architekten hatten zwar keine Dränung vorgesehen, waren aber vom Unternehmer und von uns darüber informiert, auch ein weiterer unabhängiger Architekt hat prinzipiell nichts dagegen einzuwenden gehabt, hier ist die Meinung aber sehr eindeutig. Ich habe jetzt nochmal mit dem Unternehmer gesprochen. Er meinte, wenn das mit dem Wasser tatsächlich so katastrophal werden wird, dann werde er die Drainage auch wieder rausrechnen, immerhin, schon ein erster Schritt. Gibt es grundsätzlich Probleme für die Genehmigung einer Versickerung? -
grundsätzlich nein
Die Versickerung ist ja Auflage. Nur richtig gemacht muss es werden.
Der Unternehmer sollte wohl die vorliegenden Unterlagen und das Bodengutachten lesen. Nur dann kann er die Sinnhaftigkeit einer Dränung feststellen. Noch ein Link:Dränung: bei Gründung in bindigem Boden, um Lastfall "Drückendes Wasser" zu verhindern. Hier verhindert er nichts. Anscheinend hat er es gemerkt.
-
*mmmh*
die Bodenplatte wird eine Wu-Konstruktion ... ich weiß ja nicht wie groß Ihr Haus ist "ABER" die 2000 kg könnten schon passen ... Sorgen macht mir "NUR" die Porenbetonwand ... bei dem angegebenen Grundwasserstand gibt's nur eins eine "druckwasserdichte Wanne ob schwarz oder weiß" mal dahingestellt obwohl ich hier die weiße Wanne vorziehen würde ... "ABER" das entscheidet ja der Bauunternehmer ... was noch nicht klar rübergekommen ist ist die Abdichtung dieser Porenbetonwand ... habe ich das richtig gelesen Bitumenbeschichtung sprich Dickbeschichtung sprich KMB? ... wenn ja dann ist diese für den drückenden Bereich nach DINAbk. 18195 "NICHT" zugelassen ... der Architekt/Statiker sind nach der Planung bereits bedauerlich draußen ... in den Plänen wird vermutlich der Hinweis auf die DIN 18195 geführt ... "NUR" kennt die auch Ihr Bauunternehmer wär die Frage? ... ist es wirklich Dickbeschichtung was da ausgeführt werden soll wär die nächste Frage? -
ahja glatt
vergessen ... beim Einsatz einer druckwasserdichten Wanne (schwarz oder weiß) können Sie die Dränung vergessen da nicht mehr erforderlich ... "ABER" druckwasserdichte Ausführung natürlich vorausgesetzt ... eine Dränung kann man "NUR" einsetzen wenn "KEIN" Grundwasser ansteht (!) -
habe erst überlegt
Hallo,
habe wirklich überlegt, ob ich mich nochmals zu Wort melden soll.
Eigentlich wurde schon alles gesagt.
Sie haben einen Architekten. Wie weit der beauftrag wurde haben Sie nicht gesagt. Bei Lph 4 ist alles klar - der wäscht seine Hände in Unschuld weil er die Planung nicht bezahlt bekommt.
Sie schrieben aber, das der sie Ausführungsplanung nicht machen will?
Wenn ich höre, dass ein Planer, ein Statiker und ein Baugrundgutachter eingeschlatet sind und dann der Bauunternehmer die Planung machen soll, kann ich nur sagen: "An der falschen Stelle gespart. "
Wenn ich die Kosten als Summe sehen und dagegen nur einen Ordner mit Papier erhalte, kann ich die erste Reaktion des Laien schon verstehen. Der (Laie) kann mit dem Papier nichts anfangen.
In diesem Papier steck aber viel viel mehr drin als nur Tinte. Da ist Wissen drin und eine Haftpflichtversicherung hinter.
Eine gute Planung kostet Geld. (Eine schlechte leider auch.) Die gute Planung spart aber am Ende wesentlich mehr Geld und vor allem auch Nerven ein, als durch den Wegfall der Planung erspart werden kann.
Das Streichen der Planungskosten, das ist es was ich IHNEN zum Vorwurf mache.
Mit freundlichen Grüßen
Interne Fundstellen
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- … alle nichtbemaßten Details sind aber 1:100 gezeichnet, auch die Ansichten. Der Architekt erhält dann auch noch z.B. Schnittzeichnungen des Bautyps aus dem Werk, …
- … geplante Häuser anbieten konnten. Bei letzteren war den Beratungsgesprächen immer ein Architekt (von der Firma, aber auch einmal ein Externer) mit dabei. Schwierig …
- … zu wollen, ich würde keinen Vertrag abschließen ohne Vorher mit einem Architekten Rücksprache genommen zu haben (die Unterschiede zwischen BTarchitekt und …
- … Architekt waren mir damals nicht klar) und genau geplant zu haben. …
- … das dann einfach nicht oder holen sie dann nicht doch einen Architekten mit an Bord? …
- … sollte man das nicht mit dem BDA verwechseln? der Bund deutscher Architekten hat diese Erscheinung wohl kaum ausgezeichnet! …
- … da ich z.B. wegen der ortsnahen Betreuung fast jedesmal einen neuen Architekten benötige, ist dieser überfordert, denn er kennt meine Häuser überhaupt …
- … Aber einen Architekten zum Erstgespräch mitnehmen, ja prima, die Idee hatte ich schon …
- … Und, Frau Leidenbach, wer zum selbstständigen Architekten geht, baut nicht mehr mit einem Fertighausanbieter. Nicht weil das …
- … Fertighaus nicht OK wäre, sondern weil der Architekt im Gegensatz zum Verkäufer ja als Experte angeesehen wird. Und der sagt: Ja, um gotteswillen, warum wollen Sie denn ein Holzhaus bauen? Oder: Ja, um gotteswillen, wieso wollen Sie denn ein Haus aus dem Ausland kaufen? Wir haben doch alle Fachleute hier vor Ort. Da bekommen Sie deutsche Handwerksarbeit und wissen, was Sie haben. Oder: Was soll das Fertighaus kosten? Das können wir hier aber preiswerter. Und rechnet die reinen Baukosten vor, ohne sein dickes Honorar selbstredend. Und als Schätzung. Was er nicht sagt, ist, dass er schon seine Handwerker hat, mit denen er stets arbeitet, will sagen, denen er regelmäßig Aufträge vermittelt. Usw. …
- … Bei den Plänen vermuten Sie schon richtig. Und denken vor allem weit intelligenter als einzelne sogenannte Fachleute hier. Klar benötigt man für den Bauantrag eine 1:100 Zeichnung, die der Architekt anfertigt. Aber genauso klar ist natürlich, dass der Architekt mein …
- … kann man mal eben freie Restkapazitäten füllen. Die intelligenteren unter den Architekten wissen dies zu schätzen. …
- … intelligente Architekten nutzen …
- … intelligenter nachhaltiger Gebäude. das was bei den Schwedenhäusern abgeht nennt man Architekturprostitution - oder auch Architekturpenetration! jedenfalls abseits jeder (bau) Kultur …
- … auf: Das was abgeht, war reich an nachhaltiger Erregung durch kreative Architekturpenetration. Alle Achtung, so etwas kann man mit meinen Texten wohl …
- … nochmal: was bedeutet bei ihnen BdA, Herr Jahn? der Bund deutscher Architekten schreibt in der Regel alle 5 Jahre in jedem Bundesland …
- … Architekten und Fertighaus ... …
- … schließlich pinselt der Architekt nur a bisserl plänchen und die tolle …
- … ganz entgegengesetzten fall: der Architekt hätte massivbauern oder …
- … mit *richtigen* Werkplänen vom Architekt, statisch-konstruktiver Unterstützung - und …
- … ist von mir verschoben worden, bitte zu diesem Thema an bekannter Stelle weiter, führt doch hier etwas zu weit vom Thema Architektur weg. …
- BAU-Forum - Dach - Gefälledämmung_Anfangsstärke
- BAU-Forum - Fertighaus - Kanalanschluss
- … nicht), da sind sie meist selber verantwortlich. Selbst wenn sie mit Architekt genaut hätten, wären das vermutlich die berühmten Sowieso-Kosten, die sie eh …
- … bevor mit den Gründungsarbeiten, welcher in aller Regel die Entwässerungsplanungen vorausgegangen sind, stattfinden, sollte bzw. muss die Kanalhöhe feststehen. Bei …
- … hin zu erkennen. Als gemeiner Leihe ist seine Vorstellung in den Architekten- und Ausführungszeichnungen (Architektenzeichnungen, Ausführungszeichnungen) in dieser Hinsicht (Lage …
- … Abweichungen entgegen der bestehenden Planung kommen, so ist der Vermesser oder Architekt oder Bauleiter oder Fachbauleiter zu informieren. Glauben Sie mir, in diesem …
- … überprüft hat - ist von der Seite alles in Ordnung. der Architekt der fa. x - meist ohnehin nur mit der Eingabeplanung betraut …
- … in den meisten fällen (ich kenn das jedenfalls so) fragt der Architekt den Kunden ob er die Betreuung auch übernehmen (kann) soll. meist …
- … - passiert aber nicht wenn die Firma und vor allem der Architekt dazu nicht beauftragt wurde. zweitens => gebe ich hier keinen moralischen …
- … für die höhenangaben und einen kanaleinlassplan verantwortlich (es sei denn der Architekt wurde halt für alles beauftragt). gehen wir also davon aus das …
- … zum Glück nicht mehr und in unserem Haus gibt es den Architekt entweder ganz oder gar nicht. …
- BAU-Forum - Rund um den Garten - Garten- und Friedhofsamt
- BAU-Forum - Hochwasser - Wasser dringt durch die Lichtschächte in den Rohbau
- … Erwerber zählt nur das Endergebnis und nicht die Quäreelen zwischen Bodengutachter, Architekt, Rohbauer und Haustechnikplaner. Der Bauherr hat in der Regel EINEN Vertrag …
- … Statik, EnEVAbk.-Nachweis und Haustechnikplanung für Heizung, Warmwasser, Elektro und Lüftung? inkl. Entwässerungsplanung des Grundstücks? inkl. usw. usw. usw. …
- … Einzelvergabe aller Ausbaugewerke - als Baulaie - ohne einen Architekten oder Bauingenieur als Planer und Bauüberwacher? …
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