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Problem Privatstraße/Erschließung
BAU-Forum: Neubau

Problem Privatstraße/Erschließung

Hallo!
Wir haben kürzlich ein Einfamilienhaus gekauft, welches mit 6 anderen vor ca. 25 Jahren am Ende einer ca. 180 Meter langen (unbefestigten) Privatstraße gebaut wurde.
Der Privatweg gehört allerdings keinem dieser Anlieger, sondern einem ortsansässigen Landwirt, der ihn an die Stadt verkaufen will, da ihm die Belastung zu groß ist.
Schlaglöcher etc. bessern wir Anlieger zwar in Eigenregie aus, der Landwirt fürchtet sich aber vor evtl. Haftungsansprüchen, wenn jemand sich auf seinem Privatweg verletzen würde.
Wenn wie geplant die Stadt den Weg übernimmt, soll der Weg vollerschlossen werden; d.h. 6 Meter Breite (statt bislang 4), Asphaltdecke, 7 Straßenlaternen, Gehwege, Abwasserkanal.
Nun stehen wir Anwohner vor der Frage, ob wir dem Bauern den Weg abkaufen sollen, um dem Verkauf an die Stadt und den damit vermutlich verbundenen hohen Kosten vorzubeugen.
Uns interessiert deshalb:

1) Wie sieht es überhaupt mit der Haftpflicht für Privatwege aus? Angenommen, es verletzt sich jemand auf unserem Privatweg  -  müssten wir zahlen? Wie kann man sich da ggf. absichern und was kostet sowas?

2) Was würde eine Erschließung eines solchen Weges größenordnungsmäßig kosten (180 Meter mit Wendehammer, Asphaltdecke, 6 m Breite, 7 Laternen)?
Kann uns die Stadt eine solche Straße aufzwingen, oder können wir uns dagegen wehren?

3) Wie sieht es mit dem Abwasser aus; wenn der Privatweg öffentlich wird, müssen wir definitiv an die Kanalisation anschließen (bislang Gruben)  -  wenn der Privatweg privat bleibt (egal in wessen Eigentum), kann man uns dazu zwingen, an den Abwasserkanal der Stadt anzuschließen, obwaohl wir keine Anlieger einer öffentlichen Straße sind?

4) Abschließend eure subjektive Einstellung: Würdet ihr den Weg dem Bauern abkaufen (soll 3000 € kosten) oder ist es sinnvoller, ihn durch die Stadt erschließen zu lassen?
Gruß  -  und vielen Dank schon mal für ure Ratschläge! -
Martin

  • Name:
  • Martin
  1. Den Weg abkaufen? ...

    Den Weg abkaufen? der Landwirt wird eine Belastung los und dafür bekommt er noch Geld? Dunnerlittchen, so möchte ich meine Kohle auch mal verdienen. Aber jetzt mal im Ernst: Wir müssen einmal Unterscheiden zwischen Ausbau (Weg) und Ausbau (Kanal). Zum Ausbau Weg: Reine Anliegerstraße Kosten nach KAG voll umlagefähig. Jetzt kommt es auf die Ausbaubeitragssatzung Ihrer Kommune, wieviel davon umgelegt wird. Geschätzter Aufwand: ab 200.000,00 €. Die Frage ist: ist überhaupt soviel Platz da, oder müssen die Anlieger Grund und Boden abgeben? Von 4 auf 6 plus Gehweg das sind rd. 7,5 Meter, wo kommen die her? Thema Kanal: Anschluss und Benutzungszwang gem Abwassersatzung. Die Klärgruben dürften technisch wohl auch nicht mehr auf den neuesten Stand sein. Also braucht man dafür einen Kanal. Und der kostet natürlich auch wieder Geld, siehe dann weiter w.o. Zum Thema öffentliche Straße: Bei der Frage ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum i.S. der StVo handelt, kommt es nicht auf die Eigentumsverhältnisse an (z.B. Parkplatz Supermarkt). Oder haben Sie eine Schranke vor dem Weg, dass nur elitärer Personenkreis diesen Weg benutzen kann. Wie sieht es aus mit Post und Mülle?
    Eigentlich viele offenen Fragen unter dem Strich werden Sie sich wohl kaum wehren können.
    Alles Freie Meinungsäußerung, keine Rechtsberatung
  2. Danke für Ihre Antwort Laut Satzung sollen angeblich ...

    Danke für Ihre Antwort!
    Laut Satzung sollen angeblich 90 % auf die Anlieger umgelegt werden können.
    Der Platz für eine Straße dieser Breite ist schon vorhanden  -  ursprünglich solle nämlich bereits beim Bau der Häuser dort eine öffentliche Straße entstehen, aber seinerzeit weigerte sich der Bauer, der Stadt den Weg zu verkaufen.
    Übrigens beliefen sich damals (anno 1976) die geplanten Kosten für den Ausbau des Weges auf 150.000 D-Mark ... vor fast 30 Jahren!
    Leider will die Behörde heute im Voraus uns keinerlei konkrete Zahlen nennen.
    Der Abwasserkanal ist noch eine andere Sache;
    für den Fall, dass der Weg öffnetlich wird, soll pro angeschlossenes Grundstück pauschal 3390 € plus 290 € pro Meter Grundstücksfront bezahlt werden.
    Für den Fall, dass der Weg privat bleiben sollte, stellte man uns auf Nachfrage auch zur Wahl, möglicherweise privat eine neue biologische Kläranlage für alle 7 Häuser zu errichten (4 Häuser sind bereits an eine 1975 errichtete, hoffnungslos überlastete Biokläranlage angeschlossen).
    Aber wie gesagt; nur "vielleicht"
    Auch hier will man sich behördlicherseits nicht schriftlich festlegen.
    Falls man uns dies nicht gestattet, müssen wir vermutlich auf Eigenkosten einen Anschluss an die öffentliche Straße erstellen  -  aber wie teuer das wohl sein mag?
    Sicherlich wäre eine neue biologische Kläranlage plus Wartungskosten langfristig günstiger als Kanalbau + Abwassergebür pro Kubikmeter.
    Aber leider gibt es das ja wohl nur im "Doppelpack"; im Erschließungsfall würden wir in jedem Fall an den Abwasserkanal angeschlossen, anderenfalls nur "vielleicht".
    Nur: was mag wohl günstiger sein?
    Achja:
    Post und Mülle machen übrigens keine Probleme; das Kuriose an der Sache ist ja, dass die Straße seinerzeit trotz Privatweg-Status einen eigenen Straßennamen erhalten hat.
    Übrigens, ein Bild von dem Ganzen gibt es unter

    Schöne Grüße, Martin

    • Name:
    • Martin
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