Wir haben kürzlich ein Einfamilienhaus gekauft, welches mit 6 anderen vor ca. 25 Jahren am Ende einer ca. 180 Meter langen (unbefestigten) Privatstraße gebaut wurde.
Der Privatweg gehört allerdings keinem dieser Anlieger, sondern einem ortsansässigen Landwirt, der ihn an die Stadt verkaufen will, da ihm die Belastung zu groß ist.
Schlaglöcher etc. bessern wir Anlieger zwar in Eigenregie aus, der Landwirt fürchtet sich aber vor evtl. Haftungsansprüchen, wenn jemand sich auf seinem Privatweg verletzen würde.
Wenn wie geplant die Stadt den Weg übernimmt, soll der Weg vollerschlossen werden; d.h. 6 Meter Breite (statt bislang 4), Asphaltdecke, 7 Straßenlaternen, Gehwege, Abwasserkanal.
Nun stehen wir Anwohner vor der Frage, ob wir dem Bauern den Weg abkaufen sollen, um dem Verkauf an die Stadt und den damit vermutlich verbundenen hohen Kosten vorzubeugen.
Uns interessiert deshalb:
1) Wie sieht es überhaupt mit der Haftpflicht für Privatwege aus? Angenommen, es verletzt sich jemand auf unserem Privatweg - müssten wir zahlen? Wie kann man sich da ggf. absichern und was kostet sowas?
2) Was würde eine Erschließung eines solchen Weges größenordnungsmäßig kosten (180 Meter mit Wendehammer, Asphaltdecke, 6 m Breite, 7 Laternen)?
Kann uns die Stadt eine solche Straße aufzwingen, oder können wir uns dagegen wehren?
3) Wie sieht es mit dem Abwasser aus; wenn der Privatweg öffentlich wird, müssen wir definitiv an die Kanalisation anschließen (bislang Gruben) - wenn der Privatweg privat bleibt (egal in wessen Eigentum), kann man uns dazu zwingen, an den Abwasserkanal der Stadt anzuschließen, obwaohl wir keine Anlieger einer öffentlichen Straße sind?
4) Abschließend eure subjektive Einstellung: Würdet ihr den Weg dem Bauern abkaufen (soll 3000 € kosten) oder ist es sinnvoller, ihn durch die Stadt erschließen zu lassen?
Gruß - und vielen Dank schon mal für ure Ratschläge! -
Martin