Diese Suchbegriffe sind im Text markiert: Kellerraum

Bodenisolierung im Keller
BAU-Forum: Neubau

Bodenisolierung im Keller

Hallo Forum,
wir haben im Dezember einen Kaufvertrag für eine Doppelhaushälfte bei einem Bauträger unterschrieben.
In unserer Planung haben wir einen großen Kellerraum mit Heizkörper, welchen wir als vollen Wohnraum (Gästezimmer) nutzen wollen. Wir haben nun bedenken, dass es u.U. zu kalt werden könnte. Der Bauträger wird eine 3 cm dicke Schicht Styrodur unter den Estrich legen und meint, das würde genügen. Kann man sich darauf verlassen? Was meinen die Fachleute hier im Forum? Wir überlegen gerade, eine dickere Styrodur-Schicht legen zu lassen, sind uns aber nicht sicher, ob das Sinn macht (zu dem verlieren wir wieder Raumhöhe).
PS: ich habe auch schon im Forum "Keller" gesucht, war jedoch verunsicherter als vorher. Da ist die Rede von feuchten Kellern in Neubauten, ich war der Meinung, so was hat man heute zu Tage im Griff und habe da noch gar nicht so sehr drüber nachgedacht. Ich weiß nur, Probleme mit Grundwasser wird es wohl nicht geben, der Bauplatz hat leicht Hanglage und liegt auf einem Hügel.
Ich bin dankbar um jede Info.
(... der Standard Bau-Laien-Satz :-)
Gruß
  • Name:
  • Chris
  1. Als Trittschalldämmung brauchbar

    aber als alleinige Wärmedämmung ist es garantiert zu wenig. Am besten ist eine lückenlose Perimeterdämmung.
    Überlegen Sie doch einfach, wie die Wärme am besten aus diesem Kellerraum entweichen könnte. Ganz unten ist die Bodenplatte, dann kommt das Styrodur, dann der Estrich. Und das Styrodur dämmt natürlich auch etwas. Und was ist mit dem Wärmeabfluss über die Wände? Wärme rein in die Außenwand (vom Kellerraum aus) und dann ins Erdreich  -  weg ist. Und wenn an den Außenwänden außen eine Dämmung angebracht ist, sucht sich die Wärme dann eben den Weg nach unten in die Bodenplatte und von dort ins Erdreich  -  und wieder ist weg. Also auch noch Dämmung unter die Bodenplatte.
    Soweit mein beschränktes Bauherrenwissen. Wie das ganze nun Quantitativ aussieht, kann ihnen ein Fachmann berechnen.
    Good Luck mit Ihrem Bauträger!
  2. Sobald eine Heizung im Keller installiert wird,

    wird der Keller zu dauernden Aufenthaltsraum. Hier wird eine solche Dämmung auf gar keinen Fall ausreichen. Die Mehrkosten welche durch das dämmen des Kellers anfallen, lassen sich im Erdgeschoss zum Teil wieder einsparen. Nicht Mehr benötigte Iso-Kimmschicht, auf der 1. Schicht EGAbk., weniger Dämmung unter dem Estrich des Erdgeschosses etc.. Dafür muss der Keller komplett gedämmt werden.
    1. Möglichkeit = zugelassene Dämmung unter der Sohle im Lückenlosen Verbund um den Sohlenüberstand herum, die Kellerwände hinauf, mit Anschluss zur Dämmung des Erdgeschosses.
    2. Möglichkeit = Sohle ohne Dämmung unter der Platte, Iso-Kimmschicht der 1. Mauerschicht, Ausreichend Dämmung auf die Bodenplatte, Kelleraußenwände komplett dämmen, wie zu 1.
    Der Keller muss komplett in die Berechnungen nach EnEVAbk. einfließen.
  3. Arbeitszeit ist der Kostenfaktor nicht die Stärke der Dämmung

    Wir haben im Keller einen mit FBHAbk. beheizten "Hauswirtschaftsraum" (Lt. Architektenplan) mit 10 m². Dieser hat nur ein kleines Fenster (80x60) mit Lichtschacht. Da dieser laut LBOAbk. Baden-Württemberg die Mindestfensterfläche nicht hat, fragten wir beim Bauträger nach. Da staunten wir nicht schlecht als der uns sagte, dass Hauswirtschaftsräume nicht Wohnräume im Sinne der LBO sind und deshalb keine Mindestfensterfläche von 1/10 vorgeschrieben ist.
    Lange Rede kurze Sinn, in Ihrem Fall würde ich darauf hinwirken, dass dieser Raum nachträglich als Gästezimmer eingeplant und ausgeführt wird. Sonst wird Ihnen trotz Heizung eine zu geringe Estrichdämmung eingebaut und wie H. Metzger bemerkt hat die Kelleraußenwände (Beton?) mit mind. 8 cm Perimeterdämmung WLG 030 dämmen.
    Der Preisunterschied zw. den einzelnen WLG ist nicht so gravierend, denn wenn Sie sich einmal das Forum durchlesen gibt es an den kalten, schlecht Außengedämmten Kellerwänden gerne Feuchtigkeit.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Buehler
  4. @ Carden

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    dem Irrtum bin ich ebenfalls aufgesessen. Nach einer Rückfrage beim Bauministerium kam heraus, dass z.B. ein als Hobbyraum bezeichneter Raum im Keller keinesfalls als Raum zum dauernden Aufenthalt von Personen ausgeführt sein muss.
    Ich war (und von der Logik her bin ich es immer noch) wie Sie überzeugt, dass ein Heizkörper in einem Raum diesen automatisch zur temperierten Gebäudehülle macht. Falsch laut Ministerium.
    Ich glaube, dass der Herr (Name der Redaktion bekannt) mittlerweile selber den Überblick etwas verloren hat.
    Grüße
    Stefan Ibold
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Keller, Bodenisolierung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

    Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Keller, Bodenisolierung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Keller, Bodenisolierung" oder verwandten Themen zu finden.