Zulassung für WDVS. Wie war es früher wie ist es heute?
BAU-Forum: Neubau
Zulassung für WDVS. Wie war es früher wie ist es heute?
Da ich an einem kompletten Systemabriss kein Interesse habe (ich würde billigere Komponenten bekommen, statt der guten Obermaterialien von STO) werden wir wohl eine entsprechend lange Gewährleistung und Bankbürgschaft vereinbaren.
Bedenken?
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@Sniper
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vielleicht ist die ...
vielleicht ist die Situation noch die gleiche wie unter Neubau/2459.
Da gab es ja auch schon etliche Meinungen.
Ansonsten müssen Sie bzw. Ihr Bauträger damit leben.
Wenn er Ihnen eine Gewährleistung über 5 Jahre (ist das viel?) gibt und Ihnen reicht das.
Was sollen wir dazu sagen bzw. was hilft Ihnen eine "Freisprechung" hier im Forum.
Meinungen zum Sachverhalt gab es hier oder im Ultraboard doch genug, Sie müssen die für Sie gängige finden.
Zulassung ist fürs WDVSAbk. notwendig, da sich ansonsten auch die Hersteller schnell aus irgend welchen Gewährleistungen ziehen können.
Im Gewährleistungsfall ist dann der Bauträger bzw. AN der Dumme bzw. Sie wenn es keinen Bauträger / AN mehr gibt. -
Ich bin immer noch der Meinung ...
dass wenn Sie ein STO-Gewebe, das nicht für mineralische Spachtelmassen ausgelegt ist, mit einer solchen verspachteln, hier ein erhebliches Schadensrisiko besteht!
Vergessen Sie die Gewährleistung, das Gewebe wird sich wahrscheinlich nicht in 2 Jahren auflösen, und die Risse werden sich evtl. erst in 7 bis 10 Jahren bilden. Und selbst wenn die Gewährleistung auf 20 Jahre ausgedehnt wird, werden Sie dann trotzdem den Ärger damit haben, auch wenn es jemand bezahlt ...
Außerdem verstehe ich Ihre Aussage nicht, dass Sie dann billigeres Material bekommen würden. Bestehen Sie doch darauf, dass bis zur Oberkante Styropor rückgebaut wird, das Styropor plangeschliffen wird, und dann so wie Sie es eigentlich verlangt haben mit STO weitergemacht wird.
Da das Styropor für alle Systeme eh von nur 2 oder 3 Herstellern kommt, ist es dem recht egal, ob Hufgard (mit einem a!) oder STO.
Das ist dann zwar immer noch kein komplettes System, aber wenigstens haben Sie keine unverträglichen Materialien direkt aufeinander.
Wenn Sie irgendein anderes Gewebe von einer Firma hätten, die mit zementhaltigen Spachtelmassen arbeitet, dann würde ich als Praktiker sagen: "Ok, gehen Sie auf den Vorschlag ein". Aber STO-Gewebe und Zementhaltiger Spachtel ist nicht!
Gruß Roland -
mach ma halblang mit den jungen Pferden
Das ganz normale, grüne STO-Gewebe wird ohne Styropor untendrunter hochoffiziell für das Überspachteln von Fassaden mit mineralischen Spachtelmassen verkauft, ob das nun STO Levell Uni oder GIMA Multihaft oder Marmorit irgendwas ist - solange nicht das feine Gewebe mit 4 mm Maschenweite verwendet wurde, sondern das grüne Standardgewebe mit seinen 6 oder 7 Millimetern, sehe ich da keinerlei Probleme, nur weil da jetzt Styropor untendrunter ist. Aber selbstverständlich wird dir im Nachhinein jeder Hersteller sagen, dass die Kombination nicht OK ist. Die wären ja auch schön blöd, wenn sie das nicht machen würden - warum sollten sie sich für irgendetwas haftungstechnisch einspannen lassen, an dem sie kaum etwas verdient haben? -
Tja, welches ist denn verwendet worden?
Die Frage stellt sich jetzt.
Wenn es ein alkaliresistentes ist, dann ist ja zumindest soweit OK.
Dann mach ich auch halblang
Gruß Roland -
Die Hauptfrage ist noch nicht beantwortet ...
1) unabhängig vom weiteren Verlauf, wie war es denn nun vor ein Paar Jahren. Waren da wirklich nur Einzelzulassungen nötig bei Bauwerkhöhe bis 8 m?2) Es wurde das grüne Gewebe verwendet (war allerdings auch ein bisserl weiß zu sehen?) Das was ich so gesehen habe waren auf jeden Fall mehr als 4 mm.
3) Leider ist das Sto-Material gerade nicht im Vertrag erwähnt. Das kann man allenfalls konkludent aus dem ersten Angebot ziehen. Von daher hat der Bauträger die besseren Karten wenn ich auf Mängelbeseitigung poche, dann reißt er den Sto-Oberputz und das Gewebe wieder runter und macht komplett in Hufgard. Ist die Frage ob dabei wirklich was gewonnen wäre.
4) Die Gewährleistung wird ja durch eine ebensolang laufende Bankbürgschaft gesichert. Da kann eigentlich nur noch recht wenig schieflaufen.
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Frage immer noch nicht beantwortet! Wie war es denn nun?
Lügt mich mein Bauträger schon wieder an, oder war es tatsächlich vor 2-3 Jahren so, dass bei 8 m Gebäudehöhe noch keine Zulassung notwendig war? -
Zulassung für WDVS
WDVS brauchten schon immer eine Zulassung, da es sich um "nicht geregelte Baustoffe" handelt - und Materialmix ist genau so verpönt bzw. ein Mangel wie Verarbeitungsfehler auch.
Lassen Sie sich kein X für ein U vormachen ... -
WDVS nochmals
eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist eine Sache, die brauche ich immer und das mit den 8 m Höhe ist eine faule Ausrede Ihres Bauträger; es gibt einen Verband WDVSAbk., der hat interessante Broschüren, u.a. eine heißt "Technische Systeminfo Nr. 1", eine andere "Erfolg im System"; beide befassen sich mit Ihrem Problem -
paar fragen!
sorry - ultraboard les ich nicht, und habe ich auch nicht vor reinzuschauen!
um was geht es denn? welchen materialmix?
die Bemerkungen zu den Zulassungen von Herrn haegele stimmen so.
die texte von rs-b bitte streichen, der vergas seine Kennzeichnungspflicht als profilaievon STO gibt es natürlich zementhaltige (alkalische) Spachtel und Armierungsmassen und natürlich auch Oberputze. die heißen levell, Faserputz, Baukleber. die zementfreien heißen dann Armierungsputz und STOlit für den op! die Gewebe waren bis glaube ich letztes Jahr dunkelgrün für alkaliresistent und hellgrün für zementfreie Armierungsmassen. die Farbe der alkalibeständigen wurde auf weiß mit gelbem streifen für die Überlappung geändert. das Saur-Broschsche Gewebe wird dann halb in gelb
ist das dann klar?
die Bemerkungen zu den Materialien sind ja auch richtig angerissen. Styropor für Fassaden werden meines Wissens von schwenk und rygol hergestellt. Gewebe werden auch zugekauft. insofern sollte man das mit den Zulassungen mit etwas informativem Hintergrund und Erfahrung beurteilen können. was soll den schon passieren, die haftund der Schichten muss natürlich passen. ansonsten mehr auf die mit Erfahrung hören als auf die überinformierten, und vor allem das Thema Zulassung nicht überstrapazieren! es wurden doch keine nicht in anderen Zulassungen für diesen Zweck geeignete Materialien verwendet? also was ist drauf? -
WDVS ...
im Forum ... /Außenwände/104-1 habe ich mich ausführlich zu dem Thema verbreitet - einfach hinsurfen -
Außenwände 104/1
der Link stimmt nicht! das ist ja Jahre her!?!? -
Der Link stimmt schon
nur hätte er angenehmer verlinkt sein können (siehe unten).
Es ging ja eigentlich um ein angebotenes Sto-Therm-Classic-System, das ja zementfrei ist ...
Deswegen habe ich ja auch oben geschrieben, wenn es ein alkaliresistentes ist, mach ich halblang
Ansonsten viele Grüße vom Profileien -
Außenwände ...
der Beitrag ist vom 19.07.2002, na ja, hier nochmals:
Wärmedämm-Verbundsysteme aus Polystyrol-Partikelschaum
WDVSAbk.
Im Zeitalter der Energieeinsparung werden Wohnhäuser (und nicht nur diese) immer besser und stärker gegen Wärmeverluste geschützt, indem sie vielfach mit einem "Vollwärmeschutz", auch "Thermohaut" genannt, versehen werden.
Eine besonders beliebte Variante dieser Wärmedämm-Verbundsysteme besteht aus angeklebten Dämmstoffplatten aus Polystyrol-Partikelschaum (Styropor) in einer Stärke von mehr als 10 cm (je dicker, desto besser!?).
Diese Wärmedämm-Verbundsysteme brauchen, nachdem es sich um "nicht geregelte Bauprodukte" (Bauprodukte, für die es keine allgemein anerkannte Regel der Technik oder Technische Baubestimmungen z.B. nach Artikel 3 Absatz 2 BayBauO) handelt, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), damit sie überhaupt verwendet werden dürfen.
Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik, Anstalt des Öffentlichen Rechts, Kolonnenstraße 30 L, 10829 Berlin erteilt.
Zugelassen sind aber immer nur die entsprechenden Systeme im Ganzen. Dies deshalb, weil diese Systeme aus mehreren, aufeinander abgestimmten Komponenten bestehen.
"Die Wärmedämm-Verbundsysteme" (WDVS) bestehen aus am Untergrund mit Klebemörtel angeklebten Dämmstoffplatten aus Polystyrol-Partikelschaum (PS), einem mit Textilglas-Gittergewebe bewehrten Unterputz und mineralisch- bzw. kunstharzgebundenen (mineralisch gebundenen, Kunstharz-gebundenen) Oberputzen. Der Untergrund ist ggf. mit einer Grundierung zu verfestigen. " Mit anderen Worten: Grundierung, Klebemörtel, Dämmstoffplatten, Textilglas-Gittergewebe, Unterputz und Oberputz bilden die einzelnen Komponenten des Systems, wobei die WDVS vollständig aus diesen Produkten bestehen müssen! Auch die Verarbeitung ist vorgeschrieben. Die jeweilige Zulassung enthält nicht nur zwingende Bestimmungen für die Bauprodukte (Eigenschaften und Zusammensetzung; Herstellung, Verpackung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung; Übereinstimmungsnachweis), für Entwurf und Bemessung (Standsicherheitsnachweis, Wärmeschutz und klimabedingter Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz), sondern auch Bestimmungen für die Ausführung, so u.a.- der Untergrund (Wand) muss eben, trocken, fett- und staubfrei (fettfrei, staubfrei) sein, stark saugende oder sandende Untergründe müssen mit einer Grundierung verfestigt werden,
- der Klebemörtel ist in einem bestimmten Verhältnis (Trockenmörtel: Wasser) gebrauchsfertig einzustellen und auf die Dämmstoffplatten aufzubringen.
- Die Dämmstoffplatten sind passgenau im Verband anzukleben. Zwischen den Platten dürfen keine offenen Fugen entstehen. Unvermeidbare Spalten müssen mit gleichwertigen Dämmstoffen geschlossen werden. In die Fugen darf kein Klebemörtel gelangen. Zur Vermeidung von Wärmebrücken dürfen die Kanten nicht bestrichen oder verschmutzt sein.
Die Dämmstoffplatten sind entweder bei ebenen Untergründen mit Zahnspachtel vollflächig zu beschichten oder durch Auftragen einer umlaufenden Wulst am Plattenrand und Klebepunkten in der Mitte so mit Klebemörtel zu versehen, dass mindestens eine Verklebung von 40 % erreicht wird. Der Klebemörtel ist von Hand oder maschinell aufzubringen.
Der Klebemörtel darf auch wulstförmig auf den Untergrund aufgetragen werden. Es müssen mindestens 60 % der Fläche durch Mörtelstreifen bedeckt sein, der Abstand der Klebewülste darf 10 cm nicht überschreiten. Die Dämmstoffplatten sind unverzüglich, spätestens nach 10 Minuten in das frische Klebemörtelbett einzudrücken, einzuschwimmen und anzupressen.
Bei Dämmstoffplatten mit Dicken über 100 mm bis 200 mm muss aus Brandschutzgründen oberhalb jeder Öffnung im Bereich der Stürze ein mindestens 200 mm breiter und mindestens 300 mm seitlich überstehender (links und rechts der Öffnung) nichtbrennbarer Mineralfaser-Lamellendämmstreifen (Baustoffklasse DINAbk. 4102-A) vollflächig angeklebt werden. Im Kantenbereich ist das Bewehrungsgewebe zusätzlich mit Gewebeeckwinkeln zu verstärken. Werden hierdurch auch Laibungen gedämmt, ist für die Dämmung der horizontalen Laibung im Sturzbereich ebenfalls nichtbrennbarer Mineralfaser-Dämmstoff (Baustoffklasse DIN 4102-A) zu verwenden.
Die Platten dürfen zusätzlich zur Fixierung mit mechanischen Hilfen gehalten werden.
Beschädigte Dämmplatten dürfen nicht eingebaut werden.- Unter weiteren Hinweisen ist ausgeführt, dass abweichende Ausführungen der WDVS von den Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung - wie z.B. bedingt durch den Einbau von Rollladenkästen - im Einzelfall zu beurteilen sind und ggf. zusätzlicher Nachweise bedürfen.
Die verschiedensten Wärmedämm-Verbundsysteme sind, soweit sie durch das Deutsche Institut für Bautechnik, Anstalt des öffentlichen Rechts, Kolonnenstraße 30 L, 10829 Berlin, allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind vielfach weder richtig geplant noch richtig, d.h. entsprechend der Verarbeitungsanweisung, die Gegenstand der entsprechenden Zulassung ist, ausgeführt worden.
Häufig zu beobachtende Fehler bei Dämmstärken > 10 cm bestehen darin,
1. dass der oberhalb jeder Gebäudeöffnung (Tür, Fenster) erforderliche Mineralfaser-Lamellendämmstreifen einfach fehlt, die Wärmedämmung aus Polystyrol ist bis an die Gebäudeöffnung herangeführt,
2. dass nur der - konstruktiv bedingt über das Außenmauerwerk hervorstehende Rollladenkasten mit mineralischem Material gedämmt ist,
3. der seitliche Überstand von 30 cm links und rechts der Gebäudeöffnung nicht oder nicht richtig ausgebildet ist,
4. der Mineralfaser-Lamellendämmstreifen zwar angebracht ist, aber an der falschen Stelle (!) ,
5. dass "Laibungen" nicht mit dem Mineralfaser-Lamellendämmstreifen gedämmt sind (darunter fallen nicht nur Fensterlaibungen, sondern z.B. zurückgesetzte Eingangstüren oder auskragende Bauteile können ebenfalls unter diese Definition fallen) ,
und gelegentlich,
6. dass sowohl die Dämmstoffplatten nicht passgenau im Verband geklebt
7. als auch nicht richtig mit Klebemörtel versehen sind.
Auch ein sogenanntes "Mischen" der Systeme ist unzulässig.
Hierauf weist der Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e.V., Fremersbergstraße 33,76530 Baden-Baden in einer eigens zu diesem Thema herausgegebenen Information "Erfolg im System" sogar ausdrücklich hin. (Diese und auch andere interessante Informationen finden Sie im Internet unter).
Dies bedeutet, dass alle Häuser, die nicht entsprechend den Verarbeitungsanweisungen - wie in der jeweiligen Zulassungsurkunde niedergelegt, ausgeführt wurden, fehlerhaft sind - mit der Konsequenz, dass Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche (Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche) bestehen (eine Sanierung ist nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand möglich).
Argumente, dass bei "Gebäuden geringer Höhe" die Brandschutzbestimmungen der LandesBauO nicht gelten, weshalb die in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen geforderte "Brandabschottung" aus einem Mineralfaser-Lamellendämmstreifen nicht notwendig sei, gehen an der Sache vorbei! Der richtig angebrachte Dämmstreifen aus Mineralfaser-Lamelle verhindert nämlich nicht nur die Brandausweitung, sondern insbesondere wird ablaufende Polystyrolschmelze im Brandfalle aufgefangen bzw. umgeleitet, und ein Abtropfen verhindert. Im Vordergrund steht hier der Personenschutz von Rettern und zu rettenden Personen. Deshalb ist diese Maßnahme uneingeschränkt - unabhängig von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeart erforderlich!
Die Ausführungsbestimmungen sind einzuhalten!
Dass es sich dabei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, ergibt sich schon daraus, dass bei Verwendung von Baustoffen, die nicht allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind, die Bauordnungen der Länder dies als Ordnungswidrigkeit ansehen und Verstöße mit Geldbußen bis zu € 500.000,00 geahndet werden können.
Fazit: Nur wer die "abZ" kennt, richtig interpretiert und anwendet, wird eine dauerhafte Freude an den WDVS haben, sei es als Bauherr, Verarbeiter oder Generalübernehmer.
Diesen Beitrag finden Sie auch auf meiner Website mit Beispielbildern dazuauf Seite 5; siehe auch untenstehender Link! -
ogott
schon wieder ein megaposter! die Zeilen gehören auf 30 beschränkt!
also wissen wir nicht was drauf ist, r-sb! dann halten wir uns erst mal zurück mit spekulationen, oder?
dieses Zulassungstheater ist ja ganz spannend! stellen sie sich das mal vor 500 Jahren mit Ziegeln vor, als es in jedem 5 ten kaff eine Ziegelei gab, und noch keine Ziegelnorm! die bauaufsichtlichen Zulassungen in Berlin konnten sich die nicht leisten, weil die damals auch schon 100.000 kosteten!
ist das nicht verbraucherunfreundlich? die Komponenten wie Baukleber, Armierungskleber Gewebe usf sind sich so dermaßen ähnlich, die Entwicklungsingenieure wechseln von einem zum andern, der eine labelt das Produkt des andern!
und was veranstalten wir hier!? den lobbyisten hörig am Mund kleben! nicht im System wechseln!? auf einen Unterputz von schwenk mach ich doch auch einen Oberputz von Maxit. ist doch schnuppe, oder? und das geht nur deswegen, weil sich der normenausschuss zur Aufstellung von entsprechenden normpaketen enschloss? ich finde die Diskussion aus verbrauchersicht nicht witzig. das Thema ist so kompliziert nicht, dass der eine nicht mit dem anderen könnte ...
nur juristisch ist das eine supernummer!
da werde ich ja zum Fischer)
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Da wir als Hr. Blücher
ja auch nicht wissen, was drauf ist, könnten wir uns auch mit Aussagen von wegen "die texte von rs-b bitte streichen" etwas zurückhalten, oder?
Ist Sto-Therm-Classic zementfrei oder nicht? Laut STO nämlich schon!"Dieses Wärmedämm-Verbundsystem besteht aus Polystyrol-Hartschaumplatten und dem zementfreien, faserverstärkten Sto-Armierungsputz für Fassaden mit fugenloser Putzoberfläche. "
Darüber ging nämlich das Angebot!Gruß Roland
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verehrter ...
verehrter "dass wenn Sie ein STO-Gewebe, das nicht für mineralische Spachtelmassen ausgelegt ist, mit einer solchen verspachteln, hier ein erhebliches Schadensrisiko besteht! " ...
das ist schlichtweg Dünnfug! begründet habe ich doch schon! STO hat zwei Gewebe im lieferprogramm! und solange wir nicht wissen was drauf ist sollte man nicht solchen spekulationen nachgehen! sicher! Therm-Classic hat er im Angebot stehen. ist es dann auch drauf? wahrscheinlich weiß, dass der fluglotse auch nicht? -
@Bluecher
mach mal langsam, min jong -
Willst Du damit sagen
dass es nichts ausmacht, wenn der einen Zementspachtel auf ein nicht alkaliresistentes Gewebe schmiert?
Ich bin heute auch mal streitlustig!
Ich habe geschrieben: "dass wenn Sie ein STO-Gewebe, das nicht für mineralische Spachtelmassen ausgelegt ist, mit einer solchen verspachteln, hier ein erhebliches Schadensrisiko besteht! "
Daraus sollte man implizieren, dass wenn er ein Sto-Gewebe nimmt, das dafür ausgelegt ist, nichts schlimmes passieren sollte.
Lies das nochmal langsam durch. Wenn er das eine nimmt, OK, wenn er das andere nimmt, nicht OK punktum!
Sind wir nicht eigentlich der gleichen Meinung?
Gruß Roland -
meen jung<img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">
halt! ich habe verstanden, du meinst STO Gewebe seien prinzipiell nicht für zementhaltiges ausgelegt --- und du meinst ein STO-Gewebe, das nicht für alkalien ausgelegt ist!?
uff! das ist natürlich OK so rum! aber man kann es echt auch anders verstehen --- sorry profilaie (nicht leie - denn verliehen wird nix -
einäugige
ich konnte mir das nicht verkneifen! ... und habe heimlich bei den einäugigen gespitztbezeichnenderweise wird diese juristisch - praktische frage dort den Physikern überlassen! *schmunzel* da schrieb sniper, der lotse, was von STO sil k. das ist Silikatputz mit Kratzputzcharakter. das ist ja nun mal was alkalisches als Oberputz. der hält nur mit pattex auf zementfreien Armierungsputz. ergo -- wenn nicht alle doof sind, ist da eine alkalische Armierung drauf, und warum sollten die putze da mit dünnem Gewebe dran. da wären ja kettenfehler drin? vielleicht gibt uns sniper mal einen Tipp!? sonst STOchern wir wie die Physiker im altenteil!
im ernst, das getue mit den Zulassungen ist unerträglicher lobbyismus! normt mal den kram, dann kehrt markwirtschaft ein! so werden für jede Zulassung lockere 100 Tsd abgezockt! wer zahlt denn das! das ist ja wie beim Sanierputz ... Fischer noch mal! -
WDVS - immer noch
die Diskussion scheint hier ziemlich abgeflaut zu sein, dafür geht es anderweitig zur Sache - manchmal dauert es halt eine Weile.
Eine Münchner Medienproduktion ist an mich herangetreten und sucht durch fehlerhafte WDVSAbk. betroffene Bauherren, die sich auch vor der Kamera äußern ...
Der Beitrag auf -
die brauchen doch nicht weit gehen
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