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Wie werden unbeheizte Kellerräume bei Wärmebedarfnachweis berücksichtigt?
BAU-Forum: Neubau

Wie werden unbeheizte Kellerräume bei Wärmebedarfnachweis berücksichtigt?

Hallo Gemeinde,
bei der Berechnung des Wärmeschutznachweises für unsere Doppelhaushälfte hat der ausführende Ingenieur keinen Unterschied zwischen beheizten und unbeheizten Kellerräumen gemacht. Der Hobbyraum hat ein Fenster zum Garten. Die anderen Kelleräme nur eine Öffnung zum Lichtschacht, ebenso der Heizraum. Nur der Hobbyraum ist verputzt. Die Innenwände bestehen aus Gipsdielen, die Außenwände sind Poroton.
Ist es zulässig die unbeheizten Kellerräume in das beheizte Gebäudevolumen einfließen zu lassen? Und wenn nein, wie werden die beiden Räume dann in der Berechnung berücksichtigt?
Wenn diese Frage schon mal gestellt wurde, bitte ich um Verzeihung. Aber die Suche nach den einschlägigen Begriffen brachte nicht das gewünschte Ergebnis.
Ralf Pott
rpott@t-online.de
  • Name:
  • Ralf Pott
  1. Ist der Hobbyraum

    Foto von Andrea Leidenbach

    gegen die unbeheizten Räume gedämmt?
    Gibt es ein offnes Treppenhaus?
  2. Was heißt denn kein Unterschied?

    Ist da nun Dämmung vorhanden oder nicht? Besser ist es allemal, überall zu dämmen, alleine schon wegen später möglichen Umnutzungen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Weitergehende Informationen

    Hallo Andrea, Hallo Martin.
    Auf Karopapier skizziert, wäre die Anordnung des Untergeschosses 2 * 3 Kästchen groß. Von links nach recht und oben nach unten: Hobbyraum 2 Kästchen, Treppenhaus, unbeheizter Keller 1, Heizraum, unbeheizter Keller 2. Links liegt das Nachbarhaus.
    Die Außenwände gegen Erdreich sind aus 1,5 cm Zementaußenputz und 30 cm Poroton TE 16 Steinen aufgebaut. Der Hobbyraum ist zusätzlich innen mit 2,5 cm Kalkmörtel verputzt. Der unbeheizte Keller 1 ist durch Gipsdielenwand vom offenen Treppenhaus abgetrennt. Keller 2 ist vom Heizraum durch eine Gipsdielenwand getrannt. Die restlichen Wände sind 24 cm POROTON TE 16.
    In der Berechnung werden die Außenwände gegen Erdreich der Keller 1 und Keller 2 zum beheizten Gebäudevolumen gezählt.
    Ist das so in Ordnung?
    Gruß Ralf
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