Hallo allerseits,
es geht um ein Neubau-Vorhaben. Ein vormals zu großes Grundstück soll geteilt werden, um 2 EFHs darauf zu bauen. Komischerweise gab es bereits 2 Kanalanstiche (+Gas, Telefon ... - Neubaugebiet). Allerdings kommt der Anstich des Nachbarn auf meinem Grundstück zu liegen. (mit meinem Anstich gibt es kein Problem)
Dieser Nachbar möchte nun seinen Revisionsschacht inmitten meines Grundstücks setzten (eben dort wo sein Anstich ist). Leider würde eine geradlinige Verlängerung dieses Anstichs das Grundstück des Nachbarn nie treffen, sodass ein Richtungswechsel von vielleicht 20-30 Grad erforderlich ist.
Mit wäre es sehr viel lieber, wenn der Nachbar neu anstechen ließe. Das kostet aber einiges.
Da aber dieser Revisionsschacht (plus die Leitungen) auf meinem Grundstück ja auch notariell eingetragen werden müssten, und ich eigentlich absolut gegen diesen Schacht ausgerechnet im Rasen vor meiner Terrasse bin, stellt dies eine Wertminderung meines Anwesens dar.
Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation? Noch stehen beide Häuser nicht, und am liebsten wäre mir eine Lösung ohne Schacht/Leitungen des Nachbarn auf meinem Grundstück. Ein neuer Anstich wäre technisch möglich, kostet aber halt. Wie hoch müsste ich die Wertminderung meines Anwesens ansetzen?
Danke für die zahlreichen Antworten. Ich bin im Moment recht verzweifelt.
Wertminderung durch Revisionsschacht/Anschlüsse des Nachbarn auf meinem Grundstück?
BAU-Forum: Neubau
Wertminderung durch Revisionsschacht/Anschlüsse des Nachbarn auf meinem Grundstück?
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Oops habe meinen Namen vergessen Schöne Grüße ...
Oops, habe meinen Namen vergessen.
Schöne Grüße von Klaus Weinert -
Wenn Ihnen das Grundstück bereits gehört, "müssen" Sie gar nichts.
Wenn ein Bauträger die beiden Grundstücke aufteilt, haben Sie wahrscheinlich kaum Mitspracherecht.
Sobald auf Ihr Grundstück eine Grunddienstbarkeit eingetragen wird, sei es im Baulastverzeichnis oder im Grundbuch, haben Sie ein Anrecht auf Entschädigung, die Sie ja höher einfordern können, als dem Nachbarn ein neuer Anstich kosten würde.
Übrigens sollten Sie versuchen nochmal mit dem Nachbarn zu reden, es ist nämlich gar nicht so toll, wenn der eigene Revisionsschacht auf dem Nachbargrundstück liegt (so bei unserem Neubau), denn man darf das Grundstück des Nachbarn nicht so ohne weiteres betreten, man muss vorher um Erlaubnis fragen! Ausnahmen gibt es nur, wenn ein größerer Schaden verhindert werden muss und der Nachbar nicht zu erreichen ist. Wer bezahlt den Revisionsschacht überhaupt? Wenn er auf Ihrem Grundstück errichtet wird, gehört er erst einmal Ihnen, egal wer die Rechnung bezahlt hat.
Mit freundlichen Grüßen -
Und wenn Sie den Schacht vergraben
(sagen wir 30 cm unter Rasen) und bei erforderlicher Öffnung der Nachbar die Kosten von nachzulegenden Rasenmatten samt ggf. erforderlichen anderen Wiederherstellungsmaßnahmen (auch mittelbare) übernimmt? Wenn Ihr Schacht beim Nachbar wäre, würde er sicherlich genauso handeln wollen/müssen?! Auch wir haben unseren Schacht etwas vergraben (natürlich genau vermessen). Mit Segen der Gemeinde. -
Vielen Dank für Ihre Antworten Frau Friedrich ...
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Frau Friedrich:
Gehören tut uns das Grundstück noch nicht, es ist in der "Teilungsphase. " Noch gehört's einem Bauern; ein Bauträger hat die Teilung genehmigen lassen und ein Makler fühlt sich auch noch für die Belange verantwortlich ...
In jedem Fall konnte mit der Gemeinde/Handwerkern geklärt werden, dass unter Verwendung leicht gebogener Rohre der Revisionsschacht dann doch noch jenseits unserer Grundstücksgrenze zu liegen kommen kann. Allerdings laufen dann nach wie vor alle Leitungen (Kanal, Wasser, Gas, Strom, Telefon) unterirdisch in unserem Grundstück (welches sehr klein ist, und gerade die wenige Freifläche, die wir haben, ist betroffen). D.h. wir könnten in diesem Bereich nie wirklich etwas aufstellen (Gartenpavillon mit Betonfundament, Carport, Pool, ...), da man ja im Falle eines Rohrbruchs dort aufgraben müsste. Von dem Unwohlsein ganz zu schweigen, das von einer zusätzlich am Haus vorbeilaufenden Gasleitung ausgeht. Die Leitungslängen werden in der Größenordnung 8-10 m betragen.
Nachdem auch dieses "Leitungswegerecht" im Grundbuch eingetragen werden muss, liegt auch jetzt noch ein Anspruch auf Entschädigung vor? Wie hoch müsste man diesen ansetzen? Ich habe leider keine Erfahrung damit. Natürlich setze ich voraus, dass nicht ich die Kosten für die Leitungserstellung zu tragen habe. In jedem Fall will die Gemeinde keinen neuen Anstich haben (der ja technisch möglich wäre und alle unsere Probleme lösen würde). Nochmals zum Thema Entschädigung: Wir müssen >DM 650/m² bezahlen. Jeder m², den wir kaufen müssen aber nicht nutzen können, tut schon innerlich weh.
@K. Schleehuber: An vergraben dachten wir auch, und doch könnte man nichts "draufstellen". Eigentlich wollten wir dort einen Baum pflanzen. Wir hoffen jetzt auf die "Bogenlösung".
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Weinert -
Haben Sie schon gekauft, Herr Weinert?
das ist mir aus den Beiträgen noch nicht ganz klar. Wenn nicht, dann können Sie ja mit dem Bauträger noch in die Preisverhandlung einsteigen. Einen Anhaltspunkt kann ich Ihnen aber leider nicht geben.
Zu Ihrem unwohlsein bezüglich der Gasleitung: Ich nehme an, Sie bekommen auch eine Gasheizung. Wenn ja, dann gibt es dafür m.E. keinen Grund. Die Gasleitung im Garten ist nicht "gefährlicher" als die Zuleitung zu Ihrer Heizung.
Wenn Ihnen dabei allgemein unwohl ist, dann müssen Sie das ganz lassen. Sonst leben Sie die nächsten Jahre und Jahrzehnte immer mit einem beklemmenden Gefühl in Ihrem Haus. Wollen Sie das wirklich? -
Noch nicht gekauft, Herr Richter ...
aber wir möchten doch in jedem Fall, da es sich um ein sehr begehrtes Neubaugebiet sehr nahe einer Großstadt handelt und wir seit 2 Jahren versuchen, dort was zu bekommen (und dies ist bisher nicht gelungen, obwohl es >20 Grundstücke dort gab).
Auch wir werden mit Gasheizung (Brennwerttechnik) heizen, sodass sich in der Tat die Bedenken relativieren sollten (und trotzdem steigt einfach rechnerisch mit jedem Meter zusätzlicher Gasleitung auf eigenem Grund die Wahrscheinlichkeit, dass mal was passiert ... unser Anstich/Anschlüsse sind ganz wo anders am Grundstück, und wir brauchen nur 2-3 Meter Leitung ins Haus. Dagegen wirken die "unnötigen" 10 Meter des Nachbarn natürlich schon bedrohlich! Jedoch halten wir das Gasrisiko für minimal ... die Gefahr eines Rohrbruchs einer Wasserzuleitung ist da schon höher!
Re: Preisverhandlung: Leider ist uns unsere Verhandlungsposition selber nicht ganz klar. Wir befürchten, dass (Aufgrund der doch hohen Nachfrage) sich unser Landwirt nicht darauf einlassen wird, und uns ggf. ganz einfach nicht verkauft (!) Dies wollten wir in jedem Fall vermeiden. Trotzdem wollen wir nicht in Zukunft auf unseren Swimmingpool verzichten wollen, wenn da ein Strang von Leitungen kreuz und quer unser Grundstück durchquert. -
Können Sie überhaupt auf die Entscheidung Einfluss nehmen?
So wie ich Ihre Ausführung verstehe, haben Sie kaum Einflussmöglichkeiten. Ein Bauträger teilt das Grundstück und baut das Haus, es stehen noch weitere Kaufinteressenten hinter Ihnen. Wenn das Grundstück in Ihren Besitz übergeht, ist vermutlich bereits die Grunddienstbarkeit festgeschrieben. Sie können dann nur noch mit dem Bauträger über eine Entschädigung verhandeln.
Die üblichen Preis für eine solche Entschädigung ist sicherlich Verhandlungssache. Wir haben unseren Nachbarn nichts gezahlt, da die Grunddienstbarkeit bereits vorher im Grundbuch eingetragen war. Ich kann Ihnen nur den üblichen Preis für die Übernahme von Abstandsflächen nennen, das ist der marktübliche QM-Preis plus ein kleiner Bonus für den guten Willen des Nachbarn.
Wegen der Leitung kann ich Sie beruhigen, wir haben auf unserem Grundstück ca. 40 (!) m Gasleitung, da gewöhnt man sich daran.
Erkundigen Sie sich doch beim zuständigen Energieversorger, ob Sie die Leitungen überbauen/-pflanzen können. Existiert denn schon eine Baugenehmigung? Normalerweise sind die vom Amt daran interessiert Grunddienstbarkeiten zu vermeiden?
Mit freundlichen Grüßen
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