Hallo Experten, kurz vor der Rohbauabnahme von unserem Haus habe ich festgestellt, dass unser Haus um 0,5 m anders steht als auf dem Lageplan zum Bauantrag. Durch diese Verschiebung reduziert sich die Breite unserer späteren Grundstücksauffahrt von ursprünglich 3,5 m auf 3,0 m. Da wir eine ca. 20 m lange Auffahrt am Haus vorbei haben und keine Wendemöglichkeit, müssen wir die Strecke auch wieder rückwärts zurückfahren. Da erscheinen mir 3,0 m abzüglich 0,4 m Spritzschutz vom Haus und einer später mal angedachten Hecke als zu gering. Meine Frage ist jetzt welche Möglichkeiten ich habe und mit welchen Konsequenzen die Hausbaufirma rechnen muss falls ich rechtliche Schritte einleite.
Anmerkung noch, auf der anderen Hausseite kann die Auffahrt nicht angelegt werden da dort die Terrasse geplant ist.
Ich hoffe auf baldige Meinungen da mir die Rohbauabnahme im Nacken sitzt.
Vielen Dank schon mal!
Thorsten
Einmessfehler durch die Baufirma beim Hausstandort
BAU-Forum: Neubau
Einmessfehler durch die Baufirma beim Hausstandort
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Häh, 50 cm?
Was sagt den 'Das Amt' dazu? -
womit wieder bewiesen wäre
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Naja ich dachte ich hätte schon erklärt warum ...
Naja ich dachte ich hätte schon erklärt warum mir diese 0,5 m soviel bedeuten aber wenn ich euch richtig verstehe meint ihr das wäre für einen Rohbauer schon fasst normal und ich sollte mir nichts bei denken?! Ist das echt so üblich? Ich bin jedenfalls stink sauer über diese Geschichte und wollte das nicht so einfach hinnehmen.
Thorsten -
Der falsche Eindruck
War bloß als Witz gemeint. Naja, die Rohbauer haben eben halt andere Toleranzen als die Türbauer. Wenn beim Maurer die Blase der Wasserwaage 'n bissel außerhalb der Markierung ist, dann ist das nicht so schlimm. Noch n Bier, und das wird wieder (Lotbier). Wenn beim Türbauer das ganze passiert, geht die Tür nicht zu und meistens ist da das Kind schon in den Brunnen gefallen. Da geht's wirklich um Millimeter. Das war eigentlich mit der Antwort meines Vorredners gemeint.
Aber hinnehmen würd ich das auf keinen Fall!
Grüße -
Erstmal vielen Dank für die raschen Antworten ...
Erstmal vielen Dank für die raschen Antworten!
Mich würde ja interessieren welche Forderungen man in so einem Fall stellen kann? Abriss des fertigen Rohbaus ist wohl ausgeschlossen. Das Nachbargrundstück ist noch nicht verkauft könnte man verlangen das die Hausfirma sich bei dem Grundstücksverkäufer um einen Streifen von 0,5 m bemüht und alle entstehenden Kosten dazu übernimmt? Das wäre mir am liebsten da mir der Streifen sonst ein Leben lang fehlen würde.
Im übrigen ist mir die Sache heute erst aufgefallen, ich weiß auch nicht ob ich das Bauamt über die veränderte Hauslage informieren muss?
Gruß Thorsten -
Bauamt
Ich denke mal, das werden Sie wohl müssen. Denn Ihr Haus steht, wenn ich das mal so sagen darf, an falscher Stelle.
Schon allein wichtig zur Bestimmung der Abstände zum Haus des Nachbarn. Wenn dann auf dem Bebauungsplan was falsches steht ...
Aber vor allem sollten Sie die Rohbauabnahme erst mal verweigern, bis Sie sich mit einem Rechtsanwalt beraten haben. Ich denke mal hier geht es weniger um einen technischen Mangel als um einen eventuell optischen und für Sie persönlich um den Ärger. Inwieweit dann eine Minderung der Leistung mit der betreffenden Firma vereinbart werden kann, sagt Ihnen Ihr Anwalt. Abreisen ist nicht, (unzumutbare Belastung für AN laut VOBAbk./B gegenüber der zu erwartenden Verbesserung).
Grüße -
Ja an einen Anwalt hatte ich als letzte ...
Ja an einen Anwalt hatte ich als letzte Möglichkeit auch schon gedacht, so wird sich die Baufirma wohl zu keinem Kompromiss hinreißen lassen, zumal es sich um einen großen deutschen Massivhaushersteller handelt der solche Fälle vielleicht schon öfters hatte und möglicherweise eine eigene Rechtsabteilung beschäftigt. Dummerweise soll mir diese Firma das Haus ja noch zu Ende bauen, ich brauche die also noch ...
Von den Maßen her halte ich den vorgeschriebenen Mindestabstand zum Nachbarn noch ein 3,0 m und im Baufenster liege ich auch noch von daher dürfte "Das Amt" wohl nichts dagegen haben. -
Vorsicht mit dem Mindestabstand
Hallo Thorsten,
deine 3 m Mindestabstand sind, wie der Name es auch schon ausdrückt, nur der Mindestabstand. Dieser Abstand kann aber sehr schnell nicht ausreichen. Welchen Abstand du einhalten musst sollte aus deinem Bauantrag ersichtlich sein.
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Nicht ich brauche Dich noch ...
So sollten Sie auf keinen Fall argumentieren. Wenn der erst mal spitz kriegt, dass er Sie wie ein Schosshündchen in der Hand hat, ist es aus. Also, immer Fragen stellen, den Bau begutachten und mit der Meinung nicht hinterm Berg halten. Normalerweise müssen Sie immer mit dem Blick 'da stimmt was nicht', ' was baut der denn da', 'ist denn das den Regeln der Technik entsprechend' auf dem Bau rumsuchen. Ist leider so.
Schielauge, sei wachsam, auch auf dem Bau)
Grüße aus Leipzsch -
Ich dachte immer,
das mit den Maurertoleranzen, das ist ein Witz.
Bleiben Sie auf jeden Fall hart und gehen keine Kompromisse ein - Sie ärgern sich ein Leben lang. Und den Rechtsanwalt werden Sie sich wohl nicht ersparen können.
Und informieren müssen Sie das Bauamt wohl auch - auf jeden Fall würde ich dies machen, bevor es hinterher einen Riesenärger gibt. -
sehr komisch..
... also in meiner Baugenehmigung stand was davon , dass der Vermesser, der das Schnurgerüst einmisst, eine Mitteilung (das alles OK ist oder so) an das Bauamt machen muss, bevor es denn losgeht (müsste heute Abend mal nachlesen wie der Text genau lautet) - Land Ba-Wü.
Wer hat denn da eingemessen?
Übrigens, die kommen so oder so drauf, da das Haus ja zur Fortschreibung des Katasters nach Baufertigstellung nochmal nachvermessen wird, siehe Link ab Punkt 9 ...
Also auf zum Anwalt, beraten lassen was zu tun istUlf Eberhard
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Hallo Ulf und alle anderen genehmigt wurde ...
Hallo Ulf und alle anderen,
genehmigt wurde das Bauvorhaben durch ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBauOAbk., da es sich um ein rechtskräftiges Bebauungsplan Gebiet handelt. Die Baugenehmigung besteht da nur aus einem Blatt auf dem die Genehmigungsfreiheit nach § 64 bescheinigt wird. Keine Angaben von Mindestabständen usw.
Ich habe jetzt mich privat auch schon mal umgehört und da hat man mir gesagt, dass wenn ich auf dem Bauantrag selbst unterschrieben habe, und das habe ich, bin ich somit selbst verantwortlich für den Bau und hätte die Pflicht die Firma auch selbst zu kontrollieren trotz Bauleiter. Somit könnten meine Forderungen übers Gericht möglicherweise von der Baufirma abgeblockt werden. Ist da was dran?
Grüße an alle
Thorsten -
Ich les gar nichts ...
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So jetzt nochmal als Ergänzung Der Bauleiter ...
So jetzt nochmal als Ergänzung.
Der Bauleiter der Baufirma hat die Grenzpunkte vom Haus selbst abgesteckt und vermessen. Dann kamen die Tiefbauer nahmen die Pflöcke heraus und stellten die Sandplatte her. Anschließend kamen die Rohbauer und stellten selbst ihr Schnurgerüst her und Bauten danach die Grundplatte. Haben das Haus also selbst vermessen. So und diese Leute haben sich nun vermessen so das mir jetzt 0,5 m von meiner Auffahrt fehlen. Der Bauleiter sollte die Sache natürlich überwachen ist aber auf Grund vieler Baustellen wohl total überfordert. Bis jetzt bin ich der erste der den Fehler entdeckt hat. Die Baufirma weiß davon noch nichts, denke ich jedenfalls.
Gruß Thorsten -
immer schön der Reihe nach ...
erstmal Mängelanzeige an Ihren AN, also Generalunternehmer mit dem zuständigen Bauleiter, wenn Sie das in einer weicheren Form wollen, das Schreiben vorher telefonisch ankündigen ("der reinen Form halber, sehe mich leider gezwungen, blabla ... "). Wenn der sich nichts vorzuwerfen hat außer nicht im richtigen Moment einen prüfenden Blick zu riskieren, muss er sich rühren und den Rohbauer mit Schreiben und Kanthölzern bearbeiten.
Zwischendurch können Sie schon mal Ihren Rechtsbeistand informieren, damit Sie anschließend keine Formfehler machen.
(Keine Rechtsberatung, nur Erfahrungsbericht)
Auch Grüße, auch Leipzig -
Einmessung durch Sachverständigen
wie Ulf Eberhard schon schrieb, ist z.B. in BW beim vereinfachten Verfahren das Einmessen des Gebäudes durch einen Sachverständigen durchzuführen, der dafür auch gerade zu stehen hat. Es ist sogar die Höhelage und der Grenzabstand in einer Bestätigung für das Baurechtsamt zu protokollieren.
In welchem Bundesland haben sie denn gebaut?
Auch wurde schon angesprochen, dass eventuell die Abstandsflächen nicht mehr ausreichend sein können. Dadurch können dem späteren Nachbarn Nachteile in der Bebaubarkeit des Grundstücks entstehen. -
Guten Abend allerseits nochmals schönen Dank für die ...
Guten Abend allerseits, nochmals schönen Dank für die bisherigen Antworten. Also ich baue in Mecklenburg Vorpommern und ich habe zu meiner Baugenehmigung wie oben schon geschildert, keine weiteren Auflagen dazubekommen. Ich brauchte für die Hauseinmessung also keinen amtlichen Vermesser oder kein anerkanntes Vermessungsbüro. Mich würde es jetzt mal nur interessieren wem es überhaupt stören würde das mein Haus 0,5 m verkehrt steht. Dem Bauamt (?) und wenn ja warum, wenn es keinen stört und ich die gesetzlichen Mindestabstände einhalte, oder dem Katasteramt (?) ich glaube denen ist es doch auch egal die lassen es sich doch sowieso nachträglich durch einen Vermesser noch mal richtig einmessen! Ich glaube die einzigen die damit ein Problem haben sind wir! Oder nicht?
Schönen Abend noch, Thorsten
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