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Baugefährdung?!
BAU-Forum: Neubau

Baugefährdung?!

Zu unseren Nachbarn wurden laut Bauordnung vorgeschriebene Brandwände nicht errichtet. Die Wandstärke der zweischaligen Wände reicht nicht aus. Außerdem verstößt die Bauausführung gegen grundlegende Anforderungen an die Ausführung von Brandwänden. In mehreren Kommentaren zum StGB steht eindeutig drin, dass solch ein Fall Baugefährdung gemäß § 319 StGB darstellt, nämlich wenn eine notwendige Brandmauer nicht errichtet wird. Sogar Urteile des früheren Reichsgerichts sind erwähnt. Die Staatsanwaltschaft tat nichts, stellte die Verfahren gegen die Verursacher allesamt ein und behauptet, es liege im konkreten Fall keine Gefahr für Leib und Leben vor. Woher diese Erkenntnis kommt, bleibt ihr Geheimnis. Beim Statiker konnte die Staatsanwaltschaft weder Vorsatz (das verstehe ich ja noch), aber auch keine Fahrlässigkeit nachweisen (das verstehe ich nun nicht mehr, wofür hat der Mann studiert und wofür wird er fürstlich bezahlt?)
Dann kann man doch eigentlich die dicken Kommentare zu den Gesetzen einstampfen, wenn der dort erläuterte Sinn und die Anwendungsvorschriften zum Gesetzesparagraphen sowieso ignoriert werden. Im konkreten Fall habe ich noch ein logisches Problem, weil Brandwände doch immer auch Leib und Leben und nicht nur Eigentum mitschützen sollen. Deshalb sind sie ja auch unter gegebenen Bedingungen vorgeschrieben. Unterliegt eigentlich die Staatsanwaltschaft der Amtshaftung, wenn sie Strafverfolgung fälschlicherweise unterläßt und später jemand deswegen zu Schaden kommt? Weiterhin las ich, dass selbst bei erfolgreichem Klageerzwingungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft (was so gut wie nie vorkommt) sie dann trotzdem nicht unbedingt gezwungen ist, weiter zu ermitteln. Wo liegt dann der Sinn?
Seit ich den verhängnisvollen Entschluss zum Bauen fasste, merke ich plötzlich, dass mich nicht nur meine Vertragspartner übers Ohr gehauen haben, sondern dass ich, obwohl nachgewiesenermaßen im Recht, keines bekomme. Es gleicht dem Gang in eine Spielbank, deren interne Spielregeln und Geheimnisse man nicht kennt.
Für Aufklärung wäre ich dankbar.
  • Name:
  • H.G.H.
  1. Das muss man erst mal so stehen lassen. Ich meine, dazu kann man hier nichts sagen. Das ist eine Frage, die Sie in Ihrem Umfeld in unserer Gesellschaft aufs Tablett legen müssen.

    Foto von Hans-Joachim Rüpke

    Das muss man erst mal so stehen lassen. Ich meine, dazu kann man hier nichts sagen. Das ist eine Frage, die Sie in Ihrem Umfeld in unserer Gesellschaft aufs Tablett legen müssen.
  2. eigentlich muss man es wohl so stehen lassen

    ... aber was mich mal interessiert: Wohnen Sie in einem Doppelhaus oder wo ist ihr Nachbar ohne Brandwand, bzw. wo hätte sie denn hinsollen.
    ... ist der Statiker, der mit Sicherheit nicht fürstlich entlohnt wurde, denn Bauvorlageberechtigt gewesen oder hat er "nur" die Statik aufgestellt?
    Ihre Aufregung kann ich dahingehend verstehen, dass ich mich jeden Tag darüber aufrege, dass unsere Feuerwehreinfahrt zugeparkt ist ...
    Gruß
    E. Brunn
    • Name:
    • E. Brunn
  3. dann mal Definition

    was verstehen Sie unter Brandwand? ist diese bei Ihrem BVAbk. notwendig (ich tippe mal ins Blaue auf Nein) um was für ein Vorhaben handelt es sich bei Ihnen? Zum Statiker siehe E. Brunn ... und für die Geheimnisse des Baurechts / der Bautechnik hatten Sie hoffentlich den richtigen Partner ... MfG Herr Zack
  4. Ergänzungen

    Die Brandwände sind vorgeschrieben. Das haben wir schriftlich von den Bauaufsichtsbehörden. Es handelt sich bei unseren Reihenhäusern um vierstöckige (alle 4 Etagen bewohnbar) Gebäude, relativ schmaler kleiner Grundriss (5,70 mx10 m), aber eben hoch, sodass eine bauaufsichtliche Einstufung als Gebäude mittlerer Höhe sich daraus ergibt. Der Statiker hat für die statische Berechnung dieses Vierecks (tragende Innenwände gibt es nicht) immerhin über 26 TDM erhalten. Er wurde von unserem Architekt beauftragt. Das Baugesuch hat aber der Architekt eingereicht (Bauvorlage). Er schiebt aber die Verantwortlichkeit für den Brandschutznachweis auf den Statiker. Was ich mit diesen beiden Typen schon erlebt habe, ist einfach nur noch zum K ...
    In unserer Gegend wurde vor kurzem ein Importeur von Eiswürfeln von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl (4500 DM) verurteilt, weil die Eiswürfel im Durchmesser einen halben Millimeter kleiner als erlaubt waren. Man sah hier ein erhebliches Gefährdungspotential (Kinder könnten die wohl dann verschlucken).
    Der Importeur hat aus Kostengründen akzeptiert, da teure Gutachten wohl hätten das Gegenteil beweisen müssen. Wenn ich dann sowas lese und meinen Fall gegenüberstelle, fällt mir eigentlich nichts mehr ein. Anscheinend gelten im Baubereich andere ungeschriebene Gesetze, die die Verantwortlichen schützen.
    • Name:
    • H.G.H.
  5. ruhig Blut

    Hallo H.G.H., aus ihren Worten ist große Verbitterung zu verspüren. Ich rate Ihnen sich dort nicht weiter hereinzusteigern. Dafür will Ihnen noch einmal das Beispiel mit der zugeparkten Feuerwehrzufahrt geben. Mir fallen x-Beispiele ein wie dadurch Gefahr verusacht wird. Man muss nur daran denken, dass vielleicht ein NRW deshalb nicht bis vors Haus kommt und Minuten vergehen ... Und mich packt dann der Zorn auf diese Falschparker und ich frage mich: Mit welchem Recht macht ihr das? Und ich denke: ich wünsche mir das Ihr einmal wisst wie lange Minuten sind wenn man wirklich krank ist. Und sie merken schon ich steigere mich da hinein. Auch wenn ich den Sache Recht habe, hilft mir das gar nichts.
    Eine fehlende Brandschutzwand ist aber jetzt nicht das Bauglied das Zwischen Katrastrophe und Glück steht. (So wie die zugeparkten Parkplätze) verzögert eine Brandwand die Ausbreitung eines Brandes. Aber das Haus fällt bei einem Brand jetzt nicht zusammen weil die Brandwand fehlt. Ein größeres Risiko besteht im wesentlich dann wenn ihr Nachbar zu dem die Brandwand fehlt ein Feuer legt. Deshalb versuchen Sie sich etwas zu beruhigen.
    Als Statiker muss ich selbigen mal etwas den Rücken stärken: Hat er den Auftrag für eine Statik und nicht die Planung gehört ein Brandschutznachweis nicht "selbstverständlich" dazu. Der Bauvorlageberechtigte (in diesem Fall ihr Architekt) weiß welche Anforderungen bestehen.
    Und wenn Statik für ein "Rechteck ohne tragende Innenwände (die machen in der Schwierigkeit keinen Unterschied) so eine schnell zu erledigende Sache ist, mögen es die Kritiker selber machen. Das Honorar errechnet sich nach der HOAIAbk. und dabei sind Schwierigkeitsgrade (in dem Fall: "simpel") berücksichtigt. Und man kann nun wirklich nicht behaupten, Statiker-Preise nach HOAI wären fürstliche Entlohnungen.
    MfG E. Brunn
    • Name:
    • E. Brunn
  6. Tja

    Das Statiker fürstlich entlohnt werden, gehört nun wirklich ins Reich der Märchen. Obwohl mir 26.000 DM für Statik sehr viel erscheinen. Ich gucke jetzt nicht extra HOAIAbk. nach, aber das muss ja schon ein mittlerer Palast sein.
    Bezüglich des Baurechtes haben Sie nicht ganz Unrecht. Selbst für mich sind die meisten Entscheidungen (Urteile mag ich gar nicht schreiben) nicht nachvollziehbar. Es hat sich im Verlauf der Zeit eine gewisse Reihenfolge herausgeschält: Bauträger, Bauherr, Handwerker. In der Reihenfolge der Gewinner. Ob gerecht oder nicht sei dahingestellt.
    Am schwierigsten ist es offensichtlich, gegen Bauträger anzugehen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  7. Ich kann die Verbitterung gut verstehen ...

    H.G. H hat ja schon einiges zum glücklosen Hausbau gepostet. Das was bei da Rechtsprechung so läuft, kann einem Depressionen bereiten! Ulf
  8. Wie wahr

    Ich bin zwar selbst nicht davon betroffen, bekomme es aber natürlich immer wieder mit. Ich hatte eben einen netten Vergleich gehört:
    Wenn es überall so wäre wie beim Hausbau, dann
    • kauft man einen Schirm und geht raus
    • es regnet
    • Beim Aufklappen sieht man, dass nur Speichen da sind, aber kein Tuch, Schirm also nutzlos
    • Zurück zum Verkäufer
    • Verkäufer: von Regen haben Sie ja nichts gesagt, gekauft ist gekauft

    Auf dem Bau herrschen nicht nur eigene Regeln, sondern offensichtlich auch eigenes Recht, zumindest was das "gesunde" Rechtsverständnis angeht.

    • Name:
    • Martin Beisse
  9. Hallo HGH, Brandwand interessiert NIEMANDEN (= eigene Erfahrung)

    siehe mein Beitrag SONSTIGES/Nr. 507. Da geht's um fast das gleiche Thema: Brandschutz zum Nachbarhaus entspricht nicht LBOAbk.. Bin zum Bauamt, zum Brandschutzbeauftragten, zur Versicherung gelaufen um Licht in das Dunkel zu bringen und meinen Bauträger zu überzeugen, den Brandschutz gemäß LBO herzustellen (was noch ohne übermäßig hohem Aufwand möglich ist!).
    Ergebnis: Mündlich ist zumindest das Bauamt sich sicher, dass der Brandschutz nicht in Ordnung ist, aber eine schriftliche Aussage zu bekommen ist schier unmöglich. Es interessiert wirklich NIEMANDEN, dass ein Haus brandschutztechnisch OK ist, weder das Bauamt, noch die Feuerwehr, noch die Versicherung! Wofür gibt es dafür Gesetze hier in Deutschland, wenn das Bauamt in so einem Fall (mit dem Wissen, das gemurkst wurde!) untätig zusieht?
    Es geht nur darum, dass im evtl. Schadensfall sich haftungstechnisch schadlos hält, das ist alles! Ist meine bis jetzt gemachte Erfahrung, aber ich werde da weiter hartnäckig bleiben und weiter nachhaken.
    • Name:
    • Werner
  10. bis es brennt

    und irgendjemand für die Schäden aufkommen muss. Genau darum geht es unter anderem. Denn gemäß einem aktuellen BGH-Urteil haftet derjenige, bei dem der Brand ausbricht auch noch für die Schäden seines Nachbarn, wenn die Brandausbreitung nachweislich u.a. wegen Nichteinhaltung der baulichen Brandschutzvorschriften schneller als üblich erfolgt. Und bezüglich dieses Punktes spielen gerade Brandwände eine entscheidende Rolle. Ob die Versicherung dann wirklich zahlt, bliebe abzuwarten. Die Funktion der Bauaufsichtsbehörden ist es " offensichtliche und als gravierend zu beurteilende Verstöße auch gegen nicht prüfpflichtige bauaufsichtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften festzustellen, zu überprüfen und Abhilfe zu verlangen. Dies gilt in erster Linie bei wichtigen sicherheitsrelevanten Vorschriften wie dem baulichen Brandschutz und dem Gesundheitsschutz. " (Auszug Kommentar Bauordnung)
    Und wenn sich nicht alle an die Gesetze halten müssen, wozu werden sie dann überhaupt gemacht? Soviel dazu.
    • Name:
    • H.G.H.
  11. Hallo HGH!

    Kannst Du vielleicht auch das Aktenzeichen des Urteils nennen? Das würde mich "brennend" interessieren.
    • Name:
    • Werner
  12. Wo ist jetzt das große Problem?

    Es geht offensichtlich nicht nur am Bau selbst das Bewusstsein für Qualität den Bach runter, sondern auch bei den zuständigen Behörden und der Rechtsprechung. Müssten wir die Bestrebungen zur Qualitätskontrolle am Bau dahingehend ausweiten. Behörden und Gerichte kontrollieren sich halt selbst ... da beißt sich die Katze in den Schwanz. Ulf
  13. Urteil

    suche ich am Wochenende raus und teile es dann mit. Mir geht es mittlerweile auch um ganz andere, als nur um die bautechnischen Fragen. Das, was ich im Rahmen meines Bauvorhabens alles schon erleben durfte, ist für mich einfach unfassbar. Vor allem dass schon auf niedrigerer Ebene, im Kommunalbereich, die Bürger bei gleicher Gesetzeslage verschieden behandelt werden. Das setzt sich fort auf anderen Ämtern und in der Justiz. Nicht eingefordertes Recht ist verwirktes Recht. Aber wenn ich von vornherein sehe, dass das Recht gar nicht gesucht wird, aus welchen Interessenlagen heraus auch immer, dann kann ich das Einfordern auch gleich sein lassen, denn im Prinzip bin ich rechtlos. Gerade bei Bauprozessen muss ich es mir überhaupt erst einmal leisten können, durch mehrere Instanzen zu gehen, zumal ja die Streitwerte meist hoch sind und in vielen Fällen nach § 3ZPO von den Gerichten auch noch nach "billigem Ermessen" festgelegt werden können, d.h. in der Mehrzahl dann auch noch hoch angesetzt werden. Ich kenne einige, die unverschuldet viel verloren haben und das Recht in diesem Lande vergeblich suchten. Denn Recht hat man hier nicht, man bekommt es von Auserwählten zugesprochen oder auch nicht.
    • Name:
    • H.G.H.
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